132 resultados para Öffentlichkeit


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„Cyber-Mobbing-Tod eines Teenagers“ titelt Spiegel-Online 2007: auch auf Stern.de (2009) findet sich die Meldung: „15-jährige tötet sich nach Cyber-Mobbing“, Zeit Online (2009) berichtet ebenfalls über diesen Vorfall. In Deutschland sind bisher keine derartigen Extremfälle öffentlich bekannt, dennoch ist das Phänomen, vermutlich veranlasst durch diese oder ähnliche Vorfälle, in das Interesse der medialen Öffentlichkeit gerückt. Diese Arbeit geht daher der Frage auf den Grund, ob Cyber-Mobbing auch ein Problem an deutschen Schulen ist und in welchem Ausmaß es dort auftritt. Im Fokus stehen jedoch nicht die genannten Extremfälle, da sie glücklicherweise eher eine Seltenheit darstellen, sondern alltägliche Formen des Cyber-Mobbings, weil genau hier der Grundstein für solch furchtbare Ereignisse gelegt wird. Cyber-Mobbing ist ein recht neues und junges Phänomen, das noch nicht allzu lange im Fokus der wissenschaftlichen Welt steht. Daher gelten viele Facetten als noch nicht ausreichend erschlossen, um eindeutige Aussagen hinsichtlich bestimmter Kausalitäten zu machen. Eine Vielzahl der wissenschaftlichen Arbeiten orientiert sich daher am Konzept des Mobbings, um Unterschiede oder Gemeinsamkeiten zwischen diesen Spielarten der Gewalt herauszuarbeiten. Daher folgt die vorliegende Arbeit dieser Tradition in metaanalytischer Form, untersucht folglich bestehende Literatur und setzt diese in einen kausalen Zusammenhang. Leitend für die Literaturanalyse ist die Frage ob sich die Dimensionen schulischer Gewalt, in diesem Falle Mobbing, durch die neuen Kommunikationsmedien verändert haben. Die Beantwortung dieser Frage zielt primär darauf ab herauszufinden, ob Cyber-Mobbing ähnlichen Strukturen folgt, wie Mobbing oder aber spezifische Muster existieren und ob die Schüler, die in Cyber-Mobbing involviert sind, auch in Mobbing verwickelt sind oder von einer Verschiebung der Interaktionsmuster gesprochen werden kann. Handelt es sich bei Cyber-Mobbing also um eine neue Form des Mobbings, oder um ein eigenständiges und unabhängiges Phänomen?

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Die vorliegende Arbeit macht Vorschläge zur Einbindung der Öffentlichkeit in Planungsbestrebungen vor Ort, wobei vor allem Methoden empirischer Sozialforschung und deren Anwendbarkeit in landschaftsplanerischen Vorhaben näher betrachtet werden. Hiermit finden insbesondere Wertezuweisungen durch die Bürger stärkere Berücksichtigung. Es wird angenommen, dass, um eine zukunftsweisende Landschaftsplanung zu etablieren, Planer und Fachleute lernen müssen, wie die lokale Bevölkerung ihre Umwelt wahrnimmt und empfindet und welche Ideen sie für die zukünftige Entwicklung der Landschaft haben. Als empirische Grundlage werden Fallstudien aus Bad Soden am Taunus, Hamburg-Wilhelmsburg und Kassel-Rothenditmold präsentiert und verglichen. Rothenditmold und Wilhelmsburg zeichnen sich durch hohe Einwohneranteile mit Migrationshintergrund aus, weisen relativ hohe Arbeitslosenquoten auf und sind als soziale Brennpunkte bekannt – zumindest für Außenstehende. Beide Stadtteile versuchen ihr Image aufzuwerten. In Wilhelmsburg wird dieses Vorhaben in die großräumigen Veränderungen eingebunden, die von verschiedenen Hamburger Großprojekten ausstrahlen. In Rothenditmold ist vor allem Eigeninitiative durch den Stadtteil selbst gefragt. In Bad Soden gibt es ebenfalls viele Menschen mit ausländischen Wurzeln. Sie gehören allerdings mehrheitlich der gesellschaftlichen Mittel- und Oberschicht an. Bad Soden verfügt über ein insgesamt positives Image, das aller kulturellen Veränderungen zum Trotz beibehalten werden soll. Entsprechende Initiativen gehen hier ebenfalls von der Gemeinde selbst aus. An allen Standorten hat es drastische Landschaftsveränderungen und speziell deren Erscheinung gegeben. Bad Soden und Wilhelmsburg haben dabei Teile ihres vormals ländlichen Charakters zu bewahren, während in Rothenditmold vor allem Zeugnisse aus der Zeit der Industrialisierung erhalten sind und den Ort prägen. Die Landschaften haben jeweils ihre einzigartigen Erscheinungen. Zumindest Teile der Landschaften ermöglichen eine Identifikation, sind attraktiv und liefern gute Erholungsmöglichkeiten. Um diese Qualitäten zu