27 resultados para Entschädigung
Resumo:
Entschädigungs- und Rückerstattungsakten werden erst seit kurzem zur Erforschung der Wiedergutmachung und der nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen ausgewertet. Ins Blickfeld gerieten zum einen die staatlichen Instanzen, die die Ausplünderung der Verfolgten zu verantworten hatten, und zum anderen die Praxis von Wiedergutmachung und Entschädigung im individuellen Einzelfall. Nach dem Erlass entsprechender Gesetze wurden in den einzelnen Besatzungszonen bzw. Bundesländern Entschädigungs- bzw. Rückerstattungsbehörden gegründet, die die Anträge der Betroffenen bearbeiteten. Die daraus entstandenen Einzelfallakten dokumentieren den in dieser Form einzigartigen Versuch, individuellen Schadensersatz zu leisten. Allein für Bayern sind rund 235.000 Entschädigungs- und rund 80.000 Rückerstattungsakten vorhanden. Der Großteil der Entschädigungsakten lagert noch bei der Landesentschädigungsbehörde, die nach wie vor Betroffene betreut. Die bereits in Archiven befindlichen Akten sind unter Einhaltung bestimmter Sperr- und Personenschutzbestimmungen für die Forschung zugänglich.
Resumo:
Boberach: Die Gutsbesitzer der Kurmark verlangen eine neue gesetzliche Regelung zum Ausgleich für die Abschaffung der Grundsteuerprivilegien oder eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Preußischen Landrecht
Resumo:
Boberach: Bei der Trennung Belgiens von den Niederlanden ist kein unabhängiges Herzogtum Limburg entstanden, sondern diese Gebiete wurden den Niederlanden zurückerstattet bzw. als Entschädigung für Luxemburg zugewiesen. Die staatsrechtliche Verständigung erfolgte mit den Agnaten des Hauses Nassau wie auch mit dem Deutschen Bund. Mit der Trennung Limburgs von den Niederlanden würde der Deutsche Bund einen natürlichen Verbündeten verstimmen. Die Petitionen wenden sich gegen einen Anschluß an den Deutschen Zollverein
Resumo:
Boberach: Die Verarbeitung von Gold und Silber hat Geldmangel bewirkt, darum sollen alle Gegenstände aus Edelmetall gegen Entschädigung in Kassenanweisungen eingezogen oder ihr Besitz versteuert werden
Resumo:
Welsch (Projektbearbeiter): Politisches Glaubensbekenntnis des (seit März 1848) Großherzoglich-Sächsischen Geheimen Staatsrats Wydenbrugk anläßlich der bevorstehenden Wahlen zur Frankfurter Nationalversammlung: Schaffung eines allgemeinen Volksheeres sowie öffentlicher Volksschulen, Aufhebung der Feudallasten (gegen Entschädigung) sowie der Besteuerung von Lebensmitteln, Schutz des inländischen Handels. Ablehnung der völligen Abschaffung der Zivil-Listen (Krondotationen) sowie staatlicher Eingriffe in das Wirtschaftsleben; Warnung vor dem Bürgerkrieg und vor der Republik. Nebst Abdruck eines Schreibens der Weimarer Staatsregierung an sämtliche deutschen Staaten vom 7. April 1848
Resumo:
Welsch (Projektbearbeiter): Die schlesischen Rittergutsbesitzer sind bereit, auf ihre Privilegien (vor allem die Patrimonialgerichtsbarkeit) zu verzichten, bestehen aber auf ihren materiellen Rechten. Eine Abschaffung des Erbpacht- und Mühlenzinses sowie aller sonstigen Abgaben ist nur gegen vollständige Entschädigung denkbar.
Resumo:
Welsch (Projektbearbeiter): Abschaffung der Natural- und Arbeitsleistungen im Herzogtum Steiermark ab dem 1. Januar 1849 gegen finanzielle Entschädigung. Für die Zeit des laufenden Jahres sind die Beteiligten gehalten, sich gütlich über die Art der Ableistung (in Geld oder Naturalien) zu einigen
Resumo:
Welsch (Projektbearbeiter): Vollendung der Bauernbefreiung, nachdem die Leibeigenschaft bereits 1781/82 unter Kaiser Joseph II. aufgehoben wurde: Bekanntgabe der Aufhebung der obrigkeitlichen Gewalt der Grundherren (ohne Entgelt) sowie der Aufhebung der Dienste und Abgaben (gegen Entschädigung). (Einstimmiger Beschluß des österreichischen Reichstages nach dem diesbezüglichen Antrag des Abgeordneten Hans Kudlich vom 26. Juli 1848)
Resumo:
Welsch (Projektbearbeiter): Bestätigung des Reichstagsbeschlusses vom 30. und 31. August 1848 über die Aufhebung der bäuerlichen Untertänigkeit durch Kaiser Ferdinand I. (Grundentlastungsgesetz). Für die Abschaffung von Arbeitsleistungen, Geld- und Naturalabgaben, Holzungs- und Weide- sowie Servitutsrechten ist eine Entschädigung vorgesehen
Resumo:
Welsch (Projektbearbeiter): Die Petitionen von Mühlenbesitzern aus den Provinzen Schlesien, Pommern, Brandenburg, Sachsen, Posen und Preußen auf administrative Erschwerung der Anlage neuer sowie Entschädigung der Besitzer bereits bestehender Mühlen werden im Hinblick auf das Prinzip der allgemeinen Gewerbefreiheit abgelehnt. Auch den Anträgen auf Aufhebung der auf den Mühlen ruhenden Lasten (des sog. Mühlenzinses) kann pauschal nicht nachgegeben werden. Eine Kommission soll in jedem Einzelfalle denjenigen Teil des Mühlenzinses feststellen, welcher als Gewerbeabgabe zu werten ist
Resumo:
Welsch (Projektbearbeiter): Abschaffung der Natural- und Arbeitsleistungen im Herzogtum Steiermark ab dem 1. Januar 1849 gegen finanzielle Entschädigung. Für die Zeit des laufenden Jahres sind die Beteiligten gehalten, sich gütlich über die Art der Ableistung (in Geld oder Naturalien) zu einigen