97 resultados para Stände
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Boberach: Die Urwahlen beweisen, daß das Gleichheitsprinzip praktisch undurchführbar ist. Den Gefahren aus den "fortschrittlichen" Wahlgesetzen ist entgegenzutreten. Damit nicht die rohe Masse den Sieg davontragen kann, sollen die Stände der Gelehrten, Ackerbauer, von Industrie und Handel und der Arbeiter jeweils für sich wählen
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Boberach: Die preußische Verfassung muß Vorrang haben vor den Beschlüssen der Deutschen Nationalversammlung. Der Eintritt Österreichs in den deutschen Bundesstaat wird abgelehnt. Vorgeschlagen werden eine Reichsrepräsentation der Fürsten und Völker, ein Reichsoberhaupt mit suspensivem Veto gegen die Beschlüsse beider Kammern, Reichssteuern. - Wentzke: Befestigung der Macht Österreichs die wichtigste Frage: nötig Agrargesetzgebung und Befriedigung der Verfassungswünsche Ungarns und der böhmischen und österreichischen Stände. Inzwischen muß Preußen Deutschland näher treten als Bürge seiner verfassungsmäßigen Rechte. Auf der Fürsten-Konferenz am 25. März sind u.a. "die Grundzüge einer künftigen deutschen Reichsverfassung und die Vertretung der Fürsten und Völker bei dieser" zu beraten. Reichsrepräsentation: Deutsches Parlament, zusammengesetzt aus dem Hause der Fürsten, aus welchem das Oberhaupt des Reichs als erbliche Würde hervorgeht, und aus dem Haus der Gemeinen. Das Reichsoberhaupt hat die Vertretung nach Außen, vollziehende Gewalt und Ministerernennung, aber nur suspensives Veto gegen wiederholte Beschlüsse beider Häuser. Das Haus der Fürsten ist gebildet von sämtlichen Souveränen und freien Städten mit verhältnismäßig abgestufter Stimmenzahl. Das Haus der Gemeinen setzt sich zusammen aus den von den Ständeversammlungen gewählten Mitgliedern. Ein ständiger Ausschuß wird meist genügen; das Parlament selbst ist nicht zu häufig zu berufen. Der Reichsverwaltung unterstehen u.a.: Heerwesen; Verfassungsangelegenheiten der Einzelstaaten; Rechtswesen; Zoll, Post, Münze, Freizügigkeit; Reichssteuern. - Der Beitritt ganz Österreichs erscheint, "wenn von der Verwandlung eines Fürstenbundes in einen nationalen Völkerbund die Rede ist", unmöglich. "Es kann daher, wenn sich Österreich ebenfalls dem Deutschen Reichsverbande anschließen wollte, nur von seinen Deutschen Provinzen die Rede sein." Aber auch dabei noch Bedenken, die sich erst bei günstiger innerer Entwicklung Österreichs heben lassen. Jedenfalls muß ein enges Bündnis bleiben. - Die zum 2. April berufenen preußischen Reichsstände können sich erst mit der Bildung eines Deutschen Parlaments befassen, "wenn Regierung und Stände sich vorher über die Grundzüge einer künftigen Verfassung für die Preußische Monarchie geeinigt haben werden."
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Boberach: Die Vereinbarkeit von Unionsverfassung und Bundesverfassung wird aus dem Reichsstaatsrecht begründet, so daß Preußen beanspruchen kann, alle Unionsstaaten in der Bundesversammlung zu vertreten. - Wentzke: Der Rechtsboden der Union ist der des Deutschen Bundes, in dem das alte Reichsstaatsrecht als Interpretationsmittel für das Bundesrecht anzusehen ist. Bündnisrecht der Stände des Reichs untereinander also rechtlich unbestritten. Absichten der Union: 1. Abtretung gewisser Souveränitätsrechte der Einzelstaaten an die Gesamtheit der Union; 2. Einsetzung eines Staatengerichtshofs; 3. Organisation der militärischen Kräfte. In der Bundesversammlung wird eine einzige von Preußen ernannte Gesandtschaft sämtliche Unionsstaaten vertreten. Der Deutsche Bund also besteht als völkerrechtliche Vereinigung der souveränen Einzelstaaten weiter; dagegen bedeuten die beiden letzten einstimmigen Beschlüsse der Bundesversammlung "eine definitive Aufhebung des auf der Existenz der Bundesversammlung beruhenden staatsrechtlichen Teils des Bundesrechts". Auch Österreich ist bereits dadurch, daß es seine deutschen Lande einer der Bundeseinwirkung entzogenen Gesetzgebung unterworfen hat, aus dem Bunde in staatsrechtlicher Beziehung ausgetreten. Danach ist die Kompetenz der ev[tl]. anzuerkennenden neuen Bundesversammlung zu umschreiben
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Boberach: Nur die Konstituante soll aus Volkswahlen hervorgehen, die Volksrepräsentation später durch die Landstände gewählt werden. Kaiser soll am besten ein nicht regierender Fürst auf zehn Jahre werden. Die erste Kammer ist aus Regierungsgesandten zu bilden, ein selbständiges Bundesheer, ein Bundesgericht (nach amerikanischem Vorbild) und Reichskreise sind zu schaffen. - Wentzke: Nur die konstituierende Versammlung mag aus Volkswahlen hervorgehen: später Wahl der Volksrepräsentation durch die Landstände. Als Oberhaupt ein "Kaiser", auf zehn Jahre mit dem Recht der Wiederwählbarkeit zu bestellen, am besten ein nicht regierender Fürst. Die erste Kammer aus Regierungsgesandten, zu denen, solange die zweite Kammer vom Volke (indirekt!) gewählt wird, Vertreter der Stände treten. Am wichtigsten die Schaffung eines selbständigen Bundesheers; Bundesgericht nach amerikanischem Vorbild; Einteilung in Reichskreise
