64 resultados para Stellungnahme


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Theoretischer Hintergrund: Im Therapieprozess findet eine ständige reziproke Einflussnahme zwischen Patient und Therapeut statt (Strong & Claiborn, 1982). Ein hypothetisches Ziel des Patienten ist es dabei, einen bestimmten Eindruck von sich zu vermitteln. Dieses Ziel ist insbesondere im Erstkontakt wichtig. Während sich die Forschung v.a. mit den Beeinflussungsstrategien des Therapeuten beschäftigte, existieren bisher kaum Studien, die das Beeinflussungsverhalten des Patienten untersuchten. Diese Studie soll deshalb eine Übersicht über die häufigsten Beeinflussungstaktiken bieten, die Patienten im Erstgespräch zeigen. Methoden: 12 Beeinflussungsstrategien wurden aufgrund der Erfahrung von praktizierenden Psychotherapeuten sowie verschiedener theoretischer Konzeptionen der Therapiebeziehung formuliert. Die Taktiken lauten: Gute Stimmung erzeugen, positive Rückmeldungen geben, negative Rückmeldungen geben, inhaltliche Vermeidung, emotionale Vermeidung, Agenda setting, Therapeuten zu Stellungnahme bewegen, negative Berichte über Dritte, Plausibilitätsfallen, Leidensdruck verdeutlichen, Self-promotion und Psychologisieren. Die Daten wurden von vier geschulten Beurteilern analysiert. Ergebnisse: Untersucht wurden Video-Aufzeichnungen von 60 Erstgesprächen, die an der psychotherapeutischen Praxisstelle der Universität Bern durchgeführt wurden. Ergebnisse zur Häufigkeit der verschiedenen Beeinflussungstaktiken sowie deren Zusammenhang mit verschiedenen Patientenmerkmalen werden präsentiert. Diskussion: Die Resultate werden vor dem Hintergrund verschiedener Theorien der Therapiebeziehung (z.B. Interpersonale Theorie und Psychotherapie, Control Mastery Theorie, Plananalyse) diskutiert. In der Praxis kann die Kenntnis der Beeinflussungstaktiken insbesondere unerfahrenen Psychotherapeuten helfen, sich auf die Interaktion mit verschiedenen Patienten einzustellen und die Therapiebeziehung je nach Anforderungen individuell zu gestalten.

