142 resultados para problematik
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Syftet med denna uppsats var att beskriva vad som låg i fokus i ungdomars diskussioner, på ett webbaserat community, kring självskadebeteende. Urvalet blev 114 ungdomar mellan 13 och 25 år på communityt Helgon.net. Frågeställningarna var: ”Vilka huvudteman ligger i fokus i ungdomarnas diskussioner?”, ”Fungerar diskussionerna på forumen som ett socialt stöd?” och ”Vilka erfarenheter har ungdomarna av professionell hjälp?” Den metod som användes var en kvalitativ analys av de fyra huvudtemana ”Självskadetrend”, ”Varför skada sig själv”, ”Sårskador, ärr och skamkänslor” och ”Behandling och stöd”, som skapades utifrån vad som låg i fokus i ungdomarnas diskussioner. Enligt Alderman, Ahmed och Stacey är självskadebeteende ett sätt att hantera känslomässigt svåra situationer och att därigenom återställa den inre balansen, alltså en slags överlevnadsstrategi. Studien visar att diskussionerna på forumen fungerat som ett socialt stöd för ungdomarna, där de har kunnat ta del av varandras erfarenheter, information och tips. De flesta ungdomar hade negativa erfarenheter av professionell hjälp eftersom de bland annat kände sig felaktigt bemötta. Studien har även visat att flera ungdomar tycker att det är lättare att skriva om sin problematik till andra på Internet än att berätta om det till professionella. Uppsatsförfattarnas idé utifrån detta har varit att det vore lämpligt om de professionella använde sig mer av Internet för att kunna nå ut till ungdomarna. Detta skulle i sin tur ge en möjlighet till att arbeta mer förebyggande och fånga upp de ungdomar som ligger i riskzonen.
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Hot, våld och otillåten påverkan är en problematik som förekommer inom socialtjänstens barn- och familjestöd. Denna undersöknings syfte var att studera hur socialsekreterares tror sig handla och påverkas av denna problematik, speciellt i beslutsfattandet. Detta med anledning av att, om socialsekreterarnas beslutsfattande skulle påverkas, kan i värsta fall barns rätt till en trygg uppväxt sättas på spel. I studien användes vinjetter i sex kvalitativa intervjuer som utfördes enskilt. De resultat som redovisas pekar på att socialsekreterare inte skulle låta sig påverkas av hot och våld när de fattar beslut. Detta är något som strider mot andra forskares resultat. Socialsekreterarna i studien skulle i de flesta fall rådgöra med sin chef när de blivit utsatta för otillåten påverkan. Chefen är en oerhört viktig part i arbetet, då socialsekreterarna i hög grad förlitar sig på chefens kompetens. Hot, våld och otillåten påverkan är situationsbaserat. Socialsekreterarna skulle, i de vinjettsituationer som studien baseras på, fatta de beslut som går rakt emot klientens önskningar och därför kvarstår hotbilden. Konsekvenserna av deras handlingar och beslut hade socialsekreterarna svårigheter att sia om.
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Syftet med uppsatsen var att följa upp den korttidsterapi som bedrivs vid barn och ungdomspsykiatrin (BUP) i Östersund samt undersöka om en till två samtal, utifrån ett systemiskt förhållningssätt och till utvalda familjer, kan ge goda upplevda behandlingsresultat och nöjda klienter. Metoden som användes var telefonintervjuer med 21 föräldrar till 20 barn som genomgått korttidsterapi vid BUP Östersund. Intervjuguiden var halvstrukturerad och undersökningsdesignen är därmed baserad på insamling av främst kvantitativ data med viss kvalitativ ansats. Resultatet av uppsatsen visar att behandlingen kan ge goda upplevda resultat och nöjda familjer. Hos majoriteten av barnen hade problemen minskat/försvunnit och de flesta har inte behövt söka hjälp igen. Alla föräldrar utom en kan tänka sig att rekommendera korttidsterapi till andra. Flera nämner även att de gärna vill ha något fler samtal och betydelsen av att få snabb hjälp. En fortsatt utveckling av korttidsterapin i Östersund skulle kunna vara att se över den problematik som varit exkluderad för korttidsterapi, då flera av de barn som haft mer behov av hjälp hade som sökorsak utåtriktade symtom.
