994 resultados para Balmes, Jaime Luciano, 1810-1848.
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Welsch (Projektbearbeiter): Veröffentlichung der Rechtsgrundlagen der österreichischen Nationalgarden: Aufgabe ist Schutz der konstitutionellen Landesfürsten und der Verfassung, Rekrutierung aufgrund einer Dienstpflicht für Staatsbürger zwischen 19 und 50 Jahren (außer Handwerksgesellen, Dienstboten, Tage- und Wochenlöhnern), Unterstellung unter das Innenministerium, Organisation nach Gemeinden
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Welsch (Projektbearbeiter): Einberufung der a) bisher allein landtagsfähigen Stände sowie b) der bisher nicht vertretenen Bevölkerungsklassen für die zweite Maihälfte 1848 nach Wien zum Zwecke der gemeinsamen Beratung eines neuen niederösterreichischen Provinzial-Stände-Instituts
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Welsch (Projektbearbeiter): Bekanntmachung der Verhaftung des mutmaßlichen Polizeispitzels Ignaz Rößler
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Welsch (Projektbearbeiter): Schilderung der Geschehnisse in Wien am 15. Mai 1848 anläßlich der Bewilligung der Forderungen der sogenannten Sturmpetition: Zurücknahme des Tagesbefehls der Nationalgarde vom 13. Mai 1848 (das Verbot der Mitgliedschaft im revolutionären Wiener Zentralkomitee betreffend), Änderung des Wahlgesetzes (Aufhebung der Beschränkungen des allgemeinen Wahlrechts), Einführung des Einkammersystems (Verzicht auf den Senat), gemeinschaftliche Besetzung der strategisch wichtigen Punkte Wiens durch Nationalgarde und Militär. Von einem Mitglied der Akademischen Legion
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Welsch (Projektbearbeiter): Zurücknahme des Tagesbefehls für die Nationalgarde vom 13. Mai 1848; Bildung nur e i n e r Kammer anläßlich der bevorstehenden Wahlen zum Reichstag, keinerlei Beschränkung der Wahlvoraussetzungen
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Welsch (Projektbearbeiter): Einschränkende Bestimmungen der erst im März errungenen Pressefreiheit: verbindliche Angabe des Namens des Druckers oder Verlegers sowie von Ort und Zeit, Verpflichtung zum Abdruck amtlicher und privater Gegendarstellungen. Freiheitsstrafen drohen im Falle von Angriffen oder Schmähungen auf die Person des Landesfürsten und auf die Verfassung, bei der Propagierung des Abfalls einzelner Landesteile sowie bei Gotteslästerung und Verbreitung falscher Gerüchte. Die Verbreitung von Druckschriften ist neben den Behörden nur solchen Buch- und Kunsthandlungen sowie Druckereien gestattet, die der Sicherheitsbehörde namentlich bekannt sind
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Welsch (Projektbearbeiter): Tagesbefehl des Feldmarschall-Lieutenants Auersperg anläßlich der Übernahme des Oberkommandos über die Nationalgarde
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Welsch (Projektbearbeiter): Dienstreglements die Ehrenbezeigungen gegenüber Offizieren des stehenden Heeres, der Nationalgarde sowie des Bürger-Corps betreffend
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Welsch (Projektbearbeiter): Dienstreglements die Bewaffnung sowie die Feldzeichen der Wiener Nationalgarde betreffend
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Welsch (Projektbearbeiter): Dienstreglements für die Nationalgarde das Tragen der Uniform, die Übergabe von Petitionen sowie die Zusammenberufung betreffend
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Welsch (Projektbearbeiter): Triumphierende Kommentierung der siegreich verlaufenen Barrikadenkämpfe des 26. Mai 1848. Brandmarkung der Grafen Montecuculi-Laderchi und Colloredo-Mannsfeld als Verräter gegen Kaiser, Verfassung und Volk
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Welsch (Projektbearbeiter): Proklamation der Bestimmungen zur Wahl der Abgeordneten der Konstituierenden Reichsversammlung: nur eine Kammer, allgemeines Wahlrecht, ein Abgeordneter auf 50.000 Einwohner, Wahl der Abgeordneten durch Wahlmänner, die über 24 Jahre alt und seit mindestens 6 Monaten im Wahlbezirk ansässig sein müssen
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Welsch (Projektbearbeiter): Befehl an die Abteilungskommandanten anläßlich von Unfällen, bei denen mehrere Personen tödlich verletzt wurden: das Scheibenschießen der Nationalgardisten an unerlaubten Orten ist zu unterbinden; die Bevölkerung ist aufgefordert, ein solches Verhalten unverzüglich zur Anzeige zu bringen
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Welsch (Projektbearbeiter): Ankündigung, die unerlaubte Entfernung von der Truppe mit Ehren- statt bisher Geldstrafen zu ahnden (öffentliche Anprangerung auf Plakaten)
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Welsch (Projektbearbeiter): Bekräftigung des Appells vom 3. (nicht 2.) Juni 1848, die Grenze der von Kaiser Ferdinand bewilligten Volksfreiheiten nicht zu überschreiten sowie Erläuterung des Tagesbefehls vom 5. Juni, die unerlaubte Entfernung von der Truppe mit Ehren- statt wie bislang mit Geldstrafen zu ahnden