46 resultados para Gleichberechtigung
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Persönlichkeiten, wie sie in der Arbeit beschrieben werden, treten zu Beginn ihres biografischen Weges noch ungeprägt auf. Erst ihre Lebens- und Arbeitsverhältnisse, die Auseinandersetzung mit Menschen, öffentlichen Institutionen sowie ihr Handeln, sei es positiv oder negativ, lassen die Person zur Persönlichkeit werden. Dabei beeinflussen neben individueller Veranlagung gesellschaftliche Rahmenbedingungen diesen Bildungsprozess. Der erste Teil setzt sich mit allgemeiner Interessenwahrnehmung und deren Umsetzung als ein Ausdruck von Macht auseinander, wobei erfolgsorientiertes Handeln sich auch als Kampf um Anerkennung bezeichnen ließe. Mit den dazu aufgeführten Kriterien soll am Ende der Arbeit der Aktor gemessen werden. Das persönliche Anspruchsdenken basiert auf einem gesellschaftlichen Umfeld, in dem Abbau ständischer Privilegien zum einen und Veränderung absolutistischer Staatsgewalt zum anderen voranschreiten. Unter den ökonomischen Bedingungen einer noch zeitlich begrenzt funktionierenden kurfürstlichen Administration versucht ein junger Kaufmann nach marktwirtschaftlichen Kriterien ein Leinenverlagssystem zu entwickeln, das die Zeit der Heimindustrie erneut kurz aufleben lässt, um nach Durchbruch des Industriekapitalismus wieder zu verschwinden. Von flexiblem Unternehmergeist getragen, wird der mit dem Verlag erwirtschaftete Mehrwert nicht in den Aufbau einer „neuen Industrie“ investiert, sondern als mobiles Kapital für den Erwerb von Grund und Boden benutzt. Hier wird die Notwendigkeit eines sich entwickelnden städtischen Wohnungsmarktes rechtzeitig erkannt. Eine bereits vorhandene kapitalistische Ordnung mit einem expandierenden Markt ermöglicht, Wohnungsbedarf mit Stadterweiterungsprojekten zu begegnen. Diese sind notwendig, da die Zentrierung von Arbeit in Form von Industriebetrieben eine Migration aus ländlichen Gebieten zum Arbeitsangebot in Gang setzt. Der Stadtbau verzögert sich in verschiedenen Kleinstaaten im Verhältnis zu Preußen. Die Finanzierung des „Produktes Stadt“ wird im Gegensatz zu landesherrlicher Zeit zu einem Instrument des kapitalistischen Marktes. Die industrielle Entwicklung ist an eine Organisation von Kreditvermittlungen gebunden. Das führt zu Erfolg und Misserfolg mit Bankgeschäften. Vergrößerungen kapitalistischer Unternehmungen erfordern Vermehrung des Kapitals. Der Aufschwung des deutschen Wirtschaftslebens ist von Krediten durch Geldgeber abhängig und diese treiben als Schrittmacher Industrie und Handel an. Die Vorgänge lassen sich auf den Stadtbauprozess übertragen. Klassengeist und Klassenhochmut einer bürgerlichen Gesellschaft führen zu mangelnder politischer Gleichberechtigung, die bei Unterschichten, politischen und gesellschaftlichen Randgruppen häufiger zu sozialer Diskriminierung beitragen. Mit besonderem Engagement auf ökonomischem Terrain versuchen Juden, ihre gesellschaftliche Isolierung aufzuheben, indem sie materiellen Erfolg benutzen, um als Wirtschaftsbürger, als „Bourgeois“ im Sinne von Marx, zu gelten. Die „Titelordnung“ der wilhelminischen Gesellschaft verändert sich von Leistungsauszeichnung zu Beförderung durch Bezahlung, um damit die monarchische „Schatulle“ und im sozialen Bereich den Staatshaushalt zu entlasten. Die Ausgezeichneten erkennen diesen Wandel nicht und sehen dagegen in der Verleihung eine Geste gesellschaftlicher Anerkennung. Die Orden tragen dazu bei, die äußerliche Kluft zwischen den ausgezeichneten bürgerlichen Trägern und dem die Gesellschaft führenden Feudaladel zu verringern. Die vorliegende Arbeit stützt sich auf Quellen aus unterschiedlichen politischen Entscheidungsebenen. Sie sind nur soweit umfassend, wie sie als Archivmaterial auszuheben sind. Die dort gesammelten Schriftstücke unterlagen bei ihrer Archivierung einem hausinternen