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Synthese und Charakterisierung neuer funktionalisierter Mono- und Bis-tetrahydro-pyrrolo[3,4-b]carbazole als potentielle DNA-Liganden In der Carbazol-Chemie sollen neue anellierte Verbindungen mit potentieller DNA-Affinität und damit verbundener Antitumoraktivität entwickelt werden. Auf molekularer Ebene sind DNA-Interkalation oder DNA-Rinnenbindung zu erwarten. Darauf aufbauend wurden in Anlehnung an literaturbekannte Cytostatika Mono- und Bis-tetrahydropyrrolo[3,4-b]carbazole synthetisiert, die zur Entwicklung neuer Leitstrukturen bzw. -substanzen beitragen können.In der vorliegenden Arbeit wurde als synthetische Schlüsselreaktion die in unserem Arbeitkreis etablierte Indol-2,3-chinodimethan-Diels-Alder-Reaktion mit geeigneten cyclischen Mono- und Bismaleinimiden als Dienophilen weiterführend genutzt. Auf Grund des Aufbaus von künftigen Struktur-Wirkungsbeziehungen wurden variable Linker zwischen die beiden zu verbindenden Pyrrolotetrahydrocarbazole eingeführt. Diese waren aliphatischer und diamidischer Natur. Diamidische Strukturelemente wurden im Hinblick auf die Entwicklung neuer Peptidomimetika eingeführt. Deren Synthese gelang zum einen über die gemischte Säureanhydrid-Methode und zum anderen über die Azolid-Methode. Die Struktursicherung der als Cycloaddukte erhaltenen Tetrahydrocarbazole erfolgte mittels Standardverfahren (1D-, 2D-NMR-, IR-Spektroskopie und Massenspektrometrie).Enantiomere bzw. Diastereomere chiraler Wirkstoffe unterscheiden sich stark in ihren pharmakologischen Eigenschaften, deshalb müssen Verfahren entwickelt werden, um diese Substanzen gegebenenfalls auch in enantiomerenreiner Form darstellen zu können. Die Racemate der Monotetrahydrocarbazole und die Racemate sowie die dazu diastereomeren meso-Formen der Bistetrahydrocarbazole, die bei der Reaktion entstehen, konnten erstmals mittels chiraler HPLC analytisch getrennt werden.In einer der Synthese ergänzten theoretischen Studie wurde Computer-Molecular-Modelling zur Problematik der Diels-Alder-Reaktion durchgeführt, außerdem wurden kraftfeld-mechanische Berechnungen zur Konformationsanalyse der 'einfachen' Monotetrahydro-carbazole herangezogen und darauf aufbauend schließlich einfache DNA-Docking-Experimente zur ersten Abschätzung des DNA-Binde-Verhaltens der synthetisierten Verbindungen vorgenommen.
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Beim Beobachten von nächtlichen Insektenschwärmen an Straßenbeleuchtungen kommt es zur Frage, inwieweit von einer Bedrohung eines geordneten Naturkreislaufes durch dieses Phänomen gesprochen werden kann. Am Beispiel der bedrohten Artenvielfalt aquatischer Insekten im Bereich anthropogen bedingt verschmutzter Fließgewässer wurde die Problematik umfassend untersucht. Die Freilandtests erstreckten sich von Sommer 1998 bis Sommer 2000. Die vorliegende Arbeit geht mehreren Fragestellungen nach:1. - Wie hoch ist der Anteil aquatischer Insekten, der von dem Ort seiner Emergenz aus von einer naheliegenden Straßenlaterne angezogen wird ?2. - Welcher Lampentyp lockt weniger Insekten an: OSRAM HQL (Weiß-Mischlicht) oder PHILIPPS SON (gelbes Licht) ?3. - Welche Wellenlängenbereiche des Lichts sind beim Anflug an die Lampe von besonderer Präferenz ? zu 1. - Aquatische Insekten wiesen kein einheitliches Verhalten im Anflug an künstliches Licht auf. In den Sommermonaten kam es bei einigen Insektengruppen, wie z.B. den Trichopteren, zu einem massenhaften Anflug an die eine, im Untersuchungsgebiet aufgestellte Straßenlaterne. In dieser Zeit ergaben sich im Mittelwert Fangzahlen in einer Nacht am Licht, die der Emergenz von 25 Metern Bachufer/72 Stunden entsprachen. Bei den Dipteren ergab der mittlere Wert eine Emergenz von knapp 10 Metern Uferlänge/72 Stunden. Aufgrund hoher Fangzahlen konnten folgende Ergebnisse auf Artniveau bei den Chironomiden erzielt werden. Bei den zehn häufigsten Arten aus Emergenz und Lichtfang zeigten sich starke Schwankungen: Der Fang am Licht entsprach im Maximum einer Schlupfrate von 61 Metern Ufer/ 72 Stunden bei einer Art, bei einer anderen Art wurde z.B. ein Lichtfang erzielt, der lediglich die Emergenz von 0,3 Metern/72 Stunden umfaßte.zu 2. - In dem ohne Lichtkonkurrenz stattfindenden Vergleich zwischen PHILIPPS SON 70W und OSRAM HQL 125W ergab sich eine Fangrelation von 1:1,6 (SON:HQL). Bei einem Parallelfang (30 Metern Abstand der Leuchten) mit SON/HQL flogen wesentlich mehr Tiere an die HQL: Hier betrug die Relation 1:3,97 (SON:HQL). Es fand somit bei Lichtkonkurrenz eine Abwanderung der Insekten zur 'attraktiveren' Lampe statt.zu 3. - Zuletzt wurde die Anlockwirkung dreier Farbspektren mit den Intensitätsmaxima einer Wellenlänge von 437nm, 579nm und 599nm getestet. 437nm war die in der HQL gemessene Intensitätsspitze im niedrigwelligen Bereich und nach verbreiteter Auffassung von besonderer Anlockwirkung. Der Wellenlängenbereich um 579nm stellte das Intensitätsmaximum der SON-Lampe dar (gelbes Licht); 599nm war als Alternative für anlockschwache Beleuchtungen ausgewählt worden. Hier ergab sich bei abwechselndem Fang (ohne Lichtkonkurrenz) eine Fangrelation von 1,8 : 3,4 : 1 (437nm : 579nm : 599nm).
