878 resultados para Reich Gottes
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hrsg. u. eingel. von Walter Goetz
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von Heinrich L. Reich
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It remains unclear whether biodiversity buffers ecosystems against climate extremes, which are becoming increasingly frequent worldwide. Early results suggested that the ecosystem productivity of diverse grassland plant communities was more resistant, changing less during drought, and more resilient, recovering more quickly after drought, than that of depauperate communities. However, subsequent experimental tests produced mixed results. Here we use data from 46 experiments that manipulated grassland plant diversity to test whether biodiversity provides resistance during and resilience after climate events. We show that biodiversity increased ecosystem resistance for a broad range of climate events, including wet or dry, moderate or extreme, and brief or prolonged events. Across all studies and climate events, the productivity of low-diversity communities with one or two species changed by approximately 50% during climate events, whereas that of high-diversity communities with 16–32 species was more resistant, changing by only approximately 25%. By a year after each climate event, ecosystem productivity had often fully recovered, or overshot, normal levels of productivity in both high- and low-diversity communities, leading to no detectable dependence of ecosystem resilience on biodiversity. Our results suggest that biodiversity mainly stabilizes ecosystem productivity, and productivity-dependent ecosystem services, by increasing resistance to climate events. Anthropogenic environmental changes that drive biodiversity loss thus seem likely to decrease ecosystem stability, and restoration of biodiversity to increase it, mainly by changing the resistance of ecosystem productivity to climate events.
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P. Shragorodsḳa
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In order to explore the diversity and selective signatures of duplication and deletion human copy number variants (CNVs), we sequenced 236 individuals from 125 distinct human populations. We observed that duplications exhibit fundamentally different population genetic and selective signatures than deletions and are more likely to be stratified between human populations. Through reconstruction of the ancestral human genome, we identify megabases of DNA lost in different human lineages and pinpoint large duplications that introgressed from the extinct Denisova lineage now found at high frequency exclusively in Oceanic populations. We find that the proportion of CNV base pairs to single nucleotide variant base pairs is greater among non-Africans than it is among African populations, but we conclude that this difference is likely due to unique aspects of non-African population history as opposed to differences in CNV load.
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Soil microbial biomass is a key determinant of carbon dynamics in the soil. Several studies have shown that soil microbial biomass significantly increases with plant species diversity, but it remains unclear whether plant species diversity can also stabilize soil microbial biomass in a changing environment. This question is particularly relevant as many global environmental change (GEC) factors, such as drought and nutrient enrichment, have been shown to reduce soil microbial biomass. Experiments with orthogonal manipulations of plant diversity and GEC factors can provide insights whether plant diversity can attenuate such detrimental effects on soil microbial biomass. Here, we present the analysis of 12 different studies with 14 unique orthogonal plant diversity × GEC manipulations in grasslands, where plant diversity and at least one GEC factor (elevated CO2, nutrient enrichment, drought, earthworm presence, or warming) were manipulated. Our results show that higher plant diversity significantly enhances soil microbial biomass with the strongest effects in long-term field experiments. In contrast, GEC factors had inconsistent effects with only drought having a significant negative effect. Importantly, we report consistent non-significant effects for all 14 interactions between plant diversity and GEC factors, which indicates a limited potential of plant diversity to attenuate the effects of GEC factors on soil microbial biomass. We highlight that plant diversity is a major determinant of soil microbial biomass in experimental grasslands that can influence soil carbon dynamics irrespective of GEC.
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Jidd., in hebr. Schr.
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Boberach: Auf historischer Grundlage soll ein neues Deutsches Reich organisch erwachsen
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Ist der Geist des Menschen in der Lage, seinen eigenen Körper zu beherrschen? Und kann man sich Gottes Handeln in der Welt in einem Zeitalter der Wissenschaft noch vorstellen? Diese beiden Fragen scheinen zunächst sehr verschieden zu sein, sie haben aber etwas gemeinsam. Beide machen eigentlich keinen Sinn, wenn man davon ausgeht, dass das Universum vollständig von physikalischen Gesetzen determiniert ist. Denn dann gibt es einerseits keinen Platz für Gott, in diesem Universum, wenn es einmal entstanden ist, irgendetwas zu ändern. Andererseits ist dann so etwas wie ein freier Wille des Menschen ebenfalls nicht denkbar. Das freie Handeln eines göttlichen wie jedes menschlichen Akteurs liegt also außerhalb der Vorstellung der heutigen Naturwissenschaft. Eine zumindest im letzteren Falle zugegebenermaßen merkwürdig anmutende Einsicht.
