997 resultados para Europäisches Parlament, Statut der EP - Abgeordneten
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Als Manuskr. gedruckt
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von Paul Nathan
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Schertle
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Welsch (Projektbearbeiter): Ausführungsbestimmungen zu der Wahl der Abgeordneten zur zweiten preußischen Kammer nach dem neueingeführten Dreiklassenwahlrecht
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Boberach: Der Unionsentwurf gefährdet die Macht Preußens. Eine Reform des Deutschen Bund[es] durch Erweiterung der Zuständigkeit im Heerwesen, Außenpolitik, Rechtswesen und Handel und eine Volkskammer genügt. - Wentzke: Gegen sofortige Annahme der Verfassung, für sorgfältige Prüfung, damit die Kraft Preußens nicht geschwächt werde, ohne ein kräftiges Deutschland an seine Stelle zu setzen. Zunächst muß festgestellt werden, wie weit die noch zu Recht bestehende Bundesakte von 1815 fortbestehen soll. Im weiteren Bunde würde Österreich das Präsidium erhalten, und der Bundesstaat mit Preußen müßte für das Interesse der außerdeutschen Provinzen Österreichs einstehen. Verlangt Zurückgehen auf den Bund vor 1848 mit Oberbefehl, Vertretung Deutschlands nach Außen, Zoll und Handel, Rechtsschutz durch die Bundesgewalt: Fürstenkolleg als Bundestag in kleinerem Maßstab mit unverantwortlichen Vertretern (die Pairs sind die zum Bunde vereinigten Staaten selbst); Oberhaupt; Volkskammer. "Mit dem unveränderten Entwurfe vom 26. Mai ist die Erhaltung der Kraft Preußens den größten Gefahren ausgesetzt."
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Boberach: Neun Lieder, Trinksprüche, Einleitungs- und Festmarsch
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Boberach: Unter Berufung auf das Allgemeine Landrecht wird bestritten, daß das in Schlesien als Abgabe an den Gutsherrn erhalten gebliebene Laudemium nicht von der Ablösung bäuerlicher Lasten betroffen ist
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Boberach: Die Wahlmänner werden über drei Reden unterrichtet, die ihr Abgeordneter in der Nationalversammlung nicht halten konnte: Über die der Kommission zur Untersuchung der Zustände des Großherzogtums Posen zu erteilenden Befugnisse. - Über die Abschaffung der Todesstrafe. - Über den Antrag des Abgeordneten Stein auf Erlaß eines Armeebefehls gegen die reaktionären Bestrebungen in der Armee
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Boberach: Die Wiedergabe der Wahlvorschriften wird mit der Mahnung an die 12.000 Wahlmänner verbunden, nach dem Grundsatz abzustimmen: "Eine starke, geachtete Krone über einem freien und glücklichen Volke!"
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Boberach: Der Kongreß der (mit den Namen der Delegierten aufgeführten 89) Volks- und Vaterlandsvereine aus Sachsen, beiden Hessen, Braunschweig, Hamburg, Bremen und Oldenburg will die nationale Partei in einem Allgemeinen Deutschen Vaterlandsverein organisieren, der für die Märzerrungenschaften und die in der Deutschen Nationalversammlung repräsentierte Volkssouveränität eintritt
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Boberach: Die Abgeordneten sollen nach Charakter und Bildung, unabhängig von Vermögen und Stellung ausgewählt werden; dann wird auch die richtige Verfassung zustandekommen
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Boberach: Die von Nickel vertretenen Forderungen der Linken werden zurückgewiesen. Die Verfassung ist mit der Krone zu vereinbaren. Die entschädigungslose Beseitigung der Feudalrechte ist ein Angriff auf das Eigentum und kann nicht aus dem Prinzip der Gleichheit aller Staatsbürger abgeleitet werden
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Boberach: Der Entwurf wird begründet und mit den Sätzen des Deutschen Zollvereins verglichen. Er entspricht den Interessen der Kaufleute in norddeutschen Ländern und binnenländischen Handelsstädten und soll für den Zollverein, den Steuerverein und das übrige Norddeutschland, aber nicht für Österreich gelten. Die reinen Finanzzölle sollen zurückgedrängt werden
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Boberach: Der Widerstand der Nationalversammlung gegen die Verlegung nach Brandenburg wird gerechtfertigt, die oktroyierte Verfassung ist grundsätzlich abzulehnen, auch wenn sie freisinnig zu sein scheint. - Welsch (Projektbearbeiter): Verfasser der Broschüre ist der Landgerichtsrat Köhler, Abgeordneter der Preußischen Nationalversammlung für Marienwerder/Westpreußen; Lebensdaten waren nicht zu ermitteln
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Boberach: Folgende Organe sind zu schaffen: Oberhaus durch Umwandlung des Bundestages, das einen Bundespräsidenten auf drei Jahre wählt und die vollziehende Gewalt besitzt; Volkskammer aus allgemeinen Wahlen; Bundesgerichtshof für Auseinandersetzungen zwischen den Einzelstaaten sowie ihnen und dem Bundesstaat. Der Vorschlag Zöpfls, die Standesherren an der Neuordnung zu beteiligen, wird abgelehnt. - Wentzke: Fürsten und Volk müssen in der Bundeseinheit vertreten sein, die die Einheit der ganzen deutschen Nation wie die Besonderheit der Einzelstaaten zur Geltung bringen wird. 1. Bundestag als Oberhaus, Vertreter der Regierungen, dabei entweder Gleichstellung aller Staaten oder Stimmenverhältnis wie im bisherigen Plenum. 2.Volkskammer aus allgemeinen Wahlen. Das Oberhaus hat die vollziehende Gewalt; oberste Leitung und Vertretung nach Außen durch einen auf 3 Jahre vom Oberhaus gewählten Bundespräsidenten. Grundrechte, konstitutionelle Landesverfassungen. Bundesgerichtshof als Staatengerichtshof von Oberhaus und Volkskammer auf je 6 Jahre ernannt. Gegen den von Zöpfl ... gewünschten Eintritt der Standesherren und gegen die Wahl der Volksvertretung durch die Kammern