1000 resultados para Migrantenliteratur in Deutschland
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Bibliograph. Nachweis: Wolf, Sylvia: Politische Karikaturen in Deutschland 1848/49. Mittenwald 1982. – 1. 21 Nr. 24
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Bibliograph. Nachweis: Wolf, Sylvia: Politische Karikaturen in Deutschland 1848/49. Mittenwald 1982. – 1.27 Nr. 12
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Boberach: Der Verfassungsentwurf des Dreikönigsbündnisses wird als Mediatisierung der anderen Einzelstaaten durch Preußen aufgefaßt. Da die Voraussetzungen für einen Bundesstaat in Deutschland nicht gegeben sind, ist ein Staatenbund wie bisher zunächst vorzuziehen. Die Trias eines dritten Deutschland wird als Machtvakuum abgelehnt. Als Organ genügt ein Gremium aus weisungsgebundenen Gesandten, die nach Mehrheit entscheiden. - Wentzke: "Der Bundesstaat ist Einheitsstaat in Beziehung auf das Ausland, der Staatenbund in Beziehung auf die Einzelstaaten." "Die Drei-Königs-Verfassung ist eine Mediatisierung aller Einzelstaaten; ein preußischer Einheitsstaat unter dem Namen eines deutschen Bundesstaats." Das Fürstenkollegium ist eine Null und der Reichsvorstand die Reichsgewalt selbst, statt daß diese durch eine aus den Einzelstaaten hervorgehende Gesamtvertretung gebildet wird, während dem Reichsvorstande lediglich die ausübende Gewalt bleibt. Beim Eintritt Süddeutschlands würde Preußen im Volkshause majorisiert, und seine völkerrechtliche Vertretung wird es dieser Gefahr nicht aussetzen. In Deutschland sind eben die Vorbedingungen eines Bundesstaats, ungefähr gleiche Größe der Einzelstaaten, nicht vorhanden. - Über "Österreich, Preußen und Westdeutschland" ...: ein drittes Deutschland wäre ganz machtlos, allenfalls Staatenbund zwischen den drei Faktoren. Eine Volksvertretung [ist] bei der Bundesstaatsgewalt nur möglich in Form von Gesandten der Einzelkammern, die nach Instruktion handeln, aber nach Mehrheit beschließen. [Der Verfasser] Empfiehlt eine nach und nach eintretende Mediatisierung der kleineren Staaten, so daß später 7 oder 9 souveräne Staaten sich zum Bundesstaat verbinden können
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Boberach: Friedrich Wilhelm IV. wollte mit den Beamten und einer noch zu bildenden volkstümlichen Partei regieren, aber die Beamtenkaste erwies sich als unzulänglich, [und] das Versprechen, Preußen werde in Deutschland aufgehen, als hohle Phrase. Noch ist das Volk ans Königtum gewöhnt, aber es wird sich künftig für die demokratische Republik entscheiden
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Boberach: Preußen soll als Ergebnis der Revolution die Vorherrschaft in Deutschland haben. Das Direktorium würde nur zum alten Staatenbund zurückführen und wird von Buß in seinem Sendschreiben "Die deutsche Einheit und die Preußenliebe" nur unterstützt, weil er davon die Rückkehr zum habsburgischen Kaisertum erwartet. - Wentzke: Mit der Verteidigung seiner Reformbestrebungen durch Berufung auf die Bundesakte hat Preußen Österreich zu große Befugnisse eingeräumt, während doch die Revolution gegen die Bundesakte wesentlich eine Emanzipation Preußens und Deutschlands von der Vormundschaft der österreichischen Regierung war. Ein Direktorium wäre ein Zurückkommen auf den alten Staatenbund, eine Herrschaft der Einzelregierungen, unter denen die Mittel- und Kleinstaaten das Übergewicht haben. Gegen den Buß'schen Hintergedanken, daß das Direktorium sich als unhaltbar erweisen und dem habsburgischen Kaisertum Raum lassen werde, Verweis auf des Verfassers Broschüre [Pfizer, G.: Die oestreichische Note und die Habsburgische Politik; Frankfurt a.M. 1848]. Gegen die angebliche historische Rechtmäßigkeit der habsburgisch-deutschen Kaiserwürde. Vergleich zwischen Österreichs zweideutiger Haltung gegenüber der Paulskirche und Preußens deutscher Politik
