Die deutsche Volkswehr im Sinne des zu erwartenden Reichs-Wehrgesetzes durch die beispielsweise Formation des Hannoverschen Contingents als 19tes Armeecorps
Data(s) |
1848
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Resumo |
Boberach: Am Beispiel der für Hannover notwendigen Truppenteile mit Gliederung und Stellenplänen wird nachgewiesen, daß die Militärlasten bei allgemeiner Wehrpflicht und Bildung einer schlagkräftigen Volkswehr niedriger würden als bei den bisherigen Bundeskontingenten. Stehendes Heer und Bürgerwehr können in der Volksbewaffnung aufgehen. Alle Streitkräfte sind auf die Reichsverfassung zu vereidigen dargest. von C. L. Hellrung In Fraktur |
Formato |
58 S. |
Identificador |
urn:nbn:de:hebis:30:2-18940 http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:30:2-18940 system:083729127 |
Idioma(s) |
ger |
Publicador |
Jänecke Stadt- und Universitätsbibliothek |
Tipo |
Text |