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Im Rahmen der gezielten Suche nach neuen Leitstrukturen mit antitumoraler Wirkung werden im Arbeitskreis U. Pindur seit Jahren verschiedene Strukturvarianten der Indol-, Carbazol und Pyrrol-Reihe studiert. Durch die Vielzahl neu synthetisierter Verbindungen war es erforderlich, geeignete Screening-Verfahren für die Routineanalyse zu etablieren, die möglichst früh vielversprechende Substanzen detektieren können.Zwei bedeutsame Targets der antitumoralen Wirkstoffe sind die DNA und die Topoisomerase I. Demzufolge war es das Kernziel dieser Arbeit, in erster Linie Assay-Verfahren zu studieren und neu zu etablieren, die eine Wechselwirkung von neu-synthetisierten Verbindungen mit diesen Targets nachweisen könnten.Im Rahmen dieser Arbeit wurden vier Assay-Verfahren neu etabliert und für die Routineanwendung optimiert: die Bestimmung der DNA-Schmelztemperatur, der Ethidiumbromid-Verdrängungsassay, der Unwinding-Assay und die Bestimmung der Topoisomerase I-Hemmung.Mit diesen vier Methoden, die mit Hilfe neuer Synthesesubstanzen und bekannter Standard-Cytostatika in dieser Arbeit aufgebaut, validiert und optimiert wurden, und mit den Ergebnissen der Zytotoxizitätsbestimmung, die im National Cancer Institute durchgeführt wurde, sollten nun erste Basisinformationen zum zukünftigen Aufbau von Struktur-Wirkungsbeziehungen der im Arbeitskreis U. Pindur synthetisierten Verbindungen geliefert werden.Aus der Analyse der Problematik bei der Durchführung der Assays zur Bestimmung der Wechselwirkungen mit der DNA und der damit ermittelten Ergebnisse hat sich eine Reduktion der Lipophilie der Testverbindungen als besonders wichtig herausgestellt, denn die meisten Assays werden in wäßrigem Puffer durchgeführt.In Hinblick auf Struktur-Wirkungsbeziehungen der neu synthetisierten Verbindungen konnten ausgehend von den bisherigen Ergebnissen erste vororientierende Korrelationen zwischen den verschiedenen Assay-Daten aufgestellt werden. Allerdings konnte auf Grund der Heterogenität der rationalen Hintergründe der Testverfahren und der Heterogenität der untersuchten Stoffgruppen noch kein einheitliches weiterführendes Strukturkonzept erarbeitet werden. Lediglich bei den Pyrrolcarboxamid-Derivaten konnte unter Berücksichtigung folgender Informationen eine weitergehende Strukturoptimierung vorgenommen werden. Eine terminale Dimethylaminopropyl-Gruppe sowie mindestens zwei Pyrroleinheiten bzw. drei amidische Gruppen bei den DNA-rinnenbindenden Pyrrolcarboxamid-Ketten sind erforderlich, um eine Wechselwirkung mit der DNA zu erreichen. Der interkalierende Teil der als potentielle Combilexine entwickelten Oligopyrrolcarboxamid-Derivate sollte eine große Affinität zur DNA aufweisen, sonst scheint dieser Strukturabschnitt eher einen sterischen Störeffekt bei der Bindung in die Rinnen der Seitenkette hervorzurufen.Eine Analyse der erforderlichen strukturellen Eigenschaften für die Wechselwirkung mit der Topoisomerase I war nicht möglich, denn Testverbindungen unterschiedlichster Struktur haben eine Hemmung dieses Enzyms gezeigt. Weiterhin ist keine Korrelation zwischen der DNA-Affinität und der Fähigkeit zur Hemmung der Topo I festzustellen. Dennoch konnte die zytotoxische Wirkung bei einer Vielzahl von Verbindungen mit einer Hemmung der Topoisomerase I erklärt.Auf Grund der vorliegenden Ergebnisse sollten nun weitere Verbindungen gezielter synthetisiert werden, deren Analyse mit Hilfe der im Rahmen dieser Arbeit etablierten Verfahren zur Aufklärung weiterer essentieller Punkte für die Wechselwirkung mit der DNA und den Topoisomerasen führen soll.