Auswahlvorgang. Somit ist eine umfassende Darstellung nicht möglich. Die Schriftstücke liegen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, handgeschrieben vor und sind häufig schwer zu lesen. Der Rückgriff auf Äußerungen von administrativer Seite könnte auch als Blick von „oben“ gedeutet werden. Jedoch verbergen sich hinter jedem Vorgang ganz normale menschliche Interessen, die für viele Abläufe keines wissenschaftlichen Überbaus bedürfen. Meine Arbeit beabsichtigt, den Untersuchungsgegenstand aus einem bisher nicht erschlossenen Blickwinkel zu beleuchten. Straßennamen erfahren im Untersuchungszeitraum verifizierte Schreibweisen, die möglicherweise auf Vorstellungen des jeweiligen Planverfassers zurückzuführen sind. Für Kölnische Straße wird auch Kölnische Allee, Cölnische Str. oder Cöllnsche Str. gebraucht. Gleiches gilt z.B. bei Querallee mit Quer Allee, Quer-Allee oder Cölnische Querallee. Werden Erklärungen zu bestimmten Karten formuliert wird auch die dortige Schreibweise verwandt, um einen Zusammenhang zwischen Text und Karte zu erleichtern. Die nach dem 2. Weltkrieg im Untersuchungsraum aufgenommenen Straßennamen stehen in keiner Verbindung zur Entstehungsgeschichte. Marxistische Terminologie als Erklärung wirtschaftlicher Zusammenhänge schließt ein marxistisches Gesellschaftsbild nicht mit ein. Wirtschaftliche Entwicklungen des 19. Jahrhundert bis 1915 werden mit ihrer impliziten liberalen Wirtschaftsauffassung dargestellt. Im Dezember 2005 erschien zur Denkmalstopografie, Kulturdenkmäler Hessen, die Ausgabe Stadt Kassel II. Diese setzt sich auch mit Problemstellungen der vorliegenden Arbeit auseinander. Der Verfasser hat versucht, nach bereits fertig gestelltem Gesamttext, wesentliche Aspekte daraus aufzugreifen, um damit die Relevanz eigener Erkenntnisse zu überprüfen. Dabei bleiben verschiedene Fragestellungen, wie z.B. der mögliche Einfluss von Reinhard Baumeister (1833-1917) auf die Kasseler Stadterweiterung, ungelöst. Derartige Hypothesen bedürfen weiterer Überprüfung. Kartografische Darstellungen sollen die historisch-genetische Schichtung des Siedlungsraumes erfassen, um durch veränderte Sichtweise Textaussagen zu unterstützen. Hierzu bilden Kartenblätter um 1840 die Basis für kartografische Aussagen zu Siedlungs- und Landschaftsformen. Ferner werden Stadtpläne ab 1822 die westliche Gemarkung der Stadt betreffend, sogenannte Kataster „Urkarten“ der „Feldmark Cassel“ sowie dem „Kreis Kassel“ als Gemarkungskarten ab 1848, bezüglich Fragestellungen zum Siedlungsraum vor der westlichen Stadterweiterung herangezogen. Fluchtlinien- und Stadtpläne besonders Möckel- 1866, Neumann- 1878 sowie Blumenauer-Plan 1891-97 unterstützen Aussagen zum Bauprozess des Quartiers. Für Gestaltung bestimmter kartografischer Zustände wird die jeweilige Kartenschreibweise benutzt, was zu Abweichungen gegenüber heutiger Namensgebung führt. Bei allgemeinen Feststellungen zieht der Verfasser die gebräuchliche Schreibweise des 19. Jahrhunderts bis 1913 heran. Mit dieser Vorgehensweise wird versucht, eine urbane Entwicklung auch bei der verbalen Akzentuierung als Gesamtprozess zu erfassen. Um mehrere Zeitzustände zu visualisieren und deren Entwicklungszustände zu deuten, werden Kartendarstellungen in verschiedene Ebenen gebracht. Der Endzustand gründet sich auf Stadtpläne von 1913 und 1943. Grundlage der digitalisierten Kartenproduktion sowie ihre Georeferenzierung erfolgt mit dem Programm Arc View sowie Informationen aus GIS-DATA/kassel. Einheitliches Kartenbild soll die Interpretation erleichtern. In der gedruckten Arbeit ist das umfangreiche Kartenmaterial nur partiell berücksichtigt. Deshalb sind auf beiliegender CD neben bereits verwendeten Karten andere Originalabbildungen aufgenommen, um dem Interessierten spezielle Detailinformationen zu vermitteln und für weitere Forschungsvorhaben eine Plattform zu schaffen.
