992 resultados para Architektur der 60er Jahre


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Das medienvermittelte Bild von Architektur ist fast ausschließlich ein Bild von Neubauten und technischen Innovationen. Das Zustandekommen dieses Bildes ist eng mit Suggestion und Selbstverständnis einer architektonischen Moderne verbunden, die zu Beginn des 20. Jahrhunderts Traditionsbruch zum Programm erhob, Anlehnung an Methoden der Serienproduktion suchte und schließlich in den 60er und 70er Jahren Architekturproduktion zu einem System sorgenfreien Konsums und unablässiger Innovationen stilisierte. Diese Wunschvorstellung stößt nicht allein angesichts begrenzter Ressourcen an ihre Grenzen. Auch das Ausmaß an psychisch verkraftbarer Umweltveränderung unterliegt einer seelischen Ökonomie. Die menschliche Psyche benötigt Vertrautes als Orientierungsrahmen. Dieser Rahmen ist aber nicht allein auf eigene Erfahrungen bezogen. Auch medienvermittelte Bilder prägen Vorstellungen und Referenzräume. Architektur ist mehr als ein funktionales, konstruktives oder ökonomisch produziertes System – Architektur ist ein Zeichen. Auch die Architektur der Moderne ist längst zu einem Zeichensystem geworden, das in das kulturelle Gedächtnis der Gegenwart eingegangen ist und als Referenzrahmen fortwirkt, wenn heute über Erhalt oder Abriss von Bauten der Nachkriegszeit diskutiert wird.

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Boberach: Gegen Lindes Behauptung der ununterbrochenen Existenz des Deutschen Bundes ist die Gültigkeit der Beschlüsse der Bundesplenarversammlung vom August 1850 zu bestreiten. Österreich hat durch das Interim anerkannt, daß keine Bundesversammlung besteht. - Wentzke: Eine staats- und bundesrechtliche Deduktion, veranlaßt durch den Aufsatz v. Lindes im "Archiv für das öffentliche Recht des Deutschen Bundes", [1. Heft: Betrachtungen über die wichtigsten Fragen der Gegenwart auf dem Gebiete des öffentlichen deutschen Bundesrechts; Gießen 1850] der die Fortexistenz des 1848 aufgehobenen Bundestags zu beweisen sucht. Rechtliche Ungültigkeit der im August von der sogen. Bundesplenarversammlung gefaßten Beschlüsse. Die Vorboten der Theorie von der Unsterblichkeit der Bundesversammlung in den Noten der hannoverschen Regierung im Sommer 1849. Nicht auf den Verträgen von 1815 beruht die Unauflöslichkeit des deutschen Bundes, sondern auf dem Recht der deutschen Nation. Nur der einstimmige Beschluß aller Bundesglieder kann ein neues Recht und neue organische Anstalten schaffen. Österreich hat durch das Interim die Nichtexistenz der Bundesversammlung anerkannt. Für freie Konferenzen und gegen den Eintritt der österreichischen Gesamtmonarchie mit eigener Gesetzgebung. Die jetzt in Frankfurt tagende Versammlung ist nur das Organ eines Sonderbundes, der bloß seine eigenen Mitglieder verpflichten kann

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Siegmund Jampel

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