312 resultados para Preußen


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Boberach: Die Kritik an den einzelnen Bestimmungen soll nachweisen, daß bei der Annahme Preußens Großmachtstellung geopfert wird, um einen fragwürdigen Kaisertitel zu gewinnen. In enem wirklichen Bundesstaat muß die Zentralregierung stärker sein. - Wentzke: Kritik der einzelnen Abschnitte der Reichsverfassung mit dem Nachweis, daß durch ihre Annahme Preußen seine Stellung in Deutschland und Europa aufgibt, um dafür nur den fragwürdigen Titel eines deutschen Kaisers einzutauschen. Die Reichsverfassung bringt die parlamentarische Regierung, in der der König von Preußen und Kaiser von Deutschland zwischen den verantwortlichen Ministern beider Staaten steht. Verlangt die Gründung eines wirklichen Bundesstaats: starke und dauerhafte Zentralregierung, Vertretung des Volks und der Staaten in einem Volks- und Staatenhause

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Boberach: Auf einer Eisenbahnreise äußerte sich der König 1847 nur über Mendelssohn und andere Komponisten. Das Gespräch am 19. März 1848 im Berliner Schloß hatte Rellstab erbeten, um den König zu bewegen, die Truppen zurückzuziehen; dieser habe jedoch noch geglaubt, die Volksbewegung, die er auf Agitation von Fremden zurückführte, unterdrücken zu können; Bodelschwingh und ein General seien derselben Meinung gewesen

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Boberach: Vom Standpunkt des linken Zentrums wird die Entwicklung der Parteien in der Nationalversammlung und der Verlauf der diplomatischen Verhandlungen über die Reichsverfassung vom Kremsier[er] Programm bis zum Rücktritt des Ministeriums Gagern dargestellt und die Erklärungen der Regierungen von Österreich, Preußen und Bayern kritisiert. - Wentzke: Sehr wertvolle Darstellung der Parteigestaltung in der Paulskirche nach dem Programm von Kremsier. Erörterung der diplomatischen Verhandlungen über die Reichsverfassung, soweit sie bekannt wurden. Kritik der österreichischen, bairischen [sic!] und preußischen Erklärungen vom Standpunkt der Gagern'schen Partei im engeren Sinne und ihrer Wirkung auf die Beratungen der Paulskirche. Beilage: Denkschrift über die künftigen Beziehungen zu Österreich vom Februar 1849 (von Wurm?)

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Boberach: Das Dreikönigsbündnis wird als Fortsetzung der mit dem Fürstenbund von 1785 und den Plänen von 1806 für ein norddeutsches Kaisertum von Preußen betriebenen Politik gedeutet. Die Fürsten sollen sich für die Einheit unter Preußen entscheiden. - Wentzke: Stellt die drei Vorstöße preußisch-deutscher Politik als Lehre für Gegenwart und Zukunft zusammen. Auch 1849 wurde die Idee der deutschen Einheit durch die preußische Kabinetspolitik [sic!] wieder auf einen weiten Umweg verwiesen. Hier bildet die Einheitsidee des engeren Bundesstaates und die dualistische Tendenz des Interim einen unauflöslichen Widerspruch. Das Bedürfnis der Sicherheit und Freiheit aber verlangt unbedingt die Einheit. Mahnt die deutschen Fürsten zur Entscheidung, die nur zugunsten der Einheit ausfallen kann

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Boberach: Zwei Reden Montalemberts in der Pairskammer am 14. Januar 1848 und in der französischen Nationalversammlung am 19. Oktober 1849, die aus den Protokollen übersetzt sind, leiten die Ausführungen Buß' "Der Radikalismus in Deutschland" ein. Er wendet sich gegen Volkssouveränität, kritisiert Gagern und die Nationalversammlung, wirft Preußen vor, mit dem Dreikönigsbündnis rechtswidrig zu handeln und fordert, die provisorische Bundeskommisison solle eine neue Reichsverfassung mit Einschluß Österreichs und Aufnahme der Grundrechte entwerfen und der Nationalvertretung vorlegen. Der Rechenschaftsbericht [Buß' an seine Wähler im Kreis Ahaus] wendet sich gegen die Politik der Kleindeutschen, ihre Reichsverfassung und das Erbkaisertum