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Boberach: Die Verfassung soll u.a. durch Einführung des direkten Wahlrechts, des Initiativrechts der gesetzgebenden Versammlung, des Petitionsrechts, Direktwahl des Senats, Trennung von Justiz und Verwaltung und Kirche und Staat, volle Gleichberechtigung der Juden und der Landbewohner geändert werden
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Boberach: Die gleichnamige Denkschrift ... wird zusätzlich begründet. Die österreichische Verfassung von 1849 hat sich im Gegensatz zur gescheiterten Frankfurter Reichsverfassung durchgesetzt. Statt des Dreikönigsbündnisses muß der Deutsche Bund wieder belebt werden. - Wentzke: Entwicklung der in der Denkschrift unter gleichem Titel ... ausgeführten Gedanken für weitere Kreise. - Nach der Niederwerfung der Magyaren und der Übergabe Venedigs ist Österreichs Ausschließung vom deutschen Bundesstaate unmöglich geworden: es kann sich jetzt nur noch darum handeln, für die unabweisbaren Forderungen die angemessenste Form zu finden. Der deutsche Bund mit gleicher Berechtigung der Bundesstaaten besteht rechtlich und tatsächlich fort, also auch die drei Stimmen, die er mit seinen beiden Großmächten bisher im Völkerrate gehabt hat. Von den drei bisher aufgestellten Entwürfen ist der der Paulskirche unausführbar und rechtlich unhaltbar. In Österreichs Vorschlag, Direktorium aus 7 Kreisen mit 9 Stimmen, erhalten Österreich und Preußen ein unbegründetes Übergewicht und hemmen durch einen beratenden Reichstag, der nicht die Form einer gesetzgebenden Versammlung hat, die vollziehende Gewalt. Engere Verbindung österreichs aber jetzt ermöglicht, nachdem durch die Gleichberechtigung der Slaven und Magyaren diesen jeder Grund zum Haß gegen das Deutschtum entzogen, die Zollgrenze zwischen Österreich und Ungarn gefallen ist. Die Selbstverwaltung, die Aufgabe aller heutigen Staaten, ist in Österreich großzügig durchgeführt worden: damit Raum geschaffen zur Lösung der sozialen Frage. Dagegen ist Preußen ein erobernder Staat. Aber wie es selbst zu große Erinnerungen hat, seinen Namen aufzugeben, so auch Deutschland. "Wenn das übrige Deutschland nur die Wahl hätte, an Österreich oder Preußen sich anzuschließen, müßte es sich notwendig für Österreich entscheiden. Preußen selbst bedarf Deutschlands; mit demselben wird es zur Großmacht, ohne dasselbe ist es nicht mächtiger als dieses ohne Österreich."
