950 resultados para Emmich, Otto von, 1848-1915.


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Welsch (Projektbearbeiter): Verordnung des Wiener Vizebürgermeisters Bergmüller aufgrund einer entsprechenden Eingabe der Wiener Maurer- und Steinmetzgesellen: Anmahnung einer menschenwürdigen Behandlung der Gesellen durch die Poliere, Schutz vor fristloser Kündigung. Die Höhe des Lohns ist von Meistern und Gesellen in freiwilliger Übereinkunft festzusetzen

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Welsch (Projektbearbeiter): Abdruck einer am 17. Mai 1848 in der 'Allgemeinen Österreichischen Zeitung' veröffentlichten Gegendarstellung des Innenministers Pillersdorff die Berichterstattung über die sogenannte Sturmpetition vom 15. des Monats betreffend. Ziel dieses seitens dreier nicht mit vollem Namen unterzeichnenden Gardisten initiierten Abdruckes ist es, Gerüchten die Grundlage zu entziehen, wonach die Ereignisse des 15. Mai und die Flucht Kaiser Ferdinands I. in einem unmittelbaren Zusammenhang stünden

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Welsch (Projektbearbeiter): Scharfe Zurückweisung eines anonymen antisemitischen Flugblatts. Appell an die Bevölkerung Wiens, " ... den Worten des Aufruhrs und der Unmenschlichkeit Ohr und Herz [zu] [verschließen] ... "

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Welsch (Projektbearbeiter): Dienstreglements die Ehrenbezeigungen gegenüber Offizieren des stehenden Heeres, der Nationalgarde sowie des Bürger-Corps betreffend

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Welsch (Projektbearbeiter): Dienstreglements für die Nationalgarde das Tragen der Uniform, die Übergabe von Petitionen sowie die Zusammenberufung betreffend

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Welsch (Projektbearbeiter): Generalmajor von Sardagna, Stadtkommandant von Wien und seit dem 22. Mai 1848 (interimistischer) Oberkommandierender der Nationalgarde, überläßt das letztere Amt seinem Nachfolger, dem Obersten Pannasch

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Welsch (Projektbearbeiter): Arbeitsordnung für die bei den öffentlichen Arbeiten Beschäftigten, gültig ab dem 3. Juli 1848: Festsetzung der täglichen Arbeitszeit auf 10 Stunden, Tageslohn für Männer 25, für Frauen 20 Kreuzer; bei witterungsbedingter Arbeitsunterbrechung am Vormittag wird ein halber, am Nachmittag ein ganzer Tageslohn gezahlt. Fällt ein Arbeitstag witterungsbedingt völlig aus, besteht Anspruch auf 6 Kreuzer Unterstützungszahlung am ersten und 9 Kreuzer an jedem folgendem Arbeitstag. Strafandrohung im Falle von 'Zusammenrottung' und Störungen der Arbeit, Hinweis auf die Gehorsamspflicht der Arbeiter gegenüber ihren Vorgesetzten

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Welsch (Projektbearbeiter): Bekanntmachung von Begünstigungen für Kriegsfreiwillige: Handgeld (Prämie) von 8 österreichischen Gulden, freie Wahl des Infanterie- bzw. Kavallerieregiments, zeitliche Beschränkung der freiwilligen Dienstverpflichtung auf die Dauer des Krieges samt Anrechnung auf die Wehrpflichtzeit

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Welsch (Projektbearbeiter): Danksagung an die Nationalgarde für ihren Einsatz gegen aufständische Arbeiter: "Wir waren gestern nicht gegen die braven Arbeiter ausgerückt ..., sondern nur gegen Störer der öffentlichen Ruhe ... "

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Welsch (Projektbearbeiter): Der Innenminister spricht der Nationalgarde seinen Dank für ihre " ... durch vier Tage hindurch [geleisteten] mühe- und gefahrvollen Dienste ... " aus (Niederschlagung des Arbeiteraufstandes). Mitgeteilt vom Oberkommando der Nationalgarde

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Welsch (Projektbearbeiter): Das österreichische Innenministerium erklärt sich im Interesse der verarmten Gewerbsleute zur teilweisen Einlösung der bereits ausgegebenen Swobodaschen Aktien bereit

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Welsch (Projektbearbeiter): Anweisung an die Patrimonialbehörden nach dem Wegfall ihrer bislang vom Untertänigkeitsverband aufgebrachten Bezüge, die Gerichtsbarkeit sowie die politische Amtsverwaltung bis zur Einrichtung landesfürstlicher Behörden auf Staatskosten provisorisch fortzuführen. Nebst Ausführungsbestimmungen

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Welsch (Projektbearbeiter): Aufruf an die Landbevölkerung, den Anordnungen und Entscheidungen der Patrimonialbehörden Folge zu leisten, die nach der Aufhebung der Untertänigkeit noch bis zum Zeitpunkt der Einrichtung landesfürstlicher Behörden tätig sind. Nebst Ausführungsbestimmungen

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Welsch (Projektbearbeiter): Zurückstellungen vom Dienst sind im Falle eines Alarms aufgehoben, bedürftige Gardisten, die länger als 12 Stunden in einem fremden Bezirk Dienst tun, haben Anspruch auf einen Verpflegungsbeitrag und solche, die während des Dienstes verunglücken auf Versorgung. Zuwiderhandelnde riskieren ein Verbot, ihre Waffen weiterhin zu tragen