503 resultados para monarchie constitutionelle
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Boberach: Die preußische Verfassung muß Vorrang haben vor den Beschlüssen der Deutschen Nationalversammlung. Der Eintritt Österreichs in den deutschen Bundesstaat wird abgelehnt. Vorgeschlagen werden eine Reichsrepräsentation der Fürsten und Völker, ein Reichsoberhaupt mit suspensivem Veto gegen die Beschlüsse beider Kammern, Reichssteuern. - Wentzke: Befestigung der Macht Österreichs die wichtigste Frage: nötig Agrargesetzgebung und Befriedigung der Verfassungswünsche Ungarns und der böhmischen und österreichischen Stände. Inzwischen muß Preußen Deutschland näher treten als Bürge seiner verfassungsmäßigen Rechte. Auf der Fürsten-Konferenz am 25. März sind u.a. "die Grundzüge einer künftigen deutschen Reichsverfassung und die Vertretung der Fürsten und Völker bei dieser" zu beraten. Reichsrepräsentation: Deutsches Parlament, zusammengesetzt aus dem Hause der Fürsten, aus welchem das Oberhaupt des Reichs als erbliche Würde hervorgeht, und aus dem Haus der Gemeinen. Das Reichsoberhaupt hat die Vertretung nach Außen, vollziehende Gewalt und Ministerernennung, aber nur suspensives Veto gegen wiederholte Beschlüsse beider Häuser. Das Haus der Fürsten ist gebildet von sämtlichen Souveränen und freien Städten mit verhältnismäßig abgestufter Stimmenzahl. Das Haus der Gemeinen setzt sich zusammen aus den von den Ständeversammlungen gewählten Mitgliedern. Ein ständiger Ausschuß wird meist genügen; das Parlament selbst ist nicht zu häufig zu berufen. Der Reichsverwaltung unterstehen u.a.: Heerwesen; Verfassungsangelegenheiten der Einzelstaaten; Rechtswesen; Zoll, Post, Münze, Freizügigkeit; Reichssteuern. - Der Beitritt ganz Österreichs erscheint, "wenn von der Verwandlung eines Fürstenbundes in einen nationalen Völkerbund die Rede ist", unmöglich. "Es kann daher, wenn sich Österreich ebenfalls dem Deutschen Reichsverbande anschließen wollte, nur von seinen Deutschen Provinzen die Rede sein." Aber auch dabei noch Bedenken, die sich erst bei günstiger innerer Entwicklung Österreichs heben lassen. Jedenfalls muß ein enges Bündnis bleiben. - Die zum 2. April berufenen preußischen Reichsstände können sich erst mit der Bildung eines Deutschen Parlaments befassen, "wenn Regierung und Stände sich vorher über die Grundzüge einer künftigen Verfassung für die Preußische Monarchie geeinigt haben werden."
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Boberach: Der (neben Geheimrat Jonas) im viertgrößten Berliner Wahlbezirk gewählte Abgeordnete wird sich, obwohl selber Anhänger der Republik, der Mehrheitsentscheidung für die konstitutionelle Monarchie beugen, in der die Volksvertretung entscheidet, König und Minister nur raten und warnen dürfen. Die beiden letzten preußischen Ministerien haben das Heer als Hochburg reaktionären Junkertums nicht genug kontrolliert
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Boberach: Der Rechenschaftsbericht bietet einen Abriß der Geschichte der Preußischen Nationalversammlung und bekennt sich zur Republik, für die das deutsche Volk aber noch nicht reif ist. Die oktroyierte Verfassung wird strikt abgelehnt. - Wentzke: Für die Republik ist Deutschland noch nicht reif. Die Einzelstaaten müssen mit den Rechten der Selbständigkeit bestehen bleiben, geben aber von ihrer Souveränität an den Gesamtstaat soviel ab, daß die Einheit, Sicherheit nach Innen, Macht nach Außen, gegründet werden kann. - Für Preußen demokratisch-konstitutionelle Monarchie. Gegen die oktroyierte Verfassung
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Boberach: Wie Bundesrat und Nationalversammlung sollen auch im künftigen Bundesstaat Volksvertretung und Senat als Ländervertretung nebeneinanderstehen. Die Einzelstaaten bleiben konstitutionelle Monarchien. Der Souverän ist das Parlament als Ausdruck des Nationalwillens. Seine Beschlüsse veröffentlicht das nicht mit Vetorecht ausgestattete Bundesoberhaupt, ein gewählter Präsident. Der Senat hat ein suspensives Veto. Die drei größten Bundesfürsten erhalten das Vorschlagrecht für die diplomatischen Vertretungen. - Wentzke: Für den Repräsentativ-Bundesstaat mit zwei Kammern. Senat hat suspensives Veto. Das Bundesoberhaupt ohne Veto. Senat aus je 2 Vertretern der Einzelstaaten, die der Fürst ernennt, ohne Instruktion: der jetzige Bundestag mit den Vertrauensmännern neben der Nationalversammlung ein Bild der künftigen Verfassung. Im Repräsentativ-Bundesstaat ist der Souverän eine moralische Person und zwar das das Parlament, in dem die maiestas populi, der Nationalwille, liegt. Konstitutionelle Monarchie nur in den Einzelstaaten. Das Bundeshaupt übernimmt nur die Veröffentlichung der Beschlüsse: ein Präsident, von Vertretern der Fürsten und des Volkes als oberster Beamter gewählt; ebenso wird das Ministerium gewählt. Für die Vertretung im Auslande haben die drei größten Bundesfürsten Vorschlagsrecht