bewahren, müssen sie entsprechend gepflegt und weiter entwickelt werden. Dazu sind die Interessen und Wünsche der Bewohner zu ermitteln und in Planungen einzuarbeiten. Die Arbeit strebt einen Beitrag zur Lebensraumentwicklung für und mit Menschen an, die mittels ausgewählter Methoden der empirischen Sozialforschung eingebunden werden. Dabei wird gezeigt, dass die vorgestellten und erprobten Methoden sinnvoll in Projekte der Landschaftsplanung eingebunden werden können. Mit ihnen können ergänzende Erkenntnisse zum jeweiligen Landschaftsraum gewonnen werden, da sie helfen, die kollektive Wahrnehmung der Landschaft durch die Bevölkerung zu erfassen, um sie anschließend in Planungsentwürfe einbinden zu können. Mit der Untersuchung wird in den drei vorgestellten Fallstudien exemplarisch erfasst, welche Elemente der Landschaft für die Bewohner von besonderer Bedeutung sind. Darüber hinaus lernen Planer, welche Methoden zur Ermittlung emotionaler Landschaftswerte verfügbar sind und auf welcher Ebene der Landschaftsplanung sowie bei welchen Zielgruppen sie eingesetzt werden können. Durch die Verknüpfung landschaftsplanerischer Erfassungsmethoden mit Methoden der empirischen Sozialwissenschaft (Fragebogen, Interviews, „Spaziergangsinterviews“, gemeinsame Erarbeitung von Projekten bis zur Umsetzung) sowie der Möglichkeit zur Rückkoppelung landschaftsplaneri-scher Entwürfe mit der Bevölkerung wird eine Optimierung dieser Entwürfe sowohl im Sinne der Planer als auch im Sinne der Bürger erreicht. Zusätzlich wird die Wahrnehmung teilnehmender Bevölkerung für ihre Umwelt geschärft, da sie aufgefordert wird, sich mit ihrer Lebensumgebung bewusst auseinander zu setzen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind Beitrag und Beleg zu der Annahme, dass ergänzende Methoden in der Landschaftsplanung zur stärkeren Interessenberücksichtigung der von Planung betroffenen Menschen benötigt werden. Zudem zeigen die Studien auf, wie man dem planungsethischen Anspruch, die Öffentlichkeit einzubeziehen, näher kommt. Resultat sind eine bessere Bewertung und Akzeptanz der Planungen und das nicht nur aus landschaftsplanerisch-fachlicher Sicht. Landschaftsplaner sollten ein Interesse daran haben, dass ihre Entwürfe ernst genommen und akzeptiert werden. Das schaffen sie, wenn sie der Bevölkerung nicht etwas aufplanen, sondern ihnen entsprechende Einflussmöglichkeiten bieten und Landschaft mit ihnen gemeinsam entwickeln.

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Die Ursachen für die Piraterie am Horn von Afrika seien an Land zu suchen, konstatieren Vertreter aus Politik, der medialen Öffentlichkeit und den Sozialwissenschaften einhellig, wo mit Somalia der zerfallene Staat par excellence liegt. Anlässlich des gegenwärtigen Konflikts setzt sich das Papier kritisch mit dem allgegenwärtigen Konzept des Staatszerfalls auseinander. Ausgehend von der Feststellung, dass empirische Befunde die somalische Piraterie betreffend Grundannahmen der gängigen Zerfallsdiagnose und der daraus resultierenden Problemlösungsstrategien in Frage stellen, wird am Fall Somalia die Erkenntnisreichweite des Staatszerfallskonzepts an sich ausgelotet. Hierzu wird zunächst eine Bestandsaufnahme der theoretischen und methodischen Grundannahmen der Staatszerfallsforschung vollzogen und auf Operationalisierungspropleme des Forschungsstrangs hingewiesen. Das Papier kommt zu dem Ergebnis, dass der Forschungsstrang erstens zu einem einseitigen Fokus auf gesellschaftsinterne Faktoren bei der Ursachenergründung von Zerfallsprozessen neigt; zweitens tendiert die Staatszerfallsforschung zu einem reduktionistischen Akteursverständnis und sie verzichtet auf eine Analyse historisch-konkreter Herrschaftsverhältnisse und drittens verfährt sie nach einem ‘single-catch-all’-Prinzip, was eine Tendenz zur Homogenisierung unterschiedlicher empirischer Erscheinungen zur Folge hat. Diese analytischen Engführungen und Vagheiten sind dem normativen und ungeprüften Transfer des modernen Staatsbegriffs in den globalen Süden geschuldet, ebenso wie dem eurozentristischen Prozessverständnis, was den theoretischen Implikationen des Staatszerfallskonzepts zugrunde liegt. Das Konzept bietet gleichzeitig eine äußerst flexible Legitimationsfolie für interessengeleitete Außenpolitiken bishin zu Militärinterventionen.

