982 resultados para Ward, Genevieve, 1838-1922.
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Société d'encouragement au travail en faveur Israélites indigents du Bas-Rhin
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von Wolf Meyer Dessauer
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von Siegmund Salfeld
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von Ignaz Briess
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[Verf.: Zadoc Kahn]
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Guido Kisch
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Welsch (Projektbearbeiter): Abdruck zweier anläßlich der Beisetzung der Berliner Märzgefallenen verfaßter Liedtexte
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Welsch (Projektbearbeiter): Bitter-sarkastische Kommentierung der Beisetzung der am 16. Oktober 1848 in einer gewalttätigen Auseinandersetzung mit der Bürgerwehr getöteten Arbeiter: "Die zehn Särge voll Errungenschaften ... waren ... ufgeputzt mit Blumen un Kränze wie der 19. März mit Versprechungen; aber mit den eigentlichen Inhalt sind et hier wie da reene Leichen."
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Gotthold Salomon
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Der Irrtum gehört bekanntlich zum allgemeinen Teil des Privatrechts. Der im 19. Jh. geschmiedeter Irrtumsbegriff erscheint jedoch gegenüber dem römischen Errorsbegriff viel geringer. Die Auswirkungen des Letzteren gehen über das gesamte Privatrecht weit hinaus. Diese Anschauung – einer das Menschenleben allumfassenden «Welt des Irrtums» (Goethe) – vertrat Philipp Lotmar (1850-1922) als er sein Werk «Das römische Recht vom error» schrieb. Der Gelehrte wollte ein gänzliches System formulieren, deren Vollständigkeit und universales Charakter die Mängel der früheren Darstellungen – vor allem deren von Savigny (1840) und Zitelmann (1879) – erfüllen würde. Dazu sollte anhand der römischen Quellen der Begriff von Error und seine Rechtsfolgen für das ganze Privatrecht und darüber hinaus neu bestimmt werden. Lotmar’s posthumes Manuskript bildet jetzt Gegenstand eines Editionsprojektes an der Universität Bern.
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Dank des Erzherzogs für die freundliche Aufnahme in Frankfurt