999 resultados para agencies des bundes


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Zum 18. Februar 1903. Zehn Jahre wirtschafts-politischen Kampfes.

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Thesis (doctoral)--Grossherzoglich Hessische Ludwigs-Universitat zu Giessen.

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Vereinfach dargestellet, ist eine Agency eine öffentliche Einheit, die bei der Ausübung der ihr zugewiesenen Aufgaben über eine gewisse Autonomie verfügt. Die Bildung von Agencies ist bei den Verwaltungen kein neues Phänomen. Solche Einheiten existieren in der Schweiz und in anderen Ländern seit langer Zeit. Deren Anzahl ist in den Ländern der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) seit den 1980-er Jahren jedoch stark angewachsen, als Folge eines ausgeprägten Trends hin zu einer Auslagerung von öffentlichen Aufgaben ( Pollitt et al. 2011; OCDE 2002; Pollitt und Bouckaert 2004; Verhoest et al. 2011). Die mit dem Begriff Agency bezeichneten öffentlichen Aufgabenträger unterscheiden sich zum Teil jedoch stark - sowohl in Bezug auf ihre Autonomie wie auch in Bezug auf ihre Rechtsform und ihre Aufgaben, was Schwierigkeiten bei der Erfassung und der Analyse dieser Organisationen der Ausführung von öffentlichen Aufgaben mit sich bringt

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Boberach: Wiedergegeben sind Bundesakte, Wiener Schlußakte, die Ausnahmegesetze von 1819, 1832, 1834 und 1836, die Beschlüsse über ihre Aufhebung 1848 und folgende Dokumente: Vorläufige Geschäfts-Ordnung der Bundes-Versammlung (14. Nov. 1816), Beschluß über die Vertagung (26. Juni 1817), desgl. (20. Sept. 1819), Geschäftsordnung für die Bundestags-Kommissionen (20. April 1819), Austrägal-Ordnung (16. Juni 1817), Verfahren bei Aufstellung von Austrägal-Instanzen (3. Aug. 1820), Exekutions-Ordnung (3. Aug. 1820), desgl. (9. April 1821), Grundzüge der Kriegsverfassung (11. Juni 1822), Allgemeine Kartell-Konvention (10. Febr. 1831), Geldmatrikel (18. Sept. 1843). Beschluß über Unstatthaftigkeit der Einmischung fremder Mächte in die inneren Angelegenheiten des Bundes

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Die Studie im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) nimmt eine Lagebeurteilung hinsichtlich der Positionierung sowie der rechtlichen Ausgestaltung von Organisationen der Standortförderung vor. Im Vordergrund stehen Schweiz Tourismus (ST), die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) sowie die Osec (Business Network Switzerland). Die Studie beurteilt ein mögliches Optimierungspotenzial vor dem Hintergrund der Public Corporate Governance Grundsätze des Bundes.

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In den Jahren des Zweiten Weltkriegs wurden in der Schweiz im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsprogrammen des Bundes unter anderem Kampagnen unter den Titeln «Altstadtsanierung», «Hotelsanierung» und «Bergdorfsanierung» durchgeführt, wie auch eine Planungsstelle beim Heimatschutz eingerichtet wurde. Gemeinsam war den Programmen, dass sie auf die Pflege – und das hiess: Überformung – von Stadt- und Landschaftsbild nach Massgabe traditionalistischer und regionalistischer Architekturvorstellungen zielten. Damit trugen sie dazu bei, eine Sanierungs- und Restaurierungspraxis zu etablieren, wie sie seit dem frühen 20. Jahrhundert von der Heimatschutzbewegung propagiert worden war und die gebaute Umwelt der Schweiz bis heute mitprägt. Der Aufsatz verortet die Arbeitsbeschaffungskampagnen in ihrem zeitgenössischen politischen Kontext, indem aufgezeigt wird, wie sich der Rekurs auf das traditionelle Stadt- und Landschaftsbild in das identitätspolitische Programm der sogenannten Geistigen Landesverteidigung fügte.

