503 resultados para monarchie constitutionelle
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Welsch (Projektbearbeiter): 17 Berliner Urwähler sprechen sich dafür aus, die oktroyierte Verfassung vom 5. Dezember 1848 anzuerkennen, fordern jedoch ihre Revision in folgenden Punkten: kein absolutes, sondern nur ein suspensives Veto des Königs, keine Beschränkung des allgemeinen Wahlrechts, Bewilligung von Diäten auch für die erste Kammer, Feststellung der Zivilliste (Krondotation), eine freisinnigere Kommunalverfassung, Steuerbewilligungsrecht nur für die beiden Kammern, keine Gesetzgebungsbefugnis für das Ministerium bei Abwesenheit der Kammern (Art. 105), Möglichkeit der Aufhebung von Grundrechten durch das Ministerium im Falle von Krieg und Aufruhr nur provisorisch und vorbehaltlich der Zustimmung beider Kammern. Bekenntnis zur konstitutionellen Monarchie auf breiter demokratischer Grundlage
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Welsch (Projektbearbeiter): Parlamentarisches Programm von 47 gewählten Abgeordneten zur zweiten preußischen Kammer: die nicht auf rechtsgültigem Wege zustandegekommene oktroyierte Verfassung vom 5. Dezember 1848 bedarf zur Schaffung einer demokratisch-konstitutionellen Monarchie folgender Revisionen: ungeschmälerte Aufrechterhaltung der Märzfreiheiten und des allgemeinen Wahlrechts, Ordnung der 'ländlichen und gewerblichen Verhältnisse', Verbesserung der Lage der arbeitenden und ärmeren Klassen, deutsche Einigung, nationale auswärtige Politik
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Welsch (Projektbearbeiter): Bitte um die Gewährung einer Verfassung. Die erbliche Monarchie, die ausdrücklich beibehalten werden soll, wird durch die Abschaffung von Standesvorrechten mitnichten geschwächt, sondern im Gegenteil gestärkt werden
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Welsch (Projektbearbeiter): 1. Thronrede (11. April 1847): Zugeständnis einer Versammlung nur der vereinigten Provinzial-Landtage (des Preußischen Vereinigten Landtages), der allerdings ausdrücklich keine dauernde Einrichtung sein soll. Ablehnung einer gesamtstaatlich-ständischen Versammlung sowie der Gewährung einer Verfassung unter Berufung auf das Volk. Die Aufgabe der Stände ist es nicht, "Meinungen zu repräsentiren", sie sind keine Volksrepräsentanten. - 2. Thronrede (2. April 1848; vorgetragen vom Ministerpräsidenten Camphausen): Bekenntnis zur deutschen Einheit und zu einer "wahre[n] constitutionelle[n] Verfassung". - 3. Thronrede (22. Mai 1848): Anerkennung der gewählten preußischen Nationalversammlung, Bekenntnis zur deutschen Einheit. - 4. Thronrede (26. Februar 1849): Mit der oktroyierten Verfassung vom 5. Dezember 1848 sind die Versprechungen vom März 1848 erfüllt. Aufruf an die beiden parlamentarischen Kammern und an die Regierung, sich zwecks Revision der Verfassung untereinander zu verständigen
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Welsch (Projektbearbeiter): Bekanntmachung des 'Preußen-Vereins für Constitutionelles Königthum', alle Handlungen bzw. Schriften, welche 'Aufruhr oder Umsturz der constitutionellen Monarchie bezwecken', der Staatsanwaltschaft anzuzeigen
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Welsch (Projektbearbeiter): Empfehlung des Constitutionellen Clubs: Die Anarchie zeitigt bereits jetzt ihre verderblichen Auswirkungen auf das Wirtschaftsleben; den Nutzen davon hat nur der britische Handelskonkurrent. Warnung vor der Republik und Anpreisung der konstitutionellen Monarchie, mit der Großbritannien gut gefahren ist. Aufruf, sich dem Constitutionellen Club anzuschließen und demokratische bzw. republikanische Versammlungen zu meiden
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Welsch (Projektbearbeiter): Aufruf an die Wahlmänner, in die Deutsche Nationalversammlung keine Abgeordneten zu wählen, die "auf den Umsturz der Ordnung ausgehen". Warnung vor der republikanischen Staatsform und Propagierung der konstitutionellen Monarchie
