999 resultados para Goeben, August Karl Friedrich Christian von, 1816-1880.
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Erörtert u. beantwortet von Karl Heinrich Christian Plath
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In diesem Beitrag wird die editorische und politische Vorgeschichte der HKG nachgezeichnet.
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The aim of our study was to evaluate the quality of histo- and cytomorphological features of PAXgene-fixed specimens and their suitability for histomorphological classification in comparison to standard formalin fixation. Fifteen colon cancer tissues were collected, divided into two mirrored samples and either formalin fixed (FFPE) or PAXgene fixed (PFPE) before paraffin embedding. HE- and PAS-stained sections were scanned and evaluated in a blinded, randomised ring trial by 20 pathologists from Europe and the USA using virtual microscopy. The pathologists evaluated histological grading, histological subtype, presence of adenoma, presence of lymphovascular invasion, quality of histomorphology and quality of nuclear features. Statistical analysis revealed that the reproducibility with regard to grading between both fixation methods was rather satisfactory (weighted kappa statistic (k w) = 0.73 (95 % confidence interval (CI), 0.41-0.94)), with a higher agreement between the reference evaluation and the PFPE samples (k w = 0.86 (95 % CI, 0.67-1.00)). Independent from preservation method, inter-observer reproducibility was not completely satisfactory (k w = 0.60). Histomorphological quality parameters were scored equal or better for PFPE than for FFPE samples. For example, overall quality and nuclear features, especially the detection of mitosis, were judged significantly better for PFPE cases. By contrast, significant retraction artefacts were observed more frequently in PFPE samples. In conclusion, our findings suggest that the PAXgene Tissue System leads to excellent preservation of histomorphology and nuclear features of colon cancer tissue and allows routine morphological diagnosis.
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von C. F. Koch
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von Johann Friedrich Schröder
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entworfen von Hess, Stadtbaumeister ; Steindruck von Johann Susenbeth
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von Karl Friedrich Lutheritz
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Boberach: Der Präsident des Reichsministeriums [des Innern] entwickelt als Programm: Vorrang des Vereinbarungsprinzips, Bundesstaat, Beschränkung der Aufgaben der Nationalversammlung, die praktisch erloschen ist, während die Provisorische Zentralgewalt weiter besteht. Die vieldeutigen Fremdwörter "Revolution" und "Volkssouveränität" sollen durch "Umwälzung" und "Hoheit" ersetzt werden.. - Wentzke: Verfaßt für den Reichsverweser bei Übernahme des Ministeriums am 13. Mai: Die Berechtigung der Nationalversammlung ist durch ihren Auftrag umschrieben: 1. nur konstituierend (=abfassend); 2. Zustimmung der Regierungen vorbehalten; 3. Grundlage der Bundesstaat. Ihre Befugnis, die Reichsminister zur Verantwortung zu ziehen, ist durch Erledigung ihrer Aufgabe (durch Vollbringung oder durch Erkenntnis des Unvermögens) erloschen, während die Zentralgewalt auf Grund des Gesetzes vom 28. Juni [1848 bestehen] bleibt. - Welsch (Projektbearbeiter): Samt dem Abdruck eines Schreibens des Constitutionellen Vereins des Kreises Rothenburg () an Grävell
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Welsch (Projektbearbeiter): Beschreibung der Schlacht von Kolding (22./23. April 1849): Sieg der schleswig-holsteinischen Armee unter Bonin über die Dänen unter Bülow
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Welsch (Projektbearbeiter): Darstellung der Schlacht bei Schleswig: Sieg der von preußischen und anderen Bundestruppen unterstützten schleswig-holsteinischen Armee über die Dänen (23. April 1848)
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Boberach: Überlegungen über verschiedene Staatsformen führen zum Schluß, daß Deutschland ein Bundesstaat aus konstitutionellen Einzelstaaten sein soll, in dem die Regierungsgewalt zwischen Österreich, Preußen und Bayern alle zwei Jahre alternieren könnte. Ein Senat aus Regierungsvertretern der Länder und eine Volkskammer aus direkten Wahlen sollen die Legislative bilden. Die deutschen Gebiete Österreichs könnten eine Sekundogenitur werden. - Wentzke: Theoretische Erörterungen. Das Proletariat ist nur durch Auswanderung zu befriedigen. In Deutschland bis jetzt drei Parteien: 1. für repräsentative Demokratie; 2. für konstitutionelle Monarchie; 3. für einen vollendeten Bundesstaat aus konstitutionellen Staaten. Gegen 1., weil hier die ganze Staatsgewalt in den Händen der gewählten, dem Volke fernstehenden Aristokratie liegt. Gegen 2., weil man nicht die volle Konsequenz ziehen und die Einzelstaaten nicht zu lediglich bürgerlichen Gesellschaften machen will. Außerdem ist der an die Spitze zu stellende Monarch auf friedlichem Wege gar nicht zu haben; gegen die theoretische Verfassungsmacherei. Der mächtigste Herrscher allein wäre der gegebene Mann; wir aber besitzen zwei solche Fürstenhäuser, und weder Österreich noch Preußen kann Deutschland entbehren. Daher nur möglich 3.; auch der alte Bund besaß schon Verpflichtungen, die hinüber führten vom Staatenbund zum zusammengesetzten Staat, zum Reich. Im neuen Bundesstaat bleibt Deutsch-Österreich beim Reiche, ev.[tl.] errichtet der Kaiser von Österreich hier eine Sekundogenitur. Stimmberechtigung der Einzelstaaten nach ihrer Seelenzahl. Staatsgewalt des Bundesstaats ausgeübt 1. im Senat, aus Vertretern der Landesregierung, halb so stark wie 2. die Volkskammer, aus direkten Wahlen. Übereinstimmung beider Kammern schafft Gesetzeskraft. Bundesgericht: aus 100 von der Volkskammer vorgeschlagenen Juristen wählt der Senat 50 Mitglieder. Regierungsgewalt von Östereich, Preußen, Baiern alle zwei Jahre wechselnd ausgeübt: Heerwesen und Auswärtiges, Garantie der Einzelverfassungen, Regelung der Auswanderung
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Boberach: Die von Nickel vertretenen Forderungen der Linken werden zurückgewiesen. Die Verfassung ist mit der Krone zu vereinbaren. Die entschädigungslose Beseitigung der Feudalrechte ist ein Angriff auf das Eigentum und kann nicht aus dem Prinzip der Gleichheit aller Staatsbürger abgeleitet werden
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Welsch (Projektbearbeiter): Satire auf den Werdegang der sehr weitgehenden und radikalen Forderungen der Berliner Volksredner, der immer nach demselben Muster abläuft: die Forderungen werden auf einer Volksversammlung vom Redner formuliert und von der Versammlung gutgeheißen. Darauf wird eine Deputation gebildet, die die fraglichen Forderungen der Nationalversammlung als Petition übergibt. Nach dem Empfang der Deputation durch die Nationalversammlung macht sich der Abgeordnete D'Ester die Petition zu eigen und übergibt sie dem Präsidenten, der sie in die Kommissionen verweist. Die Kommissionen wiederum beraten darüber und erstatten am nächsten Tag Bericht. "Un so war et, un so is et, un so wird et bleiben." Geschildert vor dem Hintergrund der Niederschlagung der Wiener Revolution am Beispiel einer - fiktiven - Rede von Adolph Friedrich Karbe