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Wentzke: Rühmt die englische Verfassung als Gesamtwirkung der selbständigen Bewegung Aller, von der freien Gemeinde an: monarchisches, erbliches Oberhaupt, verantwortliches Ministerium, Ober- und Unterhaus. Für den Bundesstaat ist Nord-Amerika Vorbild: Kern der ganzen Verfassung der oberste Bundesgerichtshof. Höhere Entwicklung der Freiheit in Deutschland, wo die Zentral-Einheit des parlamentarischen Staates auf bedingt selbständigen Staaten ruhen muß. Bedenken gegen den Siebzehnerentwurf. Grundsätze müssen vielmehr sein: 1. bedingte Selbständigkeit der Einzelstaaten; 2. persönliches Bundeshaupt; 3. Senat: Oberhaus aus 161 Reichsräten, 6 Virilstimmen der jetzt zu mediatisierenden Fürsten und (nur in der Londoner Ausgabe) 24 Collektivstimmen [sic!] der Standesherren; 4. Volkshaus; 5. Bundesgericht, in dem die drei Elemente der Bundesverfassung, Oberhaupt, Ober- und Unterhaus, gleichmäßig vertreten sind. Die Fürsten bilden mit den 17 Stimmen der engeren Versammlung des Bundestages den Staatsrat. Erbmonarchie jetzt unmöglich, da Österreich nicht in der Lage ist, die Krone zu übernehmen; würde es aber übergangen, so würde durch ein Lossagen Österreichs das deutsche Element im Osten vernichtet werden. Eine Bundes-Wahlmonarchie, in der alle regierenden Fürsten Wähler, alle wählbar sind, läßt die Zukunft frei
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Boberach: Kommentar zum Verfassungsentwurf des Siebzehnerausschusses: Preußen muß in Deutschland aufgehen. Nach amerikanischem Vorbild soll die Reichsgewalt vom Erbkaiser mit Vetorecht und verantwortlichen Ministern ausgeübt werden. Die Freien Städte könnten vermehrt werden, aber die Fürsten der zehn kleinsten Einzelstaaten sollen zu Gunsten des Reichs mediatisiert werden. Daß Österreich sich rückhaltlos an Deutschland anschließt, ist nicht zu erwarten. - Wentzke: Der wertvollste, nur etwas überschwengliche Kommentar zum Siebzehner-Entwurf.
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Boberach: Es gibt in Deutschland keine nationale Homogenität, deshalb läßt es sich nicht wie Frankreich organisieren. Preußen, dessen historisches Schwergewicht außerhalb des Deutschen Bundes liegt, kann nicht einfach in Deutschland aufgehen. Ebenso kann Österreich auf die Anlehnung an Rußland nicht verzichten. Den Konservativen wird vorgeworfen, die Unionsverfassung nicht als revolutionär durchschaut zu haben. Dem mit Arnim und Radowitz gescheiterten deutschen Einheitsstaat ist der Föderalismus mit Souveränität der Einzelstaaten vorzuziehen
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Boberach: Es gibt in Deutschland keine nationale Homogenität, deshalb läßt es sich nicht wie Frankreich organisieren. Preußen, dessen historisches Schwergewicht außerhalb des Deutschen Bundes liegt, kann nicht einfach in Deutschland aufgehen. Ebenso kann Österreich auf die Anlehnung an Rußland nicht verzichten. Den Konservativen wird vorgeworfen, die Unionsverfassung nicht als revolutionär durchschaut zu haben. Dem mit Arnim und Radowitz gescheiterten deutschen Einheitsstaat ist der Föderalismus mit Souveränität der Einzelstaaten vorzuziehen
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Boberach: Friedrich Wilhelm IV. hat durch seine Politik Chancen Preußens zunichte gemacht. Wenn Deutschland in Stammesprovinzen gegliedert wird, muß das auch für die preußischen Provinzen gelten, in denen die Hohenzollern weiter als Herzöge regieren können. Dann kann der König von Preußen sogar zum nichterblichen Kaiser gewählt werden. - Wentzke: Der Zollverein schien Deutschlands Aufgang in Preußen vorzubereiten: der "launenhafte Dilettantismus" Friedrich Wilhelms IV. verdarb alles. Nicht von Berlin aus kann Deutschland beherrscht werden: von Frankfurt aus herrschte Preußens Überzahl in Deutschland vor. In süddeutsch-liberalem Sinne gegen Griesheim. Befürwortet Zusammenlegung der Kleinstaaten in Stammesprovinzen; folgerichtig wird auch Preußen in seine Provinzen auseinanderfallen, die von den Hohenzollern als Herzöge weiterregiert werden. Die volkstümliche Annäherung an diese Gedanken kann den Preußenkönig vielleicht sogar dahin bringen, daß ihn die Reichsversammlung zum (nicht erblichen) deutschen Kaiser, mit republikanischen Einrichtungen für das Reich, wählt
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Boberach: Die Kritik an den einzelnen Bestimmungen soll nachweisen, daß bei der Annahme Preußens Großmachtstellung geopfert wird, um einen fragwürdigen Kaisertitel zu gewinnen. In enem wirklichen Bundesstaat muß die Zentralregierung stärker sein. - Wentzke: Kritik der einzelnen Abschnitte der Reichsverfassung mit dem Nachweis, daß durch ihre Annahme Preußen seine Stellung in Deutschland und Europa aufgibt, um dafür nur den fragwürdigen Titel eines deutschen Kaisers einzutauschen. Die Reichsverfassung bringt die parlamentarische Regierung, in der der König von Preußen und Kaiser von Deutschland zwischen den verantwortlichen Ministern beider Staaten steht. Verlangt die Gründung eines wirklichen Bundesstaats: starke und dauerhafte Zentralregierung, Vertretung des Volks und der Staaten in einem Volks- und Staatenhause
