1000 resultados para Deutsche Evangelische Kirche
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Boberach: Auf historischer Grundlage soll ein neues Deutsches Reich organisch erwachsen
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Boberach: Aus Darlegungen über die Verfassung und das Bekenntnis der Kirche und das Recht der evangelischen Kirche Preußens wird gefolgert, daß die Beseitigung der landesherrlichen Kirchengewalt nicht unbedenklich ist
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Boberach: Für die bevorstehenden Wahlen werden die Vertreter eine konstitutionellen Monarchie empfohlen
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Boberach: Durch die Revolution wird die Volkssouveränität verwirklicht
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Boberach: Die Veröffentlichung des Einladungsschreibens an den Großherzog von Baden vom 1. Mai, der Eröffnungsrede Friedrich Wilhelms IV. am 9. und der Protokolle der vier Sitzungen vom 10. bis 14. Mai sowie der Instruktion für den Gesandten in Wien vom 16. soll deutlich machen, daß Preußen am Dreikönigsbündnis festhalten will. - Wentzke: Gang der Konferenzen seit dem Einladungsschreiben des Königs von Preußen. Abdruck der Reden und Aktenstücke
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Boberach: Preußen lehnt weiterhin den von der Nationalversammlung "durch diktatorische endgültige Anordnung" angestrebten Bundesstaat mit gesamtdeutschem Parlament und Zentralregierung ab, wird sich aber einem völkerrechtlichen Staatenbund als freiwilligem Zusammenschluß an die Spitze stellen, wenn Konzessionen an die Demokratie unterbleiben
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Boberach: Programme, Beschlüsse und Protokolle werden wiedergegeben, teils auch kommentiert. - Wentzke: Referat über Zusammensetzung, Programm und Beschlüsse der erwähnten Körperschaften, vor allem des Vorparlaments und der Siebzehner
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Boberach: Am Beispiel der für Hannover notwendigen Truppenteile mit Gliederung und Stellenplänen wird nachgewiesen, daß die Militärlasten bei allgemeiner Wehrpflicht und Bildung einer schlagkräftigen Volkswehr niedriger würden als bei den bisherigen Bundeskontingenten. Stehendes Heer und Bürgerwehr können in der Volksbewaffnung aufgehen. Alle Streitkräfte sind auf die Reichsverfassung zu vereidigen
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Boberach: Der Entwurf für eine deutsche Wehrverfassung wird als ungenügend zurückgewiesen und nachgewiesen, daß den Ausschußmitgliedern die notwendigen militärischen Kenntnisse fehlten
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Boberach: Die Unruhe in dem seit der Ersten Polnischen Teilung preußischen Netzedistrikt ist nur eine Folge der Agitation des polnischen Adels. Weil der Bodenpreis in der Provinz Posen niedrig ist, sollen sich Binnendeutsche dort ansiedeln
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Boberach: Die Herrscher von Preußen und Österreich sollen abwechselnd jeweils für 6 Jahre als Kaiser regieren, wobei der andere die Stellung eines Mitkaisers haben, ein Fürstenrat mitwirken soll
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Boberach: Die konstitutionelle Monarchie ist zwar wünschenswert, aber nicht für ganz Deutschland durchführbar. Deshalb muß jetzt eine Republik errichtet werden. Das Reichsoberhaupt soll mit verantwortlichen Ministern regieren, das Volk frei das Unterhaus wählen, das Oberhaus (Fürstenhaus) aus den Landesfürsten und den Mediatisierten gebildet werden. Die Zeitschrift "Deutsche Tribüne" soll, am besten in der Rheinpfalz, neu erscheinen. - Wentzke: [Der Verfasser] Hat schon vor einem Jahr gefordert (Neueste Gesch. Deutschlands): Ober- oder Fürstenhaus der regierenden Landesherren mit den vormaligen reichsständischen Fürsten und Grafen; Unterhaus von freigewählten Volksvertretern; Reichsoberhaupt mit verantwortlichen Ministern. Konstitutionelle Monarchie für den Gesamtstaat wäre wünschenswert, jetzt aber nicht möglich: daher Republik
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Welsch (Projektbearbeiter): Veröffentlichung der anläßlich der Einsegnung der Märzgefallenen von dem katholischen Geistlichen Ruland, dem Kaplan der Berliner St.-Hedwigs-Gemeinde gesprochenen Trauerworte
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Wentzke: Rühmt die englische Verfassung als Gesamtwirkung der selbständigen Bewegung Aller, von der freien Gemeinde an: monarchisches, erbliches Oberhaupt, verantwortliches Ministerium, Ober- und Unterhaus. Für den Bundesstaat ist Nord-Amerika Vorbild: Kern der ganzen Verfassung der oberste Bundesgerichtshof. Höhere Entwicklung der Freiheit in Deutschland, wo die Zentral-Einheit des parlamentarischen Staates auf bedingt selbständigen Staaten ruhen muß. Bedenken gegen den Siebzehnerentwurf. Grundsätze müssen vielmehr sein: 1. bedingte Selbständigkeit der Einzelstaaten; 2. persönliches Bundeshaupt; 3. Senat: Oberhaus aus 161 Reichsräten, 6 Virilstimmen der jetzt zu mediatisierenden Fürsten und (nur in der Londoner Ausgabe) 24 Collektivstimmen [sic!] der Standesherren; 4. Volkshaus; 5. Bundesgericht, in dem die drei Elemente der Bundesverfassung, Oberhaupt, Ober- und Unterhaus, gleichmäßig vertreten sind. Die Fürsten bilden mit den 17 Stimmen der engeren Versammlung des Bundestages den Staatsrat. Erbmonarchie jetzt unmöglich, da Österreich nicht in der Lage ist, die Krone zu übernehmen; würde es aber übergangen, so würde durch ein Lossagen Österreichs das deutsche Element im Osten vernichtet werden. Eine Bundes-Wahlmonarchie, in der alle regierenden Fürsten Wähler, alle wählbar sind, läßt die Zukunft frei