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Welsch (Projektbearbeiter): Das Wiener Central-Wahl-Comité unterstützt nur solche Kandidaten zum konstituierenden Reichstag, die - festen Charakters sind und freisinnige Grundsätze vertreten, - ausreichende politische Bildung aufweisen, - Verfechter des allgemeinen Wahlrechts sowie des Grundsatzes sind, daß die Existenz der österreichischen Monarchie von einem engen Anschluß an das "deutsche Mutterland" abhängig ist, - sich für die Gleichberechtigung aller Nationalitäten in Österreich aussprechen
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Welsch (Projektbearbeiter): Bekenntnis zur konstitutionellen Monarchie auf volkstümlicher Grundlage sowie zur Einheit Deutschlands
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Welsch (Projektbearbeiter): Bekanntgabe des Bekenntnisses der Offiziere der Wiener Garnison zur konstitutionellen Monarchie und zu den konstitutionellen Volksrechten. Einladung der Nationalgarde, der Bürger und Studenten zur Verbrüderung mit dem Militär auf den folgenden Tag
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Welsch (Projektbearbeiter): Dementierung von Gerüchten über eine bevorstehende Ausrufung der Republik durch die Akademische Legion. Bekenntnis zur konstitutionellen Monarchie. "Niemand wünscht sehnlicher die Rückkehr unseres gütigen Kaisers, als die Studirenden Wiens"
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Welsch (Projektbearbeiter): Oktroyierte Verfassung vom 4. März 1849: Gleichberechtigung von Nationalität und Sprache, Aufhebung der Untertänigkeit, Glaubensfreiheit, Freiheit von Wissenschaft und Lehre, freie Meinungsäußerung, Zensurverbot, Freiheit der Person, Unverletzlichkeit der Wohnung, Achtung des Briefgeheimnisses, Vereidigung des Heeres auf die Reichsverfassung. Dagegen stehen: Option der zeitweisen Aufhebung dieser Rechte im Kriegsfall und bei inneren Unruhen, direkte Volkswahlen nur zum Unterhaus, keine Abschaffung der Standesvorrechte. Einordnung der einzelnen - nun erstmals so genannten - 'Kronländer' in den Rahmen eines "großösterreichischen Einheitsstaates" [Walter: Österr. Verf.- u. Verw.gesch., 167], der "freie[n] selbstständige[n], untheilbare[n] und unauflösbare[n] constitutionelle[n] österreichische[n] Erbmonarchie". Völlige Unabhängigkeit Kroatien und Slawoniens sowie Siebenbürgens von Ungarn
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Welsch (Projektbearbeiter): Plädoyer für einen "demokratische[n] Constitutionalismus" mit sozialen Elementen zur Durchsetzung der "Freiheit und Selbstherrschaft des Volkes, ... Hebung der materiellen Wohlfahrt und Herstellung eines einen und untheilbaren deutschen Reiches". Zu erreichen ist dieses Ziel nur dadurch, "daß einer der deutschen Staaten die demokratisch-sociale Constitutions-Monarchie gründet und alsdann die übrigen ... in sich aufnimmt." Nebst eingehender Darstellung von konstitutionellen, politischen und administrativen Einzelheiten. Offenbar teilweise von einem Plakat Cohnfelds übernommen (vgl. Sf 16/110, Nr. 4)
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Welsch (Projektbearbeiter): Aufzählung der nach den noch gültigen Gesetzen der absoluten Monarchie möglichen Straftatbestände aus Anlaß des Prozesses gegen die Revolutionäre Urban, Lövinson, Korn und Siegerist. Aufruf zur Einreichung von Petitionen an die Nationalversammlung, "daß alle Gesetze und Verordnungen, welche mit den Errungenschaften der Märzrevolution, resp. den königlichen Zusicherungen ... im Widerspruche stehen, aufgehoben und die darauf hin Verurtheilten in Freiheit zu setzen seien. ... Denn sonst kann auch aus der glorreichsten Revolution niemals etwas Gescheidtes werden."
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Welsch (Projektbearbeiter): Der Sturm auf das Zeughaus war ein Werk der Reaktion und Hauptmann Natzmer hat nicht nur k e i n Verbrechen begangen sondern durch seine Tat auch die Monarchie vor dem Untergang gerettet. "Was ... wären die Folgen gewesen, wenn Herr v. Natzmer sich mit bewaffneter Macht ... dem Eindringen in das Zeughaus widersetzt hätte? ... Ströme von Blut wären geflossen, Leichen hätten sich auf Leichen gethürmt - und die Krone wäre verloren gewesen!" Hintergrund: der eigenmächtige militärische Rückzug des Hauptmanns Natzmer angesichts des bevorstehenden Sturms auf das Zeughaus (14. Juni 1848)