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Lobbyisten versuchen vermehrt Einfluss auf Schulen auszuüben. So berichtete das ZDF in seinem Magazin „frontal21“ darüber, wie Wirtschaftslobbyisten sich an Schulen engagieren. Diese versuchen Inhalte zu setzen und damit den Unterricht nachhaltig zu beeinflussen. So fordert beispielsweise das wirtschaftsnahe Institut für Ökonomische Bildung (IÖB) ein eigenständiges Unterrichtsfach „Wirtschaft“, um die vermeintlichen „[Wissens]lücke der Allgemeinbildung“ der Schülerinnen und Schüler (SuS) zu schließen (vgl. IÖB o.J., S. 16). Kritiker befürchten hingegen, dass ein Unterrichtsfach „Wirtschaft“ ein Fach sein wird, in dem ökonomische Themengebiete einseitig behandelt werden (vgl. Hedtke 2011, S. 14). Dies ist nur ein Beispiel, wie eine Lobbygruppe versucht, die eigenen Interessen im Bildungssektor mit Hilfe der Politik durchzusetzen. Lobbyismus in der Schule besitzt aber noch weitere Instrumente um Einfluss auszuüben. Diese Arbeit setzt sich mit kostenlos zur Verfügung gestellten Unterrichtsmaterialien Dritter, als ein mögliches Instrument der Einflussnahme, auseinander. Es wird untersucht, inwiefern angebotene Materialien einen manipulativen Charakter besitzen und wie transparent die Herausgeber auftreten. Dabei werden exemplarisch von drei unterschiedlichen Anbietern Unterrichtsmaterialien recherchiert, analysiert und anhand eines zuvor erstellten Beurteilungsleitfadens bewertet. Dies geschieht unter der Berücksichtigung des eigenen Anspruchs der Anbieter. Der thematische Schwerpunkt wird auf das Thema Mindestlohn gelegt, da diese Thematik sehr aktuell ist und immer wieder zu kontroversen Debatten in der Öffentlichkeit führt. Um eine Vielfallt an Positionen darzustellen, wird zur Analyse jeweils ein Anbieter aus dem arbeitnehmernahen, arbeitgebernahen und öffentlichen Lager ausgewählt. Das Themengebiet ist eines der wenigen, bei dem es zu einer Materialangebotsüberschneidung von allen drei Anbietern kommt.

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Clowninnen. Portrait einer Berufsgruppe Eine neue Berufsgruppe etabliert sich: Die Clownin! Seit den 1980er Jahren treten vermehrt Frauen als Clownin in die europäische Öffentlichkeit. Sie erobern zunehmend weitere gesellschaftliche Bereiche, treten aus dem Zirkus heraus, hinein in die wirtschaftliche, religiöse, medizinische, pädagogische und soziale Sphäre. Die Erweiterung der Arbeitsfelder beinhaltet differenzierte Aktionsmöglichkeiten für die Clownin und prägt die Beziehung zu den Zuschauern, die vom Einzelkontakt z.B. im Altenheim über Seminargruppen bis hin zu hunderten von Personen bei Bühnenstücken reichen. Die Zugangswege zur Clownsarbeit sind individuell, wobei sich die früher typisch familiäre Bindung in Zirkus- und anderen Künstlerfamilien nicht mehr finden lässt. Das Clown-Sein begreifen die Frauen als einen Prozess, der vor allem durch Persönlichkeitsarbeit und Lebenserfahrung geprägt ist. Bestimmte Aspekte des Clowns erschließen sich erst im und durch das Clownsspiel, wobei immer wieder Grenzen auf persönlicher und gesellschaftlicher Ebene aufgebrochen werden. Kernstück der Studie bilden zehn qualitative Interviews mit Frauen aus Deutschland und der Schweiz, die beruflich als Clownin in unterschiedlichen Arbeitsfeldern tätig sind. Ergänzend beobachtete die Autorin Auftritte in verschiedenen Arbeitsbereichen und führte eine Befragung an 16 Clownsschulen durch. Ziel dieser Studie ist es, Ausbildungswege, Arbeitsfelder und Arbeitsweisen dieser neuen Berufsgruppe aus emischer Sicht darzulegen. Vertiefend wird das Selbstverständnis der Clowninnen vorgestellt. Welche Ziele verfolgen die Frauen in ihrer Arbeit und wo sehen sie die Grenzen des Clowns? Welche Bedeutung messen sie der Spiritualität und dem Tod zu? Wie gestaltet sich das Wechselspiel zwischen Privatperson und Clownin? In mehreren Portraits und in vergleichenden Darstellungen finden sich Antworten auf diese Fragen, bei denen die Frauen durch vielfältige Zitate immer wieder selber zu Wort kommen.

