996 resultados para Macht, Ernst


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Welsch (Projektbearbeiter): Sechsstrophiges Gedicht zu Ehren König Friedrich Wilhelms IV. mit ungebrochen konservativem 'vorparlamentarischem' Selbstverständnis

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Boberach: Die preußische Verfassung muß Vorrang haben vor den Beschlüssen der Deutschen Nationalversammlung. Der Eintritt Österreichs in den deutschen Bundesstaat wird abgelehnt. Vorgeschlagen werden eine Reichsrepräsentation der Fürsten und Völker, ein Reichsoberhaupt mit suspensivem Veto gegen die Beschlüsse beider Kammern, Reichssteuern. - Wentzke: Befestigung der Macht Österreichs die wichtigste Frage: nötig Agrargesetzgebung und Befriedigung der Verfassungswünsche Ungarns und der böhmischen und österreichischen Stände. Inzwischen muß Preußen Deutschland näher treten als Bürge seiner verfassungsmäßigen Rechte. Auf der Fürsten-Konferenz am 25. März sind u.a. "die Grundzüge einer künftigen deutschen Reichsverfassung und die Vertretung der Fürsten und Völker bei dieser" zu beraten. Reichsrepräsentation: Deutsches Parlament, zusammengesetzt aus dem Hause der Fürsten, aus welchem das Oberhaupt des Reichs als erbliche Würde hervorgeht, und aus dem Haus der Gemeinen. Das Reichsoberhaupt hat die Vertretung nach Außen, vollziehende Gewalt und Ministerernennung, aber nur suspensives Veto gegen wiederholte Beschlüsse beider Häuser. Das Haus der Fürsten ist gebildet von sämtlichen Souveränen und freien Städten mit verhältnismäßig abgestufter Stimmenzahl. Das Haus der Gemeinen setzt sich zusammen aus den von den Ständeversammlungen gewählten Mitgliedern. Ein ständiger Ausschuß wird meist genügen; das Parlament selbst ist nicht zu häufig zu berufen. Der Reichsverwaltung unterstehen u.a.: Heerwesen; Verfassungsangelegenheiten der Einzelstaaten; Rechtswesen; Zoll, Post, Münze, Freizügigkeit; Reichssteuern. - Der Beitritt ganz Österreichs erscheint, "wenn von der Verwandlung eines Fürstenbundes in einen nationalen Völkerbund die Rede ist", unmöglich. "Es kann daher, wenn sich Österreich ebenfalls dem Deutschen Reichsverbande anschließen wollte, nur von seinen Deutschen Provinzen die Rede sein." Aber auch dabei noch Bedenken, die sich erst bei günstiger innerer Entwicklung Österreichs heben lassen. Jedenfalls muß ein enges Bündnis bleiben. - Die zum 2. April berufenen preußischen Reichsstände können sich erst mit der Bildung eines Deutschen Parlaments befassen, "wenn Regierung und Stände sich vorher über die Grundzüge einer künftigen Verfassung für die Preußische Monarchie geeinigt haben werden."

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Boberach: Selbst in einer republikanischen Verfassung braucht der Adel, der seine historischen Verdienste hat, nicht abgeschafft zu werden. In der Polendebatte wollte Arndt die Teilungen mit dem Schutz vor Rußland begründen und dem Wahn wehren, die Polen könnten Deutschland vor Rußland schützen. Alle 10 Jahre sollen vom Parlament 10 Männer gewählt werden, die "über die geistigen, sittlichen, politischen Zustände" berichten und Vorschläge zu gesetzlichen Änderungen machen sollen. - Wentzke: S. 17 ff. Aus der Kölnischen Zeitung vom 28. März 1848: Verlangt ein deutsches Unterhaus und neben ihm ein Oberhaus der Fürsten. Der deutsche Kaiser und König hat 1. im Volks- und Fürstenparlament die Oberstimme wie auch in der Vertretung nach Außen, 2. unbeschränkten Befehl über Heer und Flotte. Im Frieden hat jeder Fürst in seinem Staat völlig selbständige Verwaltung und Heeresbefehl. S. 39 ff. Antrag vom 18. Juli 1848: Verlangt alle 10 Jahre Ernennung von Zensoren zur Untersuchung der geistigen, sittlichen und politischen Zustände Deutschlands. Der Reichsverweser soll die Macht und Majestät des Volkes darstellen, aber "sie blüht nur in Reichstagsbeschlüssen, es fehlt ihr Fleisch und Bein". Hinweis dagegen auf Preußen

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Welsch (Projektbearbeiter): Abdruck von fünfzehn Gedichten mit patriotischem Inhalt

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Boberach: Das Ergebnis der Ermittlungen gegen 401 Teilnehmer am pfälzischen Aufstand, von denen 28 außer Verfolgung gesetzt wurden, enthält eine mit Zitaten belegte Darstellung der Ereignisse in den einzelnen Landesteilen; unter den Angeklagten sind Heinrich Didier, Karl Wilhelm Schmidt, Nikolaus Schmitt, Dr. Philipp Hepp, Peter Fries, August Culmann, Friedrich Schüler, Martini [sic!] (MdNV), Hans Alfred Erbe (MdNV), Schlöffel, Ferd. Fenner v. Fenneberg, Franz Zitz, Paquillier [sic!], Ludwig Blenker, Gottfried Kinkel, Johann [sic!] Kudlich, Franz Grün, Gustav Struve, Karl d'Ester, Friedrich Anneke [sic!], Friedrich v. Beust, Reinhard Schimmelpfennig, Franz Sznayda [sic!], August Willich, Ludwig Mieroslawsky, Victor Schily

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Boberach: Die Kontingente aller Bundesstaaten sollen ein Prozent der Bevölkerung bereithalten und innerhalb von sechs Wochen verdoppeln können, Landwehr sie ergänzen

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Boberach: Am Beispiel Frankreichs, der Präsidentschaft Bonapartes im Vergleich zum legitimen Königtum, wird die Republik als Staatsform untersucht, der eine Regentschaft vorgezogen werden soll

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Welsch (Projektbearbeiter): Friedrich Wilhelm IV. lehnt die Bitte um Aufhebung des Belagerungszustandes mit der Begründung ab, er lasse sich durch nichts bestimmen, von dem, was er für gut und recht für sein Volk erachte, abzugehen und bezieht sich dabei auf den Inhalt des Liedes Nr. 205 des Porst'schen Evangelischen Kirchengesangbuches ("Gott selbsten hat dies Wort / der Wahrheit fest versiegelt ...")

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Welsch (Projektbearbeiter): Kritik an der Schaffung der Konstabler-Schutzmannschaften: Mit der Erfüllung der Märzforderungen allein ist die Macht des Polizei- und Militärstaates Preußen noch nicht gebrochen. Eine Reorganisation der Polizei hat nicht stattgefunden, im Gegenteil wurde die Zahl der Gendarmen noch um 2000 Mann erhöht. Es steht im Belieben der Polizei, jede Versammlung und jede Demonstration ohne Angabe von Gründen aufzulösen. Aufruf zur Beschränkung der polizeilichen Befugnisse

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Welsch (Projektbearbeiter): Aufruf an die Bevölkerung, die sich auf die Uniformierung der Wiener Nationalgarde beziehenden Petitionen zu beenden und sich der viel wichtigeren Frage des organisatorischen Aufbaus zu widmen