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Thema der vorliegenden Untersuchung ist die erkenntnistheoretische Funktion des Ästhetischen für das philosophische System Arthur Schopenhauers. Der epistemologischen Kohärenz des Gesamtsystems wird dabei größere Bedeutung zugemessen als den in der Sache begründeten Diskrepanzen und systemimmanenten Brüchen.Als zentrale Problematik ergibt sich die des Überganges zwischen zwei Erkenntnisarten, die beschrieben werden können als schematische Welterkenntnis in Ursache-Wirkungs-verhältnissen einerseits und grundloses' Wissen um die Bedeutung der Welt andererseits. Im Fortgang der Untersuchung rückt die Möglichkeit des Zusammenwirkens der Erkenntnis-vermögen selbst im Bewusstsein und damit die Frage nach dessen Struktur in den Mittelpunkt. Das führt letztlich zu philosophischen Grundfragen: Kann ein Übergang vom Stoff ins Bewusstsein gedacht werden? Wie geschieht er? Schopenhauers Konzeption der Idee und der ästhetischen Kontemplation können Antworten geben: Sie dokumentieren die Durchlässigkeit der Erkenntnisvermögen als Spezifikum des menschlichen Intellekts', und erweisen sich so die Hauptthese der Arbeit als Wesenserkenntnis im Erleben von Wollen und Erkennen als ungeschiedenem Ganzen.Diese Interpretation von Schopenhauers Ideenlehre will die erkenntnistheoretische Relevanz des philosophischen Entwurfs eines menschlichen Selbst- und Weltverständnisses als Wille und Vorstellung aufzeigen, das ein wesensadäquates ist, weil es vom lebeendigen Gegenstand' ausgeht: An ihm allein ist das in Erscheinung getretene/tretende Wesen fassbar, an empfindungslosen anorganischen wie auch an erkenntnisfähigen organischen Körpern, die dennoch mehr sind als bloße Materie. Im Immateriellen sind sie identisch, und davon gibt es ein Bewusstsein: die Idee des Menschen.
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Die Arbeit befasst sich mit der Haftungsproblematik des vorläufigen Insolvenzverwalters, dem das Insolvenzgericht bereits im Eröffnungsverfahren die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das schuldnerische Vermögen übertragen hat. Nach § 55 Abs. 2 InsO haben Verbindlichkeiten, die der vorläufige Insolvenzverwalter begründet hat, im eröffneten Verfahren den Rang von Masseverbindlichkeiten. Gleiches gilt im Fall der Inanspruchnahme von Gegenleistungen aus bereits bestehenden Dauerschuldverhältnissen. Für die von ihm dergestalt begründeten Masseverbindlichkeiten haftet der vorläufige Insolvenzverwalter im Fall eines späteren Forderungsausfalls gegenüber den Gläubigern persönlich, sofern er nicht den Entlastungsbeweis führen kann, dass bei Eingehung der Verbindlichkeit der spätere Ausfall nicht absehbar war (§§ 21, 61 InsO). Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit ist die Herausarbeitung der Haftungsvoraussetzungen des § 61 InsO, der an ein pflichtwidriges Verhalten des (vorläufigen) Insolvenzverwalters anknüpft. Der vorläufige Verwalter hat, um einer Haftung nach §§ 21, 61 InsO zu entgehen, vor Eingehung neuer Masseverbindlichkeiten die zukünftige Massedeckung zu prüfen. Hierbei müssen die zukünftigen Einnahmen und Ausgaben im Wege einer Finanzplanung erfasst und bewertet werden. Die Herausarbeitung dieser in Literatur und Praxis bislang stiefmütterlich behandelten Problematik ist Kernthema der Dissertation.
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Die vorliegende Arbeit untersucht, wie sich Greenaways Filme selbstreflexiv zur Problematik des filmischen Mediums stellen, d.h. wie der Illusions- und Artefaktcharakter des Films im Film selbst thematisiert wird. Die Untersuchung der Selbstreflexion wird konkret unter drei Untersuchungsaspekten erfolgt, nämlich die systematisch und künstlich organisierte formale Struktur, die Narrativität und die Wahrnehmungsweise des Zuschauers. Greenaways Filme veranschaulichen auf der formalen Ebene:· daß die Filmbilder diskontinuierlich und uneinheitlich sind, · wie einzelnen visuellen, akustischen und technischen Zeichen systematisch und künstlich organisiert sind und schließlich· wie die diskontinuierlichen und uneinheitlichen Filmbilder durch die systematische und künstliche Organisation der Zeichen kontinuierlich und einheitlich wirken. Seine Filme thematisieren auch auf der allegorischen, symbolischen und metaphorischen Ebene das Verhältnis zwischen der formalen Struktur, der Geschichte und der interaktiven Wahrnehmungsweise des Zuschauers, und die Beziehung zwischen dem Zuschauer, dem Film, dem Filmemacher. Die männliche Hauptfigur metaphorisiert den Zuschauer. Die Frauenfiguren allegorisieren die zwei Seiten des Films, die Form und den Inhalt des Films. Die sexuelle Beziehung zwischen der männlichen Hauptfigur und den Frauen umfaßt auf der metaphorischen Ebene die Interaktivität des Zuschauers mit dem Film.