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Das Verständnis vom Unterricht als Interaktionssystem (vgl. Breidenstein, 2010; Brophy & Good, 1976; Jackson, 1968; Mehan, 1998; Vanderstraeten, 2001), unterstreicht die Bedeutung der gegenseitigen Wahrnehmung von Unterrichtsstörungen für den Aufbau von sozialer Ordnung im Unterricht (vgl. Herzog, 2002, 2011; Kieserling, 1999, S. 110ff.; Luhmann, 1984; Vanderstraeten, 2001). Somit sind Unterrichtsstörungen nicht im Fehlverhalten einzelner Schülerinnen und Schüler zu verorten, sondern als Ergebnis einer unzulänglich funktionierenden Interaktionsbasis des Unterrichts zu verstehen. Dabei grenzen wir den Begriff der Unterrichtsstörung auf Störungen der sozialen Ordnung des Unterrichts ein. Unterrichtsstörungen können sich demgemäss in Form von Regelverletzungen, Schwatzen, Dazwischenrufen, Missachtung der Lehrerautorität, Rempeleien etc. äußern, wobei oft auch Disziplinprobleme miteingeschlossen werden (vgl. Nolting, 2002). Das Defizit der bisherigen Forschung, die entweder die Schüler- oder die Lehrerperspektive fokussierte (Woolfolk Hoy & Weinstein 2006, p. 206), wird im vorliegenden Beitrag durch einen multiperspektivischen Zugang, der beide Perspektiven einander gegenüberstellt, behoben. Dazu analysieren wir die Wahrnehmung von Unterrichtsstörungen aus der Sicht der Lehrpersonen sowie aus der Sicht der Schülerinnen und Schüler derselben Schulklassen. Die erste Fragestellung lautet daher, inwiefern sich die Wahrnehmung von Unterrichtsstörungen in Abhängigkeit vom Ausmaß der Störung zwischen der Lehrperson und ihren Schülerinnen und Schüler unterscheidet. Die zweite Fragestellung betrifft die Reaktion der Lehrkräfte auf Unterrichtsstörungen. Dabei untersuchen wir, wie weit die Wahrnehmung der Lehrerreaktionen auf Unterrichtsstörungen durch die Schülerinnen und Schüler mit der Selbstwahrnehmung der Lehrperson übereinstimmt. In methodischer Hinsicht verfolgt die Studie einen multimethodischen Ansatz, der sowohl quantitative als auch qualitative Daten zur Analyse der Forschungsfragen beizieht. Die Datenbasis der Analysen stammt aus einem Forschungsprojekt, das in fünf deutschsprachigen Kantonen der Schweiz durchgeführt wurde und zwei Phasen umfasste. In der ersten (quantitativen) Projektphase wurden Schülerinnen und Schüler (N = 4394) sowie deren Lehrpersonen (N = 225) der 5. Primarstufe mittels eines standardisierten Fragebogens befragt (Makarova, Schönbächler, & Herzog, 2008). Für die zweite (qualitative) Forschungsphase wurden 24 Klassen nach typologischen Kriterien ausgewählt. In diesen mittlerweile 6. Klassen gaben Schülerinnen und Schüler in Einzel- und Gruppeninterviews (N = 192) vertiefende Auskünfte zum Unterricht (Schönbächler, Makarova, & Herzog, 2009). Eine auf den Interviewanalysen beruhende Ergebniszusammenstellung wurde den Lehrpersonen (N = 20) der in der zweiten Forschungsphase beteiligten Klassen zur Stellungnahme vorgelegt (Makarova, Schönbächler, & Herzog, 2010). Im Hinblick auf die erste Fragestellung zeigen die Ergebnisse eine weitgehende Übereinstimmung von Lehrer- und Schülerperspektive bei der Wahrnehmung von Unterrichtsstörungen, und zwar sowohl in Klassen mit niedrigem als auch in solchen mit hohem Störausmaß. Unterschiede zwischen der Lehrer- und Schülerwahrnehmung zeigen sich jedoch bei der zweiten Fragestellung. Die Lehrkräfte der Klassen mit hohem Störausmaß beurteilen hierbei ihre Reaktion auf Unterrichtsstörungen weit vorteilhafter als ihre Schülerinnen und Schüler. Zudem legen unsere Ergebnisse eine semantische Instabilität des Begriffs Unterrichtsstörungen nahe, in dem sie eine unterschiedliche Bedeutung von Unterrichtsstörung in Klassen mit hohem und tiefem Störausmaß belegen. Insgesamt erweist sich die im vorliegenden Beitrag angewandte Multiperspektivität in der Erfassung von Unterrichtsstörungen als gewinnbringend, da dadurch die Komplexität der sozialen Situation des Unterrichts veranschaulicht werden kann.

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Welsch (Projektbearbeiter): Stellungnahme gegen ein Rundschreiben der Herren Joel Wolff Meyer, W. Oehme und Wilhelm Wolff

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Welsch (Projektbearbeiter): Stellungnahme gegen Antisemitismus und für die Judenemanzipation

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Welsch (Projektbearbeiter): Stellungnahme (Abänderungsvorschläge) der Berliner Bürgerwehr zum ministeriellen Entwurf eines Bürgerwehrgesetzes vom 7. Juli 1848: u.a. direkte Wahl der Vorgesetzten durch die Mannschaften, Einsatz der Bürgerwehr obliegt den Gemeindevorstehern oder dem diensthabenden Kommandeur selbst, Ablehnung eines eximierten Gerichtsstandes für letztere

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Welsch (Projektbearbeiter): Stellungnahme gegen eine Eingabe der Prediger der Diözese Halberstadt vom 11. August 1848 betreffs der Beibehaltung der kirchlichen Aufsicht über die Schule. Notwendig ist die völlige Trennung von Kirche und Staat, Schulen sollen staatliche Anstalten sein

