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Hämoabdomen ist eine wichtige Differentialdiagnose des abdominalen Traumas bei Hund und Katze. Die Diagnose erfolgt durch den Nachweis von Blut im Abdomen mittels Abdominozentese. Die häufigsten Ursachen sind blutende Läsionen von Milz und Leber. Die Stabilisierung eines traumatischen Hämoabdomens erfolgt mittels adäquater Infusionstherapie, Sauerstoffsupplementierung sowie Analgesie. Bei der Entscheidung, ob ein Hämoabdomen konservativ oder chirurgisch behandelt werden sollte, kann neben dem klinischen Verlauf die serielle Messung von abdominalem und venösem Hämatokrit hilfreich sein. Die meisten Patienten können stabilisiert und konservativ behandelt werden. Die operative Therapie ist reserviert für Patienten, die nicht stabilisiert werden können. Dabei empfiehlt sich ein strukturiertes, schnelles Vorgehen, welches den abdominalen Blutverlust so gering wie möglich hält. Außerdem sollten Bluttransfusionen bei Bedarf zur Verfügung stehen.
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Die Virtopsy ist eine progressive bildgebende Methode der Rechtsmedizin, mit welcher außergewöhnliche Todesfälle oder auch Verletzungen lebender Personen (klinisch forensische Bildgebung) untersucht werden können. Genutzt werden hierfür bildgebende Verfahren wie z. B. CT und MRT. Die Virtopsy an Verstorbenen bringt verschiedene Vorteile gegenüber einer Autopsie mit sich, wie beispielsweise die verständliche 3D-Darstellung. Demgegenüber ergeben sich aber auch Nachteile, wie etwa der Umstand, dass Organfarben nicht sichtbar sind. Per saldo überwiegen jedoch die Vorteile, insbesondere genießen bildgebende Untersuchungen bei Angehörigen aus Gründen der Pietät und der Religion eine größere Akzeptanz als konventionelle Leichenöffnungen. Die Virtopsy kann sowohl eine Autopsie ergänzen als auch eine Autopsie-Entscheidung erleichtern, indem sie Letzterer vorausgeht. David Alexander Zimmermann beschreibt in einer ersten monografischen Abhandlung zum Thema den umfassenden rechtlichen Rahmen für bildgebende Verfahren in der Forensik. Die rechtliche Diskussion umfasst dabei die Interpretation und Vergleichung rechtlicher Quellen sowohl aus verschiedenen Ländern wie z. B. Australien, Deutschland, Schweiz und USA, als auch aus unterschiedlichen Rechtsgebieten. Dabei richtet der Autor seinen Fokus auf die Festlegung gesetzlicher Grundlagen für forensische Bildgebung / Virtopsy und deren Zulässigkeit in Strafverfahren.
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Die Fairnessnorm wird als eine der grundlegenden gesellschaftlichen Regeln für menschliches Entscheidungsverhalten betrachtet. Im folgenden Beitrag werden nach einer kurzen Einführung zunächst klassische moralphilosophische Auffassungen skizziert und grundlegende Vorstellungen über Gerechtigkeit und Fairness präsentiert. Dabei werden insbesondere distributive Fairnessprinzipien erläutert. Die empirische Evidenz zeigt, dass die Auswahl von Fairnessprinzipien und die Entscheidung, ob eine Fairnessnorm befolgt wird, kontextabhängig ist. Im Beitrag wird daher auch auf die Frage eingegangen, welche Motive von Akteuren ursächlich für die Befolgung einer Fairnessnorm sind. Es werden in diesem Zusammenhang Geltungsbedingungen und Entstehungsmechanismen für prosoziales Verhalten erörtert. Zur theoretischen Fundierung normorientierten Verhaltens wurden in den letzten beiden Dekaden Erweiterungen nutzentheoretischer Konzepte vorgeschlagen, die neben selbstinteressierten Präferenzen von Akteuren auch soziale Präferenzen berücksichtigen. Vorgestellt werden dabei nutzentheoretische Modelle, die sich mit egalitären Verteilungsprinzipien beschäftigen. Im Anschluss wird empirische Evidenz zur Fairnessnorm präsentiert, wobei insbesondere auf die Evidenz distributiver Fairnessprinzipien eingegangen wird und auf die Robustheit der Fairnessnorm im Rahmen experimenteller und feldexperimenteller Studien.