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Boberach: Die Verfassung des Dreikönigsbündnisses kann erst nach Beitritt aller Einzelstaaten in Kraft treten. Sofort ist eine Flotte in der Ostsee zu schaffen. Die Unionsstaaten sollen sechs Kurien bilden, im Fürstenkollegium ganze oder halbe Stimmen haben. Die "Vereinigten Staaten Deutschland" sollen ein enges Bündnis mit dem unabhängigen Österreich unter einer Zentralbehörde eingehen. - Wentzke: Einteilung der Staaten in 6 Kurien: 1. Preußen, 2. Baiern, 3. Sachsen und Thüringen-Anhalt je 1/2 Stimme, 4. Hannover und Braunschweig-Mecklenburg-Oldenburg-Hansestädte je 1/2 Stimme, 5. Württemberg und Baden je 1/2 Stimme, 6. die übrigen. Warnung vor Beseitigung des Fürstenkollegs. Bedeutung der Kleinstaaten für die Einheit Deutschlands. "Vereinigte Staaten Deutschlands" vorläufig besser als "Reich". Für den Reichstag und für die 2. preußische Kammer dieselben Wahlen! Österreich und der Bundesstaat bilden zwei unabhängige Mächte in engem Bündnis, repräsentieren zusammen die Großmacht des bisherigen deutschen Bundes. Zentralbehörde aus je zwei Bevollmächtigten Österreichs und des Bundesstaats
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Boberach: Zur Rechten werden 126, zu den Zentren 207, zur Linken 120 Abgeordnete gerechnet und angegeben, wer am 12. November an der Sitzung teilgenommen hat. In alphabetischer Ordnung ist für jeden Abgeordneten vermerkt, wie er bei den Anträgen über die Abschaffung der Todesstrafe, Anerkennung der Revolution (Berends bzw. Zachariae, Stein, Waldeck), zur Habeas-Corpus-Akte, über Schutzmannschaften, Bürgerwehrgesetz, Provisorische Zentralgewalt, Ereignisse in Frankfurt und Wien, Krieg mit Dänemark, Jagdgesetz und über Gottes-Gnadenformel, Vereinbarungsformel, Posener Frage, Adel und Orden in der Verfassung gestimmt hat
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Boberach: Überlegungen über verschiedene Staatsformen führen zum Schluß, daß Deutschland ein Bundesstaat aus konstitutionellen Einzelstaaten sein soll, in dem die Regierungsgewalt zwischen Österreich, Preußen und Bayern alle zwei Jahre alternieren könnte. Ein Senat aus Regierungsvertretern der Länder und eine Volkskammer aus direkten Wahlen sollen die Legislative bilden. Die deutschen Gebiete Österreichs könnten eine Sekundogenitur werden. - Wentzke: Theoretische Erörterungen. Das Proletariat ist nur durch Auswanderung zu befriedigen. In Deutschland bis jetzt drei Parteien: 1. für repräsentative Demokratie; 2. für konstitutionelle Monarchie; 3. für einen vollendeten Bundesstaat aus konstitutionellen Staaten. Gegen 1., weil hier die ganze Staatsgewalt in den Händen der gewählten, dem Volke fernstehenden Aristokratie liegt. Gegen 2., weil man nicht die volle Konsequenz ziehen und die Einzelstaaten nicht zu lediglich bürgerlichen Gesellschaften machen will. Außerdem ist der an die Spitze zu stellende Monarch auf friedlichem Wege gar nicht zu haben; gegen die theoretische Verfassungsmacherei. Der mächtigste Herrscher allein wäre der gegebene Mann; wir aber besitzen zwei solche Fürstenhäuser, und weder Österreich noch Preußen kann Deutschland entbehren. Daher nur möglich 3.; auch der alte Bund besaß schon Verpflichtungen, die hinüber führten vom Staatenbund zum zusammengesetzten Staat, zum Reich. Im neuen Bundesstaat bleibt Deutsch-Österreich beim Reiche, ev.[tl.] errichtet der Kaiser von Österreich hier eine Sekundogenitur. Stimmberechtigung der Einzelstaaten nach ihrer Seelenzahl. Staatsgewalt des Bundesstaats ausgeübt 1. im Senat, aus Vertretern der Landesregierung, halb so stark wie 2. die Volkskammer, aus direkten Wahlen. Übereinstimmung beider Kammern schafft Gesetzeskraft. Bundesgericht: aus 100 von der Volkskammer vorgeschlagenen Juristen wählt der Senat 50 Mitglieder. Regierungsgewalt von Östereich, Preußen, Baiern alle zwei Jahre wechselnd ausgeübt: Heerwesen und Auswärtiges, Garantie der Einzelverfassungen, Regelung der Auswanderung
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Boberach: Friedrich Wilhelm IV. hat durch seine Politik Chancen Preußens zunichte gemacht. Wenn Deutschland in Stammesprovinzen gegliedert wird, muß das auch für die preußischen Provinzen gelten, in denen die Hohenzollern weiter als Herzöge regieren können. Dann kann der König von Preußen sogar zum nichterblichen Kaiser gewählt werden. - Wentzke: Der Zollverein schien Deutschlands Aufgang in Preußen vorzubereiten: der "launenhafte Dilettantismus" Friedrich Wilhelms IV. verdarb alles. Nicht von Berlin aus kann Deutschland beherrscht werden: von Frankfurt aus herrschte Preußens Überzahl in Deutschland vor. In süddeutsch-liberalem Sinne gegen Griesheim. Befürwortet Zusammenlegung der Kleinstaaten in Stammesprovinzen; folgerichtig wird auch Preußen in seine Provinzen auseinanderfallen, die von den Hohenzollern als Herzöge weiterregiert werden. Die volkstümliche Annäherung an diese Gedanken kann den Preußenkönig vielleicht sogar dahin bringen, daß ihn die Reichsversammlung zum (nicht erblichen) deutschen Kaiser, mit republikanischen Einrichtungen für das Reich, wählt
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Boberach: Die Reichsverfassung soll die Menschenrechte garantieren und die Pflichten der Staatsbürger regeln. Republikanische Prinzipien sollen für die Gemeinden, die Kreise, die Staaten und das Reich gelten, das aus 19 Gliedstaaten bestehen soll. Als Organe sind vorgesehen: Reichstag (Oberhaus und Unterhaus), Reichsrat, Reichsobmann, der von den Landtagen gewählt wird, Reichsgericht mit Laienmehrheit, Heerwesen, Steuerangelegenheiten, Kirchen- und Schulwesen sind den Gemeinden zu überlassen. Eine allgemeine Einkommensteuer soll die Landesbedürfnisse, eine Luxussteuer soll Gemeinden und Kreise, Zölle auf Luxuswaren und ausländische Produkte die Ausgaben des Reiches finanzieren