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Wentzke: [Heft 3:] Für konstitutionelle Monarchie mit den freiesten republikanischen Einrichtungen als Übergangsstufe zur Republik. Zunächst müssen die Einzelstaaten mit dieser Staatsform beginnen. Gefährlich für die deutsche Einheit [sind] besonders die Gesamtstaaten Preußen und Österreich: fällt bei ihnen aber das fürstliche Interesse weg, so gehen die Provinzen von selbst in Deutschland auf. Jedenfalls müssen als Vorbedingung eines vernünftigen Föderativstaats etwa zwanzig gleichartige Stammesstaaten geschaffen werden
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Boberach: Bayern ist Musterbeispiel für die Bürokratie in Deutschland, die leider auch von der Provisorischen Zentralgewalt fortgesetzt wird. Der bayerische Verfassungsentwurf würde eine Fürstenrepublik schaffen. Deutschland will einen Kaiser, aber seine Macht soll durch die Fürsten beschränkt werden. - Wentzke: Die regenerierte Bundesversammlung und die Zentralgewalt setzen lediglich die alte Bureaukratie fort. Der bairische [sic!] Entwurf, der nicht aus dem Ministerium hervorging, hat allein den Versuch gemacht, die Forderungen der Landesfürsten aufzustellen. Aber er setzte an die Stelle des Kaisertums die Kollektivsouveränität der Landesfürsten und beschränkte das Direktorium auf die Großstaaten: d.h. eine Republik von gleichberechtigten Fürsten, während Deutschland eine Monarchie war und werden will. Der Siebzehner-Entwurf wollte das Kaisertum dagegen in abgelebten Formen. Für eine Monarchie, deren Träger, der Kaiser, durch eine Reihe von Mittelgliedern herrscht, die innerhalb ihres Kreises selbständig sind. - Baiern das Musterbild bureaukratischen Elends in Deutschland
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Boberach: Weil die Angeklagten in Baden einen Umsturz der Staatsform und die Republik in Deutschland her[bei]führen wollten, werden sie wegen Hochverrat zu jeweils acht Jahren Zuchthaus verurteilt, wovon fünf Jahre und vier Monate als Einzelhaft vollzogen werden sollen
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Boberach: An die Behandlung der "Revolutions-Ergebnisse nach englischen und französischen Vorgängen" und der "Gallomanie in Deutschland" schließen sich Überlegungen zu den Wahlreformen und zur Preßgesetz-Reform. Ferner wird "die Bodenentlastungsfrage" erörtert. Für die Reichsverfassung wird als Vorbild Großbritannien, nicht Frankreich empfohlen und der Siebzehner-Entwurf kritisiert, weil er die Rechte der Einzelstaaten, besonders Bayerns, zu wenig berücksichtigt. Solange kein Erbkaisertum möglich ist, sollen drei oder fünf von den Fürsten und Städten gewählte Bundeskommissäre neben dem Reichsministerium an der Spitze stehen. Friedrich Wilhelm IV. ist zum Kaiser unfähig. - Wentzke: Keine Umwandlung des Staatenbundes in den Bundesstaat, sondern Festigung der Bundesverfassung durch eine Reichsverfassung. Kritik des Siebzehner-Entwurfs: Gegen die Unterstellung des bairischen [sic!] Heeres unter die Zentralgewalt: schwarz-rot-gold nur n e b e n den Landesfarben. Unmöglich können die Fürsten im Oberhaus n e b e n ihren Untertanen sitzen. Für erbliches Kaisertum, vorläufig aber ist nur ein Reichsverweser möglich, da Österreich zu sehr bedrängt wird. Seufferts Vorschlag: die in der bisherigen Bundesverfassung vereinten Fürsten und Städte ernennen drei oder fünf Vertrauensmänner bei der Reichsregierung als Bundeskommissäre neben dem Reichsministerium. "Indem den Dynastien so eine organische Wirksamkeit in der Reichspraxis zugeteilt wird, befreunden sie sich mit der Reichsverfassung und mit dem Kaisertum." Die Plenarversammlung des Bundes ernennt 1/4 der Mitglieder des Reichsgerichts und die Hälfte der lebenslänglichen Mitglieder des Oberhauses, während die andere Hälfte von den Ersten Kammern der Einzelstaaten gewählt wird. Gegen den bairischen Verfassungsentwurf ... und gegen die Erhebung des unfähigen Preußenkönigs, den die Deutsche Zeitung empfiehlt