952 resultados para Berlino, Karl, Marx, Alle, Holzmarktsraße, Limite, SBahn
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Boberach: "Einer, der sich selbst verdiente Ohrfeigen gibt", behandelt mit Ironie folgende Vereine und ihre führenden Persönlichkeiten sowie die Unruhen am 19. November 1848 und 7. Mai 1849, wobei er Sympathien für die "besseren Elemente" bei Demokraten und Konstitutionellen erkennen läßt, die zusammenfinden sollen: Demokratischer Klub (Nees v. Esenbeck, Stein, Elsner), Konstitutioneller Klub (Gräff, Ludwig Hahn), Verein für Gesetz und Ordnung (Hahn, Graf Ziethen), Deutscher Volksverein (Pflücker, Borchard, Delbrück), Katholischer Zentralverein
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Boberach: Die Einheit Deutschlands unter der Vorherrschaft Preußens ist unvermeidlich, aber die Bestrebungen der Radikalen, die sich nur in Berlin und Breslau an die Spitze der Bewegung setzen konnten, müssen unterbunden werden. Ein Recht auf Arbeit kann es nicht geben. Die Polen verdienen die Freiheit nicht
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Boberach: Der Vorwurf, die evangelischen Geistlichen in Schleswig hätten sich durch Unterstützung des Widerstands gegen die Ansprüche des Königs von Dänemark an einer revolutionären Erhebung beteiligt, wird zurückgewiesen, Hofprediger Prof. Martensen in Kopenhagen um Verbreitung der Ansichten der Pfarrer in Dänemark gebeten
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Wentzke: Rühmt die englische Verfassung als Gesamtwirkung der selbständigen Bewegung Aller, von der freien Gemeinde an: monarchisches, erbliches Oberhaupt, verantwortliches Ministerium, Ober- und Unterhaus. Für den Bundesstaat ist Nord-Amerika Vorbild: Kern der ganzen Verfassung der oberste Bundesgerichtshof. Höhere Entwicklung der Freiheit in Deutschland, wo die Zentral-Einheit des parlamentarischen Staates auf bedingt selbständigen Staaten ruhen muß. Bedenken gegen den Siebzehnerentwurf. Grundsätze müssen vielmehr sein: 1. bedingte Selbständigkeit der Einzelstaaten; 2. persönliches Bundeshaupt; 3. Senat: Oberhaus aus 161 Reichsräten, 6 Virilstimmen der jetzt zu mediatisierenden Fürsten und (nur in der Londoner Ausgabe) 24 Collektivstimmen [sic!] der Standesherren; 4. Volkshaus; 5. Bundesgericht, in dem die drei Elemente der Bundesverfassung, Oberhaupt, Ober- und Unterhaus, gleichmäßig vertreten sind. Die Fürsten bilden mit den 17 Stimmen der engeren Versammlung des Bundestages den Staatsrat. Erbmonarchie jetzt unmöglich, da Österreich nicht in der Lage ist, die Krone zu übernehmen; würde es aber übergangen, so würde durch ein Lossagen Österreichs das deutsche Element im Osten vernichtet werden. Eine Bundes-Wahlmonarchie, in der alle regierenden Fürsten Wähler, alle wählbar sind, läßt die Zukunft frei
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Boberach: Die Republik wird als einzige den Evangelien entsprechende würdige Staatsform für alle Menschen erklärt
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Boberach: Statt des Doppeladlers soll der ursprüngliche einfache Adler, der auch auf den abgebildeten Siegeln und Münzen der Kaiser von Ludwig dem Frommen bis Maximilian I. erscheint, Hoheitszeichen sein. Die Umgestaltung Deutschlands bietet die Gelegenheit der Besinnung auf das Werk der Hohenstaufen. Der Reichstag soll von der besitzenden und der nichtbesitzenden Klasse paritätisch gewählt werden und auf Vorschlag der Fürsten das mit suspensivem Veto ausgestattete Reichsoberhaupt auf fünf Jahre wählen. - Wentzke: Reichsoberhaupt von der Volksvertretung, dem Reichstag, auf Vorschlag der Fürsten auf 5 Jahre zu wählen, mit suspensivem Veto. Zum Reichstag wählen die besitzende und die nichtbesitzende Klasse je eine gleiche Anzahl von Abgeordneten