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Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit rechtlichen Fragestellungen rund um Bewertungs-portale im Internet. Zentrale Themen der Arbeit sind dabei die Zulässigkeit der Veröffentlichung der von den Nutzern abgegebenen Bewertungen vor dem Hintergrund möglicherweise entgegenstehender datenschutzrechtlicher Bestimmungen und der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Des weiteren wird der Rechtsschutz der Betroffenen erörtert und in diesem Zusammenhang die haftungsrechtlichen Risiken der Forenbetreiber untersucht. Gegenstand der Arbeit sind dabei sowohl Online-Marktplätze wie eBay, auf denen sowohl der Bewertende als auch der Bewertete registriert und mit dem Bewertungsverfahren grundsätz-lich einverstanden sind (geschlossene Portale), als auch Portale, auf denen – oftmals unter einem Pseudonym und ohne vorherige Anmeldung – eine freie Bewertungsabgabe, zu Pro-dukteigenschaften, Dienstleistungen bis hinzu Persönlichkeitsmerkmalen des Bewerteten möglich ist (offene Portale). Einleitung und Erster Teil Nach einer Einleitung und Einführung in die Problematik werden im ersten Teil die verschie-denen Arten der Bewertungsportale kurz vorgestellt. Die Arbeit unterscheidet dabei zwischen so genannten geschlossenen Portalen (transaktionsbegleitende Portale wie eBay oder Ama-zon) auf der einen Seite und offenen Portalen (Produktbewertungsportale, Hotelbewertungs-portale und Dienstleistungsbewertungsportale) auf der anderen Seite. Zweiter Teil Im zweiten Teil geht die Arbeit der Frage nach, ob die Veröffentlichung der durch die Nutzer abgegebenen Bewertungen auf den offenen Portalen überhaupt erlaubt ist oder ob hier mögli-cherweise das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und hier insbesondere das Recht auf in-formationelle Selbstbestimmung in Form der datenschutzrechtlichen Bestimmungen die freie Bewertungsabgabe unzulässig werden lässt. Untersucht werden in diesem Zusammenhang im einzelnen Löschungs- bzw. Beseitigungsan-sprüche der Betroffenen aus § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BDSG bzw. §§ 1004 i. V. m. 823 Abs. 1 BGB (allgemeines Persönlichkeitsrecht). Die Arbeit kommt in datenschutzrechtlicher Hinsicht zu dem Schluss, dass die Bewertungen personenbezogene Daten darstellen, die den datenschutzrechtlichen Bestimmungen unterlie-gen und eine Veröffentlichung der Bewertungen nach dem im deutschen Recht geltenden da-tenschutzrechtlichen Erlaubnisvorbehalt grundsätzlich nicht in Betracht kommt. Vor dem Hintergrund dieser den tatsächlichen Gegebenheiten und Interessenlagen im Internet nicht mehr gerecht werdenden Gesetzeslage diskutiert der Autor sodann die Frage, ob die datenschutzrechtlichen Bestimmungen in diesen Fällen eine Einschränkung durch die grund-gesetzlich garantierten Informationsfreiheiten erfahren müssen. Nach einer ausführlichen Diskussion der Rechtslage, in der auf die Besonderheiten der ein-zelnen Portale eingegangen wird, kommt die Arbeit zu dem Schluss, dass die Frage der Zuläs-sigkeit der Veröffentlichung der Bewertungen von einer Interessenabwägung im Einzelfall abhängt. Als Grundsatz kann jedoch gelten: Ist die bewertete Tätigkeit oder Person in Bezug auf die bewertete Eigenschaft ohnehin einer breiten Öffentlichkeit zugänglich, erscheint eine Veröffentlichung der Daten nicht bedenklich. Dagegen wird man einen Löschungs- bzw. Be-seitigungsanspruch bejahen müssen für die Bewertungen, die Tätigkeiten oder Eigenschaften des Bewerteten, die in keinem Zusammenhang mit ihm als öffentlicher Person stehen, betref-fen. Anschließend geht die Arbeit auf die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und der sich hier-aus ergebenden Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen gemäß der §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB ein, verneint jedoch wegen dem Vorrang der spezialgesetzlichen Bestimmungen aus dem Bundesdatenschutzgesetz letztlich eine Anwendbarkeit der Anspruchsgrundlagen. Schließlich wird in diesem Teil noch kurz auf die Zulässigkeit der Bewertung juristischer Per-sonen eingegangen, die im Grundsatz bejaht wird. Dritter Teil Sofern der zweite Teil der Arbeit zu dem Schluss kommt, dass die Veröffentlichung der Be-wertungen zulässig ist, stellt sich im dritten Teil die Frage, welche Möglichkeiten das Recht dem Bewerteten bietet, gegen negative Bewertungen vorzugehen. Untersucht werden, dabei datenschutzrechtliche, deliktsrechtliche, vertragliche und wettbe-werbsrechtliche Ansprüche. Ein Schwerpunkt dieses Teils liegt in der Darstellung der aktuellen Rechtsprechung zu der Frage wann eine Bewertung eine Tatsachenbehauptung bzw. ein Werturteil darstellt und den sich hieraus ergebenden unterschiedlichen Konsequenzen für den Unterlassungsanspruch des Betroffenen. Diejenigen Bewertungen, die eine Meinungsäußerung darstellen, unterstehen dem starken Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit. Grenze der Zulässigkeit sind hier im wesentlichen nur die Schmähkritik und Beleidigung. An Tatsachenbehautpungen dagegen sind schärfere Maßstäbe anzulegen. In diesem Zusammenhang wird der Frage nachgegangen, ob vertragliche Beziehungen zwischen den Beteiligten (Bewertenden, Bewertete und Portalbetreiber) die Meinungsäußerungsfreiheit einschränkt, was jedenfalls für die geschlossenen Portale bejaht wird. Vierter Teil Der vierte Teil der Arbeit beschäftigt sich mit den „Zu-gut-Bewertungen“. Es geht dabei um wettbewerbsrechtliche Ansprüche im Falle verdeckter Eigenbewertungen. Solche Eigenbewertungen, die unter dem Deckmantel der Pseudonymität als Werbemittel zur Imageverbesserung in entsprechenden Bewertungsportale verbreitet werden ohne den wahren Autor erkennen zu lassen, sind in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht grundsätzlich unzulässig. Fünfter Teil Im letzten Teil der Arbeit wird schließlich der Frage nach der Verantwortlichkeit der Portal-betreiber für rechtswidrige Bewertungen nachgegangen. Zunächst wird die Feststellung getroffen, dass es sich bei den von den Nutzern abgegebenen Bewertungen um fremde Inhalte handelt und somit die Haftungsprivilegierungen der § 11 Abs. 1 TDG, § 9 Abs. 1 MDStV eingreifen, wonach die Forenbetreiber für die rechtswidrigen Bewertungen jedenfalls so lange nicht verantwortlich sind, solange sie hiervon keine Kenntnis haben. Da von dieser Haftungsprivilegierung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Störerhaftung nicht umfasst ist, wird die Reichweite die Forenbetreiber aus der Störerhaftung treffenden Überwachungspflichten diskutiert. Die Arbeit kommt hier zu dem Ergebnis, dass in den Fällen, in denen dem Adressaten der Bewertung die Identität des Verfassers bekannt ist, sich die Verpflichtungen der Forenbetrei-ber auf die Beseitigung bzw. Sperrung der rechtswidrigen Bewertung beschränken. Sofern die Identität des Bewertenden unbekannt ist, haften die Forenbetreiber als Mitstörer und dem Be-troffenen stehen Unterlassungsansprüche auch gegen die Forenbetreiber zu.