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Im vorliegenden Beitrag wird aus Perspektive der strukturell-individualistischen Handlungstheorie versucht, kriminelles Handeln als soziales Handeln zu modellieren. Die subjektiv rationale Entscheidung für oder gegen delinquentes Handeln erfolgt in Abhängigkeit von Restriktionen, Gelegenheiten, Assoziationen sowie von normativen Überzeugungen und moralischen Bewertungen von Straftaten. Die empirische Anwendung mithilfe einer Bevölkerungsumfrage in Bern liefert für intendierte Straftaten wie Ladendiebstahl, Schwarzfahren, Versicherungsbetrug und Steuerhinterziehung theoriekonsistente Ergebnisse.
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Introduction Recruiting and retaining volunteers who are prepared to make a long-term commitment is a major problem for Swiss sports clubs. With the inclusion of external counselling for the change and systematisation of volunteer management, sports clubs have a possibility to develop and defuse problems in spite of existing barriers and gaps in knowledge. To what extent is external counselling for personnel problems effective? It is often observed that standardised counselling inputs lead to varying consequences for sports clubs. It can be assumed that external impulses are interpreted and transformed differently into the workings of the club. However, this cannot be solely attributed to the situational or structural conditions of the clubs. It is also important to consider the underlying decision-making processes of a club. According to Luhmann’s organisational sociological considerations (2000), organisations (sports clubs) have to be viewed as social systems consisting of (communicated) decisions. This means that organisations are continually reproduced by decision-making processes. All other (observable) factors such as an organisation’s goals, recruiting strategies, support schemes for volunteers etc., have to be seen as an outcome of the operation of prior organisational decisions. Therefore: How do decision-making processes in sports clubs work in the context of the implementation of external counselling? Theoretical Framework An examination of the actual situation in sports clubs shows that decisions frequently appear to be shaped by inconsistency, unexpected outcomes, and randomness (Amis & Slack, 2003). Therefore, it must be emphasised that these decisions cannot be analysed according to any rational decision-making model. Their specific structural characteristics only permit a limited degree of rationality – bounded rationality. Non-profit organisations in particular are shaped by a specific mode of decisionmaking that Cohen, March, and Olsen (1972) have called the “garbage can model”. As sport clubs can also be conceived as “organised anarchies”, this model seems to offer an appropriate approach to understanding their practices and analysing their decision-making processes. The key concept in the garbage can model is the assumption that decision-making processes in organisations consist of four “streams”: (a) problems, (b) actors, (c) decision-making opportunities, and (d) solutions. Method Before presenting the method of the analysis of the decision-making processes in sports clubs, the external counselling will be described. The basis of the counselling is generated by a sports clubs’ capability to change. Due to the specific structural characteristics and organisational principles, change processes in sports clubs often merge with barriers and restrictions. These need to be considered when developing counselling guidelines for a successful planning and realisation of change processes. Furthermore, important aspects of personnel management in sports clubs and especially volunteer management must be implied in order to elaborate key elements for the counselling to recruit new volunteers (e.g., approach, expectations). A counselling of four system-counselling workshops was conceptualised by considering these specific characteristics. The decision-making processes in the sports clubs were analysed during the counselling and the implementation process. A case study is designed with the appropriate methodological approach for such explorative research. The approach adopted for these single case analyses was oriented toward the research program of behavioural decision-making theory (garbage can model). This posits that in-depth insights into organisational decision-making processes can only be gained through relevant case studies of existing organisational situations (Skille, 2013). Before, during and after the intervention, questionnaires and guided interviews were conducted with the project teams of the twelve par-ticipating football clubs to assess the different components of the “streams” in the context of external counselling. These interviews have been analysed using content analysis following guidelines as for-mulated by Mayring (2010). Results The findings show that decision-making processes in football clubs occur differently in the context of external counselling. Different initial positions and problems are the triggers for these decision-making processes. Furthermore, the implementation of the solutions and the external counselling is highly dependent on the commitment of certain people as central players within the decision-mak-ing process. The importance of these relationships is confirmed by previous findings in regard to decision-making and change processes in sports clubs. The decision-making processes in sports clubs can be theoretically analysed using behavioural decision-making theory and the “garbage can model”. Bounded rationality characterises all “streams” of the decision-making processes. Moreo-ver, the decision-making process of the football clubs can be well illustrated in the framework, and the interplay of the different dimensions illustrates the different decision-making practices within the football clubs. References Amis, J., & Slack, T. (2003). Analysing sports organisations: Theory and practice. In B. Houlihan (Eds.), Sport & Society (pp. 201–217). London, England: Sage. Cohen, M.D., March, J.G., & Olsen, J.P. (1972). A garbage can model of organisational choice. Ad-ministrative Science Quarterly, 17, 1-25. Luhmann, N. (2000). Organisation und Entscheidung. Opladen: Westdeutscher Verlag. Mayring, P. (2010). Qualitative Inhaltsanalyse. Grundlagen und Techniken. Weinheim: Beltz. Skille, E. Å. (2013). Case study research in sport management: A reflection upon the theory of science and an empirical example. In S. Söderman & H. Dolles (Eds.), Handbook of research on sport and business (pp. 161–175). Cheltenham, England: Edward Elgar.
