1000 resultados para Aktuelle Diskussionen und Entwicklungsperspektiven
Resumo:
Die Nierenersatztherapie ist eine der erfolgreichsten Geschichten eines künstlichen Organersatzes. Der vorliegende Artikel beschreibt die wichtigsten Schritte in der Evolution zur modernen Therapie mit Peritonealdialyse und Hämodialyse. Aktuelle Fragen im Bereich der Nierenersatztherapie werden diskutiert und zukünftige Entwicklungen aufgezeigt. Dem Patienten stehen heute diverse Therapiemöglichkeiten offen. Allerdings nur, wenn er mindestens ein halbes Jahr vor der Notwendigkeit eines Therapiebeginns die für ihn ideale Therapieform auswählen kann. Verspätete Zuweisungen und die Notwendigkeit eines akuten Dialysebeginns führen nicht nur zu einer erhöhten Mortalität, sondern auch dazu, dass eine präemptive Lebendnierentransplantation verunmöglicht wird. Zudem bleiben diese Patienten in der Regel im Dialysezentrum und können für eine Heimbehandlung, sei es nun in Form einer Peritonealdialyse oder Heimhämodialyse, nicht mehr motiviert werden.
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Der Band versteht sich als Debattenbeitrag zu einer feministischen Analyse gegenwärtiger Prekarisierungsprozesse, bei der theoretische Herausforderungen und Optionen der Kritik ausgelotet, die analytische Reichweite und Grenzen des Konzepts der Prekarisierung abgewogen sowie aktuelle empirische Ergebnisse präsentiert werden. Mit dem Konzept der Prekarisierung werden über Gegenwartsbeschreibungen hinaus epistemologische Fragen – beispielsweise an das »Soziale« und Möglichkeiten des Handelns – und empirische Phänomene neu verhandelt. In vier Themenschwerpunkten wird der Vielfältigkeit prekärer/prekarisierender Dynamiken aus unterschiedlichen Theorieperspektiven nachgegangen: Wie verflechten sich Prekarisierungspolitiken mit weiteren Konstellationen sozialer Rasterungen? Welche Effekte hat die Krise aktueller Sorgeverhältnisse für die Prekarisierung von Lebensbedingungen? Welche neuen sozialen Einbindungen werden geschaffen? Wie ist das Verhältnis von Gesellschaft, Gemeinschaft und Politischem unter den Bedingungen der Prekarisierung zu verstehen?
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Im digitalen Zeitalter hat die Bedeutung von Protokollen zugenommen. Kein Computer ist in der Lage, Diskussionen oder Verhandlungen prägnant zusammenzufassen und Beschlüsse bzw. Entscheidungen mit den wichtigsten Punkten festzuhalten. Zudem hat das Bundesgericht die Business Judgement Rule auch für die Schweiz als anwendbar erklärt. Damit ist klargestellt, dass in den Protokollen ausführlich festgehalten werden muss, auf Grund welcher Ausgangslage, Informationen und Variantenabwägung ein Beschluss oder ein Entscheid zustande gekommen ist. Je weniger in einem Protokoll steht, umso weniger können sich die Entscheidungsträger entlasten. Die Aufgabe der Protokollführung ist damit noch wichtiger geworden. Protokolle sind Visitenkarten eines Unternehmens, einer Institution oder einer Behörde. Form und Inhalt von Protokollen verraten viel über Organisation, Führung und Effizienz. Besonders wichtig aber ist die Tatsache, dass Protokolle einen vielfältigen Nutzen bringen. Sie sind nicht nur blosse Informationsmittel oder Gedächtnisstützen, sondern stellen ein wichtiges Beweismittel für die Rechtmässigkeit von Beschlüssen oder Wahlen sowie für die Erteilung von Aufträgen und Kompetenzen dar. Protokolle dienen mit ihrer Urkundeneigenschaft deshalb oft als Grundlage für Rechtsgeschäfte. Eine ordentliche Protokollführung liefert regelmässig den Nachweis für eine sorgfältige und pflichtbewusste Geschäftsführung. Die Anforderungen an ein Protokoll und an den Protokollführer bzw. die Protokollführerin sind umfangreich und je nach Zweck des Protokolls unterschiedlich. In Sitzungen oder Versammlungen wird viel gesprochen und oftmals sind die Voten mit grossen Emotionen verbunden. Dennoch sollten Protokolle nur das Wesentliche enthalten und stets objektiv, verständlich und wahrheitsgemäss abgefasst sein. Protokollführer und Protokollführerinnen sind deshalb mit einer anspruchsvollen Aufgabe betraut. Dieses Buch soll dazu beitragen, die Protokollführung und Protokollauswertung in privaten und öffentlichen Unternehmen, Institutionen und Verwaltungen zu optimieren. Es kann zudem als Nachschlagewerk zur Beantwortung von auftauchenden Fragen im Zusammenhang mit der Protokollführung dienen. Die vorliegende zweite Auflage enthält neue Muster und zusätzliche Checklisten im Anhang sowie ein noch detailliertes Sachregister, um den Protokollführerinnen und Protokollführern eine echte Hilfe bei ihrer anspruchsvollen Aufgabe zu bieten.