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Die vorliegende Arbeit analysiert das Buchbesprechungswesen in seiner Entwicklung unter nationalsozialistischem Einfluss, beginnend mit der ‚Kampfzeit‘ der ‚Bewegung‘, nach Veröffentlichung der programmatischen weltanschaulichen Ziele, und fortgesetzt nach der Machtübernahme 1933, nunmehr unter den Bedingungen totalitärer Herrschaft. Im ersten der beiden Hauptteile der Arbeit wird an charakteristischen Beispielen gezeigt, wie die extreme Rechte in der Weimarer Republik danach trachtete, die Funktion der Buchbesprechung in Richtung einer gesinnungsmäßigen Bevormundung der Leser zu verändern. Unter Ausnutzung systembedingter Schwachstellen und durch Verstärkung vorhandener Ressentiments in der Bevölkerung wurde ein geistiger Erosionsprozeß der Öffentlichkeit in Gang gesetzt. Das engte die freie Kommunikation fortschreitend ein. Der zweite Hauptteil behandelt die nach 1933 einsetzende Schaffung rechtlicher Grundlagen für die Ausschaltung aller ‚Nichtarier‘ und die geistige Gleichschaltung und weltanschauliche Indoktrinierung der Kulturschaffenden, einschließlich deren Überwachung durch gezielt dazu eingerichtete Organisationen. Besonderes Augenmerk gilt dabei dem für die Massenbeeinflussung neugebildeten Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda. Goebbels veranlasste eine stark reglementierende stufenweise Neuordnung des Buchbesprechungswesens zur umfassenden Lenkung und Kontrolle von Rezensenten, Verlegern und Schriftleitern. Die Reglementierung gipfelte in dem am 1.7.1937 in Kraft getretenen Verbot der Kunstkritik. Kritische Rezensionen und Diskussionen waren unerwünscht und sollten auf diese Weise endgültig verhindert werden, ganz im Sinne der von Hitler in Mein Kampf postulierten Absichten. Die Folgen dieses Kritikverbots waren zunehmendes Schweigen, Zurückweichen und Unsicherheit bei Kulturvermittlern und Lesern. Die verheißene Erneuerung des Rezensionswesens blieb ebenso Trugbild wie die ersehnten NS-Literaturschöpfungen. Die vorliegende Arbeit weist exemplarisch nach, wie im komplexen Prozeß von Demokratieverfall und Diktatur die ursprüngliche Funktion der Buchbesprechung durch Reduzierung und Ausrichtung auf eine politisch-ideologische Lenkungsfunktion ausgehöhlt und entwertet wurde.

