1000 resultados para Europäische Union, Wirtschafts - und Währungsunion, Asylrecht
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by Edward J. Stark
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Unter der Leitung von Prof. Dr. Alberto Achermann vom Zentrum für Migrationsrecht der Universität Bern, der gleichzeitig Vizepräsident der nationalen Kommission zur Verhütung der Folter ist, diskutierten Fachleute aus Forschung, Verwaltung, Justiz und Anwaltschaft die Frage, wie praktikable und zufriedenstellende Lösungen für die komplexen Anforderungen des Asylverfahrens gefunden werden könnten.
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Hunger und Fehlernährung gehören zu den grössten Herausforderungen in Bezug auf die Weltgesundheit und eine nachhaltige Entwicklung. Die Zahl der an Hunger leidenden Menschen ist grösser als die gesamte Bevölkerung der USA, Kanadas und der Europäischen Union. Eine gesicherte Welternährung ist erreichbar, sofern die Weltgemeinschaft entschlossen handelt.
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Menschliche Gesellschaften sind in hohem Mass dem Klima und dem Witterungsverlauf ausgesetzt. Dies gilt insbesondere für die vorindustrielle Zeit. Im vorliegenden Band stellt die Autorin eine umfangreiche und detaillierte Klimarekonstruktion für den Raum der Burgundischen Niederlande im 15. Jahrhundert vor. Diese umfasst einerseits detaillierte Beschreibungen aus zeitgenössischen Quellen und andererseits Temperatur- sowie Niederschlagsindices in saisonaler Auflösung. Die Klimarekonstruktion dient als Untersuchungsgrundlage für die Frage nach dem Einfluss des Witterungsverlaufes auf die Wirtschaft in den Burgundischen Niederlanden. Getreidepreise stellen im Spätmittelalter den zuverlässigsten Konjunkturbarometer dar und sind darüber hinaus in grosser Zahl überliefert. Getreide – ein unverzichtbares Grundnahrungsmittel und wichtiges Massenhandelsgut – ist einen Grossteil des Jahres auf den Äckern direkt der Witterung ausgesetzt. Eine statistische Auswertung von Preisreihen verschiedener Getreidearten und den saisonalen Indices zeigt den teilweise sehr engen Zusammenhang beider Grössen auf. Allerdings stellt der Witterungsverlauf nur einen von vielen Faktoren dar, die Einfluss auf die Getreidepreiskonjunktur nehmen. Diese anderen Faktoren werden detailliert vorgestellt und diskutiert. Drei Phasen mit sehr hohen Getreidepreisen – die Hungerkrisen der zweiten Hälfte der 1430er, zu Beginn der 1480er und im Übergang der 1480er zu den 1490er Jahren – fallen im Verlaufe des 15. Jahrhunderts auf. Die Autorin legt dar, welche weiteren relevanten Faktoren im zeitlichen und geographischen Umfeld dieser Hungerkrisen neben dem Witterungsverlauf eine Rolle für den exzessiven Getreidepreisanstieg spielten.
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Boberach: Mitgeteilt werden Daten über Geschichte, Größe, Bevölkerung, Produkte, Industrie, Transportmittel, Staatsverwaltung, Einnahmen, Schulden, Heerwesen, Regierungsform, Zusammensetzung der Kammern, mediatisierte Fürsten, Zivil-Listen, Konsumtions-, Geburts-, Sterbe- und Proletariats-Verhältnisse mit einem Anhange: Europäische Zahlen (nach Berghaus, Dieterici, Galleti, Hassel, Merz, v. Rheden, Winderlich u.a.)
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Weshalb liegt der grösste Flughafen der Schweiz heute in Zürich-Kloten? Welche Rolle spielte der Fluglärm bei der Entwicklung der Flughäfen Genf-Cointrin und Basel-Mülhausen? Wie entstanden in der Schweiz die ersten Luftstrassen und seit wann gibt es Fluglotsen? Erstmals wird die Geschichte der Flughäfen, der Flugplätze und der Flugsicherung in der Schweiz von den Anfängen bis zum Ende des 20. Jahrhunderts umfassend dargestellt. Der Autor fokussiert nicht auf einzelne Anlagen, sondern nimmt eine gesamtschweizerische Perspektive ein, die er in einen globalen Zusammenhang stellt. Aus dem umfangreichen Quellenmaterial rekonstruiert er die Entstehung und Entwicklung der Luftfahrtinfrastruktur in der Schweiz und beleuchtet die Auswirkung verschiedener Rahmenbedingungen und Akteure auf diese Entwicklung. Dabei berücksichtigt er ein breites Spektrum an Faktoren: beispielsweise die im Luftverkehr besonders wichtigen internationalen Einflüsse, den seit der Zwischenkriegszeit bestehenden Konkurrenzkampf zwischen den Flugplatzstandorten, die Rolle des Bundes oder die nach dem Zweiten Weltkrieg aufkommende Fluglärmthematik. Nebst den heute noch bestehenden Standorten werden auch längst aufgehobene Infrastrukturen sowie nie verwirklichte Projekte thematisiert, darunter der europäische Zentralflughafen für interkontinentale Grosswasserflugzeuge am Bodensee sowie die schweizerischen Zentralflughäfen in Bern-Utzenstorf und auf dem Neuenburgersee.