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Am 1. Oktober 2008 jährte sich zum 50. Mal die Schaffung des ersten Postens eines Wissenschaftsrats in der schweizerischen Botschaft in Washington. Heute sind für die Schweiz 17 Wissenschaftsrätinnen und -räte im Ausland tätig. Sie arbeiten in Schweizer Botschaften oder in einem der «Swissnex», einem Schweizer Haus für Wissenschaftsaustausch. Der historische Kontext und die Entwicklung der Wissenschaftsaussenpolitik waren bisher jedoch kaum erforscht. Im Dezember 2008 organisierten die Diplomatischen Dokumente der Schweiz (DDS), zusammen mit dem Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) und mit der Unterstützung des Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) zu diesem Thema eine internationale Tagung in Bern. Ziel des Anlasses war es, die Geschichte und die aktuelle Tätigkeit der Schweizer Wissenschaftsattaché(e)s vorzustellen. Im vorliegenden Band werden nun die Forschungsresultate der Tagungsbeiträge präsentiert.
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Das Zeichen der Berner Zunft der Tuchhändler sorgte in der Bundeshauptstadt für Diskussionen: Es zeigt einen «Mohren» mit wulstigen Lippen und fliehender Stirn. Zwei junge Stadträte haben sich beschwert und eine Debatte vor allem unter Historikern ausgelöst. Ist der «Mohr» rassistisch oder harmloser Zeuge seiner Zeit? Es diskutieren der Historiker Bernhard Schär und André Holenstein.
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Das pantheoretische Konzept der Arbeitsallianz stellt die kollaborative Qualität der an der Therapie beteiligten Personen (i. e. zumeist der Patient und der Therapeut) in den Mittelpunkt. Die Arbeitsallianz ist die weltweit am besten untersuchte Prozessvariable in der Psychotherapie. Basierend auf 200 Primärstudien mit 14.000 eingeschlossenen Patienten wurde der Zusammenhang zwischen Arbeitsallianz und Therapieerfolg metaanalytisch untersucht. Die Arbeitsallianz erweist sich als äußerst robuster Prädiktor, der moderate 8% des Therapieerfolgs erklärt. So zeigte sich der Zusammenhang über die verschiedenen Psychotherapietraditionen hinweg sowohl unter randomisiert-kontrollierten, manualisierten Studienbedingungen als auch unter naturalistischeren Voraussetzungen. Der Effekt zeigte sich sowohl in den störungsspezifischen Erfolgseinschätzungen als auch in generelleren Erfolgsmaßen. Die moderaten Therapeuteneffekte in den Primärstudien konnten in metaanalytisch bestätigt werden. Soziokulturelle Aspekte wie Substanzmissbrauch und ethnische Minoritäten moderieren den Einfluss zwischen Arbeitsallianz und Therapieerfolg. Die Nähe der Forscher zum Allianzkonzept (allegiance) beeinflusst die Vorhersagekraft zwar statistisch bedeutsam, jedoch nicht substantiell.
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Im Mai 2015 hat sich der EuGH in der Rs. C-536/13 (Gazprom OAO) erneut zur vieldiskutierten Frage geäussert, wie Gerichtsstandsverordnung Brüssel I (inzwischen revidierte EG-Verordnung Nr. 44/2001, EuGVVO; Parallelverordnung zum geltenden Lugano-Übereinkommen 2007, LugÜ) und Schiedsgerichtsbarkeit voneinander abzugrenzen sind. Ein schwedischer Schiedsentscheid hatte den Kläger eines Litauer Gerichtsverfahrens dazu verurteilt, seine Klage zu beschränken. Nach EuGH ist dies kein Verstoss gegen das Brüsseler Gerichtsstandssystem und beeinträchtigt dessen praktische Wirksamkeit nicht. Das EuGH-Urteil West Tankers aus dem Jahr 2009 hatte die Abgrenzung zwischen EuGVVO und Schiedsgerichtsbarkeit problematisch verwischt. Der vorliegende EuGH-Entscheid präzisiert und korrigiert. Er zieht die Grenzen des Anwendungsbereichs der EuGVVO resp. des LugÜ scharf. Die Prüfung, ob eine gültige Schiedsvereinbarung dem staatlichen Gerichtsverfahren entgegensteht, steht deutlich ausserhalb deren Anwendungsbereich. Vor diesem Hintergrund stellt der EuGH klar, dass die EuGVVO Anerkennung und Vollstreckung eines Schiedsspruchs in einem EU-Mitgliedstaat, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat erlassen worden ist, nicht berührt, sondern alleine dem New Yorker Schiedsübereinkommen von 1958 unterfällt. Diese Präzisierung kommt auch dem internationalen Schiedsplatz Schweiz zugut, der damit keine negativen Interferenzen aus dem Lugano-Bereich mehr zu befürchten hat.
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u.a.: Pessimismus; Kritik an aktuelle Publikationen; Portraits; Schopenhauerstrasse; Wilhelm Gwinner; Arthur Schopenhauer; Immanuel Kant; Georg Wilhelm Friedrich Hegel; Jules Lunteschütz; Angilbert Göbel;