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Der Bedarf an hyperpolarisiertem 3He in Medizin und physikalischer Grundlagenforschung ist in den letzten ca. 10-15 Jahren sowohl in Bezug auf die zu Verfügung stehende Menge, als auch auf den benötigten Grad der Kernspinpolarisation stetig gestiegen. Gleichzeitig mußten Lösungen für die polarisationserhaltende Speicherung und den Transport gefunden werden, die je nach Anwendung anzupassen waren. Als Ergebnis kann mit dieser Arbeit ein in sich geschlossenes Gesamtkonzept vorgestellt werden, daß sowohl die entsprechenden Mengen für klinische Anwendungen, als auch höchste Polarisation für physikalische Grundlagenfor-schung zur Verfügung stellen kann. Verschiedene unabhängige Polarimetriemethoden zeigten in sich konsistente Ergebnisse und konnten, neben ihrer eigenen Weiterentwicklung, zu einer verläßlichen Charakterisierung des neuen Systems und auch der Transportzellen und –boxen eingesetzt werden. Die Polarisation wird mittels „Metastabilem Optischen Pumpen“ bei einem Druck von 1 mbar erzeugt. Dabei werden ohne Gasfluß Werte von P = 84% erreicht. Im Flußbetrieb sinkt die erreichbare Polarisation auf P ≈ 77%. Das 3He kann dann weitgehend ohne Polarisationsver-luste auf mehrere bar komprimiert und zu den jeweiligen Experimenten transportiert werden. Durch konsequente Weiterentwicklung der vorgestellten Polarisationseinheit an fast allen Komponenten kann somit jetzt bei einem Fluß von 0,8 barl/h eine Polarisation von Pmax = 77% am Auslaß der Apparatur erreicht werden. Diese skaliert linear mit dem Fluß, sodaß bei 3 barl/h die Polarisation immer noch bei ca. 60% liegt. Dabei waren die im Rahmen dieser Arbeit durchgeführten Verbesserungen an den Lasern, der Optik, der Kompressionseinheit, dem Zwischenspeicher und der Gasreinigung wesentlich für das Erreichen dieser Polarisatio-nen. Neben dem Einsatz eines neuen Faserlasersystems ist die hohe Gasreinheit und die lang-lebige Kompressionseinheit ein Schlüssel für diese Leistungsfähigkeit. Seit Herbst 2001 er-zeugte das System bereits über 2000 barl hochpolarisiertes 3He und ermöglichte damit zahl-reiche interdisziplinäre Experimente und Untersuchungen. Durch Verbesserungen an als Prototypen bereits vorhandenen Transportboxen und durch weitgehende Unterdrückung der Wandrelaxation in den Transportgefäßen aufgrund neuer Erkenntnisse über deren Ursachen stellen auch polarisationserhaltende Transporte über große Strecken kein Problem mehr dar. In unbeschichteten 1 Liter Kolben aus Aluminosilikatglä-sern werden nun problemlos Speicherzeiten von T1 > 200h erreicht. Im Rahmen des europäi-schen Forschungsprojektes „Polarized Helium to Image the Lung“ wurden während 19 Liefe-rungen 70barl 3He nach Sheffield (UK) und bei 13 Transporten 100 barl nach Kopenhagen (DK) per Flugzeug transportiert. Zusammenfassend konnte gezeigt werden, daß die Problematik der Kernspinpolarisationser-zeugung von 3He, die Speicherung, der Transport und die Verwendung des polarisierten Ga-ses in klinischer Diagnostik und physikalischen Grundlagenexperimenten weitgehend gelöst ist und das Gesamtkonzept die Voraussetzungen für allgemeine Anwendungen auf diesen Gebieten geschaffen hat.
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Diese Arbeit ist in ihrem Kern darum bemüht, die hochumstrittene Problematik der Haftung des Arztes für Aufklärungsfehler (insbesondere im Hinblick auf die Selbstbestimmungsaufklärung des Patienten) sachgerecht in das geltende Deliktsrechtssytem einzuordnen. Das bedeutet im Ausgangspunkt ein klares Bekenntnis zur sog. Körperverletzungsdoktrin [dazu in Teil C.) I.)] und ein Bekenntnis zur Lehre vom Erfolgsunrecht [Teil C.) III.)], in die auch der Vorwurf des Behandlungsfehlers (!) durchaus sachgerecht integriert werden kann. Unter Teil C.) IV.) wird die hochgradig kontroverse Problematik der Schadensfolgenzurechnung wegen nicht wirksam konsentierten Heilbehandlungen eingehend erörtert. Hierbei zeigt sich, daß die Lehre vom „Schutzzweck der Norm“ im Kontext des §823 I BGB bei der Haftungsausfüllung weder aus dogmatischen noch aus rein tatsächlichen Gründen anwendbar ist. Statt dessen ist die Einschränkung der Haftung des Arztes für die Schadensfolgen seines Tuns durch eine teleologische Reduktion des durch § 249 I BGB vorgegebenen und in gewissen Einzelfällen zu weit gerateten Prinzips des Totalersatzes zu erreichen. Hierbei ist nach Haftungslücken zu suchen, bei denen in besonders gelagerten Fällen eine Haftung des Arztes zu verneinen ist. Als Hilfsmittel der Lückenfüllung bietet sich in diesem Zusammenhang die Methode der Topik an. [dazu eingehend in Teil C.) IV.) 2.) d.) und e.)] In diesem Zusammenhang werden durch Vergleich verschiedenartig gelagerter Fallgruppen deren jeweilige Unterschiede herausgearbeitet und - darauf aufbauend - unterschiedliche Zurechnungsregeln herausgebildet. In Teil D.) werden die inhaltlichen, formellen und prozessualen Probleme der ärztlichen Aufklärungspflicht eingehend behandelt. Um diesbezüglich Wiederholungen zu vermeiden, wird an dieser Stelle auf die Stellungnahme zu Teil D.) in Teil D.) III.) verwiesen.
