999 resultados para Tronchet, Fr.-Den
Resumo:
Digitalisat der Ausg. [S.l.], 1868
Resumo:
ferfasṭ und heroisgegeben fon ... Šimʿôn Miller
Resumo:
Menschliche Gesellschaften sind in hohem Mass dem Klima und dem Witterungsverlauf ausgesetzt. Dies gilt insbesondere für die vorindustrielle Zeit. Im vorliegenden Band stellt die Autorin eine umfangreiche und detaillierte Klimarekonstruktion für den Raum der Burgundischen Niederlande im 15. Jahrhundert vor. Diese umfasst einerseits detaillierte Beschreibungen aus zeitgenössischen Quellen und andererseits Temperatur- sowie Niederschlagsindices in saisonaler Auflösung. Die Klimarekonstruktion dient als Untersuchungsgrundlage für die Frage nach dem Einfluss des Witterungsverlaufes auf die Wirtschaft in den Burgundischen Niederlanden. Getreidepreise stellen im Spätmittelalter den zuverlässigsten Konjunkturbarometer dar und sind darüber hinaus in grosser Zahl überliefert. Getreide – ein unverzichtbares Grundnahrungsmittel und wichtiges Massenhandelsgut – ist einen Grossteil des Jahres auf den Äckern direkt der Witterung ausgesetzt. Eine statistische Auswertung von Preisreihen verschiedener Getreidearten und den saisonalen Indices zeigt den teilweise sehr engen Zusammenhang beider Grössen auf. Allerdings stellt der Witterungsverlauf nur einen von vielen Faktoren dar, die Einfluss auf die Getreidepreiskonjunktur nehmen. Diese anderen Faktoren werden detailliert vorgestellt und diskutiert. Drei Phasen mit sehr hohen Getreidepreisen – die Hungerkrisen der zweiten Hälfte der 1430er, zu Beginn der 1480er und im Übergang der 1480er zu den 1490er Jahren – fallen im Verlaufe des 15. Jahrhunderts auf. Die Autorin legt dar, welche weiteren relevanten Faktoren im zeitlichen und geographischen Umfeld dieser Hungerkrisen neben dem Witterungsverlauf eine Rolle für den exzessiven Getreidepreisanstieg spielten.
Resumo:
Boberach: Der Präsident des Reichsministeriums [des Innern] entwickelt als Programm: Vorrang des Vereinbarungsprinzips, Bundesstaat, Beschränkung der Aufgaben der Nationalversammlung, die praktisch erloschen ist, während die Provisorische Zentralgewalt weiter besteht. Die vieldeutigen Fremdwörter "Revolution" und "Volkssouveränität" sollen durch "Umwälzung" und "Hoheit" ersetzt werden.. - Wentzke: Verfaßt für den Reichsverweser bei Übernahme des Ministeriums am 13. Mai: Die Berechtigung der Nationalversammlung ist durch ihren Auftrag umschrieben: 1. nur konstituierend (=abfassend); 2. Zustimmung der Regierungen vorbehalten; 3. Grundlage der Bundesstaat. Ihre Befugnis, die Reichsminister zur Verantwortung zu ziehen, ist durch Erledigung ihrer Aufgabe (durch Vollbringung oder durch Erkenntnis des Unvermögens) erloschen, während die Zentralgewalt auf Grund des Gesetzes vom 28. Juni [1848 bestehen] bleibt. - Welsch (Projektbearbeiter): Samt dem Abdruck eines Schreibens des Constitutionellen Vereins des Kreises Rothenburg () an Grävell
Resumo:
Boberach: Die Trennung der Kirche vom Staat nach [dem] Vorbild Belgiens bedeutet keine Gefahr für den Protestantismus, auch wenn sie [die Trennung] im Interesse der katholischen Kirche liegt
Resumo:
