999 resultados para Recht.


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Verhältnismässigkeit zählt zu den «grossen» Wörtern des Rechts. Als Leitprinzip in der Verfassung verankert, nimmt die Verhältnismässigkeit im Argumentarium von Juristinnen und Politikern einen festen Platz ein. Dabei droht bisweilen der tiefere Sinngehalt der Verhältnismässigkeitsidee aus dem Blick zu geraten und einem unreflektierten Umgang Platz zu machen. Dem will die vorliegende Schrift vorbeugen, indem sie alte Fragen neu stellt: Was will eigentlich das Verhältnismässigkeitsprinzip? Wie wirkt es? Worin liegen seine besonderen Tücken und Herausforderungen? Und wie wird es durchgesetzt? All jenen, die täglich um Verhältnismässigkeit ringen, soll die kleine Schrift den einen oder anderen Denkanstoss vermitteln.

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In den Spuren von Elazar Benyoëtz’ dialektischem Aphorismus «Es heißt / ‹du sollst dir kein Bild machen›; / ich male mir aus, was es heißt» stellt sich der Beitrag der Herausforderung, das Recht des Bildes in der Wahrung des Bilderverbots zu retten. Gegenüber dem vor allem in reformierter Tradition zu findenden Vorrang des Wortes vor dem Bild kommt die eigene Macht der Bilder zu zeigen, was Worte nicht sagen können, die ikonische Logik, in den Blick. An Adam Elsheimers «Die drei Marien am Grab» (1603), das Mk 16,1-7(8) gleich doppelt ins Bild setzt – als Inszenierung und als Wort-Zitat auf der Grabplatte – lässt sich ein hochkomplexes Verhältnis von Wort und Bild entdecken. Der Blickwechsel mit diesem Bild im Gespräch mit Martin Luthers Überzeugung von der bildproduktiven Kraft des Evangeliums, wie sie Lukas Cranach d. Ä. auf der berühmten Predella des Reformationsaltars in Wittenberg ausgemalt hat, eröffnen eine Lektüre des ursprünglichen Markusschlusses, die hinter deren letztes Wort (V. 8) zurückgeht und die Lesenden angesichts des leeren Grabes und der es deutenden Botschaft des angelus interpres vor eigene Entscheidungen stellt.

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Das vorliegende «Jahrbuch für Migrationsrecht» befasst sich mit dem Thema «Ehe und Familie im Migrationsrecht» und geht der Frage nach, welche Folgen das Bestehen von Familien, in denen mindestens eine Person eine ausländische Staatsangehörigkeit hat, für das Ausländerrecht, für das Internationale Privatrecht (vor allem in Hinblick auf das islamische Recht) und das Staatsangehörigkeitsrecht hat. Ein weiterer Beitrag befasst sich mit den Auswirkungen der Dublin-III-Verordnung auf das schweizerische Asylverfahren. Der dokumentarische Teil des Jahrbuchs beschlägt den Zeitraum des letzten Jahres von Mitte 2012 bis Mitte 2013 und berichtet umfassend über die Praxis des Bundesgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, zum ersten Mal auch der kantonalen Gerichte, des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und anderer Menschenrechtsorgane mit Bedeutung für das Migrationsrecht (Ausländerrecht, Asylrecht und Bürgerrecht) und des Gerichtshofes der Europäischen Union. Nachgezeichnet wird die Rechtsentwicklung in der Schweiz auf Bundes- und Kantonsebene, in der EU und in weiteren internationalen Gremien, einschliesslich der Menschenrechtsorgane der UNO. Der Band enthält eine Bibliografie des schweizerischen Migrationsrechts. Le présent « Annuaire du droit de la migration » est consacré au thème du mariage et de la famille dans le droit des migrations. Il traite ainsi des conséquences pour le droit des étrangers, le droit international privé (en particulier par rapport au droit islamique) et le droit de la nationalité de l’augmentation du nombre de familles composées d’au moins un ressortissant étranger. Les répercussions du règlement Dublin III sur la procédure d’asile suisse sont par ailleurs également présentées. Cet Annuaire couvre ensuite la période allant du milieu de l’année 2012 au milieu de l’année 2013 et rapporte de manière détaillée l’évolution de la jurisprudence se rapportant au droit des migrations (droit des étrangers, droit de l’asile et droit de la nationalité) du Tribunal fédéral, du Tribunal administratif fédéral, des tribunaux cantonaux – pour la première fois –, de la Cour européenne des droits de l’homme et d’autres organes de défense de ces droits ainsi que de la Cour de justice de l’Union européenne. Les développements juridiques survenus en Suisse (tant au niveau cantonal que fédéral), au sein de l’Union européenne, ainsi que dans d’autres instances internationales, y compris les organes de défense des droits de l’homme de l’ONU, sont également exposés dans cet ouvrage. L’Annuaire contient enfin une bibliographie du droit suisse de la migration.