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Im ersten Teil dieser Arbeit wird die Anwendung der MALDI-TOF Massenspektrometrie auf annähernd monodisperse und eng verteilte Verbindungen polymerer Gestalt beschrieben. Dazu werden mit Polyphenylendendrimeren, Polybutadien-Sternpolymeren, Propionylethyleniminen und Polyethylmethylsiloxanen weniger gängige Verbindungen ausgewählt, für deren Analyse keine Standardmethodik vorliegt. Dabei wird gezeigt, dass andere Analysemethoden (wie z.B. GPC oder NMR) der MALDI-TOF Massenspektrometrie oftmals deutlich unterlegen sind - in einigen Fällen werden deren Ergebnisse gar widerlegt. In anderen Fällen wird allerdings auch festgestellt, dass diese Methoden die Massenspektrometrie unterstützen oder ergänzen können. Im darauf folgenden Teil werden durch Mischen eng verteilter Polymerstandards breite Verteilung simuliert, um so die Gründe für die Limitierung der Anwendbarkeit der MALDI-TOF Massenspektrometrie auf breite Verteilungen zu ermitteln. Die Problematik der Messung von breiten Verteilungen wird oftmals durch eine vorherige Fraktionierung mit der GPC gelöst. Auch dieses Verfahren wird in dieser Arbeit an Hand von simulierten breiten Verteilungen untersucht und bewertet. Neben qualitativen Untersuchungen mit der MALDI-TOF Massenspektrometrie wird in dieser Arbeit abgeschätzt, inwieweit diese Methode auch zur quantitativen Analyse eingesetzt werden kann. Dazu werden die Untersuchungen von Oligo(para-phenylene) (OPP) und von Cyclodehydrierungsprodukten sehr großer Dendrimere (C385, C474) beschrieben. Dabei stellt sich heraus, das neben der direkten UV-Absorption (im Falle der OPPs) auch die zunehmende Ionisierungswahrscheinlichkeit und die sinkende Desorptionswahrscheinlichkeit mit fortschreitender Cyclodehydrierung eine Quantifizierung problematisch gestalten. In einem abschließenden Kapitel wird der Versuch beschrieben, aus polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAHs) durch den Beschuss mit den UV-Strahlen des MALDI-TOF Massenspektrometers Fullerene zu erzeugen. Der Einsatz von NaCl als sogenannte Inertmatrix führt zu vielversprechenden ersten Ergebnissen.
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Die Produktion eines spinpolarisierten Strahls mit hohem mittleren Strom ist sowohl für den Betrieb von existierenden polarisierten Quellen als auch in noch stärkerem Maße für geplante zukünftige Projekte wichtig. Die Betriebszeit solcher Quellen wird durch die Abnahme der Quantenausbeute der Photokathode mit der Zeit begrenzt. Die Problematik der Abnahme der Quantenausbeute konnte durch die Reaktion der Kathodenoberfläche mit sauerstoffhaltigen Molekülen sowie durch Ionenbombardement geklärt werden. Im Laufe dieser Arbeit wurden, teilweise zum ersten Mal, Mechanismen untersucht, die zur Entstehung der chemisch aktiven Moleküle und der Ionen beitragen und weitere Effekte, die die Betriebszeit der polarisierten Quellen reduzieren. Die Experimente wurden an einer genauen Kopie der an MAMI vorhandenen polarisierten Quelle durchgeführt. Es wurde demonstriert, dass Erwärmung der Photokathode, Ioneneinfang und Strahlverlust aufgrund der Raumladungskräfte die Kathodenlebensdauer begrenzen können. Der erste Effekt ist Erwärmung der Photokathode. Die Laserleistung wird fast vollständig in Wärmeleistung umgesetzt, was zur Absenkung der Verfügbarkeit der polarisierten Quellen führen kann, und zwar unabhängig davon, ob der Photostrom produziert wird oder nicht. Der zweite Effekt ist Ionenbombardement mit den sowohl in der Beschleunigungsstrecke als auch in der Strahlführung entstehenden Ionen. Es wurde demonstriert, dass der in der Strahlführung entstehende Ionenstrom sogar größer ist als der in der Kanone. Unter bestimmten Bedingungen können die gebildeten Ionen durch das Potenzial des Elektronenstrahls eingefangen werden und die Kanone erreichen und damit zusätzlich zur Zerstörung der negativen Elektronenaffinität beitragen. Der dritte Effekt ist Strahlverlust. Es wurde demonstriert, dass die relativen Strahlverluste kleiner als 1*10-6 sein sollten, um eine Lebensdauer von mehr als 1000 Stunden beim Strom von 100 A zu erreichen, was für die vorhandene Apparatur möglich ist. Zur Erzeugung extrem hoher Ströme wurde zum ersten Mal im Bereich der spinpolarisierten Quellen das Prinzip der „Energierückgewinnung“ eingesetzt. Experimente bei einer mittleren Stromstärke von 11.4 mA und einer Spitzenstromstärke von 57 mA bei 1% Tastverhältnis wurden bereits durchgeführt.