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Boberach: Der Berliner Kongreß hat ergeben, daß Bayern eine Teilung Deutschlands in sieben Staaten will, in denen die kleineren Einzelstaaten aufgehen sollen. Preußen muß dagegen an den Unionsplänen festhalten, auch wenn sie nur zu einem Großpreußen führen, um sich als Großmacht zu behaupten. - Wentzke: Billigt die Absichten der preußischen Politik nach 1849, aber nicht ihre Mittel. Eine Union Preußens mit den Kleinstaaten wird nur ein Großpreußen ergeben. Aber ein Zurückweichen würde ein Aufgeben seiner Stellung als Großmacht bedeuten. Nur durch Preußen kann die Idee Baierns [sic!] von einer Heptarchie: Großpreußen, Großbaiern, Großhessen, Großhannover etc., die durch Einverleibung der Kleinstaaten erreicht werden soll, abgewendet werden
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Boberach: Die Vereinbarkeit von Unionsverfassung und Bundesverfassung wird aus dem Reichsstaatsrecht begründet, so daß Preußen beanspruchen kann, alle Unionsstaaten in der Bundesversammlung zu vertreten. - Wentzke: Der Rechtsboden der Union ist der des Deutschen Bundes, in dem das alte Reichsstaatsrecht als Interpretationsmittel für das Bundesrecht anzusehen ist. Bündnisrecht der Stände des Reichs untereinander also rechtlich unbestritten. Absichten der Union: 1. Abtretung gewisser Souveränitätsrechte der Einzelstaaten an die Gesamtheit der Union; 2. Einsetzung eines Staatengerichtshofs; 3. Organisation der militärischen Kräfte. In der Bundesversammlung wird eine einzige von Preußen ernannte Gesandtschaft sämtliche Unionsstaaten vertreten. Der Deutsche Bund also besteht als völkerrechtliche Vereinigung der souveränen Einzelstaaten weiter; dagegen bedeuten die beiden letzten einstimmigen Beschlüsse der Bundesversammlung "eine definitive Aufhebung des auf der Existenz der Bundesversammlung beruhenden staatsrechtlichen Teils des Bundesrechts". Auch Österreich ist bereits dadurch, daß es seine deutschen Lande einer der Bundeseinwirkung entzogenen Gesetzgebung unterworfen hat, aus dem Bunde in staatsrechtlicher Beziehung ausgetreten. Danach ist die Kompetenz der ev[tl]. anzuerkennenden neuen Bundesversammlung zu umschreiben
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Boberach: Kleindeutschland soll sich mit der Union im Dreikönigsbündnis unter Vorherrschaft Preußens abfinden. - Wentzke: Der Deutsche Bund ist kein Staatenbund, sondern ein Bundesstaat. Das Bedürfnis seiner Ausbildung: Sicherheit sowie ungehinderter Verkehr im Innern und Schutz gegen äußere Angriffe. Österreich kann kein Bestandteil des neuen Deutschen Bundes bilden, es genügt ein Schutz- und Trutzbündnis. Kritik des bairischen Direktoriums, Empfehlung der Union
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Boberach: Der Verfassungsentwurf der Union garantiert der in allen Staatsangelegenheiten entscheidenden Geldaristokratie durch das Dreiklassenwahlrecht auch noch die unbedingte Alleinherrschaft im Volkshaus
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Boberach: Preußen und Österreich sollen in einem geeinten Deutschland abwechselnd das Präsidium ausüben, Abgeordnete der Landtage der Einzelstaaten einen Bundesrat bilden, der an der Bundesregierung beteiligt und gleichzeitig Bundesschiedgericht ist. Polen soll mit eigener nationaler Verfassung mit Preußen eine Union bilden, der König abwechselnd in Berlin und Warschau residieren. Preußen, Polen, Litauen, Kurland, Livland sollen in einem baltischen Bundesstaat als Gegenstück zur Vereinigung der Donauländer mit Österreich vereinigt werden. Mitteleuropa (mit Elsaß, Lothringen, Belgien, Niederlanden, Schweiz) soll vom Ärmelkanal bis zum Schwarzen Meer ein einheitliches Zollgebiet werden. - Wentzke: Preußen ist hinfort nur ein Glied des großen deutschen Reiches. Verlangt für Polen eine besondere nationale Verfassung und Union mit Preußen: der König residiert abwechselnd in Berlin und Warschau. Der Angliederung der Donauländer an Österreich wird im Nordosten ein baltischer Bundesstaat (Preußen, Polen, Litthauen [sic!], Kurland, Livland) entsprechen. Keine Erneuerung des alten Polen! Preußen und Österreich als Föderativstaaten können nicht unter die deutsche Zentralgewalt treten. Die deutschen Staaten werden unter einem Vorort geeint, der mit Preußen und Österreich ein Direktorium mit wechselndem Präsidium bildet. Ihm zur Seite ein Bundesrat aus Abgeordneten der deutschen Landtage; zusammen als Bundesregierung: Auswärtiges, Presse und Universitäten, Bundesschiedsgericht ihre Aufgaben. Durch den Föderalismus werden wir Elsaß, Lothringen, Holland, Belgien, Schweiz wiedergewinnen. Der deutsche Geist ist der wahre Kaiser
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Boberach: Die diplomatische Überlegenheit Österreichs zwingt Preußen zum Krieg für die Neuordnung der deutschen Verhältnisse und trotz der Olmützer Punktation zur Verwirklichung der kleindeutschen Union. Wegen Slawen und Ungarn kann Österreich nicht Zentralgewalt sein