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Boberach: Ein Aufruf "An das deutsche Volk und seine Vertreter" vom 12. März 1849 fordert, gegen die oktroyierte Verfassung für die österreichische Gesamtmonarchie zu protestieren. Deutschösterreich kann nur föderativ mit den anderen habsburgischen Ländern zusammen bleiben oder muß von den übrigen Ländern getrennt werden. Vorerst soll die Kaiserkrone vom König von Preußen, nach dessen Tode vom Kaiser von Österreich getragen werden. Unter dem 12. April verlangt eine Adresse "An die Zentralgewalt", daß sie die Umwandlung Österreichs in einen Föderativstaat betreibt. Die Forderungen werden durch Entwürfe "einer Erklärung der Bevollmächtigten Deutschlands an den Kaiser von Österreich über Deutschlands Stellung zu Österreich seit dem Erscheinen der oktroyierten Verfassung des 4. März", einer föderativen Grundakte des Kaisers Franz Joseph I. für die österreichische Monarchie, nebst dem Entwurfe eines Manifestes an die Magyaren, einer Erklärung der Bevollmächtigten Deutschlands an den Kaiser von Rußland als Bundesgenossen von Österreich über die Stellung Deutschlands zu Österreich, ein Schreiben an den Reichsverweser vom 6. April und den Vorschlag zu einem Dringlichkeitsantrage bei der Deutschen Nationalversammlung durch eines seiner Mitglieder vom 24. April 1849 ergänzt. - Wentzke: I. An das deutsche Volk. Dat.[iert] 12. März 1849. - Protest der deutschen Stämme gegen die oktroyierte österreichische Verfassung vom 4. März, die die Zerstückelung Deutschlands bedeutet, an die Vertreter der deutschen Einheit in Frankfurt. Die Paulskirche hat sofort festzustellen, daß die deutsch-österreichischen Länder nur in föderativem Verhältnis zur habsburgischen Monarchie bleiben können, sonst muß ihre Trennung von Österreich erfolgen. Da jetzt der noch nicht konsolidierte österreichische Staat mit Deutschland zusammen nicht von einer Hand regiert werden kann, mag Preußens König vorläufig die deutsche Krone tragen, nach dessen Tode Franz Josef. - II. An die Zentralgewalt Deutschlands. Dat.[iert] 12. April 1849. - Verlangt von der Zentralgewalt Vorschläge an den Kaiser von Österreich betr. die Umgestaltung Österreichs zum Föderativstaat. Friedrich Wilhelm IV. ist nochmals die Krone, jetzt auf Lebenszeit, und unter Vorbehalt der Nachfolge des Habsburgischen Hauses anzubieten
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Welsch (Projektbearbeiter): Protest gegen die Usurpatoren Polens
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Welsch (Projektbearbeiter): Protest gegen Tendenzen, aus einer Volksrepräsentation einen de-facto-Beirat des Bundestages zu machen
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Welsch (Projektbearbeiter): Protest gegen die Einführung einer provisorischen Zentralgewalt für Deutschland durch die Deutsche Nationalversammlung nebst namentlicher Aufführung derjenigen Abgeordneten (der Linken), die gegen das betreffende Gesetz stimmten. Erklärung des Abgeordneten Kapp über seinen Austritt aus der Nationalversammlung
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Welsch (Projektbearbeiter): Protest gegen die Einberufung der landwehrpflichtigen Mannschaften Berlins durch den Kriegsminister
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Welsch (Projektbearbeiter): Protest der Halberstädter Bürgerwehr gegen den Gesetzentwurf der Preußischen Nationalversammlung vom 7. Juli 1848, der die Bürgerwehr zum Willkürinstrument einzelner Beamter macht
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Welsch (Projektbearbeiter): Protest gegen Bestrebungen, Schule und Kirche zu trennen sowie Einforderung einer Garantie für den bestehenden Besitz und das Vermögen der Religionsgesellschaften
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Welsch (Projektbearbeiter): Protest gegen Bestrebungen der preußischen Kreis- und Gemeindeverwaltungen, die anstehenden Wahlen im antidemokratischen Sinne zu beeinflussen
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Welsch (Projektbearbeiter): Protest gegen die Verabschiedung des Bürgerwehrgesetzes durch die Nationalversammlung (13. Oktober 1848), die die Bürgerwehr zu einer de-facto-Hilfstruppe der Polizei macht
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Welsch (Projektbearbeiter): Stellungnahme Sethes zum Konflikt von Krone und Nationalversammlung: Der Protest der Volksvertreter gegen das Ministerium Brandenburg stellt einen Eingriff in die Rechte des Königs dar. Da eine Verfassung jedoch bislang nicht geschaffen wurde, sind nach wie vor die alten Gesetze gültig, und danach ist a) der König berechtigt, die Nationalversammlung an einen beliebigen Ort zu berufen und zu verlegen, b) die Regierung berechtigt, den Belagerungszustand zu verhängen und c) gibt es keinerlei rechtliche Grundlage für eine Anklage gegen das Staatsministerium. Eine Anklage jedoch, die das Staatsministeriums des Hochverrats bezichtigt (§ 92, Tit. 20, Tl. II Allg. Landrecht) ist rechtlich unhaltbar. Vonnöten ist folglich die alsbaldige Ausarbeitung einer Verfassung
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Welsch (Projektbearbeiter): Protest von 92 Urwählern des 83. Bezirks gegen ein Wahlprogramm vom 29. Dezember 1848, das zwar im Namen des 83. Bezirks abgefaßt, aber dazu nicht legitimiert ist. Ablehnung der Tendenz besagten Wahlprogramms, nur Abgeordnete der sogenannten Brandenburgischen Fraktion wählen zu lassen
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Welsch (Projektbearbeiter): Protest des Constitutionellen Clubs Berlin gegen den Erlaß des Ministeriums Camphausen vom 10. Mai 1848, in dem der Prinz von Preußen zur Rückkehr nach Berlin aufgefordert wird
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Welsch (Projektbearbeiter): Der Verwaltungsrat der Wiener Nationalgarde erläutert die Beweggründe für seinen Protest gegen die vom Sicherheitsausschuß für den 28. Juli 1848 angeordnete Totenfeier und weist die Kritik, er erkenne die Revolution und ihre Folgen nicht an, als offensichtlich lächerlich zurück
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Welsch (Projektbearbeiter): Antwort des Reichstages auf ein Schreiben von Jellačić: Der Reichstag hat alle seine Kräfte aufgeboten, um die Bevölkerung vor Feindseligkeiteng gegen das Militär abzubringen. Gegen die Zernierung Wiens, die Entwaffnung der Nationalgarden der umliegenden Ortschaften sowie die dortigen Requisitionen muß er seinen entschiedenen Protest einlegen. Was die Frage des Eindringens ungarischer Truppen nach Österreich betrifft, so bleibt festzustellen, daß der Reichstag die Ungarn nicht ins Land gerufen hat und sie daher auch nicht "hinaus decretiren" kann. Frieden ist nur durch den sofortigen Rückzug Jellačićs nach Kroatien sowie die vorherige Wiederbewaffnung der Nationalgarden möglich. Geschieht dies nicht, ist ein Kampf mit den ungarischen Truppen unvermeidlich
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Welsch (Projektbearbeiter): Der Wiener Gemeinderat lehnt es ab, eine Anordnung des Fürsten Windisch-Graetz über die Veröffentlichung von Maueranschlägen auszuführen und erklärt, er habe nur vom Innenministerium Weisungen entgegenzunehmen. Hinweis auf den Protest des Reichstages die Amtshandlungen des Fürsten betreffend