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Boberach: Die im Oktober 1848 entwickelten und im Dezember ergänzten Vorschläge sehen ein Direktorium aus Preußen, Österreich und einem Vertreter der Mittelstaaten bei Mediatisierung der kleinsten Einzelstaaten vor. Neben der Nationalversammlung soll es ein Staatenhaus geben. Als Sitz der Reichsgewalt wird Gotha mit seiner Umgebung als Reichsland vorgeschlagen. - Wentzke: Verteidigung der Triasidee. - Denkschrift über die politischen Zustände Deutschlands (Oktober 1848). - Verfassungsvorschläge aus dem Dezember 1848: Direktorium von Preußen, Österreich und einem der Mittelstaaten; Staatenhaus, gewählt nach Maßgabe der Bevölkerung von Regierung und Ständen; Nationalversammlung. Mediatisierung der kleinsten Staaten. Gotha umd Umgebung als Sitz der Zentralgewalt Reichsland. - Welsch (Projektbearbeiter): Von dem preußischen Diplomaten Graf von Usedom

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Boberach: Im Rahmen der noch bestehenden Verfassung des Deutschen Bundes soll der Bundestag durch eine exekutive Zentralgewalt, Staatenhaus und Volkshaus, welches zunächst durch die Deutsche Nationalversammlung verkörpert ist, ersetzt werden. Die Reichsverfassung soll unter Berücksichtigung der Interessen der Einzelstaaten und Verzicht auf streitige Bestimmungen schnell verabschiedet werden. Das Bundesverhältnis mit Österreich und Limburg soll bei engerem Reichsverband der anderen deutschen Staaten fortbestehen. Ein Direktorium wird dem Erbkaisertum vorgezogen, weil dieses den Bundesstaat beeinträchtigt; ihm sollen Österreich, Preußen und ein von Bayern vorzuschlagender Fürst angehören. - Wentzke: Mahnt zur schnellen Fertigstellung der Verfassung unter Berücksichtigung der Interessen der Einzelstaaten. Verlangt an Stelle des Bundestages im Rahmen der noch bestehenden Bundesverfassung "eine ausübende Zentralgewalt, ein Staatenhaus und ein Volkshaus"; das letztere ist vorläufig durch die Nationalversammlung verkörpert. Verlangt Bestimmungen darüber, daß Österreich und Limburg zunächst im Bundesverhältnis bleiben, während die übrigen Staaten einen engeren Reichsverband bilden. Für ein Direktorium von 3 oder 5 Köpfen (wenn eine Einzelspitze, dann Erblichkeit). Warnt aber vor einem einheitlichen monarchischen Oberhaupt, wodurch der Bundesstaat zum Einheitsstaat würde. Die Vertretung der monarchischen Rechte des Einzelstaats in der Zentralgewalt muß bestehen bleiben. Im obersten Reichsrat Österreich und Preußen, der Herrscher selbst oder der Thronfolger, dazu ein aus drei von Baiern [sic!] vorgeschlagenen Herrschern gewählter Fürst. Der Vorsitz wechselt zwischen Österreich und Preußen. Österreich jedoch nur Beisitzer und ohne Vertretung im Volkshaus, bis es in den engeren Reichsverband eintreten kann. Warnt vor Übertreibung des Prinzips der Einheit, die einen Rückschlag der Sonderbestrebungen herbeiführen würde. - Rät, vorläufig, nur den notwendigsten Teil der Verfassung zu vollenden, die streitigen Abschnitte aber später mit der definitiven Zentralgewalt und dem Staatenhause zu vereinbaren