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Boberach: Die Habsburger Monarchie, die sich auf die Armee verlassen kann, soll gegen die Minderheiten, darunter viele Juden, die in Lesevereinen gegen Österreich hetzen, verteidigt werden. Ministerverantwortlichkeit ist ein Hirngespinst
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Boberach: Gegen die Ablehnung der österreichischen Einladung zur Wiederherstellung der Bundesversammlung wird eingewandt, daß der Deutsche Bund weiterhin besteht und auf internationalem europäischem Recht beruht. Die Bundesversammlung wurde 1848 lediglich vertagt, die Befugnisse des engeren Rates auf die Provisorische Zentralgewalt übertragen. - Wentzke: Stellt gegenüber der Denkschrift fest, daß die europäischen Mächte 1815 den deutschen Bund durch ein föderatives Band begründeten, das den Bundesstaat mit einheitlicher Spitze, den Dualismus und die Monarchie ausschließt. "Es ist europäisches Recht, daß Deutschland ein Staatenbund bleibe, daß Österreich in der Versammlung des Bundes den Vorsitz führe, und daß die Teilnahme an der Bundesgewalt nur in dem in der Bundesakte festgesetzten Stimmenverhältnis ausgeübt werden dürfe, im Übrigen aber alle Bundesglieder von einander unabhängig sind." Hält fest an der Anschauung, daß die Bundesversammlung sich am 12. Juli 1848 nur auf unbestimmte Zeit vertagte und ihre Befugnisse als engerer Rat auf die von ihr eingesetzte provisorische Zentralgewalt übertrug
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Boberach: In den Kapiteln "Vom Volke", "Von der Staatsverfassung" und "Deutschland" werden Begriffe wie Volksfreiheit, Demokratie, Monarchie, Zweikammersystem, das Wahlrecht und die Einheit Deutschlands im konstitutionell-konservativen Sinn mit Fragen und Antworten erläutert
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Boberach: Die konstitutionelle Monarchie ist zwar wünschenswert, aber nicht für ganz Deutschland durchführbar. Deshalb muß jetzt eine Republik errichtet werden. Das Reichsoberhaupt soll mit verantwortlichen Ministern regieren, das Volk frei das Unterhaus wählen, das Oberhaus (Fürstenhaus) aus den Landesfürsten und den Mediatisierten gebildet werden. Die Zeitschrift "Deutsche Tribüne" soll, am besten in der Rheinpfalz, neu erscheinen. - Wentzke: [Der Verfasser] Hat schon vor einem Jahr gefordert (Neueste Gesch. Deutschlands): Ober- oder Fürstenhaus der regierenden Landesherren mit den vormaligen reichsständischen Fürsten und Grafen; Unterhaus von freigewählten Volksvertretern; Reichsoberhaupt mit verantwortlichen Ministern. Konstitutionelle Monarchie für den Gesamtstaat wäre wünschenswert, jetzt aber nicht möglich: daher Republik
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Boberach: Auf die Erklärung politischer Begriffe aus Gesellschaft und Staat folgt die Beschreibung möglicher Verfassungsformen, von denen die konstitutionelle Monarchie bevorzugt, die Republik scharf abgelehnt wird. - Welsch (Projektbearbeiter): Von dem Schriftsteller des 'Jungen Deutschland' und Breslauer Literaturprofessor (seit 1848) Theodor Mundt
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Boberach: Der Demokratie gehört die Zukunft, zum eigenen Bestand muß sich das Königtum daher mit ihr verbünden. Das Ziel ist nicht die Republik, sondern die konstitutionelle Monarchie. Der Staat muß die soziale Frage über die Grundrechte lösen. Der Volkswille soll sich in einem Zweikammersystem mit Senat als erster Kammer ausdrücken
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Boberach: Beide wollen für die konstitutionelle Monarchie mit zwei Kammern, Schutzzölle, beschränkte Gewerbefreiheit eintreten, sie weisen "jede Beeinträchtigung unserer deutschen Volkstümlichkeit" durch Polen zurück
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Boberach: In Form der Diskussion eines politischen Klubs werden außer dem Verhältnis von Kirche und Staat auch die notwendige Reform des Deutschen Bundes und die Vorzüge der konstitutionellen Monarchie vor anderen Staatsformen behandelt. - Welsch (Projektbearbeiter): Geschrieben (unter dem Pseudonym J. Steverlys) am Jahreswechsel 1847/1848 von dem Marburger Juraprofessor a.D. und späteren Abgeordneten der Frankfurter Nationalversammlung Jordan
