86 resultados para Ausland
Resumo:
Varias tendencias han regido a nuestro país en relación al vínculo matrimonial. Jurídicamente el matrimonio es una institución que regula el nacimiento y efectos de un grupo social. Por eso el matrimonio es, en esencia un fenómeno social.
Resumo:
Der irische Buchmarkt als Teil des englischsprachigen Buchmarktes ist stark von der Geschichte des Landes geprägt. Die Fremdbestimmung im Rahmen des Commonwealth unterdrückte eine eigenständige Verlagslandschaft bis weit ins 20. Jahrhundert hinein. Mit der Unabhängigkeit des irischen Staates stieg die Anzahl der Verlage langsam aber stetig an. In den 70er Jahren kam die irische Verlagslandschaft zu einem fast explosionsartigen Erblühen. Die Gründung des Verlegerverbandes Clé war einer von vielen Schritten, um den nationalen Buchmarkt von der Dominanz britischer Bücher in Buchhandlungen und Bibliotheken zu emanzipieren. Die Nachfrage nach Irish-Interest-Titeln ist im Inland hoch. Britische Verlage hatten bis dato diesen Bedarf übersehen, und so füllten irische Verlage diese Nische. Die Einführung eines von Großbritannien unabhängigen Lehrplans führte zur Etablierung eines eigenständigen Schulbuchmarktes, inklusive Lehrwerke zur irischen Sprache bzw. Titel auf Irisch. Irische Verlage sind in ihrem Programm größtenteils breit aufgestellt und selten spezialisiert. Sie sind erstaunlich häufig unabhängige mittelständische Unternehmen. Nur wenige Verlage sind staatlich geführt oder gehören ausländischen Konzernen an. Auch der stationäre Buchhandel ist überwiegend eigenständig, da die – vor dem Wirtschaftsboom wenig kaufkräftige - Republik von den expandierenden britischen Buchhandelsketten vernachlässigt wurde. Erst nach dem Wirtschaftsboom und dem damit verbundenen soziokulturellen Wandel von einer traditionellen Agrar- hin zu einer modernen Informationsgesellschaft stiegen die Umsätze mit Büchern stark an. Sobald der Buchmarkt eine nennenswerte wirtschaftliche Größe erreichte, eröffneten britische Buchhandlungen Filialen in irischen Städten. Sie vermochten jedoch nicht, die Sortimentsvielfalt der irischen Buchhandelslandschaft zu zerstören. Die fehlende Buchpreisbindung ist keine Bedrohung der Titelvielfalt, da Handelsformen wie Buchclubs, Supermärkte und Internethandel – die mit teils aggressivem Preismarketing arbeitenden Nebenmärkte – hier nur eine Randexistenz führen. In diesem Fall wandelt sich die geringe (Umsatz-) Größe und damit Attraktivität des Buchmarktes zum Vorteil. Die staatliche Kulturförderung ist ein bedeutender Beitrag zum Verlegen von Literatur, die wirtschaftlich gerechnet keine Daseinsberechtigung hätte. Irische Verleger mit relativ geringem Budget sind nicht in der Lage, solche unökonomischen Titel mit dem finanziellen Erfolg eines Bestsellers in Mischkalkulation aufzufangen. Hier greift die staatliche Unterstützung. Die Subventionierung von Titeln über die irischen Sprache bzw. von Literatur auf Irisch führte zur Herausbildung eines Marktsektors, der vor der Staatsgründung nicht existierte. Die Übersetzungsförderung verstärkt die Verbreitung von bis dato unbekannter irischer Literatur im Ausland und stimuliert das Lizenzgeschäft. Die aktuelle staatliche Kulturpolitik setzt ihren Schwerpunkt auf Marketing, PR sowie Nachfolgeregelung und fördert so nachhaltig statt bloß in Form einer kurzlebigen Titelsubvention. Eine noch mehr in die Zukunft gerichtete Förderung würde genauso wie die Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen zu besseren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen führen. Auch wenn die nationale Verlagsszene im Aufschwung begriffen ist, befindet sich der irische Buchmarkt insgesamt in fester Hand der britischen Verlagsproduktion. Der britische Buchmarkt mit seinen multinationalen und finanzkräftigen Verlagen lebt vom Export. Aus Sicht von Großbritannien ist heutzutage der Nachbar Irland, einst Teil des britischen Buchmarktes, einer der besten Kunden. Dieser Aspekt bezieht sich nicht nur auf die langjährig entwickelten Handelsbeziehungen. In kulturellen Aspekten orientiert sich Irland stark am britischen Vorbild: Ein britischer Bestseller wird fast immer auch ein Bestseller in Irland. Lediglich Irish-Interest-Titel durchbrechen diesen Automatismus. Während Irish Interest im Inland hohe Umsätze vorweist, sind diese Titel im Ausland lediglich ein Nischenprodukt. Zusätzlich müssen irische Verlage außerhalb des Landes mit britischen und US-amerikanischen Verlagen in Konkurrenz treten, die ebenfalls Irish-Interest-Titel für die irische Diaspora anbieten. Es besteht daher nur eine geringe Chance, erfolgreich am globalen englischsprachigen Buchmarkt mitzuwirken. Bis dato haben Versuche, dem irischen Buchmarkt durch Export zu Umsatzwachstum zu verhelfen, keinen nennenswerten Erfolg gebracht. Lediglich auf dem Gebiet der populären Literatur und in Form von Kooperationen mit britischen Verlagskonzernen vermögen irische Verlage, am internationalen Buchhandel teilzuhaben.