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Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit rechtlichen Fragestellungen rund um Bewertungs-portale im Internet. Zentrale Themen der Arbeit sind dabei die Zulässigkeit der Veröffentlichung der von den Nutzern abgegebenen Bewertungen vor dem Hintergrund möglicherweise entgegenstehender datenschutzrechtlicher Bestimmungen und der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Des weiteren wird der Rechtsschutz der Betroffenen erörtert und in diesem Zusammenhang die haftungsrechtlichen Risiken der Forenbetreiber untersucht. Gegenstand der Arbeit sind dabei sowohl Online-Marktplätze wie eBay, auf denen sowohl der Bewertende als auch der Bewertete registriert und mit dem Bewertungsverfahren grundsätz-lich einverstanden sind (geschlossene Portale), als auch Portale, auf denen – oftmals unter einem Pseudonym und ohne vorherige Anmeldung – eine freie Bewertungsabgabe, zu Pro-dukteigenschaften, Dienstleistungen bis hinzu Persönlichkeitsmerkmalen des Bewerteten möglich ist (offene Portale). Einleitung und Erster Teil Nach einer Einleitung und Einführung in die Problematik werden im ersten Teil die verschie-denen Arten der Bewertungsportale kurz vorgestellt. Die Arbeit unterscheidet dabei zwischen so genannten geschlossenen Portalen (transaktionsbegleitende Portale wie eBay oder Ama-zon) auf der einen Seite und offenen Portalen (Produktbewertungsportale, Hotelbewertungs-portale und Dienstleistungsbewertungsportale) auf der anderen Seite. Zweiter Teil Im zweiten Teil geht die Arbeit der Frage nach, ob die Veröffentlichung der durch die Nutzer abgegebenen Bewertungen auf den offenen Portalen überhaupt erlaubt ist oder ob hier mögli-cherweise das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und hier insbesondere das Recht auf in-formationelle Selbstbestimmung in Form der datenschutzrechtlichen Bestimmungen die freie Bewertungsabgabe unzulässig werden lässt. Untersucht werden in diesem Zusammenhang im einzelnen Löschungs- bzw. Beseitigungsan-sprüche der Betroffenen aus § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BDSG bzw. §§ 1004 i. V. m. 823 Abs. 1 BGB (allgemeines Persönlichkeitsrecht). Die Arbeit kommt in datenschutzrechtlicher Hinsicht zu dem Schluss, dass die Bewertungen personenbezogene Daten darstellen, die den datenschutzrechtlichen Bestimmungen unterlie-gen und eine Veröffentlichung der Bewertungen nach dem im deutschen Recht geltenden da-tenschutzrechtlichen Erlaubnisvorbehalt grundsätzlich nicht in Betracht kommt. Vor dem Hintergrund dieser den tatsächlichen Gegebenheiten und Interessenlagen im Internet nicht mehr gerecht werdenden Gesetzeslage diskutiert der Autor sodann die Frage, ob die datenschutzrechtlichen Bestimmungen in diesen Fällen eine Einschränkung durch die grund-gesetzlich garantierten Informationsfreiheiten erfahren müssen. Nach einer ausführlichen Diskussion der Rechtslage, in der auf die Besonderheiten der ein-zelnen Portale eingegangen wird, kommt die Arbeit zu dem Schluss, dass die Frage der Zuläs-sigkeit der Veröffentlichung der Bewertungen von einer Interessenabwägung im Einzelfall abhängt. Als Grundsatz kann jedoch gelten: Ist die bewertete Tätigkeit oder Person in Bezug auf die bewertete Eigenschaft ohnehin einer breiten Öffentlichkeit zugänglich, erscheint eine Veröffentlichung der Daten nicht bedenklich. Dagegen wird man einen Löschungs- bzw. Be-seitigungsanspruch bejahen müssen für die Bewertungen, die Tätigkeiten oder Eigenschaften des Bewerteten, die in keinem Zusammenhang mit ihm als öffentlicher Person stehen, betref-fen. Anschließend geht die Arbeit auf die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und der sich hier-aus ergebenden Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen gemäß der §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB ein, verneint jedoch wegen dem Vorrang der spezialgesetzlichen Bestimmungen aus dem Bundesdatenschutzgesetz letztlich eine Anwendbarkeit der Anspruchsgrundlagen. Schließlich wird in diesem Teil noch kurz auf die Zulässigkeit der Bewertung juristischer Per-sonen eingegangen, die im Grundsatz bejaht wird. Dritter Teil Sofern der zweite Teil der Arbeit zu dem Schluss kommt, dass die Veröffentlichung der Be-wertungen zulässig ist, stellt sich im dritten Teil die Frage, welche Möglichkeiten das Recht dem Bewerteten bietet, gegen negative Bewertungen vorzugehen. Untersucht werden, dabei