71 resultados para Abgrenzung
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Der Beitrag stellt den Gegenstand, die normativen Ansätze, Themen und Problembereiche der Ethik des Sozialen vor. Ein erster Abschnitt dient der begrifflichen Abgrenzung und Bestimmung der Ethik des Sozialen, die von der klassischen Sozialethik zu unterscheiden und in den Zusammenhang der Bereichsethiken einzuordnen ist. Der zweite Abschnitt dient anhand der Grundbegriffe von Freiheit, Gleichheit, Solidarität und sozialer Gerechtigkeit einem Überblick über die unterschiedlichen normativen Ansätze in diesem Bereich. Im dritten Abschnitt werden konkrete Problemfelder der Ethik vorgestellt und erörtert. Dabei geht es um materielle Teilhabe, die anhand von Arbeit, Armut und Reichtum thematisch wird, um Partizipation, die anhand von Bildung und Befähigung erörtert wird, und um Anerkennungsfragen, also Probleme von Wertschätzung und Diskriminierung. Der vierte Abschnitt bietet eine Auswahl grundlegender und weiterführender Literatur.
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Eine immer größere Zahl von Mitarbeitern öffentlicher Verwaltungen arbeitet direkt oder indirekt mit Geodaten. Nicht alle sind Spezialisten im Umgang mit GIS Software. ArcGIS Server bietet mit einem umfangreichen Framework die Möglichkeit, angepasste GIS Anwendungen zu entwickeln, den Funktionsumfang auf benötigte Funktionen zu reduzieren und komplexe Arbeitsabläufe zu optimieren. Die Abteilung Geoinformation und Vermessung des Kantons Luzern entwickelt seit dem Jahr 2006 in Zusammenarbeit mit der Universität Bern ArcGIS Server-basierte Webanwendungen für verschiedene Abteilungen der kantonalen Verwaltung. In dieser Zeit sind mehrere Anwendungen entstanden, darunter eine Webapplikation für die effiziente Erfassung, Beurteilung und Verwaltung von Waldeingriffsflächen (Waldportal), für die dynamische Abgrenzung und Auswertung von Einzugsgebieten, sowie für das Betrachten von aufgezeichneten Videos von Kantonsstraßenabschnitten. In der Präsentation werden die genannten Applikationen vorgestellt und Hintergründe der Entwicklung sowie der Architektur besprochen.
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Die Reihe „Figurationen des Anderen“ stellt bisher marginalisierte Themen aus dem Bereich der Literatur- und Kulturwissenschaft ins Zentrum. Sie dient der Erforschung neuer Gegenstände und der Entwicklung übergeordneter Fragestellungen, die von den eingeführten Disziplinen allein nicht be-ansprucht werden können. Zu diesen Gegenständen zählen Konstruktionen politischer, kultureller und poetischer Alterität, aber auch sich derzeit konsolidierende Ansätze wie beispielsweise die Forschungen zum literarischen Antisemitismus. In Abgrenzung zu soziologischen und historischen Schriftenreihen orientiert sich Figurationen des Anderen an der Frage, wie sich Repräsentations-weisen von Migration, Gender, kultureller Differenz, Postkolonialismus oder Xenophobie mit ästhetischen Verfahren verschränken.
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Welsch (Projektbearbeiter): Rechtfertigungsschrift des Verwaltungsrats der Nationalgarde. Darlegung seiner historischen und juristischen Grundlagen sowie Abgrenzung seiner Kompetenzen gegenüber dem Nationalgarden-Oberkommando: "Der Verwaltungsrath, als der Inbegriff der freigewählten Vertreter der gesammten Nationalgarde Wiens ist ... in allen Angelegenheiten derselben ausschließlich competent, in soferne diese nicht eigentliche Commando-Sachen sind ..."