Resumo:
Biobanken sind Sammlungen von Körpersubstanzen, die mit umfangreichen gesundheits- und lebensstilbezogenen sowie geneologischen Daten ihrer Spender verknüpft sind. Sie dienen der Erforschung weit verbreiteter Krankheiten. Diese sog. Volkskrankheiten sind multifaktoriell bedingte Krankheiten. Dies bedeutet, dass diese Krankheiten das Ergebnis eines komplizierten Zusammenspiels von umwelt- und verhaltensrelevanten Faktoren mit individuellen genetischen Prädispositionen sind. Forschungen im Bereich von Pharmakogenomik und Pharmakogenetik untersuchen den Einfluss von Genen und Genexpressionen auf die individuelle Wirksamkeit von Medikamenten sowie auf die Entstehung ungewollter Nebenwirkungen und könnten so den Weg zu einer individualisierten Medizin ebnen. Menschliches Material ist ein wichtiger Bestandteil dieser Forschungen und die Nachfrage nach Sammlungen, die Proben mit Daten verknüpfen, steigt. Einerseits sehen Mediziner in Biobanken eine Chance für die Weiterentwicklung der medizinischen Forschung und des Gesundheitswesens. Andererseits lösen Biobanken auch Ängste und Misstrauen aus. Insbesondere wird befürchtet, dass Proben und Daten unkontrolliert verwendet werden und sensible Bereiche des Persönlichkeitsrechts und der persönlichen Identität betroffen sind. Diese Gefahren und Befürchtungen sind nicht neu, sondern bestanden schon in der Vergangenheit bei jeglicher Form der Spende von Körpersubstanzen. Neu ist aber der Umfang an Informationen, der durch die Genanalyse entsteht und den Spender in ganz besonderer Weise betreffen kann. Bei der Speicherung und Nutzung der medizinischen und genetischen Daten ergibt sich somit ein Spannungsfeld insbesondere zwischen dem Recht der betroffenen Datenspender auf informationelle Selbstbestimmung und den Forschungsinteressen der Datennutzer. Im Kern dreht sich die ethisch-rechtliche Bewertung der Biobanken um die Frage, ob diese Forschung zusätzliche Regeln braucht, und falls ja, wie umfassend diese sein müssten. Im Zentrum dieser Diskussion stehen dabei v.a. ethische Fragen im Zusammenhang mit der informierten Einwilligung, dem Datenschutz, der Wiederverwendung von Proben und Daten, der Information der Spender über Forschungsergebnisse und der Nutzungsrechte an den Daten. Ziel dieser Arbeit ist es, vor dem Hintergrund des Verfassungsrechts, insbesondere dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Datenschutzrecht im Hinblick auf die Risiken zu untersuchen, die sich aus der Speicherung, Verarbeitung und Kommunikation von persönlichen genetischen Informationen beim Aufbau von Biobanken ergeben. Daraus ergibt sich die weitere Untersuchung, ob und unter welchen Voraussetzungen die sich entgegenstehenden Interessen und Rechte aus verfassungsrechtlichem Blickwinkel in Einklang zu bringen sind. Eine wesentliche Frage lautet, ob die bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen ausreichen, um den Schutz der gespeicherten höchstpersönlichen Daten und zugleich ihre angemessene Nutzung zu gewährleisten. Das Thema ist interdisziplinär im Schnittfeld von Datenschutz, Verfassungsrecht sowie Rechts- und Medizinethik angelegt. Aus dem Inhalt: Naturwissenschaftliche und empirische Grundlagen von Biobanken – Überblick über Biobankprojekte in Europa und im außereuropäischen Ausland – Rechtsgrundlagen für Biobanken - Recht auf informationelle Selbstbestimmung - Recht auf Nichtwissen - Forschungsfreiheit - Qualitätssicherung und Verfahren – informierte Einwilligung – globale Einwilligung - Datenschutzkonzepte - Forschungsgeheimnis –– Biobankgeheimnis - Biobankgesetz
Resumo:
Hintergrund: Die Nachfrage nach komplementärmedizinischer Behandlung, insbesondere im Bereich der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM), hat im In-und Ausland im Verlauf der letzten beiden Jahrzehnte stetig zugenommen. Um zukünftige Ärzte kompetenter auf die Patientenbedürfnisse vorzubereiten, wurde von Fachpersonen aus der Forschung, klinischen Praxis, Bildung und Politik eine stärkere Integration der Komplementärmedizin (CAM) in bestehende Ausbildungsprogramme interdisziplinär diskutiert. Mit der vorliegenden Umfragestudie wurde bei Medizinstudierenden im Präklinikum sowohl deren Einstellung gegenüber, Erfahrung mit und Kenntnisstand zu der TCM in Erfahrung gebracht als auch abgeklärt, inwiefern das Interesse an einer Erweiterung ihres Pflicht-Curriculums um TCM-Unterrichtseinheiten vorhanden ist. Material und Methoden: 180 Medizinstudierende des zweiten Studienjahrs an der Universität Bern wurden gebeten, sich an der Fragebogenstudie zu beteiligen (Rücklaufquote 73,3%). Ergebnisse: Für 3,8% der Antwortenden ist die TCM der Schulmedizin ebenbürtig. Die grosse Mehrheit (76,3%) sieht die TCM als eine zur westlichen Medizin komplementäre Behandlungsform. Für 9,2% stellt die TCM eine primär auf dem Placeboeffekt beruhende Behandlungsform dar, und für 10,7% gilt die TCM als veraltet. 46,6% der Antwortenden befürworten die Aufnahme von zusätzlichen TCM-Veranstaltungen in das Pflichtstudium. 17,4% haben sich in der Vergangenheit mit TCM mit überwiegend positiver Rückmeldung behandeln lassen. Die Offenheit für TCM-Behandlungen bei jenen ohne Selbsterfahrung ist gross (76,1%). Eigene TCM-Kenntnisse wurden von 76,5% als kaum vorhanden eingeschätzt. Schlussfolgerungen: Von den Medizinstudierenden im Vorklinikum wird der TCM trotz geringer Vorkenntnisse grosses Interesse entgegengebracht. Möglichkeiten zur stärkeren Einbindung der TCM in das bestehende Medizinstudium sind zu prüfen.
Resumo:
m aktuellen Band der Reihe «Schweizerische Bankrechtstagung», der den «Kreditsicherheiten» gewidmet ist, äussern sich namhafte Experten zu neuen Entwicklungen und praxisrelevanten Fragen.Bei den Kreditsicherheiten sind auf drei Ebenen Entwicklungen zu verzeichnen: Das Gesetzesprojekt zur Einführung des Register-Schuldbriefs bringt grundlegende Änderungen im Hypothekargeschäft. Im Bereich der Kreditsicherung im Konzern, der Bankgarantie, der Sicherungszession und der Globalzession stellen sich Fragen u.a. in Bezug auf das Insolvenz- und des Steuerrecht. Diskussionsstoff bietet sodann die Entwicklung im grenzüberschreitenden Kreditsicherungsrecht (u.a. Harmonisierungsmassnahmen im europäischen Rechtsraum).Inhalt:- Der Register-Schuldbrief: neues Instrument für die Banken- Schweizer Kreditsicherheiten im Ausland, ausländische Kreditsicherheiten in der Schweiz- Sicherung von Krediten Dritter im Konzern- Europäisches Mobiliarkreditsicherungsrecht- Die Inanspruchnahme der Bankgarantie- Die Sicherungszession: Aktuelle Rechtsfragen- Globalzession und Insolvenz
Resumo:
Der Aufsatz schildert am Beispiel der Familie Seligmann aus Ronnenberg die Vertreibung einer jüdischen mittelständischen Familie aus Deutschland unter besonderer Beachtung der Rolle der Devisenstelle der Oberfinanzdirektion Hannover im Vertreibungsprozess. Die gegen Seligmanns eingeleiteten behördlichen Maßnahmen zeigen das Zusammenspiel von Finanzbehörden und NS-Verfolgungsapparat, wenn der Verdacht auf Auswanderung oder Devisentransfer ins Ausland bestand, und das eigenständige Handeln der Devisenstelle. Die Geschäfte der Familie wurden 'arisiert', das Vermögen wegen Verdachts auf Auswanderung nach § 37a des Devisengesetzes gesperrt, jede finanzielle Transaktion kontrolliert. Bei der Emigration verloren sie den größten Teil ihres Vermögens an den NS-Staat. Die Analyse verdeutlicht den Machtzuwachs, den die Devisenstellen ab 1936/37 erfuhren und der sie zu wirksamen Instrumenten bei Vertreibung und Ausraubung machte: Durch § 37a wurde der Widerspruch zwischen diesen beiden Elementen der NS-Judenpolitik gelöst, da die Devisenstellen faktisch über die Vermögen der zu Auswanderern erklärten Juden verfügten und damit ihre Vertreibung erzwangen.