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Welsch (Projektbearbeiter): Bewilligung der böhmischen Märzforderungen: Gleichberechtigung der tschechischen mit der deutschen Sprache in Verwaltung und Unterricht, Einberufung einer Volksvertretung auf breiter Grundlage (aktives Wahlrecht 25, passives 30 Jahre), Einrichtung einer verantwortlichen Zentralbehörde in Prag. Des weiteren: Völlige, jedoch nicht entschädigungslose Aufhebung des Robots (Frondienst), Gewährung der Judenemanzipation, der Presse- und persönlichen Freiheit sowie des Petitionsrechts, Besetzung der Ämter und Gerichte nur mit zweisprachigen Beamten, Bewilligung einer böhmischen Nationalgarde. Inaussichtstellung der Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit; die geforderte Vereinigung der Länder Böhmen, Mähren und Österreichisch-Schlesien soll auf dem kommenden Reichstag erörtert werden
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Welsch (Projektbearbeiter): Appell der Wiener Studentenschaft an die Arbeiter, im Interesse der konstitutionellen Freiheit sowie der Gleichberechtigung aller Klassen im öffentlichen Leben "jeden gewaltthätigen Schritt und jede beunruhigende Zusammenrottung" zu vermeiden. Zurückweisung von Verdächtigungen, selbst an "gefahrvollen Bewegungen" beteiligt zu sein
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Welsch (Projektbearbeiter): Das Wiener Central-Wahl-Comité unterstützt nur solche Kandidaten zum konstituierenden Reichstag, die - festen Charakters sind und freisinnige Grundsätze vertreten, - ausreichende politische Bildung aufweisen, - Verfechter des allgemeinen Wahlrechts sowie des Grundsatzes sind, daß die Existenz der österreichischen Monarchie von einem engen Anschluß an das "deutsche Mutterland" abhängig ist, - sich für die Gleichberechtigung aller Nationalitäten in Österreich aussprechen
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Welsch (Projektbearbeiter): Rede Erzherzog Johanns anläßlich der Eröffnung des österreichischen Reichstages: Bestätigung der erworbenen Freiheiten, Gleichberechtigung aller Nationalitäten, Rechtfertigung des Krieges in Italien
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Welsch (Projektbearbeiter): Rede Erzherzog Johanns anläßlich der Eröffnung des österreichischen Reichstages: Bestätigung der erworbenen Freiheiten, Gleichberechtigung aller Nationalitäten, Rechtfertigung des Krieges in Italien. Samt Antwort des Reichstagspräsidenten
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Welsch (Projektbearbeiter): Rechtfertigung des Einmarsches in das revolutionäre Ungarn von südslawischer Seite: Es geht um die "Gleichberechtigung aller unter der Krone Ungarns lebenden Nationalitäten". Hintergrund ist die von Pest ausgeübte Politik der Madjarisierung von Kroaten und Serben (Annexion von Slawonien, Einführung des Ungarischen als Amtssprache), die als gegen die Erhaltung der Gesamtmonarchie gerichtet interpretiert wird: "Da ... das ungarische Ministerium ... in seinen separatischen Tendenzen verharrt ... gebietet die Pflicht und Ehre ... zu den Waffen zu greifen ... "
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Welsch (Projektbearbeiter): Entwurf der Grundrechte, u.a. persönliche Freiheit, öffentliches Gerichtsverfahren, Abschaffung der Todesstrafe, Unverletzlichkeit der Wohnung und des Briefgeheimnisses, Petitionsrecht, Freizügigkeit, Versammlungs- und Assoziationsrecht, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Meinungsfreiheit, Gleichberechtigung aller 'landesüblichen' Sprachen, Schutz des Eigentums
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Welsch (Projektbearbeiter): Oktroyierte Verfassung vom 4. März 1849: Gleichberechtigung von Nationalität und Sprache, Aufhebung der Untertänigkeit, Glaubensfreiheit, Freiheit von Wissenschaft und Lehre, freie Meinungsäußerung, Zensurverbot, Freiheit der Person, Unverletzlichkeit der Wohnung, Achtung des Briefgeheimnisses, Vereidigung des Heeres auf die Reichsverfassung. Dagegen stehen: Option der zeitweisen Aufhebung dieser Rechte im Kriegsfall und bei inneren Unruhen, direkte Volkswahlen nur zum Unterhaus, keine Abschaffung der Standesvorrechte. Einordnung der einzelnen - nun erstmals so genannten - 'Kronländer' in den Rahmen eines "großösterreichischen Einheitsstaates" [Walter: Österr. Verf.- u. Verw.gesch., 167], der "freie[n] selbstständige[n], untheilbare[n] und unauflösbare[n] constitutionelle[n] österreichische[n] Erbmonarchie". Völlige Unabhängigkeit Kroatien und Slawoniens sowie Siebenbürgens von Ungarn