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Welsch (Projektbearbeiter): Stellungnahme Sethes zum Konflikt von Krone und Nationalversammlung: Der Protest der Volksvertreter gegen das Ministerium Brandenburg stellt einen Eingriff in die Rechte des Königs dar. Da eine Verfassung jedoch bislang nicht geschaffen wurde, sind nach wie vor die alten Gesetze gültig, und danach ist a) der König berechtigt, die Nationalversammlung an einen beliebigen Ort zu berufen und zu verlegen, b) die Regierung berechtigt, den Belagerungszustand zu verhängen und c) gibt es keinerlei rechtliche Grundlage für eine Anklage gegen das Staatsministerium. Eine Anklage jedoch, die das Staatsministeriums des Hochverrats bezichtigt (§ 92, Tit. 20, Tl. II Allg. Landrecht) ist rechtlich unhaltbar. Vonnöten ist folglich die alsbaldige Ausarbeitung einer Verfassung

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Welsch (Projektbearbeiter): Stellungnahme gegen die Flugschrift "Die octroyirte Verfassung" vom 16. Dezember 1848: Vorwurf, besagte Flugschrift sei für diejenigen berechnet, die die Verfassung nicht gelesen hätten. Hinweis auf die große Zustimmung, die die oktroyierte Verfassung im Volk findet sowie auf einschlägige Artikel, welche die persönliche, Meinungs- und Pressefreiheit gewährleisten; Hinweis, daß der Staatshaushalt und die Erhebung von Steuern und Abgaben von Gesetzen abhängig sind. Zurückweisung des Vorwurfs, durch Oktroyierung der Verfassung habe der König den Weg der Vereinbarung einseitig und gewalttätig verlassen.

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Welsch (Projektbearbeiter): Stellungnahme von 248 Quedlinburger Urwählern: Grundsätzliche Annahme der oktroyierten Verfassung vom 5. Dezember 1848 als Grundlage für die am 26. Februar 1849 zusammentretenden Volkskammern, doch Forderung von Nachbesserungen, u.a.: völlige allgemeine Rechtsgleichheit; zivile Jurisdiktion für Militärangehörige in Friedenszeiten; Ablehnung des absoluten legislativen Vetos der Krone; Ablehnung von Beschränkungen des aktiven Wahlrechts; Erlaß von Diäten- und Reisekostenregelungen; Ablehnung der provisorischen Gesetzgebungsbefugnis für das Staatsministerium in der sitzungsfreien Zeit der Kammern; Ablehnung der Befugnis des Staatsministeriums, bei Ausrufung des Kriegs- und Ausnahmerechts wesentliche Grundrechte außer Kraft zu setzen

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Welsch (Projektbearbeiter): Stellungnahme einer zweiköpfigen Deputation zur Lage im Großherzogtum Posen: die Berichte über polnische Greueltaten sind böswillige Propaganda und nur dazu geeignet, das deutsche Volk gegen die Polen aufzuhetzen. Die Politik der polnischen Unterdrückung läuft auf das "Verderben der deutschen Freiheit" hinaus. Für Preußen stellt sich in Posen die Frage, ob es ein freies und mächtiges Polen als Bollwerk der Freiheit zwischen einem einigen Deutschland und einem despotischen Rußland haben oder nur neue militärische Bündnisse mit Rußland schließen will

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u.a. Publikationstätigkeiten; Stellungnahme Arthur Schopenhauers; Gemälde;

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u.a. Stellungnahme zu Georg Wilhelm Friedrich Hegel;

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u.a. Angaben zur Überschwemmungen in Ohra; Reise nach Genua; Stellungnahme zur 2. Auflage der "Welt als Wille und Vorstellung"; Naturwissenschaft; Tier;

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Julius Frauenstädt; Rezension; Stellungnahme Schopenhauers zur Publikation; Definition Bährs von 'Ding an Sich'; Daniel Schenkel; Kuno Fischer;