993 resultados para Verein der Freunde Herbartscher Pädagogik in Thüringen.
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Alfred Rosenberg
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[redaktzie kolegie: Rafael Mahler ... ]
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von J. Salat
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von L. Munk
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Since the early 2000s the Mongolian Buddhist masked ritual dance, in the Khalkh-Mongolian language called Tsam, has been re-introduced to the Mongolian religious field. Nowadays a couple of Buddhist monasteries in Mongolia perform the Tsam once a year. This paper examines the Mongolian masked dance in its historical and contemporary aspects, with a special focus on the Khüree Tsam. It provides an overview of the Tibetan history of the masked ritual dance and its historical Mongolian developments, as well as an ethnographic study of the 2009 performance of the Khüree Tsam in Dashchoilin monastery of Ulaanbaatar. Whereas the historical part of this paper draws on Tibetan and Mongolian dance manuals and chronicles, the ethnographic part is methodologically based on participant observation, expert and semi-structured interviews. Finally, the paper discusses the changes and adaptations the Khüree Tsam underwent within and outside the monastic context in today’s Mongolia.
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Aus: Het boek ; [17.] 1928
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Boberach: In der Verfassung der "Narren der Paulskirche" hat Michel rechtzeitig die rote Republik entdeckt. Provisorische Zentralgewalt und Provisorische Regierung von Baden haben provisorisch regiert, aber definitiv ruiniert.. - Welsch (Projektbearbeiter): In Form von insgesamt 24 kurzen Gedichten
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Boberach: Das Dreikönigsbündnis widerspricht der immer noch gültigen Deutschen Bundesakte und gibt Preußen eine zu schwache Stellung im Fürstenkollegium. Deshalb ist die Politik der Regierung nur bedingt zu unterstützen. Sie soll für eine Reichsverfassung sorgen, die Preußen stark läßt, und das Verhältnis Preußens zu Österreich festlegen. Die Annahme des Antrags von Camphausen, vorab der Verfassung zuzustimmen, bindet die Kammern in unvertretbarer Weise. - Wentzke: [Der konservative Staatsrechtler Stahl] Vermißt in der Darstellung der Regierung die Beleuchtung des staatsrechtlichen Verhältnisses Preußens: Schwache Stellung im Fürstenkollegium; es fehlt jeder Hinweis auf das Verhältnis zu Österreich. Erörtert den Widerspruch zwischen der Drei-Königsverfassung und der Bundesakte, die auch Preußen noch als gültig anerkennt. Unter diesen Umständen können die Kammern der Regierung keine unbedingte Vollmacht ausstellen. Die Regierung hat eine Verbindlichkeit der deutschen Nation gegenüber übernommen, die sie erfüllen muß, aber in freier Stellung wie die anderen Staaten. So doktrinär auch das Programm ist, so muß Preußen doch den Versuch machen, es zu verwirklichen. Man gebe uns eine deutsche Verfassung, in welcher Preußens Königmacht hinreichend gewahrt bleibt, und es soll uns an Eifer für sie keiner überbieten!
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Boberach: Der Deutsche Bund soll durch Mediatisierung der Kleinstaaten, vor allem Bildung der Königreiche Schwaben und Hessen als militärisch starke Westmark aus den sieben Einzelstaaten Südwestdeutschlands, neu gegliedert und Preußen an Nord- und Ostsee durch Einverleibung der Hansestädte als Seemacht gestärkt werden. Frankfurt soll Sitz der Reichsgewalt werden
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Welsch (Projektbearbeiter): Veröffentlichung der anläßlich der Einsegnung der Märzgefallenen von dem katholischen Geistlichen Ruland, dem Kaplan der Berliner St.-Hedwigs-Gemeinde gesprochenen Trauerworte
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Boberach: Sieben Thesen und ein Antrag an die Nationalversammlung fordern deren Auflösung, damit die Abgeordneten in den Landtagen der Einzelstaaten einen neuen Versuch zur Vereinbarung einer Verfassung unternehmen können, die nur eine schwache Zentralgewalt mit einem Reichsverweser vorzusehen braucht. - Wentzke: Fordert die Auflösung der Paulskirche, damit die Abgeordneten von den Einzelkammern aus im Wege freier Verständigung die Einigung anbahnen: das Bundesgesetz vom 30. März [1848] ist unter dem Druck allgemeiner Mutlosigkeit entstanden; die Paulskirche hat die Souveränität usurpiert, sieben Monate lang nichts Erhebliches geleistet und lediglich die Uneinigkeit der deutschen Stämme gesteigert
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Boberach: Die Nationalversammlung wird als Behörde aufgefaßt, die der König wie alle Behörden dorthin verlegen kann, wo es ihm beliebt