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Boberach: Vorgeschlagen wird ein Bundesstaat als Repräsentativmonarchie mit erblichem Reichsoberhaupt mit Vetorecht, verantwortlichem Reichsministerium, Reichstag aus Staatenrat als Oberhaus, ohne Instruktionen, und Volksrat als Unterhaus, Reichsstaatsrat als Beratungsorgan und Reichsgericht. Preußen soll Polen freigeben, auch die nichtdeutschen Glieder Österreichs sich selbständig machen. - Wentzke: Der Geist des Bundesstaats muß Deutschlands Verfassung beleben, der Geist einer echt volksfreiheitlichen Einherrschaft. Preußen muß Polen freigeben und sich ganz an Deutschland anschließen, seine eitle Rolle einer kleinen europäischen Großmacht aufgeben. Österreich, das durch unselige Politik Deutschland entfremdet war, ist infolge seiner großartigen Erhebung in die ihm gebührende Rolle im großen Vaterland wieder eingetreten: seine nichtdeutschen Glieder machen sich selbständig und Deutsch-Österreich sieht nur im engsten Anschluß an Deutschland sein Heil. Verlangt Repräsentativmonarchie: ein erbliches Reichsoberhaupt mit Vetorecht und verantwortlichem Ministerium. Um jeden Anlaß zur Veruneinigung zwischen Preußen und Österreich zu vermeiden, ist jetzt jeder Fürst wählbar; zugleich aber ist "die Würde eines Reichsoberhaupts für unvereinbar mit der Würde des Fürsten eines Einzelstaats zu erklären". Wahl durch die Einzelfürsten. Staatenrat als Oberhaus mit den 69 Stimmen der bisherigen Plenarversammlung des Bundestages: Gesandte dazu durch Staatsrat und Ständekammern der Einzelstaaten zu bestimmen, ohne Instruktion. Volksrat als Unterhaus durch mittelbare Wahlen; und zwar als Vertretung der Gesamtglieder im Volke, der Kreis-, Stadt- und Landgemeinden, der Berufsgenossenschaften u. dergl. Außerdem Reichsstaatsrat als beratende Oberbehörde, je ein Drittel vom Oberhaupt, von einem Ausschuß des Oberhauses und des Unterhauses ernannt, und Reichsgericht, in gleicher Weise besetzt. Rechte des Reichs nach Robert Mohls Arbeit (Über die Bundesverfassung: Deutsche Zeitung, Beilage vom 26., 27., 28., 29. März 1848)

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Boberach: Die Annahme des Antrags auf sofortige Verabschiedung der Verfassung und Wahl des Königs von Preußen zum Kaiser kann den Wunsch des Volkes nach Macht und Größe des Reiches nicht erfüllen

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Wentzke: [Heft 3:] Für konstitutionelle Monarchie mit den freiesten republikanischen Einrichtungen als Übergangsstufe zur Republik. Zunächst müssen die Einzelstaaten mit dieser Staatsform beginnen. Gefährlich für die deutsche Einheit [sind] besonders die Gesamtstaaten Preußen und Österreich: fällt bei ihnen aber das fürstliche Interesse weg, so gehen die Provinzen von selbst in Deutschland auf. Jedenfalls müssen als Vorbedingung eines vernünftigen Föderativstaats etwa zwanzig gleichartige Stammesstaaten geschaffen werden

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Boberach: Innenminister v. Bodelschwingh wird aufgefordert, dahin zu wirken, daß Preußen durch liberale Reformen dem Ansturm aus Frankreich entgegentritt. Es soll eine Vertreterversammlung der Nation einberufen und vielleicht ein Pair[s]gericht der deutschen Fürsten gebildet werden. - Wentzke: Bereits am 4. März [1848] dem Minister v. Bodelschwingh mitgeteilt. - Ruft Preußen auf, gegen den Ansturm Frankreichs durch liberale Reformen der deutschen Nation einen Rückhalt zu geben. Dazu ist eine Vertreterversammlung der ganzen Nation im Sinne des Hoffmannschen Bundes einzuberufen, vielleicht noch ein Pairsgericht der deutschen Fürsten

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Welsch (Projektbearbeiter): Zusammenstellung von hunderten von Solidaritätsadressen (von Kommunalbehörden, Magistraten, Stadtverordneten, Bürgerwehren, Volks- und Bürgerversammlungen, Demokratisch-Konstitutionellen Vereinen, Volks-, Bürger- und Handwerkervereinen sowie Ortsgerichten) aus ganz Preußen und darüber hinaus: "Wir müssen uns ... auf eine bloße Aufzählung beschränken ..."

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Boberach: Die Einheit Deutschlands ist durch Vereinigung der Volksvertretungen der Einzelstaaten und der Provinzen in einer neuen Nationalversammlung, die Preußen nach Berlin einberufen soll, zu schaffen. Frankfurter Reichsverfassung und Provisorische Zentralgewalt schaffen Voraussetzungen für eine Mediatisierung der Länder und eine Republik. - Wentzke: "Einheit des Volkes ist die Vereinigung der Volksvertretungen seiner Einzelstaaten in die Volksvertretung des Gesamtstaats, der Provinzialversammlungen in die Nationalversammlung. Freiheit ist die Souveränität dieser gesetzgebenden Gewalt, der Quelle aller anderen Gewalten. Diese Souveränität wird jedesmal soweit reichen, als die Einsicht und der Wille des Volkes reicht." Als Vorstufe für die Mediatisierung der Dynastien und Demokratisierung der Einzelstaaten in der Republik ist die Zentralgewalt und konstitutionelle Gesamtmonarchie der Reichsverfassung zu begrüßen. - Ruge an Manteuffel, Leipzig 15. Februar 1849: Verlangt eine deutsche Nationalversammlung aus den Einzelkammern in Berlin für allgemeine Angelegenheiten, die sich für Sonderinteressen wieder in Provinzialversammlungen scheidet