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Im Mai 2015 hat sich der EuGH in der Rs. C-536/13 (Gazprom OAO) erneut zur vieldiskutierten Frage geäussert, wie Gerichtsstandsverordnung Brüssel I (inzwischen revidierte EG-Verordnung Nr. 44/2001, EuGVVO; Parallelverordnung zum geltenden Lugano-Übereinkommen 2007, LugÜ) und Schiedsgerichtsbarkeit voneinander abzugrenzen sind. Ein schwedischer Schiedsentscheid hatte den Kläger eines Litauer Gerichtsverfahrens dazu verurteilt, seine Klage zu beschränken. Nach EuGH ist dies kein Verstoss gegen das Brüsseler Gerichtsstandssystem und beeinträchtigt dessen praktische Wirksamkeit nicht. Das EuGH-Urteil West Tankers aus dem Jahr 2009 hatte die Abgrenzung zwischen EuGVVO und Schiedsgerichtsbarkeit problematisch verwischt. Der vorliegende EuGH-Entscheid präzisiert und korrigiert. Er zieht die Grenzen des Anwendungsbereichs der EuGVVO resp. des LugÜ scharf. Die Prüfung, ob eine gültige Schiedsvereinbarung dem staatlichen Gerichtsverfahren entgegensteht, steht deutlich ausserhalb deren Anwendungsbereich. Vor diesem Hintergrund stellt der EuGH klar, dass die EuGVVO Anerkennung und Vollstreckung eines Schiedsspruchs in einem EU-Mitgliedstaat, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat erlassen worden ist, nicht berührt, sondern alleine dem New Yorker Schiedsübereinkommen von 1958 unterfällt. Diese Präzisierung kommt auch dem internationalen Schiedsplatz Schweiz zugut, der damit keine negativen Interferenzen aus dem Lugano-Bereich mehr zu befürchten hat.
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Das pathogenetische Verständnis bei zerebralen Durchblutungsstörungen wächst. Durch die moderne Diagnostik gelingt eine immer genauere Abgrenzung verschiedener Ursachen von Hirninfarkten. Ursächlich kommen ein embolischer Gefässverschluss, eine lokale Thrombusbildung oder seltener eine hämodynamische Insuffizienz aufgrund eines vorgeschalteten Strömungshindernisses in Betracht. Die häufigste Emboliequelle stellt allerdings das Herz dar. Ziel der Abgrenzung ist eine ätiologische Zuordnung und die adäquate Therapie.
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1) Ingesamt 11 Profile aus sechs Mooren und Seen im Gebiet des Hannoverschen Wendlandes wurden pollenanalytisch untersucht. Die Ablagerungen umfassen den Zeitraum vom Beginn der Älteren Tundrenzeit bis zur Gegenwart. 2) Die Waldgeschichte des Hannoverschen Wendlandes weist teils Merkmale der atlantisch geprägten Gebiete Nordwestdeutschlands, teils solche des kontinental beeinflußten nordostdeutschen Raumes auf und nimmt damit eine Zwischenstellung ein. 3) Die Kiefer wandert zu Beginn der Allerödzeit ein, d.h. später als im mecklenburgisch-märkischen Gebiet und im mitteldeutschen Trockengebiet. Im Verlauf der Allerödzeit bildeten sich hier wie dort lichte Kiefern-Birken-Wälder aus. 4) In der Jüngeren Tundrenzeit fand zunächst nur eine geringe Auflichtung der Wälder statt, und die Kiefer überwog weiterhin. Erst im späteren Verlauf dieser stadialen Phase breitete sich die Birke aus und verdrängte die Kiefer. Der späte Rückgang der Kiefer stellt eine Parallele zu der Entwicklung in Südostmecklenburg und in der Altmark dar. Die Abgrenzung dieser Phasen in der Jüngeren Tundrenzeit ist durch eine 14C-Datierung gesichert. 