Wentzke: Rühmt die englische Verfassung als Gesamtwirkung der selbständigen Bewegung Aller, von der freien Gemeinde an: monarchisches, erbliches Oberhaupt, verantwortliches Ministerium, Ober- und Unterhaus. Für den Bundesstaat ist Nord-Amerika Vorbild: Kern der ganzen Verfassung der oberste Bundesgerichtshof. Höhere Entwicklung der Freiheit in Deutschland, wo die Zentral-Einheit des parlamentarischen Staates auf bedingt selbständigen Staaten ruhen muß. Bedenken gegen den Siebzehnerentwurf. Grundsätze müssen vielmehr sein: 1. bedingte Selbständigkeit der Einzelstaaten; 2. persönliches Bundeshaupt; 3. Senat: Oberhaus aus 161 Reichsräten, 6 Virilstimmen der jetzt zu mediatisierenden Fürsten und (nur in der Londoner Ausgabe) 24 Collektivstimmen [sic!] der Standesherren; 4. Volkshaus; 5. Bundesgericht, in dem die drei Elemente der Bundesverfassung, Oberhaupt, Ober- und Unterhaus, gleichmäßig vertreten sind. Die Fürsten bilden mit den 17 Stimmen der engeren Versammlung des Bundestages den Staatsrat. Erbmonarchie jetzt unmöglich, da Österreich nicht in der Lage ist, die Krone zu übernehmen; würde es aber übergangen, so würde durch ein Lossagen Österreichs das deutsche Element im Osten vernichtet werden. Eine Bundes-Wahlmonarchie, in der alle regierenden Fürsten Wähler, alle wählbar sind, läßt die Zukunft frei
Resumo:
Boberach: Für den in Preußen erforderlichen neuen Verwaltungsorganismus eignet sich Großbritannien als Vorbild
Resumo:
Boberach: Deutschland kann seine Einheit im Dreistaatenbund finden, bei dem die Mittel- und Kleinstaaten ein selbständiger Bundesstaat [namens] Westdeutschland werden; Preußen kann die Rheinprovinz an ihn abtreten. Ihm könnten sich germanische Randstaaten in West- und Nordeuropa anschließen, ohne ihre Selbständigkeit aufzugeben. Der Deutsche Bund soll ein Staatenhaus aus den Vertretern der drei Gliedstaaten und ein Volkshaus aus Land- und Provinziallandtagsabgeordneten erhalten, eine Zoll- und Rechtseinheit bilden. - Wentzke: Weder das Erbkaisertum der Rechten noch die Republik der Linken rechneten mit den gegebenen Verhältnissen. Die Dreikönigsverfassung und die Gothaer Versammlung bezeugen die Ratlosigkeit. Allen Ansprüchen genügt der Plan eines einigen Deutschland im Dreistaatenbund. Die Mittel- und Kleinstaaten treten zu einem selbständigen Bundesstaat zusammen, dessen Statthalter eine bloß delegierte Macht verfassungsmäßig ausübt, vor allem in der völkerrechtlichen Vertretung Deutschland eine dritte Großmachtstimme sichert: Staaten- und Volkshaus, Heer und Flotte (in der Nordsee) gemeinsam. An den rein deutschen Bundesstaat könnten sich, ohne ihre Selbständigkeit aufzugeben, Holland, Belgien, [die] Schweiz, Schweden, Norwegen anschließen. Die Einheit in der Dreiheit liegt im deutschen Gesamtparlament, Staatenhaus von allen drei Mächten gleichmäßig beschickt, Volkshaus nach der Bevölkerungszahl aus Landtagen und Provinziallandtagen gewählt. Ob Preußen die Rheinprovinz an Westdeutschland angliedern will, bleibt freigestellt. Gemeinsames Zollgebiet und gemeinsame Kulturentwicklung: Erziehung und Recht. Anschließend: Ausgeführter Verfassungsentwurf für den Bundesstaat Westdeutschland und für den Deutschen Bund
Resumo:
Boberach: Der Entwurf wird begründet und mit den Sätzen des Deutschen Zollvereins verglichen. Er entspricht den Interessen der Kaufleute in norddeutschen Ländern und binnenländischen Handelsstädten und soll für den Zollverein, den Steuerverein und das übrige Norddeutschland, aber nicht für Österreich gelten. Die reinen Finanzzölle sollen zurückgedrängt werden
Resumo:
Boberach: Für Erfurt spricht außer der geographischen Lage das gesunde Klima und das Angebot vieler Bauplätze. Es könnte dort leicht der Zentralknotenpunkt des deutschen Eisenbahnnetzes geschaffen werden. - Wentzke: Erfurt [ist] durch seine Lage und örtlichen Verhältnisse ausgezeichnet [für den Sitz der Reichsgewalt] geeignet
