297 resultados para Entwurf
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Boberach: Aus dem Neuen Testament wird die Forderung nicht nur nach geistiger, sondern auch "körperlicher Freiheit" abgeleitet, aus Nr. 229 der Kölnischen Zeitung vom 25.9. 1849 das angeblich in Caserta in einer Inschrift überlieferte "Todesurteil gegen Jesus Christus" übernommen
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Boberach: Auf je 100 der 3488 Ärzte und 1966 Wundärzte soll ein Delegierter für einen Kongreß gewählt werden, damit die verschleppte Reform vor allem des militärischen Sanitätswesens gefördert und die Interessen der Wundärzte angemessen berücksichtigt werden
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Boberach: Der Entwurf wird begründet und mit den Sätzen des Deutschen Zollvereins verglichen. Er entspricht den Interessen der Kaufleute in norddeutschen Ländern und binnenländischen Handelsstädten und soll für den Zollverein, den Steuerverein und das übrige Norddeutschland, aber nicht für Österreich gelten. Die reinen Finanzzölle sollen zurückgedrängt werden
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Boberach: Folgende Organe sind zu schaffen: Oberhaus durch Umwandlung des Bundestages, das einen Bundespräsidenten auf drei Jahre wählt und die vollziehende Gewalt besitzt; Volkskammer aus allgemeinen Wahlen; Bundesgerichtshof für Auseinandersetzungen zwischen den Einzelstaaten sowie ihnen und dem Bundesstaat. Der Vorschlag Zöpfls, die Standesherren an der Neuordnung zu beteiligen, wird abgelehnt. - Wentzke: Fürsten und Volk müssen in der Bundeseinheit vertreten sein, die die Einheit der ganzen deutschen Nation wie die Besonderheit der Einzelstaaten zur Geltung bringen wird. 1. Bundestag als Oberhaus, Vertreter der Regierungen, dabei entweder Gleichstellung aller Staaten oder Stimmenverhältnis wie im bisherigen Plenum. 2.Volkskammer aus allgemeinen Wahlen. Das Oberhaus hat die vollziehende Gewalt; oberste Leitung und Vertretung nach Außen durch einen auf 3 Jahre vom Oberhaus gewählten Bundespräsidenten. Grundrechte, konstitutionelle Landesverfassungen. Bundesgerichtshof als Staatengerichtshof von Oberhaus und Volkskammer auf je 6 Jahre ernannt. Gegen den von Zöpfl ... gewünschten Eintritt der Standesherren und gegen die Wahl der Volksvertretung durch die Kammern
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Boberach: Nach dem Vorbild des alten Griechenland sollen überall für Volksversammlungen geeignete Plätze eingerichtet werden
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Boberach: Der Deutsche Bund wird ein Bundesstaat mit Einschluß von Posen, Ost- und Westpreußen und Schleswig unter einem Erbkaiser, Anerkennung der Grundrechte, Oberhaus zur Vertretung der Gliedstaaten, Unterhaus als Volksvertretung, Sitz der Reichsgewalt in Frankfurt am Main, Staatsgerichtshof in Nürnberg, Übergang von Diplomatie, Militär, Zoll, Post, Verkehr auf den Bundesstaat
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Welsch (Projektbearbeiter): Synoptischer Abdruck beider Texte mit Markierung der im preußischen Entwurf abgeänderten Paragraphen
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Boberach: Die einzelnen Bestimmungen des Entwurfs vom 20. Mai werden unter dem Gesichtspunkt eines auf der Volkssouveränität beruhenden "demokratischen Königtums" kritisiert
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Welsch (Projektbearbeiter): Bestimmungen zur Prüfung der Legitimation der gewählten Abgeordneten, zur Wahl des Vorsitzenden und der Ausschüsse, zu Anträgen und Redeordnung, Reihenfolge und Ordnung von Abstimmungen sowie Petitionen. Nebst ausführlicher Begründung
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Boberach: Österreich kann zwar, wenn es alle Pflichten auf sich nehmen will, die Aufnahme in einen neuen deutschen Bundesstaat beanspruchen, doch steht dem die Gesamtstaatsverfassung vom März im Wege. In Deutschland sollten sich zwei Reiche entwickeln, ein westliches und ein östliches, dabei die kleineren Staaten an größere angeschlossen werden, aber beide sollten zusammenwirken, um die Monarchie gegen die Revolution zu verteidigen und Gebietsansprüche abzuwehren. - Wentzke: Für das Verschwinden der kleineren Staaten und ihre Angliederung an die größeren Staaten. Österreich ist nach seiner Gesamtverfassung vom März 1849 außer stande, Mitglied des alten Staatenbundes zu bleiben. "Es wäre die künftige Gestaltung Deutschlands aufzufassen als eine Ausbreitung in zwei große Reiche, ein östliches und ein westliches, die jedes nach seiner besonderen Aufgabe sich unabhängig gestalten, aber untrennbar zusammengreifen zu ihrer gemeinsamen deutschen Stellung in Europa." Will aber Österreich alle Verpflichtungen des neuen Bundesstaates übernehmen, so ist ihm der Eintritt rechtlich nicht zu verweigern. Preußen und Österreich im herzlichen Einverständnis müssen die Integrität Deutschlands gegen das Ausland und die Monarchie gegen die Revolution vertreten. - Welsch (Projektbearbeiter): Von dem konservativen Staatsrechtler und (seit 1849) Mitglied der ersten preußischen Kammer Stahl
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Welsch (Projektbearbeiter): Aufstellung einer Vielzahl von - teilweise sehr ins Detail gehenden - Vorschlägen zur Verbesserung der Lage des Handwerks, u.a.: Forderung an den zu schaffenden Nationalstaat, das Handwerk vor industrieller und ausländischer Konkurrenz zu schützen, Vorschlag der Schaffung von Gewerbebezirken (pro 250.000 Einwohnern) sowie von geregelten Ausbildungs- und Prüfungsbedingungen. Von sechs Abgeordneten des 'Deutschen Handwerker- und Gewerbe-Congresses' in Frankfurt
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Welsch (Projektbearbeiter): Vergleich verschiedener Verfassungsentwürfe
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Welsch (Projektbearbeiter): Protest der Halberstädter Bürgerwehr gegen den Gesetzentwurf der Preußischen Nationalversammlung vom 7. Juli 1848, der die Bürgerwehr zum Willkürinstrument einzelner Beamter macht
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Welsch (Projektbearbeiter): Stellungnahme (Abänderungsvorschläge) der Berliner Bürgerwehr zum ministeriellen Entwurf eines Bürgerwehrgesetzes vom 7. Juli 1848: u.a. direkte Wahl der Vorgesetzten durch die Mannschaften, Einsatz der Bürgerwehr obliegt den Gemeindevorstehern oder dem diensthabenden Kommandeur selbst, Ablehnung eines eximierten Gerichtsstandes für letztere
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Welsch (Projektbearbeiter): Entwurf der Grundrechte, u.a. persönliche Freiheit, öffentliches Gerichtsverfahren, Abschaffung der Todesstrafe, Unverletzlichkeit der Wohnung und des Briefgeheimnisses, Petitionsrecht, Freizügigkeit, Versammlungs- und Assoziationsrecht, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Meinungsfreiheit, Gleichberechtigung aller 'landesüblichen' Sprachen, Schutz des Eigentums