5) Noch im Atlantikum ähneln die Diagramme aus dem Gartower Talsandgebiet im Osten des Wendlandes in ihren hohen Kiefernanteilen denen der Sandergebiete in Brandenburg. Die Diagramme aus dem Moränengebiet des westlichen Wendlandes schließen dagegen mehr an die der östlichen Lüneburger Heide und des Hamburger Gebietes an. Dieser Unterschied wird auf edaphische Unterschiede zurückgeführt. 6) Seit dem frühen Subboreal glich auch die Vegetation des Gartower Gebietes mehr den buchenarmen Waldgesellschaften auf sauren Sandböden, wie sie im atlantischen Westen vorkommen. Die Kiefern sind fast ganz aus dem Waldbild verschwunden, wobei der rasche Rückgang zu Beginn des Subboreals sicher zu einem wesentlichen Teil vom Menschen beeinflusst worden ist. Die anschließende kiefernarme Zeit dauerte im gesamten Wendland bis zum Beginn der Kieferaufforstungen in der Neuzeit. 7) In allen untersuchten Diagrammen ist etwa seit dem Subboreal eine Besiedlung nachzuweisen. Diese muß im Osten des Wendlandes intensiver gewesen sein als im Westen. Es lassen sich Phasen geringer und intensiver Besiedlung nachweisen. 8) Seit Beginn des Subboreals ist das Waldbild schon so stark vom Menschen beeinflusst, dass die Ausbreitungsgeschichte der Laubwaldarten nicht ohne Berücksichtigung der Siedlungsphasen diskutiert werden kann. Besonders im Westen bestand eine ausgedehnte Lindenphase, die durch eine Siedlungszeit (Bronzezeit) beendet wurde. Beim folgenden Rückgang der Siedlungsintensität breitet sich bevorzugt die Hainbuche aus, die dann bei der nächsten Besiedlungsphase (Eisenzeit) zurückging. Erst danach erfolgte die maximale Rotbuchenausbreitung, die nur im Westteil des Wendlandes bedeutende Ausmaße zeigte, während im Ostteil rot- und hainbuchenreiche Eichenwälder entstanden. 9) Seit Beginn der mittelalterlichen Besiedlung ist dann der Eingriff des Menschen so stark gewesen, dass die edaphisch bedingten Unterschiede zwischen Moränen- und Sandergebieten im Pollenspektrum verwischt wurden. Sowohl die buchenreichen Wälder des westlichen als auch die buchenarmen Wälder des mittleren und des östlichen Teilgebietes müssen zu fast reinen Eichenwäldern geworden sein. 10) Calluna-Heiden sind im östlichen Wendland schon in vorgeschichtlicher Zeit nachzuweisen. Im Mittelalter und in der Neuzeit treten sie im gesamten Wendland auf. Etwa im 18. und 19. Jahrhundert war die Ausdehnung der Heideflächen am größten. Erst danach wurden sie im Zuge der Kiefernaufforstungen bis auf geringe Reste verdrängt. 11) Während in der spätglazialen Vegetation Juniperus auftritt, ist der Wacholder sowohl in vorgeschichtlicher als auch in geschichtlicher Zeit - im Gegensatz zur Lüneburger Heide - wohl niemals ein Bestandteil der anthropogenen Calluna-Heiden gewesen.
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Si se pretende elaborar un diccionario de adjetivos, ya sea este monolingüe o bilingüe, la primera tarea que se le impone al lexicógrafo es la de definir qué es un adjetivo, una cuestión que todavía hoy no ha sido resuelta satisfactoriamente. En alemán hay una serie de palabras que han sido descritas tradicionalmente como adjetivos en función exclusivamente predicativa, cuyo estatus como adjetivos es, sin embargo, cuestionado por algunos autores. En este artículo se trata de dilucidar si estas palabras realmente solo pueden aparecer en función predicativa, cómo se las describe en diccionarios y gramáticas y cuáles son sus principales correspondencias en español, a fin de decidir si deberían ser incluidas en un corpus destinado a la elaboración de un diccionario sintáctico de adjetivos alemán-español.