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Welsch (Projektbearbeiter): Das Wiener Central-Wahl-Comité unterstützt nur solche Kandidaten zum konstituierenden Reichstag, die - festen Charakters sind und freisinnige Grundsätze vertreten, - ausreichende politische Bildung aufweisen, - Verfechter des allgemeinen Wahlrechts sowie des Grundsatzes sind, daß die Existenz der österreichischen Monarchie von einem engen Anschluß an das "deutsche Mutterland" abhängig ist, - sich für die Gleichberechtigung aller Nationalitäten in Österreich aussprechen
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In dieser Arbeit wird im Bereich linguistische Geschlechterforschung untersucht, wie Männer und Frauen sprachlich in den Beispielsätzen aus zwei verschiedenen Zeitpunkten beschrieben werden. Das Untersuchungsmaterial setzt sich zusammen aus den Beispielsätzen in zwei verschiedenen Ausgaben der Schülerduden Grammatik, die aus den Jahren 1971 und 2010 stammen. Die Beispielsätze werden vielseitig sowohl mit quantitativen als auch qualitativen Methoden analysiert, so dass sowohl Geschlechterrollen als auch die sprachlichen Ausdrucksformen untersucht werden. Die heutige Forschungsrichtung linguistische Geschlechterforschung hat ihren Ursprung in der „zweiten Welle“ der feministischen Bewegung in den 1960ern und 1970ern Jahren. Obwohl die feministische Kritik ursprünglich nur darauf gerichtet wurde, dass die Sprache sexistisch gegen Frauen sein kann, wird in dieser Arbeit die Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern betont. Die Sprache kann sexistisch auch gegen Männer via sprachlicher Mittel oder stereotypischer Rollen sein. In Deutschland sind Schulbücher aus dem Geschlechterblickwinkel nur spärlich seit den 1990ern untersucht worden. Diese Untersuchung nimmt den Forschungsbedarf hierfür auf. Als zentrales Ergebnis der Analyse stellte sich heraus, dass die Frauenrolle sich im Laufe der Zeit zum Teil verändert hat. Besonders im Arbeitsleben kommen Frauen auch in manchen nicht-traditionellen Rollen vor. Frauen sind auch nicht mehr in den Beispielsätzen unterrepräsentiert. Männer wurden aber nur wenig in nicht-traditionellen Rollen gezeigt. Es wurde auch beobachtet, dass die Schulbuchverfasser sichtlich Aufmerksamkeit auf die Frauenrolle gerichtet haben, aber in einige Stellen zeigen, dass dies auf Kosten der Männer passierte. Männer werden nämlich manchmal auf negative Weise portraitiert. Auf geschlechtergerechte Sprache scheint auch nicht so viel Aufmerksamkeit gerichtet worden zu sein, weil noch viele als sexistisch gedachte Sprachformen wie generische Maskulina vorkommen. Nach dieser Untersuchung sollte noch die Männerrolle in verschiedenen Schulbüchern genauer untersucht werden, weil sich herausgestellt hat, dass sie nicht so häufig wie die Frauenrolle beachtet worden ist.
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Der Autor widmet sich der erziehungswissenschaftlichen „Forschungslandschaft im Spiegel der Forschungsevaluation“ im Vereinigten Königreich und stellt Ergebnisse der Research Excellence Framework (REF) vor, eine Forschungsevaluation, die zwischen 2013 und 2014 an allen hochschulischen Einrichtungen im Vereinigten Königreich stattfand. Ein interessantes Ergebnis der referierten REF-Daten ist, dass es keine vollständige Gleichberechtigung zwischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Bezug auf für die Karriere relevante Forschungsmerkmale gibt. (DIPF/Orig.)
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Im Zentrum der vorliegenden Untersuchung steht das 1865 gegründete Töchter-Institut Mathilde Franziska Annekes in Milwaukee, Wisconsin. Dieses Schulprojekt der Achtundvierzigerin und Frauenrechtlerin wird verglichen mit Bildungsreformansätzen der Amerikanerin Catherine Beecher sowie solchen deutscher Pädagogen. Zum einen soll dabei die Besonderheit von Annekes Konzept herausgearbeitet werden, zum anderen soll der Stellenwert der Schule in den Frauenrechtsaktivitäten von Anneke beleuchtet werden. Die Analyse der sozialen Herkunft ihrer Schülerinnenschaft ergibt eine Neubewertung von Annekes Stellung als Frauenrechtlerin in Milwaukee. (DIPF/Orig.)