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Boberach: Bayern ist Musterbeispiel für die Bürokratie in Deutschland, die leider auch von der Provisorischen Zentralgewalt fortgesetzt wird. Der bayerische Verfassungsentwurf würde eine Fürstenrepublik schaffen. Deutschland will einen Kaiser, aber seine Macht soll durch die Fürsten beschränkt werden. - Wentzke: Die regenerierte Bundesversammlung und die Zentralgewalt setzen lediglich die alte Bureaukratie fort. Der bairische [sic!] Entwurf, der nicht aus dem Ministerium hervorging, hat allein den Versuch gemacht, die Forderungen der Landesfürsten aufzustellen. Aber er setzte an die Stelle des Kaisertums die Kollektivsouveränität der Landesfürsten und beschränkte das Direktorium auf die Großstaaten: d.h. eine Republik von gleichberechtigten Fürsten, während Deutschland eine Monarchie war und werden will. Der Siebzehner-Entwurf wollte das Kaisertum dagegen in abgelebten Formen. Für eine Monarchie, deren Träger, der Kaiser, durch eine Reihe von Mittelgliedern herrscht, die innerhalb ihres Kreises selbständig sind. - Baiern das Musterbild bureaukratischen Elends in Deutschland
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Boberach: Ein Aufruf "An das deutsche Volk und seine Vertreter" vom 12. März 1849 fordert, gegen die oktroyierte Verfassung für die österreichische Gesamtmonarchie zu protestieren. Deutschösterreich kann nur föderativ mit den anderen habsburgischen Ländern zusammen bleiben oder muß von den übrigen Ländern getrennt werden. Vorerst soll die Kaiserkrone vom König von Preußen, nach dessen Tode vom Kaiser von Österreich getragen werden. Unter dem 12. April verlangt eine Adresse "An die Zentralgewalt", daß sie die Umwandlung Österreichs in einen Föderativstaat betreibt. Die Forderungen werden durch Entwürfe "einer Erklärung der Bevollmächtigten Deutschlands an den Kaiser von Österreich über Deutschlands Stellung zu Österreich seit dem Erscheinen der oktroyierten Verfassung des 4. März", einer föderativen Grundakte des Kaisers Franz Joseph I. für die österreichische Monarchie, nebst dem Entwurfe eines Manifestes an die Magyaren, einer Erklärung der Bevollmächtigten Deutschlands an den Kaiser von Rußland als Bundesgenossen von Österreich über die Stellung Deutschlands zu Österreich, ein Schreiben an den Reichsverweser vom 6. April und den Vorschlag zu einem Dringlichkeitsantrage bei der Deutschen Nationalversammlung durch eines seiner Mitglieder vom 24. April 1849 ergänzt. - Wentzke: I. An das deutsche Volk. Dat.[iert] 12. März 1849. - Protest der deutschen Stämme gegen die oktroyierte österreichische Verfassung vom 4. März, die die Zerstückelung Deutschlands bedeutet, an die Vertreter der deutschen Einheit in Frankfurt. Die Paulskirche hat sofort festzustellen, daß die deutsch-österreichischen Länder nur in föderativem Verhältnis zur habsburgischen Monarchie bleiben können, sonst muß ihre Trennung von Österreich erfolgen. Da jetzt der noch nicht konsolidierte österreichische Staat mit Deutschland zusammen nicht von einer Hand regiert werden kann, mag Preußens König vorläufig die deutsche Krone tragen, nach dessen Tode Franz Josef. - II. An die Zentralgewalt Deutschlands. Dat.[iert] 12. April 1849. - Verlangt von der Zentralgewalt Vorschläge an den Kaiser von Österreich betr. die Umgestaltung Österreichs zum Föderativstaat. Friedrich Wilhelm IV. ist nochmals die Krone, jetzt auf Lebenszeit, und unter Vorbehalt der Nachfolge des Habsburgischen Hauses anzubieten
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Boberach: Gegen die Schrift "De la démocratie en France" (1849) ist einzuwenden, daß sie Privilegien voraussetzt, die aus der calvinistischen Prädestinationslehre abgeleitet werden. Die konstitutionelle Monarchie ist kein Allheilmittel gegen den Grundwiderspruch, daß die Bourgeoisie die soziale Frage nur beschönigt, während die wahre Demokratie alle Klassen verbessern will. - Wentzke: Gegen die Prädestinationslehre des Calvinisten Guizot, dessen Gott ein privilegierter Gott ist. Seine Bourgeoisie will die sozialen Schäden verhüllen, während die wahre Demokratie der Gesellschaft die tiefe Kluft zeigt, vor der sie steht, und eine geistige und materielle Verbesserung aller Klassen anstrebt. Gegen das Allheilmittel der konstitutionellen Monarchie