Resumo:
Das neue Hochschulförderungs und -koordinationsgesetz (HFKG), der Wettbewerb zwischen den Hochschulen sowie die intrinsische Motivation der Forschungsgemeinschaft haben eine höhere Bedeutung von Evaluationsverfahren zur Folge. In der schweizerischen Rechtswissenschaft existieren bisher keine aussagekräftigen methodischen Grundlagen dazu. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen indessen, dass Verfahren entwickelt werden können, die sowohl die Eigenheiten der Rechtswissenschaft als auch die Besonderheiten des Forschungsumfelds berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund ist die schweizerische rechtswissenschaftliche Forschungsgemeinschaft gefordert, sich mit der Forschungsevaluation auseinanderzusetzen.
Resumo:
How did Islam survive in the Soviet Union, and how did it develop since 1991? In four case studies and four longitudinal surveys, senior specialists from the area and two German junior scholars discuss the transformations of Islam in Tatarstan, Azerbaijan, Daghestan, Uzbekistan and Tajikistan. Several chapters analyze the Bolsheviks’ attack on Islam since the 1920s. Altay Göyüşov and Il’nur Minnullin demonstrate how the Soviets first attempted to draw some groups of Muslim scholars and intellectuals to their side, in Azerbaijan and Tatarstan, respectively. In the early 1930s collectivization and outright state terror made a complete end to the Islamic infrastructure, including mosques and pious foundations, Muslim village courts (as shown by Vladimir Bobrovnikov for Dagestan), Islamic educational institutions (as documented by Aširbek Muminov for Uzbekistan), as well as the Muslim press (analyzed by Dilyara Usmanova for Tatarstan); also Sufi brotherhoods became a main target of violent repression (Šamil‘ Šixaliev, for Dagestan). Repression was followed by the establishment of a modus vivendi between state and religion in the post-war period (Muminov, Bobrovnikov, Šixaliev), and by the instrumentalization of religion for patriotic purposes in the post-Soviet Caucasus and Central Asia (Christine Hunner-Kreisel, Manja Stephan, both based on fieldwork). By the early 2000s Islam was almost everywhere back under full state control; the leading role of the state for defining „good“ and „bad“ Islam is largely taken for granted. While similar forms of state pressure in all regions thus allow us to draw an overall picture of how Islamic traditions were repressed and reanimated, the „archival revolution“ of the early 1990s provides fascinating insights into the specific developments in the individual regions, and into the adaptation strategies of the Muslim scholars and intellectuals on the spot. Still, the Soviet heritage is still very palpable; also the attempts to leapfrog the Soviet period and to link up again with the individual local Islamic traditions from before 1917, and even the negation of the Soviet experience in the form of embracing Islamic trends from abroad, are often still couched in largely Soviet mental frameworks.
