52 resultados para Gleichstellung


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Günther

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Der Beitrag zum Thema "Italienisch in den Institutionen" beruht auf der Feststellung von Unterschieden im Vergleich der italienischen Rechts- und Verwaltungssprache, die in den europäischen und in den italienischen Institutionen verwendet wird. Im Gegensatz zu Englisch, Französisch und Deutsch gilt Italienisch auf europäischer Ebene als "kleine", weniger wichtige Sprache. Trotz des Grundsatzes der Gleichstellung der Amtssprachen in der Europäischen Union hat dies Konsequenzen, vor allem hinsichtlich der täglich in den Institutionen verwendeten Arbeitssprachen. Im Mittelpunkt des Beitrages stehen Produktion und Typologisierung von Verwaltungs- und Rechtstexten in den europäischen Institutionen und die für größere sprachliche Einheitlichkeit bereitgestellten Hilfsmittel und Übersetzungshilfen. Danach werden die typischen Unterschiede zwischen "europäischem" und "nationalem" Rechts- und Verwaltungsitalienisch dargestellt. Konkrete Einblicke in die Arbeit zur Verbesserung der Sprachqualität der unterschiedlichen Formen des Italienischen in den Institutionen runden den Beitrag ab. Ziel des zum Zweck der Koordinierung dieser Bemühungen gegründete Expertennetzwerks REI (Rete di eccellenza dell’italiano istituzionale) ist es, Bezugspunkt und Ansprechpartner für alle diejenigen zu sein, welche sich auf europäischer oder nationaler Ebene mit Übersetzung, Terminologie oder dem Verfassen von italienischen Rechts- oder Verwaltungstexten befassen. Das auf Vorschlag der Generaldirektion Übersetzung der Europäischen Kommission gegründete Netzwerk arbeitet in verschiedenen Fachgruppen, an denen Experten aus Forschung und Praxis, Linguisten und Juristen, teilnehmen.

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Trotz aller Bemühungen um Gleichstellung von Männern und Frauen in den Ländern der Europäischen Union und Implementierung des Gender Mainstreaming Ansatzes in Gesellschaft und Politik, sind auch zu Beginn des 21. Jahrhunderts in zahlreichen Bereichen immer noch gravierende Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern vorhanden und meist zeigen die Zahlen eine Verteilung zuungunsten von Frauen. Nur in den Bereichen Bildung, Ausbildung und Weiterbildung- die seit jeher als klassische Aufgabengebiete der Gleichstellungspolitik gelten — scheinen Mädchen und Frauen mittlerweile aufgeholt zu haben bzw. sogar auf der überholspur zu sein. Als Belege für diesen Befund wird der hohe Anteil an weiblichen Lehrpersonen unter dem Lehrpersonal an den Schulen angeführt sowie der rasante Anstieg von Frauen unter den Studienanfängerinnen an den Universitäten. Und in der Tat: In fast allen EU-Staaten ist die Mehrzahl der Lehrkräfte weiblich. In der Grundschule findet sich ein Anteil von mehr als 70 % Frauen (österreich 90,5 % und Deutschland 82,4 %) und auch in den höheren Bildungsstufen sind mehr Frauen anzutreffen (vgl. Eurydice Report 2005).

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Der Pflegenotstand ist ein viel diskutiertes Thema in der Schweiz. Mehr und mehr ist dabei auch die Rede von pflegenden Robotern. Sie können bei der praktischen Pflege und Versorgung entlasten und werden auch therapeutisch eingesetzt, zum Beispiel bei demenzerkrankten Menschen. Was bedeutet der Einsatz von Robotern? Was verspricht die Technik und wo stösst diese an psychologische und ethische Grenzen? CareInfo hat bei Prof. Dr. Pasqualina Perrig-Chiello von der Universität Bern nachgefragt.

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Boberach: Folgende Organe sind zu schaffen: Oberhaus durch Umwandlung des Bundestages, das einen Bundespräsidenten auf drei Jahre wählt und die vollziehende Gewalt besitzt; Volkskammer aus allgemeinen Wahlen; Bundesgerichtshof für Auseinandersetzungen zwischen den Einzelstaaten sowie ihnen und dem Bundesstaat. Der Vorschlag Zöpfls, die Standesherren an der Neuordnung zu beteiligen, wird abgelehnt. - Wentzke: Fürsten und Volk müssen in der Bundeseinheit vertreten sein, die die Einheit der ganzen deutschen Nation wie die Besonderheit der Einzelstaaten zur Geltung bringen wird. 1. Bundestag als Oberhaus, Vertreter der Regierungen, dabei entweder Gleichstellung aller Staaten oder Stimmenverhältnis wie im bisherigen Plenum. 2.Volkskammer aus allgemeinen Wahlen. Das Oberhaus hat die vollziehende Gewalt; oberste Leitung und Vertretung nach Außen durch einen auf 3 Jahre vom Oberhaus gewählten Bundespräsidenten. Grundrechte, konstitutionelle Landesverfassungen. Bundesgerichtshof als Staatengerichtshof von Oberhaus und Volkskammer auf je 6 Jahre ernannt. Gegen den von Zöpfl ... gewünschten Eintritt der Standesherren und gegen die Wahl der Volksvertretung durch die Kammern

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1995 an der Vierten Weltfrauenkonferenz in Beijing haben 189 Staaten eine visionäre Aktionsplattform als Leitlinie zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann verabschiedet. Zuhanden der UNO hat das IZFG 2014 – in einem partizipativen Verfahren - einen nationalen Bericht der Schweiz erstellt über 20 Jahre Umsetzung der Aktionsplattform von Beijing (Beijing+20 Bericht).