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Das schweizerische Verfassungsrecht belässt dem Gesetzgeber einen hinreichenden Spielraum, Massnahmen bezüglich der Inverkehrsetzung von importierten Produkten nach Massgabe von Anforderungen an die Produktionsbedingungen im Exportland (Production and Process Methods, PPMs) im Bereich der untersuchten Produkte (Palmöl, Soya, biogene Treibstoffe, Textilien, Baumwolle) im Rahmen eines Bundesgesetzes zu erlassen. Der Gestaltungsspielaum bemisst sich im einzelnen nach den detaillierten Bestimmungen des WTO Rechts. Dabei steht die Förderung freiwilliger Labels und von internationalen Standards für Best Practices im Vordergrund. Es schliesst indessen auch einseitige Import- restriktionen auf Grund von PPMs nicht aus, soweit vorgängig durchgeführte Verhand- lungen mit den Exportstaaten nicht zielführend sind und freiwillige Massnahmen nicht genügen. Das kann vor allem im Rohstoffhandel und im Konzernhandel (intrafirm trade) zutreffen. Die Regelungen unterliegen einer Verhältnismässigkeitsprüfung und sie dürfen sich nicht zum Schutze der einheimischen Industrie auswirken. Das GATT-recht erlaubt auch zollrechtliche Massnahmen als Mittel und Anreiz zur Förderung von Best Practices im Exportstaat. Das Freihandelsabkommen Schweiz-EU folgt den gleichen Grundsätzen, schliesst indessen zollrechtliche Massnahmen bezüglich der erfassten Produkte aus. Das Bundesgesetz über die Beseitigung technischer Handelshemmnisse verlangt die Anpassung an EU-rechtliche PPM Standards, soweit diese bestehen. Damit werden auch Spannungen im Rahmen des Freihandelsabkommens vermieden. Das THG erlaubt aber auch die ein- seitige Entwicklung von Best Practices und damit die Schaffung von Anreizen für die Ent- wicklung internationaler Standards. Das Cassis-de-Dijon Prinzip findet vorliegend keine unmittelbare Anwendung. Die hier behandelten Importregelungen beschränken sich auf die Rohstoffe und die unmittelbar daraus gewonnenen Basisprodukte. Sie lassen sich nicht auf verarbeitete Produkte übertragen. Diese können nur im Rahmen einer internationalen Harmonisierung miteinbezogen werden, welche alle Stufen der Verarbeitungsskette zu erfassen vermögen. Dies kann im Alleingang nicht erreicht werden.

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Die Autonomie von Personen ist nach weit verbreiteter Auffassung ein zentraler Wert, den es zu befördern und zu erreichen, zu bewahren und zu respektieren gilt. Personen scheinen ein Recht auf Autonomie gegenüber der Einmischung anderer zu besitzen und streben Autonomie selbst als persönliches Ideal an. Umgekehrt scheint es ein beklagenswerter Verlust, wenn es ihnen an Autonomie fehlt, und dieser Mangel deutet häufig auf Unterdrückung, Entmündigung oder psychische Krankheit hin. Doch was genau macht Personen autonom und inwiefern ist Autonomie so wertvoll? Liegt es an einer bestimmten Konstellation von Einstellungen und deren Bezug zueinander, wie internalistische Ansätze behaupten? Sind es bestimmte soziale Umstände und Beziehungen, die Personen externalistischen Ansätzen zufolge als autonom charakterisieren lassen? Oder lassen sich weitere Merkmale nennen? Kurz: Gelten Personen dadurch als autonom, weil sie sich zu sich selbst in einer bestimmten Weise verhalten, oder werden sie durch ihre Lebensumstände autonom? Ausgehend von Harry G. Frankfurts klassischem Modell hierarchischer Wünsche wird in diesem Band eine repräsentative Auswahl verschiedener Konzeptionen der Autonomie vorgestellt. Sie sollen nicht nur die zeitgenössische Debatte um die Frage, was genau Personen als autonom charakterisiert, abbilden. Sie stellen darüber hinaus die wesentliche Grundlage für unser Verständnis von Autonomie in angewandten Kontexten dar, wie etwa in der angewandten Ethik oder in der politischen Philosophie und der Rechtsphilosophie.

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