Resumo:
Für die an der SWX kotierten Unternehmen besteht seit dem 1. Juli 2005 die Pflicht, Transaktionen in Bezug auf Beteiligungsrechte des Emittenten, welche Angehörige von dessen Management durchführen, der SWX anzuzeigen. In einem ersten Schritt wird die Bedeutung dieser spezifischen Offenlegungspflicht im Zusammenhang sonstiger Ad-hoc-Publizitätspflichten sowie im weiteren Kontext von Corporate Governance erörtert; anschliessend werden Geltungsgrund und normative Reichweite der schweizerischen Regelung vor dem Hintergrund vergleichbarer Regelungen im europäischen Ausland und in den USA analysiert. Abschliessend wird kritisch hinterfragt, ob sich die Verpflichtung zur Offenlegung von Director's Dealings tatsächlich durch die Signal- oder Indikatorfunktion rechtfertigen lässt.
Resumo:
In diesem Artikel möchten wir anhand eigener Untersuchungen und der Präsentation bereits vorhandener Studien einerseits einen Einblick in die Welt der 50+ Sprachkurse geben und andererseits mögliche Lösungen für eine an das Zielpublikum angepasste Didaktik vorstellen. Bei den erforschten Sprachkursen handelt es sich um drei unterschiedliche Kurstypen mit den dazugehörigen Kursteilnehmertypologien. Das erste Forschungsfeld umfasst Sprachkurse, die von der Berner Volkshochschule angeboten und teilweise von Personen im Alter von 50 und älter besucht werden. Zum zweiten Kurstyp gehören solche Kurse, die im Ausland besucht werden. Im vorliegenden Fall ein Italienischkurs in Sizilien mit einem expliziten Freizeitprogramm für Personen ab 50. Das dritte Untersuchungsfeld betrifft einen etwas anderen Typ von Kursteilnehmern, da es sich um einen Deutschkurs für pensionierte italienische MigrantInnen in Bern handelt. Die abschliessenden Vorschläge für eine an die älteren Kursteilnehmer angepasste Didaktik sollen dabei nicht als allgemeingültige Rezepte betrachtet werden, sondern als erste Anregungspunkte.
Resumo:
Der verfassungsrechtliche Spielraum des Gesetzgebers bei der Konkretisierung der Ziele der Nachhaltigkeit im Wirtschafts- und Umweltrecht wird in erster Linie durch die völkerrechtlichen Rahmenbedingungen der WTO sowie die Rechtsbeziehungen der Schweiz mit der EU definiert. Der vorliegende Beitrag behandelt die Frage, ob und inwieweit die Einfuhr von Rohstoffen und unmittelbar daraus gewonnenen Basisprodukten von einer nachhaltigen Produktionsweise im Ausland abhängig gemacht werden darf. Diese Thematik ist in der Umwelt- und Klimapolitik von zunehmender Bedeutung. Herstellungsverfahren und ihre Auswirkungen auf Mensch und Umwelt rücken in den Vordergrund. Der Beitrag zeigt auf, dass die Förderung von freiwilligen Labels und internationalen Standards für Best Practices zwar im Vordergrund steht, einseitige Importrestriktionen von Produkten anknüpfend am Kriterium von sog. PPM (Production and Process Methods) im Rahmen des WTO-Rechts jedoch nicht ausgeschlossen sind, sofern die Grundsätze der Nichtdiskriminierung sowie der Verhältnismässigkeit beachtet werden und vorgängig eine einvernehmliche Lösung mit dem Exportstaat angestrebt wird. Solche Importrestriktionen haben – nebst freiwilligen Massnahmen − als wichtige Instrumente der Umwelt- und Klimapolitik in der Rechtsprechung Anerkennung gefunden. Dies sowohl im Rahmen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens als auch des Abkommens zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse. Bisher wenig genutzte Möglichkeiten, die Einfuhr zu begrenzen, bestehen darüber hinaus in der Zollpolitik für Produkte, die von ausserhalb des Europäischen Wirtschaftraumes eingeführt werden. Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU folgt im Wesentlichen den gleichen Grundsätzen wie das WTO-Recht und lässt PPMs als Unterscheidungsmerkmale für an sich gleichartige Produkte ebenfalls grundsätzlich zu.
Resumo:
Die Nationalhymne soll mittels eines von der SGG ausgeschriebenen Wettbewerbs erneuert werden. – Das Verbot für Parteianlässe auf dem Rütli wird gelockert. –Diskussionen um ein Jubiläum zur Schlacht bei Marignano 1515 decken parteipolitisch unterschiedliche Geschichtsbilder auf. – Direktdemokratische Entscheidungen beeinflussen das Bild der Schweiz im Ausland. – Zukunftsängste und Sorgen nehmen im Vergleich zu den Vorjahren ab; das Vertrauen in die politischen Institutionen bleibt ungebrochen hoch.