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Die Annahme der Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" vom 9. Februar 2014 verankert Art. 121a in der Schweizer Bundesverfassung. Auch ein Jahr nach der Abstimmung bleibt unklar, wie und ob die Initiative umgesetzt werden soll und kann. Wir finden, es braucht eine systematische Analyse aller Umsetzungsvorschläge anhand eines möglichst klaren Bewertungsrasters. Das Diskussionspapier untersucht die Machbarkeit der generellen Zielsetzung der Initiative, indem verschiedene Umsetzungsvorschläge bewertet werden. Diese werden in einem zweidimensionalen Bewertungsraster eingeordnet wodurch Gestaltungsspielräume und Zielkonflikte lokalisiert werden können (siehe Resultate auf Seite 20). Die Autoren ziehen folgende Schlussfolgerung für den Umsetzungsprozess: Die Masseneinwanderungsinitiative enthält in ihrem Kern einen Zielkonflikt. Die Einführung staatlicher Steuerungsinstrumente bei gleichzeitiger Wahrung der gesamtwirtschaftlichen Interessen ist nicht möglich. Deshalb braucht es eine politische Entscheidung, welches Ziel höher gewichtet werden soll: wirtschaftliche Prosperität oder "eigenständig gesteuerte Migration". Anstatt den Glauben an die Quadratur des Kreises weiterhin aufrecht zu erhalten, wäre es aus Respekt gegenüber der direkten Demokratie und der Berechenbarkeit der zukünftigen Migrations-und Europapolitik zielführender, eine Entscheidung über die Gewichtung dieser einander entgegenstehenden politischen Ziele möglichst rasch anzugehen.
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Als sich der altkatholische Protest gegen die Dogmen des Ersten Vatikanischen Konzils von 1870 formierte, brachten die Altkatholiken ganz unterschiedliche Argumente vor: Zum Teil argumentierten sie juristisch, dem Konzil habe die nötige Freiheit in Diskussion und Entscheidung gefehlt; sie griffen die Stringenz der Schrift- und Traditionsargumente der Befürwortre der Dogmen an und versuchten zu zeiten, dass Schrift und Tradition eher eine gegenteilige Ansicht favorisieren würden; aber sie argumentierten auch politisch. Der Vortrag zeichnet diese unterschiedlichen Argumentationslinien nach.
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Im letzten Beitrag erweitern Klaus Armingeon und Sarah Engler die Perspektive und analysieren die Polarisierung des Schweizer Parteiensystems im internationalen Vergleich. Ausgangspunkt ihres Kapitels ist die Erkenntnis, dass in kaum einem anderen europäischen Land die programmatischen Positionen der grossen Parteien so weit voneinander entfernt sind wie in der Schweiz. Während schon andere Studien die Parteipolarisierung in der Schweiz untersucht haben (Brändle 1 999; Hug und Schulz 2007; Ladner et al. 2010), nehmen Armingeon und Engler erstmalig einen direkten Vergleich der Parteipolarisierung und der Bevölkerungspolarisierung aus einer international komparativen Perspektive unter Einbezug der Schweiz vor. Konkret befassen sie sich mit der Frage, wie die programmatische Polarisierung der Schweizer Parteien mit der ideologischen Polarisierung der Gesamtwählerschaft und der Polarisierung der einzelnen Parteiwählerschaften in den drei zentralen Dimensionen des politisch en Wettbewerbs zusammenhängt (d.h. wenn es um mehr oder weniger Staatseingriffe in die Wirtschaft, um libertäre oder konservativ-autoritäre Werte sowie um den Grad der internationalen Öffnung des Landes geht). Im Falle der Konfliktlinie «Öffnung vs. Schliessung» weisen Armingeon und Engler darauf hin, dass sich die Parteienpolarisierung in der Schweiz nicht etwa auf ein hohes Niveau der Fremdenfeindlichkeit oder eine starke Polarisierung der Gesamtwählerschaft zurückführen lässt. Vielmehr zeigen sie, dass es den Parteien umso besser gelingt, ihre Zielwählerschaften in einer Dimension anzusprechen, je stärker sie sich programmatisch polarisieren. Diese Sortierungsleistung geht somit auf eine strategische Entscheidung der Parteien zurück, sich in einer Dimension des politischen Wettbewerbs zu profilieren und damit optimal ihr Wählerpotenzial auszuschöpfen. Dabei ist es der SVP am besten gelungen, den Konflikt zwischen Öffnung und Schliessung zielgruppengerecht zu thematisieren und zu ihrem Kernprogramm zu machen. Damit werden vor allem all jene Wähler von der Volkspartei angesprochen, die sich durch Globalisierung, Europäisierung und Migrationsströme besonders bedroht fühlen. In diesem Sinne ist die SVP gemäss Armingeon und Engler Schweizer Meisterin im Heraussortieren ihrer Wählerschaft aus einer insgesamt ziemlich homogenen Wählerschaft.