Resumo:
Boberach: Die soziale Frage soll durch Schaffung von Arbeitsplätzen, Eigentumsbildung bei den Arbeitern, Beeinflussung der Lebensmittelpreise durch staatliche Maßnahmen, Reform der Klassensteuer gelöst werden. Die Volksvertretung soll aus einem indirekten Klassenwahlrecht hervorgehen. Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, Volksbewaffnung müssen in Grenzen bleiben. Die Kosten für den Volksschulunterricht sollen von den Eltern aufgebracht, aber differenziert und verringert werden, die Geistlichkeit Einfluß auf die Schule behalten. - Welsch (Projektbearbeiter): "... [eine] Arbeit, die sehr gründliches, zum Teil statistisches Material vorlegt." [Aus einem Antiquariatskatalog]
Resumo:
Welsch (Projektbearbeiter): Abdruck der deutschen Übersetzung eines Ludwig XVIII. von Frankreich zugeschriebenen Briefes an seinen Vetter Ferdinand VII. von Spanien aus dem Jahre 1823, dessen Wortlaut jedoch alle Merkmale einer Schmähschrift aufweist: Die Fürsten herrschen von Gottes Gnaden und sind nur diesem bzw. den 'Pfaffen' Rechenschaft schuldig. Die Verständigung von Fürst und Volk wäre für ersteren eine bloße Erniedrigung und lieber sollen die Völker zugrundegehen als das Gottesgnadenrecht. Befürchtungen vor der Einführung einer nationalen Repräsentation sind durchaus unbegründet, denn eine solche ist der absoluten Regierung bei weitem vorzuziehen, vorausgesetzt die Volksvertreter werden vom Monarchen ernannt und ein neuer Adel (per Ernennungen) in den alten 'hineingeflickt'. Ein solchermaßen eingerichtetes Parlament samt Ministerium ist nichts anderes als eine willfährige Geldmaschine und ein amüsanter Zeitvertreib für den Monarchen
Resumo:
In der feministischen Linguistik wird angenommen, daß maskuline Bezeichnungen, die generisch benutzt werden (Bezeichnungen von Personen beiderlei Geschlechts durch die maskuline Form, wie z.B. die Wissenschaftler, die Studenten), weibliche Personen weniger vorstellbar oder sichtbar machen als männliche Personen. Verschiedene experimentelle Untersuchungen konnten diese Annahme für den englischen Sprachraum bestätigen. Für die deutsche Sprache existieren dagegen bislang sehr wenige Studien zu dieser Frage. Es werden vier Experimente vorgestellt, die untersuchen, ob unterschiedliche Sprachversionen - ,Beidnennung‘ (Studentinnen und Studenten), ,Neutral‘ (Studierende), ,Generisches Maskulinum‘ (Studenten) und “Großes I“ (StudentInnen) - den gedanklichen Einbezug von Frauen beeinflussen. Über alle Experimente hinweg zeigte sich, daß bei Personenreferenzen im generischen Maskulinum ein geringerer gedanklicher Einbezug von Frauen zu beobachten war als bei alternativen Sprachformen wie der Beidnennung oder dem “Großen I“ (z.B. seltenere Nennungen von beliebten weiblichen Persönlichkeiten oder von politischen Kandidatinnen für das Amt des Bundeskanzlers/der Bundeskanzlerin der BRD).
Resumo:
Welsch (Projektbearbeiter): Diejenigen Abgeordneten, die sich der Verlegung der preußischen Nationalversammlung nach Brandenburg widersetzt haben, sind Empörer und Aufrührer. Aufruf an die preußische Bevölkerung, sich für den König und gegen "rebellische Abgeordnete" zu entscheiden. Hintergrund: Einstimmiger Steuerverweigerungsbeschluß durch die 227 in Berlin verbliebenen Abgeordneten der Nationalversammlung am 15. November 1848