Die deutsche Volkswehr im Sinne des zu erwartenden Reichs-Wehrgesetzes durch die beispielsweise Formation des Hannoverschen Contingents als 19tes Armeecorps


Autoria(s): Hellrung, Carl Ludwig
Data(s)

1848

Resumo

Boberach: Am Beispiel der für Hannover notwendigen Truppenteile mit Gliederung und Stellenplänen wird nachgewiesen, daß die Militärlasten bei allgemeiner Wehrpflicht und Bildung einer schlagkräftigen Volkswehr niedriger würden als bei den bisherigen Bundeskontingenten. Stehendes Heer und Bürgerwehr können in der Volksbewaffnung aufgehen. Alle Streitkräfte sind auf die Reichsverfassung zu vereidigen

dargest. von C. L. Hellrung

In Fraktur

Formato

58 S.

Identificador

urn:nbn:de:hebis:30:2-18940

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:30:2-18940

system:083729127

Idioma(s)

ger

Publicador

Jänecke

Stadt- und Universitätsbibliothek

Tipo

Text