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Die Bestrebungen für eine Regierungsreform in der Schweiz lassen sich weit zurückverfolgen, sie führten aber zu keinen weitreichenden Ände-rungen betreffend das Regierungsorgan. Hauptsächliche Folgen waren Verwaltungsreformen. Schrittweise oder inkrementalistische Änderungen sind feststellbar. Sie betreffen die sogenannte Organisationsgewalt, die Bundeskanzlei, die Führungsstäbe, vor allem aber die Staatssekretärinnen und Staatssekre-täre. Die Leitplanken und die Zusatzbotschaft aus dem Jahr 2010 des Bun-desrates für eine Regierungsreform richten sich nach den Ergebnissen des Beitrages nach inkrementalistischen Entwicklungen aus. Mit der Verlängerung der Amtsdauer der Bundespräsidentin oder des Bundes-präsidenten könnte zudem ein neuer Entwicklungspfad begründet wer-den. Dem aktuellen Reformanstoss werden auf Grund der verwendeten Erklärungsansätze erhöhte Chancen zugemessen. Les efforts pour une réforme du gouvernement en Suisse remontent loin, mais ils n'ont pas abouti à des modifications de longue portée concernant l'organe gouvernemental. Les résultats principaux étaient des réformes de l'administration. Des modifications graduelles ou incrémentales sont détectables. Elles concernent le pouvoir d'organisation, la Chancellerie fédérale, les états-majors, mais surtout les secrétaires d'État. Les axes principaux et le message additionnel pour une réforme du gouvernement sont orientés vers les développements incrémentales constatés selon les recherches effectuées. L'allongement de la durée de fonction du président de la Confédération pourrait en plus constituer un nouveau chemin du développement. L'impulsion actuelle pour une réforme a des chances élevées d'aboutir selon les essais d'explication.

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Dieses hochwertige Praxishandbuch ermöglicht Personen mit Führungs- und Managementfunktionen in den öffentlichen Verwaltungen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden einen raschen Zugang zu allen wichtigen Führungsthemen und enthält praktische Anleitungen zur Bewältigung von Managementproblemen. Über 50 ausgewiesene Fachautoren mit professionellem beruflichen Hintergrund haben die vorliegenden Inhalte entsprechend den heutigen Anforderungen in der öffentlichen Verwaltung erstellt

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Hintergrund: Im Rahmen des neuen nationalen Medizinalberufegesetzes [http://www.admin.ch/ch/d/as/2007/4031.pdf], [http://www.bag.admin.ch/themen/berufe/07918/07919/index.html], der Entwicklung hin zu Kompetenz-basierten Curricula [1] und der Einführung der Bologna-Reform in den medizinischen Studiengängen [2] wurde in der Schweiz eine neue eidgenössische Schlussprüfung Humanmedizin unter Aufsicht des Bundes und in Zusammenarbeit mit den medizinischen Fakultäten in zwei Sprachen (D/F) entwickelt und 2011 erstmals durchgeführt. Projektbeschreibung: Im vorliegenden Beitrag werden die Rahmenbedingungen für die Implementierung aufgezeigt und die Entwicklung der Gesamtprüfung als Pass/Fail-Prüfung einschliesslich ihrer 2 Einzelprüfungen beschrieben. Die 1. Einzelprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung (MCQ) an 2 Prüfungstagen zu je 4.5 h mit je 150 interdisziplinären, taxonomisch auf Anwendungswissen ausgerichteten Fragen. Die 2. Einzelprüfung umfasst eine strukturierte, klinisch-praktische CS-Prüfung (OSCE) mit insgesamt 12 Rotationsposten über je 13 min Dauer und je 2 min Rotationszeit zwischen den Posten. Zur Qualitätssicherung wurden zahlreiche Massnahmen ergriffen wie z.B. die Schulung der standardisierten Patienten anhand zentraler Standardisierungsvorlagen. Der Gesamtblueprint ist abgestimmt auf den Schweizer Lernzielkatalog Humanmedizin [http://sclo.smifk.ch] und beinhaltet die 2 Hauptdimensionen „General Objectives/CanMed Roles“ und „Problems as Starting Points“. Ergebnisse: Die Prüfung wurde an allen 5 Standorten 2011 und 2012 erfolgreich durchgeführt. Die Prüfungsresultate der ersten 2 Kohorten differenziert nach Gesamtprüfung und Einzelprüfungen zeigen in etwa die erwarteten Werte hinsichtlich der Bestehensquote. Die Metadaten zur Prüfungsqualität zeigen für beide Jahre, dass die angestrebte Messzuverlässigkeit der Prüfung mit einem Cronbach Alpha als Mass für die Reliabilität von im Mittel α=0.9 für die MCQ Einzelprüfung und von im Mittel α>0.8 für die CS-Einzelprüfung erreicht wurde. Diskussion und Schlussfolgerungen: Basierend auf den Erfahrungen und Daten der ersten 2 Prüfungskohorten kann gesagt werden, dass die Implementierung einer neuen nationalen Prüfung, die neben der neu ausgerichteten MCQ-Einzelprüfung erstmals mit einem strukturierten, objektivierbaren und national standardisierten Instrument klinische Fähigkeiten und Fertigkeiten misst, grundsätzlich gelungen ist. In diesem Kontext muss die Relevanz der intensiven Koordination und Abstimmung von der Gesetzgebung und den Verordnungsvorgaben bis hin zum Lernzielkatalog und dem korrespondierenden Gesamtblueprint der Prüfung hervorgehoben werden. Bezüglich der zukünftigen Entwicklung werden Aspekte der Qualitätssicherung und der Weiterentwicklung der Gesamtprüfung auch im Sinne von ergänzenden Prüfungsformaten diskutiert werden.