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Die vorliegende Arbeit ist ein Beitrag zur Neologismenforschung und Neologismenlexikografie (Neografie). Wiewohl letztere eine Entwicklung der 2. Hälfte des 20. Jh. ist, erlebt sie in den slavischen Sprachen vor allem nach den politischen Veränderungen der Jahre 1989/90 einen enormen Auftrieb, der in der Herausgabe neuer Neologismenwörterbücher mündet. Mit der Entwicklung der lexikografischen Praxis hat die Wörterbuchtheorie bislang nicht Schritt halten können. Anliegen dieser Arbeit ist es, zur Schließung dieser Lücke im Bereich der Makro- und Mediostruktur beizutragen. Grundlage der Untersuchung bilden knapp 60 einsprachige und 11 zweisprachige Neologismenwörterbücher und -listen des Polnischen, Russischen, Tschechischen, Deutschen und punktuell des Bulgarischen.rnDie im ersten Schritt durchgeführte Analyse der lexikologischen und lexikografischen Charakteristika der Erscheinung 'Neologismus' zeigt, dass in der Linguistik weitestgehend Konsens über den Begriff 'Neologismus' herrscht und dass die lexikologische Diskussion des Neologismusbegriffs zahlreiche Impulse durch die praktische Neologismenlexikografie erhalten hat.rnIm Rahmen der lexikografischen Bestandsaufnahme und Bestimmung der Erscheinung 'Neologismenlexikografie' bzw. 'Neografie' wird ein Modell entwickelt, das erlaubt, von einer Neografie im weiten und einer im engen Sinne, also von einem Zentrum und einer Peripherie der Neografie, zu sprechen. Die Zielsetzungen von Neologismenwörterbüchern sind primär, den neuen Wortschatz schnell und ausführlich zu registrieren und lexikografisch zu beschreiben, um so der Allgemeinlexikografie, der Forschung sowie der interessierten Öffentlichkeit entsprechende Informationen über die neue Lexik zeitnah zur Verfügung zu stellen.rnDie Untersuchung der Neologismenforschung und Neologismenlexikografie des Polnischen ergibt, dass der Neologismusbegriff in der polnischen Linguistik ähnlich wie in den übrigen untersuchten Sprachen betrachtet wird. Im Bereich der Neografie weist das Polnische zwar wichtige lexikografische Vorarbeiten auf, doch erst die Form der Bearbeitung von Neologismen im gerade entstehenden elektronischen Großwörterbuch des Polnischen und im geplanten einsprachigen Neologismenwörterbuch wird zeigen, ob es zu einer "Emanzipation" der polnischen Neografie gegenüber der Allgemeinlexikografie gekommen ist.rnDie Diskussion der makro- und mediostrukturellen Fragen zeigt, dass Aspekte wie Zusammenstellung der Wörterbuchbasis und die Kriterien für die Stichwortauswahl sowohl für gedruckte wie elektronische Neologismenwörterbücher dieselbe Geltung haben. Als wesentlich erweist sich in der Neografie das Aufzeigen der komplexen lexikalisch-semantischen Verflechtungen der neuen Wörter untereinander und mit etablierten Lexemen. Hier ergeben sich für die Neografie durch das elektronische Medium beträchtliche Möglichkeiten. Ein großes Potential stellen auch die einfachere Verknüpfbarkeit von Neologismen mit anderen lexikografischen und nicht-lexikografischen Ressourcen sowie die Entwicklung von individuellen Abfragemöglichkeiten über Drop-down-Menüs dar. Das elektronische Medium eröffnet auch die Option, auf die Herausgabe von Neologismenwörterbüchern zu verzichten und den neuen Wortschatz ausschließlich im Rahmen von elektronischen Allgemeinwörterbüchern zeitnah zu präsentieren – Voraussetzung hierfür ist allerdings eine durchgehende chronologische Markierung des Wortschatzes.

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Seit Jahren werden Diskussionen über Erfolgskontrolle in der kommunalen Wirtschaftsförderung geführt. Im Vordergrund steht dabei die Suche nach Indikatoren und Verfahren, die es den kommunalen Wirtschaftsförderungen ermöglichen sollen, Erfolge zu messen. rnDa die Wirtschaftsförderung zu den freiwilligen Leistungen einer Gemeinde zählt, erhöht sich der Druck der Rechtfertigung gegenüber der Öffentlichkeit oder der Politik, das gilt insbesondere in Zeiten knapper öffentlicher Haushalte. Firmenansiedlungen, eine positive wirtschaftliche Entwicklung oder eine geringe Arbeitslosenquote sind sowohl im öffentlichen Bewusstsein als auch in der Politik wesentliche Kriterien einer erfolgreichen Wirtschaftsförderung. Sich ständig ändernde Rahmenbedingungen im wirtschaftsstrukturellen Gefüge haben dazu geführt, dass diese klassischen Nachweise von Erfolg immer seltener als solche präsentiert werden können. Erfolge sollten dennoch gemessen werden, um Maßnahmen und Instrumente einer kommunalen Wirtschaftsförderung zu überprüfen und gegebenenfalls an die geänderten Bedingungen anzupassen. rnEs ist schon mehr als 30 Jahre her, als in den 1970er Jahren die Suche nach Methoden und Verfahren der Erfolgskontrolle in der öffentlichen Verwaltung begann. Erfolge von kommunaler Wirtschaftsförderung können nicht einfach und ausschließlich an den markantesten wirtschaftlichen Ziffern der Kommune gemessen werden, z. B. der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze. Seit Jahren wird um einen Lösungsweg bei der Durchführung von Erfolgskontrolle in der kommunalen Wirtschaftsförderung gerungen, abschließend wurde jedoch noch kein vollends befriedigend praktikabler Weg gefunden. Zu hinterfragen ist vor dem Hintergrund, inwiefern die vier Elemente einer Erfolgskontrolle, nämlich die Zielerreichungs-, Vollzugs-, Bedingungs- und Wirkungskontrolle, tatsächlich und hinreichend zum Einsatz kommen können.rnDie vorliegenden empirischen Untersuchungen beleuchten nun das Thema aus Sicht der kommunalen Wirtschaftsförderer und liefern Ergebnisse, die zu einem veränderten Bewusstsein gegenüber der Durchführung von Erfolgskontrolle in der kommunalen Wirtschaftsförderung führen müssten. Unabhängig von der Organisationsform und der Größe einer kommunalen Wirtschaftsförderung lässt sich empirisch nachweisen, dass der Anspruch, den der Begriff