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Die Demenz betrifft viele, belastet Angehörige und führt zu hohen Kosten, weshalb die Schweiz eine Sensibilisierungskampagne lancierte, um u.a. die Früherkennung der Demenz zu fördern. Dank der Früherkennung erleben Patienten und Angehörige Vorteile, wie weniger Notfallzuweisungen oder spätere Heimeintritte. Die Früherkennung ist aber schwierig, wenn Patienten zwar Gedächtnisprobleme beklagen, die Screening-Tests aber normal ausfallen. Möglicherweise helfen Geruchstests und weitere klinische Zeichen bei der Entscheidung, welche Patienten weiter abgeklärt werden. Die Zeit für funktionelle Bildgebungen und Biomarker ist noch nicht reif. Zentral bleibt bei kognitiven Beschwerden und normalem Screening das Gespräch mit Patient und Angehörigen, um nächste Schritte gemeinsam zu beschliessen. Der Hausarzt nimmt dabei eine zentrale, koordinierende und beratende Funktion ein, um Menschen mit Gedächtnisstörungen kompetent und effizient zu betreuen.
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Boberach: Das Dreikönigsbündnis wird als Fortsetzung der mit dem Fürstenbund von 1785 und den Plänen von 1806 für ein norddeutsches Kaisertum von Preußen betriebenen Politik gedeutet. Die Fürsten sollen sich für die Einheit unter Preußen entscheiden. - Wentzke: Stellt die drei Vorstöße preußisch-deutscher Politik als Lehre für Gegenwart und Zukunft zusammen. Auch 1849 wurde die Idee der deutschen Einheit durch die preußische Kabinetspolitik [sic!] wieder auf einen weiten Umweg verwiesen. Hier bildet die Einheitsidee des engeren Bundesstaates und die dualistische Tendenz des Interim einen unauflöslichen Widerspruch. Das Bedürfnis der Sicherheit und Freiheit aber verlangt unbedingt die Einheit. Mahnt die deutschen Fürsten zur Entscheidung, die nur zugunsten der Einheit ausfallen kann
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Boberach: Die Statistiken und ihre Kommentierung sollen den Abgeordneten bei ihrer Entscheidung über Zolleinheit und -tarife helfen
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Boberach: Die Entscheidung der Provisorischen Zentralgewalt von 1849 im Bentinckschen Erbfolgestreit wird zurückgewiesen. Der Berliner Vertrag von 1825 ist zu erfüllen, nach dem Kniphausen ein Bundesland unter einem Mitglied des Deutschen Bundes (Oldenburg) sein soll, wie es der Deutsche Bund 1826 garantiert hat
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Welsch (Projektbearbeiter): Appell an die Frankfurter Nationalversammlung, die bevorstehende Entscheidung über die Gewerbefreiheit von dem Votum des 'Deutschen Handwerker- und Gewerbe-Congresses' abhängig zu machen
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Welsch (Projektbearbeiter): Der Wiener Sicherheitsausschuß sieht seine oberste Aufgabe in der Gewährleistung der ungestörten Arbeit des Reichstages, an welchen er auch die Entscheidung über sein Fortbestehen oder seine Auflösung delegiert hat. Bekanntmachung, eine vom Demokratischen Verein verfaßte Adresse nicht nur der parlamentarischen Linken in Frankfurt, sondern der ganzen dortigen Nationalversammlung vorzulegen
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Welsch (Projektbearbeiter): Niederlegung der Waffen aufgrund der mehrheitlichen Entscheidung der Kompanien: "Der Verzweiflungskampf ... hieße so viel als die Blüthe der Bevölkerung ... auf die Schlachtbank führen."