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Boberach: Überlegungen über verschiedene Staatsformen führen zum Schluß, daß Deutschland ein Bundesstaat aus konstitutionellen Einzelstaaten sein soll, in dem die Regierungsgewalt zwischen Österreich, Preußen und Bayern alle zwei Jahre alternieren könnte. Ein Senat aus Regierungsvertretern der Länder und eine Volkskammer aus direkten Wahlen sollen die Legislative bilden. Die deutschen Gebiete Österreichs könnten eine Sekundogenitur werden. - Wentzke: Theoretische Erörterungen. Das Proletariat ist nur durch Auswanderung zu befriedigen. In Deutschland bis jetzt drei Parteien: 1. für repräsentative Demokratie; 2. für konstitutionelle Monarchie; 3. für einen vollendeten Bundesstaat aus konstitutionellen Staaten. Gegen 1., weil hier die ganze Staatsgewalt in den Händen der gewählten, dem Volke fernstehenden Aristokratie liegt. Gegen 2., weil man nicht die volle Konsequenz ziehen und die Einzelstaaten nicht zu lediglich bürgerlichen Gesellschaften machen will. Außerdem ist der an die Spitze zu stellende Monarch auf friedlichem Wege gar nicht zu haben; gegen die theoretische Verfassungsmacherei. Der mächtigste Herrscher allein wäre der gegebene Mann; wir aber besitzen zwei solche Fürstenhäuser, und weder Österreich noch Preußen kann Deutschland entbehren. Daher nur möglich 3.; auch der alte Bund besaß schon Verpflichtungen, die hinüber führten vom Staatenbund zum zusammengesetzten Staat, zum Reich. Im neuen Bundesstaat bleibt Deutsch-Österreich beim Reiche, ev.[tl.] errichtet der Kaiser von Österreich hier eine Sekundogenitur. Stimmberechtigung der Einzelstaaten nach ihrer Seelenzahl. Staatsgewalt des Bundesstaats ausgeübt 1. im Senat, aus Vertretern der Landesregierung, halb so stark wie 2. die Volkskammer, aus direkten Wahlen. Übereinstimmung beider Kammern schafft Gesetzeskraft. Bundesgericht: aus 100 von der Volkskammer vorgeschlagenen Juristen wählt der Senat 50 Mitglieder. Regierungsgewalt von Östereich, Preußen, Baiern alle zwei Jahre wechselnd ausgeübt: Heerwesen und Auswärtiges, Garantie der Einzelverfassungen, Regelung der Auswanderung
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Boberach: Die Landesverteidigung muß auf der Grundlage der Volksbewaffnung mit Wehrpflicht vom 20. bis 50. Lebensjahr organisiert sein. Stellvertretung wird gestattet. Die Offiziere sollen frei gewählt werden, der oberste Verwaltungsrat des Heeres auch Kriegsgericht sein. Die Rüstung kann mit Anleihen finanziert werden, die später durch die Einsparungen infolge Verminderung des stehenden Heeres zu tilgen sind
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Welsch (Projektbearbeiter): Rechtfertigung der Verlegung der Preußischen Nationalversammlung von Berlin nach Brandenburg (9. November 1848) aus konservativ-reaktionärer Sicht. Bekräftigung der im März 1848 gewährten Freiheiten und Aufruf, die Partei des Aufruhrs (die in Berlin verbleibenden Abgeordneten) nicht zu unterstützen: "Verjagt, verhaftet die Aufwiegler! Unterdrückt die Lärmmacher!"
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Boberach: Begriffe des Konstitutionalismus werden in volkstümlicher Form erläutert und historisch begründet, u.a. das Verhältnis zwischen Herrscher und Parlament, Bedeutung von Adel und Beamtenschaft, Volksbewaffnung, Religionsfreiheit, öffentliche Meinung. Österreich wird mit Frankreich 1789 verglichen. Gedichte, Bekanntmachungen und Presseartikel vor allem aus dem März 1848 sind als Belege beigefügt
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Welsch (Projektbearbeiter): Abdruck der deutschen Übersetzung eines Ludwig XVIII. von Frankreich zugeschriebenen Briefes an seinen Vetter Ferdinand VII. von Spanien aus dem Jahre 1823, dessen Wortlaut jedoch alle Merkmale einer Schmähschrift aufweist: Die Fürsten herrschen von Gottes Gnaden und sind nur diesem bzw. den 'Pfaffen' Rechenschaft schuldig. Die Verständigung von Fürst und Volk wäre für ersteren eine bloße Erniedrigung und lieber sollen die Völker zugrundegehen als das Gottesgnadenrecht. Befürchtungen vor der Einführung einer nationalen Repräsentation sind durchaus unbegründet, denn eine solche ist der absoluten Regierung bei weitem vorzuziehen, vorausgesetzt die Volksvertreter werden vom Monarchen ernannt und ein neuer Adel (per Ernennungen) in den alten 'hineingeflickt'. Ein solchermaßen eingerichtetes Parlament samt Ministerium ist nichts anderes als eine willfährige Geldmaschine und ein amüsanter Zeitvertreib für den Monarchen
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Welsch (Projektbearbeiter): Kritik der Artikel 108 und 60 der oktroyierten Verfassung vom 5. Dezember 1848 (Beibehaltung des unsozialen Steuersystems, Gesetze treten nur bei Zustimmung des Königs und beider Kammern in Kraft). Anführung von Beispielen der früheren unsoliden und unsozialen Finanzverwaltung aus dem Jahre 1846 als Beweis für die Notwendigkeit des (nach dem 5. Dezember 1848 aufgehobenen) parlamentarischen Steuerbewilligungs- und Etatrechts