der Erfolgskontrolle in seiner gängigen Beschreibung erhebt, nicht hinreichend von einer kommunalen Wirtschaftsförderung erfüllt werden kann. rnMit Hilfe des neu entwickelten Prozesses einer modifizierten Erfolgskontrolle wird in vorliegender Arbeit ein idealtypischer Ablauf für eine kommunale Wirtschaftsförderung dargestellt. Der neue Ansatz einer modifizierten Erfolgskontrolle ist eine konsequente Reduzierung der Anforderungen auf das Praktikable und führt dazu, dass Erfolge der kommunalen Wirtschaftsförderung dargestellt werden können, ohne dass das Verfahren mehr Fragen offen lässt, als es beantwortet. Durch die modifizierte Erfolgskontrolle können die spezifischen Erfolge einer kommunalen Wirtschaftsförderung dargestellt und dokumentiert werden. rnEine modifizierte Erfolgskontrolle kann zweierlei: Sie ist eine Hilfestellung für die politisch Verantwortlichen bei der Erkenntnis, dass eine Notwendigkeit nach konkreten und der Ist-Situation sowie den Randbedingungen angepassten Zielformulierungen besteht. Sie bietet aber auch eine Möglichkeit, dass die kommunalen Wirtschaftsförderungseinrichtungen dem in der öffentlichen Diskussion formulierten Anspruch nach Erfolgskontrolle mit einem hohen Grad an Praktikabilität gerecht werden können. rnBevor also viele kommunale Wirtschaftsförderungen durch die fragwürdige Forderung an eine Erfolgskontrolle aufgrund der zu hohen Anforderungen an Methodik, Zeit und Personal aufgeben, sollte ihnen die Konzentration auf das Praktikable wieder Anreiz sein, eine modifizierte Erfolgskontrolle nach dem neuen Prozessschema in Angriff zu nehmen. rnrn

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Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den veränderten Studienbedingungen, die durch die europaweite Einführung eines einheitlichen Systems von Bachelor- und Masterstudiengängen entstanden sind. In Deutschland wurde der Bologna-Prozess von umfangreichen Protesten begleitet und in der medialen Öffentlichkeit unter anderem die zeitliche und inhaltliche Überlastung der Studierenden und die verschulten Studiengänge kritisiert, die keinen Raum für die persönliche Entwicklung ließen. rnIm Rahmen des BMBF-geförderten Projekts ZEITLast wurde die zeitliche Belastung von Studierenden untersucht. Der scheinbare Widerspruch zwischen dem objektiv messbaren Zeitaufwand und dem subjektiven Belastungsempfinden der Studierenden stellt den Ausgangspunkt der vorliegenden Arbeit dar. Es wird der Frage nachgegangen, welche Strategien Studierende im Umgang mit den neuen Bachelorstudienstrukturen entwickeln und in welchem Zusammenhang diese mit dem subjektiven Belastungsempfinden stehen. Zur Beantwortung der Fragestellung werden quantitative und qualitative Forschungsmethoden kombiniert. Neben der Auswertung von umfangreichen Zeitbudgetanalysen und Befragungen aus dem Forschungsprojekt ZEITLast werden mit ausgewählten Probanden des Studiengangs Erziehungswissenschaft an der Universität Mainz problemzentrierte Interviews geführt und objektiv hermeneutisch ausgewertet. Eine zeitliche Überlastung der Studierenden lässt sich empirisch nicht nachweisen, dennoch fühlen sich Studierende subjektiv stark belastet Es zeigt sich, dass unterschiedliche subjektive Perspektiven auf die individuelle Studienorganisation und das Belastungsempfinden der Studierenden wirken. Vor allem spielt das individuelle Zeit- und Selbstmanagement bei der erfolgreichen Bewältigung der Anforderungen im Studium eine bedeutende Rolle. Insgesamt wird deutlich, dass Vorgaben im Studium abhängig von individuellen Dispositionen sowohl als Entlastung als auch als Belastung wahrgenommen werden. Die Aufgabe der Hochschule ist es, Studiengänge so zu gestalten, dass sie den unsicheren Studierenden Orientierung und Hilfestellung bieten, während sie den selbstbestimmten Studierenden Freiräume zur individuellen Entwicklung lassen. Aus den Ergebnissen der Arbeit werden abschließend hochschuldidaktische Maßnahmen entwickelt, die zu einer Entlastung der Studierenden beitragen können.

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Die Unterstützung der EU durch ihre Bürger ist spätestens seit dem Vertrag von Maastricht Gegenstand einer Vielzahl von Beiträgen in der Einstellungsforschung. Eine zentrale Annahme der bisherigen Forschung war die große Distanz der EU zur Alltagswirklichkeit der Bürger. Nach dieser werden Einstellungen zur EU nur aufwendig oder mit Rückgriff auf Einstellungen zum Nationalstaat gebildet. Mit der Euro-Schuldenkrise, deren wirtschaftlichen Auswirkungen für die Bürger und einer Vielzahl von EU-Krisengipfeln erfuhr die europäische Politik seit 2010 eine enorme Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit. In dieser Arbeit wird die Entwicklung der EU-Unterstützung vergleichend in Deutschland und Griechenland vor und während der Schuldenkrise untersucht: 1) Zunächst wird diskutiert, inwieweit die Schuldenkrise mit den etablierten Determinanten der Unterstützungsforschung theoretisch zusammenhängt. Im Mittelpunkt stehen wirtschaftliche und demokratische Performanz, europäische und nationale Identität sowie Heuristiken zum Nationalstaat. 2) Der Fokus auf Deutschland und Griechenland ermöglicht einen Vergleich der Determinanten vor und während der Krise, da beide Länder substanziell völlig unterschiedlich, jedoch gleichzeitig betroffen waren. Während die Bürger in Griechenland spürbare Wohlstandsverluste erleiden, stellt sich in Deutschland die Frage nach der Solidarität mit den europäischen Nachbarn. 3) Die empirische Analyse zeigt, dass die etablierten Determinanten in der Schuldenkrise ihre Relevanz behalten. Das individuelle wirtschaftliche Schicksal ist in Griechenland ein stärkerer Einflussfaktor als vor der Krise. Es bestätigt sich die Erwartung, dass die größere Präsenz der EU in der Krise mit einer geringeren Bedeutung der Einstellungen zum Nationalstaat einhergeht.