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Boberach: Ein Aufruf "An das deutsche Volk und seine Vertreter" vom 12. März 1849 fordert, gegen die oktroyierte Verfassung für die österreichische Gesamtmonarchie zu protestieren. Deutschösterreich kann nur föderativ mit den anderen habsburgischen Ländern zusammen bleiben oder muß von den übrigen Ländern getrennt werden. Vorerst soll die Kaiserkrone vom König von Preußen, nach dessen Tode vom Kaiser von Österreich getragen werden. Unter dem 12. April verlangt eine Adresse "An die Zentralgewalt", daß sie die Umwandlung Österreichs in einen Föderativstaat betreibt. Die Forderungen werden durch Entwürfe "einer Erklärung der Bevollmächtigten Deutschlands an den Kaiser von Österreich über Deutschlands Stellung zu Österreich seit dem Erscheinen der oktroyierten Verfassung des 4. März", einer föderativen Grundakte des Kaisers Franz Joseph I. für die österreichische Monarchie, nebst dem Entwurfe eines Manifestes an die Magyaren, einer Erklärung der Bevollmächtigten Deutschlands an den Kaiser von Rußland als Bundesgenossen von Österreich über die Stellung Deutschlands zu Österreich, ein Schreiben an den Reichsverweser vom 6. April und den Vorschlag zu einem Dringlichkeitsantrage bei der Deutschen Nationalversammlung durch eines seiner Mitglieder vom 24. April 1849 ergänzt. - Wentzke: I. An das deutsche Volk. Dat.[iert] 12. März 1849. - Protest der deutschen Stämme gegen die oktroyierte österreichische Verfassung vom 4. März, die die Zerstückelung Deutschlands bedeutet, an die Vertreter der deutschen Einheit in Frankfurt. Die Paulskirche hat sofort festzustellen, daß die deutsch-österreichischen Länder nur in föderativem Verhältnis zur habsburgischen Monarchie bleiben können, sonst muß ihre Trennung von Österreich erfolgen. Da jetzt der noch nicht konsolidierte österreichische Staat mit Deutschland zusammen nicht von einer Hand regiert werden kann, mag Preußens König vorläufig die deutsche Krone tragen, nach dessen Tode Franz Josef. - II. An die Zentralgewalt Deutschlands. Dat.[iert] 12. April 1849. - Verlangt von der Zentralgewalt Vorschläge an den Kaiser von Österreich betr. die Umgestaltung Österreichs zum Föderativstaat. Friedrich Wilhelm IV. ist nochmals die Krone, jetzt auf Lebenszeit, und unter Vorbehalt der Nachfolge des Habsburgischen Hauses anzubieten

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Boberach: Nachdem in Preußen die Konservativen unfähig waren, eine Partei zu bilden, ist auch vom kleindeutschen engeren Bund nichts zu erwarten, sondern nur von der Rückkehr zum alten Staatenbund. Preußen und Österreich müssen sich verständigen. Die soziale Frage verdient mehr Beachtung. Die deutsche Auswanderung ließe sich leicht nach den Donaufürstentümern lenken. - Wentzke: Die Politik von Radowitz ist glücklicherweise weder die Preußens noch die des Königs! Berlin: Unfähigkeit zur Bildung einer konservativen Partei. Ruhm des Ministeriums der rettenden Tat. Erfurt: Vgl. des Verfassers 'Suum cuique' in der deutschen Frage. Im engeren Bunde würde Preußen entweder die Kleinstaaten absorbieren und mediatisieren, oder es würde sich selbst vernichten. Für einen Staatenbund nach Verständigung zwischen Preußen und Österreich und für Rückkehr zum alten Rechtsboden. Paris: Lösung der sozialen Frage nur durch Assoziation und innere Mission herbeizuführen. Gegenüber den Gefahren der sozialen Revolution müssen Österreich und Preußen eine Operationsbasis in Rußland bewahren. Wert der Donauländer für die deutsche Auswanderung