997 resultados para Abendländische Bildung


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Die Ungleichheit von Bildungschancen ist ein Dauerthema in der empirischen Bildungsforschung, dem in den vergangenen Jahren auch in der Bildungspolitik wieder besondere Aufmerksamkeit beigemessen wird. Abgesehen davon, dass nach den kontroversen Debatten über Bildungsungleichheiten in den 1960er Jahren (siehe dazu Müller 1998) in den letzten 40 Jahren mehr oder weniger kontinuierlich geforscht und publiziert wurde, hat — nachdem das fachliche und öffentliche Interesse an Bildungsungleichheit in den 1970er und 1980er Jahren deutlich erlahmte — in den 1990er Jahr die Produktivität der sozialstrukturell orientierten und lebensverlaufstheoretisch fundierten Bildungssoziologie und auch die Aufmerksamkeit an ihren Befunde zugenommen. Ihre Ergebnisse lassen sich nicht alleine an den methodischen Entwicklungen (Schimpl-Neimanns 2000; Becker 2000; Henz und Maas 1995), der Auswertung von neueren Massen- und Längsschnittdaten mit ausgefeilten statistischen Verfahren (Müller und Haun 1994; Mayer und Blossfeld 1990; Blossfeld 1988) und der groß angelegten internationalen Vergleiche (Shavit und Blossfeld 1993) ablesen, sondern auch in der Weiterentwicklung theoretischer Ansätze, die den Anspruch vertreten, Ursachen sowie Mechanismen und Prozesse von Bildungsungleichheiten präziser zu benennen als dies bislang der Fall war (siehe Einleitung von Becker und Lauterbach in diesem Band). In der universitären Forschung selbst sind seitdem eine Vielzahl unterschiedlicher Projektvorhaben in Gang gesetzt worden, die sich zum Ziel gesetzt haben, diese Theorieansätze empirisch anzuwenden, um Entstehung und Reproduktion von Bildungsungleichheiten umfassend zu beschreiben und zu erklären (siehe Becker in diesem Band sowie Becker 2006). Zudem hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) im Jahre 2002 mit dem erklärten Ziel, einen Beitrag zur Verbesserung der Situation der empirischen Bildungsforschung zu leisten, die Förderinitiative „Forschergruppen in der Empirischen Bildungsforschung“ beschlossen (DFG 2005).

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'Bildungsstandards'' sind seit dem politischen Erfolg der Pisa-Studien zu einem zentralen Steuerungsinstrument bildungs- und schulpolitischer Entwicklungen geworden. In Bildungsstandards wird festgelegt, über welche ''Kompetenzen'' Schüler am Ende einer bestimmten Jahrgangsstufe verfügen sollen. In der bildungspolitischen Praxis hat sich das Konzept der ''Bildungsstandards'' als Leitidee weitgehend durchgesetzt; in der erziehungswissenschaftlichen Diskussion ist es jedoch umstritten geblieben, und in der schulischen Wirklichkeit konkurriert es weiterhin mit den inhaltsorientierten Lehrplänen. Der Band untersucht kritisch die Möglichkeiten und Grenzen dieses Konzepts der ''Bildungsstandards'' im internationalen Vergleich, er beleuchtet die politischen Rahmenbedingungen seiner Implementierung und betrachtet die praktischen Probleme, die sich bei seiner Umsetzung stellen.

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Im vorliegenden Beitrag wird die soziale Ungleichheit von Lebenserwartung in Deutschland untersucht. Es wird die These vertreten, daß der Wohlfahrtsstaat mit seinen institutionellen Vorgaben nicht nur zur Strukturierung von Lebensverläufen, sondern auch zur Verbesserung der individuellen Lebenserwartung beigetragen hat. Insbesondere die Durchsetzung der Schulpflicht und die Ausdehnung der Bildungsbeteiligung waren für diese demographische Entwicklung bedeutsam. Mit Hilfe von Längsschnittdaten des Sozio-ökonomischen Panels und der Lebensverlaufsstudie wurde gezeigt, daß sich die Lebensdauer von Männern und Frauen in der Generationenfolge erhöht hat. Während in der Bundesrepublik die Lebenszeiten zunahmen, verringerte sich in der DDR seit den 70er Jahren die Lebenserwartung. In Ostdeutschland hatten verheiratete Frauen geringere Mortalitätsrisiken als ledige Frauen. Wurden ostdeutsche Männer oder Frauen geschieden, stiegen ihre Sterbewahrscheinlichkeiten sprunghaft an. In der westdeutschen Population hatten insbesondere verwitwete Personen eine hohe Sterblichkeit. Bildung begünstigt die Lebensdauer. Mit zunehmendem Bildungsniveau sinkt das Risiko, vorzeitig zu sterben. Dieser Befund unterstreicht die Bedeutung des Wohlfahrtsstaates für Lebensverläufe und der Bildung als soziales und kulturelles Kapital.

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Als Ausfluss und Konkretisierung der allgemeinen Treuepflicht im Recht der kollektiven Kapitalanlagen besteht ein spezifisches Übernahme- und Abtretungsverbot, welches besagt, dass die Fondsleitung und die Depotbank sowie ihre Beauftragten und die ihnen nahestehenden Personen keine Immobilienwerte von Anlagefonds übernehmen oder ihnen abtreten dürfen. Diese besondere Treuepflicht ist darin begründet, dass die Bildung eines Marktpreises infolge der Partikularität der Immobilie und der begrenzten Anzahl von Marktteilnehmern nicht als gewährleistet erscheint und deshalb die Gefahr besteht, dass Geschäfte zu Lasten der Anleger getätigt werden. In dem Beitrag wird untersucht, ob und in welchem Umfang ein solches Verbot gerechtfertigt ist und ob allenfalls Ausnahmen dazu bestehen. Dabei wird insbesondere auch auf die Praxis der EBK bzw. FINMA eingegangen.