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Die Dissertation erschließt einen bislang unberücksichtigten Teil der Filmgeschichte: die cinematische Adaption altorientalischer Sujets in Gestalt monumentalistischer Bild-Epen. Die Arbeit ist in drei Teile gegliedert: Die erste beleuchtet die Entwicklung des westlichen Orientalismus mit Augenmerk auf den Alten Orient anhand biblischer und antiker Quellen, orientalischer Märchen, Reiseberichte, Malerei, Operngeschichte und, schlaglichtartig, weiterer kulturhistorischer Gebiete. Hinzu kommen die neuen, Fachwelt wie Öffentlichkeit überwältigenden, Erkenntnisse durch die Archäologie im 19. und frühen 20. Jh. Teil II konzentriert sich auf die Analyse von Stummfilmen, die die altorientalische Antike oder alttestamentliche Quellen mit Bezug zum Alten Orient thematisieren. Diese stammen aus Frankreich, Italien, Österreich und den USA. Dabei konnte herausgearbeitet werden, dass bis zum Jahr 1914 die französischen Produktionen dem Selbstverständnis nach eher dem Genre Historienfilm unterstanden, die italienischen wiederum dem Genre des, zunehmend spektakulärer werdenden, Antikfilms. Der von beiden Filmstandorten seinerseits zwar beeinflusste frühe amerikanische Film basiert hingegen vor allem auf dem protestantischen Bibelverständnis der eigenen Landesgeschichte und Religiosität. Ein eigenes Kapitel widmet sich Griffiths Babylon(kon-)version in INTOLERANCE aus dem Jahr 1916, bei dessen Untersuchung nicht nur die archäologischen, sondern auch sämtliche historischen wie literarischen Bezüge erstmals auf ihre Quellen zurückverfolgt wurden und bis dahin vorhandene Widersprüche somit geklärt werden konnten. Griffiths Interpretation der Quellen trug dazu bei, dass Babylon bzw. sein Mythos zum ersten und letzten Mal eine positive Konnotation erfuhr. Ein weiterer Schwerpunkt bis zum Jahr 1928 liegt auf der gender-Thematik, speziell auf der femme fatale in Gestalt von historischen, legendären und fiktiven altorientalischen Frauenfiguren wie der Königin von Saba, Delilah, Judith oder Semiramis. Darüber hinaus spiegeln die Filme der 1920er Jahren auch das Bild vom Neuen Babylon. Bis zum Ende der Stummfilmzeit kann abschließend von einer direkten Traditionslinie zu den Klischees des Orientalismus sowie zum Assyrian revival des 19. Jh. gesprochen werden. Dies ändert sich im dritten Teil der Arbeit, der sich mit der zweiten Blütezeit des Monumentalfilms während der 1950er und 1960er Jahre befasst. Teil III enthält daher sämtliche, heute noch verfügbaren Tonfilme, die den Alten Orient rezipieren. Diese entstammen den Produktionsstätten Hollywood und Cinecittà. Was die US-Filme betrifft, so konnte erneut ein Fokus auf dem amerikanischen Bibelverständnis herausgearbeitet werden, diesmal jedoch speziell auf dem Antagonismus zwischen Babylon und Zion. Denn dieser diente seitens der Regisseure auch der Legitimation der zeitgenössischen Nahostpolitik aus der Geschichte heraus. Darüber hinaus spiegeln die antiken Frauenfiguren die Rolle der Frau in der amerikanischen Gesellschaft während dieser Zeit. Die italienischen Produktionen dieser Jahre hingegen zeigen, so konnte dargelegt werden, dass diese Filme die altorientalische Antike vielmehr dergestalt inszenieren, wie sie bereits seit Jahrhunderten vor allem durch die griechisch-römische Geschichtsschreibung, Literatur und Operntradition Italiens Teil einer, nicht auf Moral basierenden, landestypischen Motivgeschichte gewesen war, derer sich auch der Film lustvoll bedient. Bei allen Produktionen wurden, als spezifische Aspekte, stets alle recherchierbaren Informationen zum Film, seiner Entstehung und seiner Handlung, zu seinen Kulissen und Kostümen, zu sämtlichen Inspirationsquellen sowie zeitgenössische Kritiken berücksichtigt. Die abschließenden Bewertungen innerhalb der einzelnen Filmkapitel fließen in einem Fazit zur jeweiligen Epoche ihrer Entstehung zusammen.