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Welsch (Projektbearbeiter): Veröffentlichung der am 29. Oktober 1848 für Anhalt-Dessau-Köthen gewährten "demokratischen Musterverfassung" (Botzenhart): Der Herzog ist Repräsentant des Volkswillens, ihm wird nur noch ein suspensives Veto der Legislative gegenüber zugebilligt (Verabschiedung von Gesetzen nur mit Zustimmung des Landtages). Die Stände sind aufgehoben, der Adel abgeschafft. Der Katalog der Bürgerrechte umfaßt die Gleichheit vor dem Gesetz, persönliche u. Gewerbefreiheit, Presse-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie die Trennung von Schule und Kirche
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Boberach: Wie in Frankreich die Republik, muß in Deutschland die Monarchie sich für die unteren Klassen einsetzen und die Freiheit aller verwirklichen. Die Herrschaft der Bürokratie soll beseitigt werden. Das Bürgertum soll seine politische Macht nutzen, mit Krone und Adel gemeinsam die soziale Frage zu lösen. - Wentzke: Aufgezeichnet nach mündlichen Erörterungen Rohmers. Gegen die Bureaukratie und das Klassenregiment des dritten Standes. Nach dem Sieg des nicht regierungsfähigen vierten Standes muß in Deutschland das Bürgertum in den vollen Genuß der konstitutionellen Rechte treten, ohne doch der Krone ihre Selbständigkeit, dem Adel seine Standschaft zu nehmen. Diese drei Stände müssen dann für den vierten Stand sorgen, und nur die Monarchie kann hierin die Leitung übernehmen. "Nur derjenige Staat wird in Deutschland zur Hegemonie gelangen, der jenes Gleichgewicht verwirklicht, nur der Fürst die Kaiserkrone tragen, der jene Aufgabe der Monarchie ergreift."
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Welsch (Projektbearbeiter): Einberufung der Stände Österreichs zum 3. Juli 1848
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Welsch (Projektbearbeiter): 1. Thronrede (11. April 1847): Zugeständnis einer Versammlung nur der vereinigten Provinzial-Landtage (des Preußischen Vereinigten Landtages), der allerdings ausdrücklich keine dauernde Einrichtung sein soll. Ablehnung einer gesamtstaatlich-ständischen Versammlung sowie der Gewährung einer Verfassung unter Berufung auf das Volk. Die Aufgabe der Stände ist es nicht, "Meinungen zu repräsentiren", sie sind keine Volksrepräsentanten. - 2. Thronrede (2. April 1848; vorgetragen vom Ministerpräsidenten Camphausen): Bekenntnis zur deutschen Einheit und zu einer "wahre[n] constitutionelle[n] Verfassung". - 3. Thronrede (22. Mai 1848): Anerkennung der gewählten preußischen Nationalversammlung, Bekenntnis zur deutschen Einheit. - 4. Thronrede (26. Februar 1849): Mit der oktroyierten Verfassung vom 5. Dezember 1848 sind die Versprechungen vom März 1848 erfüllt. Aufruf an die beiden parlamentarischen Kammern und an die Regierung, sich zwecks Revision der Verfassung untereinander zu verständigen
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Welsch (Projektbearbeiter): Ablehnung der für den 6. August 1848 geplanten Huldigung des preußischen Militärs vor dem Reichsverweser. Diesem stünde es besser an, seinerseits vor dem Monument des Großen Kurfürsten zu huldigen. " ... seit den Ollen Fritzen seine Zeit is des Preußsche Milletär des ausländsche Huldjen nich mehr jewohne". Die Einigung Deutschlands ist ohne Preußen nicht zu denken, Österreich dagegen ist diesem Prozeß eher hinderlich
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Welsch (Projektbearbeiter): Grußzettel zum Neujahrstag des Jahres 1849. Aus den Berliner Pfennig-Blättern, der 'Volkszeitschrift zur Unterhaltung für Leser aller Stände'
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Abgedruckt sind das Innsbrucker Libell (Klageschrift) des Kaisers Maximilian I. (1518), eine Erklärung der niederösterreichischen Stände über die ihnen zustehenden Rechte und Freiheiten (1619) sowie das Manifest der österreichischen Stände über den widerrechtlichen Regierungsantritt Kaiser Ferdinands II. (1619)
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P. Troschel sculp.
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zum Nutzen aller Stände verfasst von P. Alexander Wille aus der Gesellschaft Jesu
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L'initiative « contre l'immigration de masse » a été acceptée en votation populaire. - La question de l'application de l'initiative « pour le renvoi des criminels étrangers » est toujours en négociation au parlement. - Le Conseil fédéral a adapté la révision de la loi sur les étrangers aux nouvelles dispositions découlant de l'acceptation de l'initiative « contre l'immigration de masse ». - Cette même initiative a suscité le dépôt de deux motions visant à lutter contre la pénurie de main d'ouvre qualifiée. - L'initiative visant à rayer l'interruption volontaire de grossesse du catalogue des prestations remboursées par l'assurance-maladie obligatoire a été refusée en votation populaire. - Suite à de longs débats, le parlement s'est accordé sur un projet de légalisation du diagnostic préimplantatoire, qui sera soumis au peuple en 2015.
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Title varies: Verhandlungen der Ständ-Versammlung des Grossherzogthums Baden, 1819-1918; Verhandlungen des Badischen Landtags, 1919-