993 resultados para Hannover <Ortsname>
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Der Aufsatz schildert am Beispiel der Familie Seligmann aus Ronnenberg die Vertreibung einer jüdischen mittelständischen Familie aus Deutschland unter besonderer Beachtung der Rolle der Devisenstelle der Oberfinanzdirektion Hannover im Vertreibungsprozess. Die gegen Seligmanns eingeleiteten behördlichen Maßnahmen zeigen das Zusammenspiel von Finanzbehörden und NS-Verfolgungsapparat, wenn der Verdacht auf Auswanderung oder Devisentransfer ins Ausland bestand, und das eigenständige Handeln der Devisenstelle. Die Geschäfte der Familie wurden 'arisiert', das Vermögen wegen Verdachts auf Auswanderung nach § 37a des Devisengesetzes gesperrt, jede finanzielle Transaktion kontrolliert. Bei der Emigration verloren sie den größten Teil ihres Vermögens an den NS-Staat. Die Analyse verdeutlicht den Machtzuwachs, den die Devisenstellen ab 1936/37 erfuhren und der sie zu wirksamen Instrumenten bei Vertreibung und Ausraubung machte: Durch § 37a wurde der Widerspruch zwischen diesen beiden Elementen der NS-Judenpolitik gelöst, da die Devisenstellen faktisch über die Vermögen der zu Auswanderern erklärten Juden verfügten und damit ihre Vertreibung erzwangen.
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im Auftr. d. Dir. d. Wohltätigkeitsvereins hrsg. u. d. Vereinsmitgliedern gewidm. von S. Gronemann
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von Moses Philipson
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hrsg. u. übers. von A. Berliner auf Veranl. von Aron Hirsch
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ein Versuch von Moritz Cohen
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von Abraham Löb
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dargest. von M. Zuckermann
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von Theodor Beauché
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von Max Landsberg
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von M. Zuckermann
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Boberach: Grundsätzlich ist die Politik der Nationalversammlung zu kritisieren, nur aus taktischen Erwägungen das Dreikönigsbündnis zu unterstützen, aber durch Zugeständnisse an Österreich muß die Grundlage noch verbreitert werden. Bundesgericht und Verwaltungsrat sind hoffnungsvolle Ansätze, Fürstenkollegium und Staatenhaus werden radikale Grundrechte verhindern. - Wentzke: Kritik der haltlosen Politik der Paulskirche. Begrüßt im Bündnis vom 26. Mai die Ansätze zum Bundesgericht und zum Verwaltungsrat, der mit der provisorischen Zentralgewalt als Vertretung der nicht beigetretenen Staaten Hand in Hand arbeiten muß. Vor Mediatisierung durch Preußen sichert der Abschluß auf vorläufig nur ein Jahr. Gegen den Einheitsstaat und die radikale Richtung der Grundrechte sichert das Fürstenkollegium und das dem Volkshaus gleichberechtigte Staatenhaus. Rechtlich ist allerdings zur Berufung eines Reichstages die Zustimmung aller Bundesstaaten nötig, die durch Zugeständnisse für Österreich zu erlangen wäre