datenschutzrechtliche, deliktsrechtliche, vertragliche und wettbe-werbsrechtliche Ansprüche. Ein Schwerpunkt dieses Teils liegt in der Darstellung der aktuellen Rechtsprechung zu der Frage wann eine Bewertung eine Tatsachenbehauptung bzw. ein Werturteil darstellt und den sich hieraus ergebenden unterschiedlichen Konsequenzen für den Unterlassungsanspruch des Betroffenen. Diejenigen Bewertungen, die eine Meinungsäußerung darstellen, unterstehen dem starken Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit. Grenze der Zulässigkeit sind hier im wesentlichen nur die Schmähkritik und Beleidigung. An Tatsachenbehautpungen dagegen sind schärfere Maßstäbe anzulegen. In diesem Zusammenhang wird der Frage nachgegangen, ob vertragliche Beziehungen zwischen den Beteiligten (Bewertenden, Bewertete und Portalbetreiber) die Meinungsäußerungsfreiheit einschränkt, was jedenfalls für die geschlossenen Portale bejaht wird. Vierter Teil Der vierte Teil der Arbeit beschäftigt sich mit den „Zu-gut-Bewertungen“. Es geht dabei um wettbewerbsrechtliche Ansprüche im Falle verdeckter Eigenbewertungen. Solche Eigenbewertungen, die unter dem Deckmantel der Pseudonymität als Werbemittel zur Imageverbesserung in entsprechenden Bewertungsportale verbreitet werden ohne den wahren Autor erkennen zu lassen, sind in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht grundsätzlich unzulässig. Fünfter Teil Im letzten Teil der Arbeit wird schließlich der Frage nach der Verantwortlichkeit der Portal-betreiber für rechtswidrige Bewertungen nachgegangen. Zunächst wird die Feststellung getroffen, dass es sich bei den von den Nutzern abgegebenen Bewertungen um fremde Inhalte handelt und somit die Haftungsprivilegierungen der § 11 Abs. 1 TDG, § 9 Abs. 1 MDStV eingreifen, wonach die Forenbetreiber für die rechtswidrigen Bewertungen jedenfalls so lange nicht verantwortlich sind, solange sie hiervon keine Kenntnis haben. Da von dieser Haftungsprivilegierung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Störerhaftung nicht umfasst ist, wird die Reichweite die Forenbetreiber aus der Störerhaftung treffenden Überwachungspflichten diskutiert. Die Arbeit kommt hier zu dem Ergebnis, dass in den Fällen, in denen dem Adressaten der Bewertung die Identität des Verfassers bekannt ist, sich die Verpflichtungen der Forenbetrei-ber auf die Beseitigung bzw. Sperrung der rechtswidrigen Bewertung beschränken. Sofern die Identität des Bewertenden unbekannt ist, haften die Forenbetreiber als Mitstörer und dem Be-troffenen stehen Unterlassungsansprüche auch gegen die Forenbetreiber zu.
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Die Perspektiven des MERCOSUR in den internationalen Beziehungen mit der Freihandelszone Amerikas ALCA/FTAA und der Europäischen Gemeinschaft Rita de Cassia Carvalho de Carvalho Abstract In dieser Arbeit wird MERCOSUR, Gemeinsamer Markt des Südens, als ein politischer Integrationsprozeß zwischen Entwicklungsländern, der mit der Integrationsherausforderung i. S. des wandelnden Völkerrechts, konfrontiert ist, vorgestellt. Damit sind die rechtspolitischen Perspektiven für MERCOSUR eng mit der Trilogie EU, ALCA und WTO verbunden. Aus integrationsrechtlichem Blickwinkel entwickelte sich MERCOSUR zu einem sui generis Integrationsprozeß mit der Gewährleistung der vier Marktfreiheiten nach dem EU-Vorbild. Im MERCOSUR-Recht herrscht die Zwischenstaatlichkeitsklausel. Die Herren der Verträge und Träger von Kompetenz-Kompetenz i. S. v. pouvoir constituant sind die Mitgliedsstaaten. Obwohl die fehlende Rechtssicherheit die Vertiefung des Gemeinsamen Marktes gefährdet, bietet die Übernahme des EU-Modells keine Lösung, weil die Problematik eher bei der schwachen Rechtsdurchsetzung in den Entwicklungsländern zu finden ist. Angesichts der ALCA-Logik, d. h. im Handels-, Investitions- und Dienstleistungswesen wettbewerbs¬fähig zu werden, dafür aber Rückschritte in Umwelt-, Sozial- und Arbeitsrechtsstandard hinnehmen zu müssen, übernimmt MERCOSUR die aktive Hauptrolle in Lateinamerika in den Verhandlungen mit den USA. In der WTO-Ordnung mit einer quasi-obligatorischen Gerichtsbarkeit, welche kaum Umwelt- und Menschenrecht einbezieht, sollte MERCOSUR die Politik des dritten Weges mit anderen Entwicklungsländern führen um einen Weg mit quasi der Entwicklung und Umsetzung einer neuen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, die Umwelt- und Menschenrecht garantieren soll, zu gewährleisten.