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Bildungsgeschichte ist das Ergebnis wissenschaftlicher Rekonstruktion historischen Materials und der anschliessenden Interpretation der erarbeiteten Quellen, In Bezug zu den Arbeiten von Prof. Dr. Fritz Osterwalder fragen die hier vorliegenden Beiträge nach den Möglichkeiten und Grenzen methodischer und interpretativer Ansätze der Historischen Pädagogik. Thematisiert werden das Verhältnis von Erziehung und Demokratie, die Problematik pädagogischer Sakralität sowie die These von Kontinuität und Fortschritt innerhalb der historischen Entwicklung von Erziehungsinstitutionen.

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In der Schweiz stellt die ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder und Jugendliche im Schulalter seit rund 10 Jahren ein Thema von wachsender Bedeutung dar. Man findet unterdessen in den meisten Kantonen der Schweiz ein Angebot der Institution Schule oder weiterer Anbieter. Während sich in der Fachsprache im deutschen Sprachraum für solche Angebote vorwiegend der Begriff ganztägige Bildung und Betreuung eingebürgert hat, findet man in Dokumenten der öffentlichen Verwaltung wie der EDK1 und der SODK2 insbesondere den Begriff Tagesstrukturen. Darunter wird «die Gesamtheit an bedarfsgerechten Betreuungsangeboten für Kinder und Jugendliche ab Geburt bis zum Ende der obligatorischen Schule (im Bereich der Sonderpädagogik bis 20 Jahre) ausserhalb der Familie» verstanden (EDK & SODK 2008, p. 1). Um eine Form von Tagesstrukturen handelt es sich bei der Tagesschule. Bei einer solchen handelt es sich um eine Schule, die nebst dem regulären Unterricht in der Verantwortung der Schulleitung ein (Tagesschul-)Angebot an mehreren Tagen in der Woche anbietet. Die Kantone, die dem Harmos-Konkordat beigetreten sind, werden zu einem flächendeckenden Ausbau von Tagesstrukturen verpflichtet.

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Die Nutzung der sekundären Sozialisationsinstanz Schule durch die Kinder – wie sie darin zurechtkommen, in welcher Weise sie von ihr profitieren – hängt vom sozialen, kulturellen und ökonomischen Kapital der Familie ab. Bourdieu (1983) spricht hier von Habitus. Der Einfluss der sozialen Herkunft auf die schulischen Leistungen konnte in vielen Untersuchungen nachgewiesen werden (z.B. Coradi Vellacott 2007). Bereits bei Kindergarten- und Schuleintritt unterscheiden sich die Kinder in sprachlichen und mathematischen Kompetenzbereichen, insbesondere weil sie in ihren Familien unterschiedliche Entwicklungsmöglichkeiten erfahren (Moser & Bayer, 2010). Schlechtere Startbedingungen durchziehen alle Lebensbereiche – in der Schule, im Wohnumfeld oder bei der Freizeitgestaltung an weiteren institutionellen Bildungsorten. Es stellt sich die Frage, ob es dem Bildungssystem gelingt, diese Unterschiede zu kompensieren. Verschiedene Studien zeigen, dass es der Schule nicht im erhofften Umfang gelingt, die primären Disparitäten zu kompensieren. Damit dies besser gelingen kann, müssen sich die Bildungsinstitutionen und die Familie zu Beginn des 21. Jahrhunderts an die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen. Damit sie auch in der Zukunft ihrer Kernaufgabe – Kinder auf ihrem Weg des Erwachsenwerdens zu unterstützen – gerecht werden können. Der Tagesschule in der Schweiz werden in der erziehungswissenschaftlichen Literatur verbreitet pädagogische Möglichkeiten eingeräumt, die dargestellte Situation im Bildungssystem zu verbessern (Holtappels, 2006). Die Tagesschule soll ermöglichen, weg von einer reinen Unterrichtsschule hin zu einer Schule als Erfahrungs- und Lebensraum zu kommen. In einer solchen Schule sollen – nebst der Förderung von kognitiven Kompetenzen aller Schülerinnen und Schüler (Schulleistung) – eine individuelle Förderung, soziales Lernen sowie insbesondere eine Erhöhung der Chancengerechtigkeit im Bildungssystem im Fokus stehen (Herzog, 2009). Im Hinblick auf Letzteres erhofft man sich durch eine ganztägige Bildung und Betreuung eine kompensatorische Wirkung hinsichtlich sozialer Disparitäten. Ganztägige Bildung und Betreuung für Schulkinder kann in Form einer Tagesschule oder mit Blockzeitenunterricht und zusätzlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten an oder ergänzend zur Schule realisiert werden. Unter einer Tagesschule versteht man heute in der Schweiz überwiegend eine schulische Institution mit einem den ganzen Tag abdeckenden Angebot. Sie setzt sich aus dem Unterricht und (Tagesschul-)Angeboten wie Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, freiem Spiel, geleiteten Sequenzen und Kursen u.a. zusammen. Teilweise verschmelzen die beiden Teile im Schultag (Schüpbach, 2010).

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Einführende Worte und Vorstellung des Inhabers der Wolfgang-Stammler-Gastprofessur für Germanistische Philologie der Universität Freiburg 2013, Prof. Dr. Hans-Werner Goetz, am 1. Oktober 2012

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