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Die Autorinnen schließen in ihrem Beitrag Befunde und Thesen zur Problematik von Männern in frühpädagogischen Institutionen an die Diskurse um die Steigerung des Anteils männlicher Erzieher an, mit denen häufig die Vermutung einer Qualitätssteigerung verbunden ist. Sie fragen anhand von Interviews nach „Auffassungen und Ausgestaltungen der männlichen Geschlechtszugehörigkeit durch Erzieher in ihrer frühpädagogischen Arbeit“. Dabei schildern die Autorinnen große Akzeptanz im Feld und positive Zuschreibungen seitens der Institutionen. Die Erzieher explizieren dabei ihre Funktion als männliche Vorbilder in Form von Varianten wie ‚neue‘ Männer und ‚bessere‘ Väter, nicht zuletzt in Abgrenzung gegenüber den tatsächlichen Vätern der Kindergartenkinder. Augenfällig seien, so die Autorinnen, dass negative eigene Kindheitserfahrungen durch eine Romantisierung und stark emotionalisierende Aufladung der Beziehung zu den Kindern kompensiert werden und dies die notwendige generationale Differenz verwischt. Insgesamt stehen diese vergeschlechtlichten Positionierungen der Erzieher einer vertieften biographischen Selbstreflexion als Kernelement von institutionell zu fordernder Professionalisierung eher im Wege. (DIIPF/Orig.)
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Die Expertise für den 13. Kinder- und Jugendbericht gibt einen Überblick über Versorgungsstrukturen und Inanspruchnahme bei psychischen Störungen von Kindern und Jugendlichen. Insbesondere werden auf der Basis einer aktuellen empirischen Untersuchung „gesundheitsbezogene Anlässe“ bei der Inanspruchnahme von Erziehungsberatung beschrieben. Ein eigenes Thema bildet die ICD-10-Kategorisierbarkeit von Problemen in der Erziehungsberatung. Dabei wird der diagnostische und therapeutische Ansatz der Erziehungsberatung in Abgrenzung zur Kinder- und Jugendpsychiatrie dargestellt. Auf der Grundlage der genannten Untersuchung werden schließlich die einzelfallbezogene und die einzelfallübergreifende Zusammenarbeit der Erziehungsberatung mit dem Gesundheitswesen beschrieben. Abschließend wird die Entwicklung der Erziehungsberatung in den letzten Jahren nach Inanspruchnahme, Personal und Kosten skizziert.
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Die Arbeit geht dem Status quo der unternehmensweiten Suche in österreichischen Großunternehmen nach und beleuchtet Faktoren, die darauf Einfluss haben. Aus der Analyse des Ist-Zustands wird der Bedarf an Enterprise-Search-Software abgeleitet und es werden Rahmenbedingungen für deren erfolgreiche Einführung skizziert. Die Untersuchung stützt sich auf eine im Jahr 2009 durchgeführte Onlinebefragung von 469 österreichischen Großunternehmen (Rücklauf 22 %) und daran anschließende Leitfadeninterviews mit zwölf Teilnehmern der Onlinebefragung. Der theoretische Teil verortet die Arbeit im Kontext des Informations- und Wissensmanagements. Der Fokus liegt auf dem Ansatz der Enterprise Search, ihrer Abgrenzung gegenüber der Suche im Internet und ihrem Leistungsspektrum. Im empirischen Teil wird zunächst aufgezeigt, wie die Unternehmen ihre Informationen organisieren und welche Probleme dabei auftreten. Es folgt eine Analyse des Status quo der Informationssuche im Unternehmen. Abschließend werden Bekanntheit und Einsatz von Enterprise-Search-Software in der Zielgruppe untersucht sowie für die Einführung dieser Software nötige Rahmenbedingungen benannt. Defizite machen die Befragten insbesondere im Hinblick auf die übergreifende Suche im Unternehmen und die Suche nach Kompetenzträgern aus. Hier werden Lücken im Wissensmanagement offenbar. 29 % der Respondenten der Onlinebefragung geben zudem an, dass es in ihren Unternehmen gelegentlich bis häufig zu Fehlentscheidungen infolge defizitärer Informationslagen kommt. Enterprise-Search-Software kommt in 17 % der Unternehmen, die sich an der Onlinebefragung beteiligten, zum Einsatz. Die durch Enterprise-Search-Software bewirkten Veränderungen werden grundsätzlich positiv beurteilt. Alles in allem zeigen die Ergebnisse, dass Enterprise-Search-Strategien nur Erfolg haben können, wenn man sie in umfassende Maßnahmen des Informations- und Wissensmanagements einbettet.