261 resultados para Kampf


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Brundin (2004, S. 63) sagt, dass sich die Reformation „um einen Kampf handelte, der Auswirkungen auf die ganze gesellschaftliche Struktur hatte.“ Das Ziel dieser Arbeit ist die Absichten hinter, die linguistischen Methoden und die sozialen Auswirkungen der Bibelübersetzung Luthers festzustellen, und dadurch die Aussage Brundins zu bestätigen bzw. widerlegen. Es wurde gefunden, dass Martin Luther die Bibelübersetzung und die Reformation in enger Zusammenarbeit mit seinen Kollegen an der Leucorea Universität und unter Führung des sächsischen Kurfürsten, Friedrich III., durchgeführt hat. Dabei haben die verwendeten linguistischen Methoden eine Schlüsselrolle gespielt, und viele heute bekannten wissenschaftlichen Theorien sind praktisch umgesetzt worden. Dazu gehören die Sapir-Whorf-Hypothese, die Defizit- bzw. die Differenzhypothese und die Diskurstheorie. Die Reformation hat eine gewaltige Machtverschiebung zur Folge, wo der Klerus dem Adel viele Rechte abgeben müsste, und die neu erzeugte Sprache der Lutherbibel hat zu einer deutschen Einheitssprache und die Erstehung eines deutschen Nationalstaates geführt. Als Schlussergebnis kann die Aussage Brundins klar bestätigt werden.

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Em 20 amostras de horizontes B latossólicos, uma de B Plíntico, uma de B incipiente e uma de saprolito, foram avaliados dois procedimentos de extração de óxidos de ferro pedogênicos por ditionito-citrato-bicarbonato de sódio. O procedimento DCB80, com quatro extrações sucessivas a 80oC, extraiu aproximadamente 90% do Fed na primeira extração, sendo mais efetivo que o DCB20, em uma única extração a temperatura ambiente, que teve sua eficiência reduzida com o aumento da substituição por Al3+ na goethita. A substituição por Al3+ na goethita determinada por DCB80 superestimou os valores em relação aos estimados por DRX conforme aumentaram as extrações. Em amostras hematíticas, esta estimativa foi prejudicada pela presença de maghemita que dissolveu juntamente com a hematita. As amostras também foram submetidas a dissoluções seletivas por DCB20 em intervalos de tempo entre 5 e 3840 minutos. A segmentação das curvas de solubilização do ferro pelo tempo de dissolução das amostras demonstrou que populações de goethita de solos poligenéticos são heterogêneas quanto a características como substituição por Al3+ e cristalinidade, que combinadas condicionam a estabilidade da goethita à dissolução por redução. Populações de hematitas de solos poligenéticos caracterizaram-se pela homogeneidade dos cristais, semelhantemente a populações de goethitas oriundas de ambientes pedogênicos jovens. A hematita apresentou uma menor resistência à dissolução por redução em relação à goethita, exceto quando a última combinou baixa substituição por Al3+ e baixa cristalinidade. O fracionamento de populações heterogêneas de goethita pode ampliar a utilização deste óxido como mineral indicador ambiental e de processos pedogenéticos em solos poligenéticos, bem como possibilitar um melhor entendimento do comportamento químico e físico desses solos.

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A Floricultura é um setor do agronegócio gaúcho que tem propiciado o crescimento econômico e social do Estado. Com o objetivo de trazer subsídios para o desenvolvimento da produção de Flores e Plantas Ornamentais (FPO) no Rio Grande do Sul e para a organização de sua Cadeia Produtiva, foi realizado em 2000 o levantamento da produção, com abrangência a nível de Estado. Foram registradas 560 Unidades Produtivas (UP), distribuídas em 133 municípios gaúchos. Com os resultados obtidos, foi desenvolvido o Cadastro Eletrônico dos Produtores de Flores e Plantas Ornamentais do RS – 2000, um banco de dados em compact disc (CD), contendo a lista de plantas e produtos sob produção, com respectivos nomes e endereços das UPs de FPO do Estado. Comparando os dados de 2000 com os do censo realizado em 1996, a área de cultivo aumentou de 304 para 609 ha, com módulo médio de produção de 1,09 ha. Acompanhando a expansão de área de cultivo, o volume de produção de todas as categorias de produtos foi superior em 2000. Os resultados demonstram uma forte demanda em assistência técnica especializada e a necessidade de melhorar a capacitação profissional da mão-de-obra de apoio.

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Die Arbeit untersucht die sach- und international insolvenzrechtlichen Aspekte, die im Rahmen des Rechtsverhältnisses zwischen Handelsvertreter und Unternehmer relevant sind, und zwar bei der Insolvenz des Handelsvertreters wie auch bei einer solchen des Unternehmers und des geworbenen Kunden. Sachrechtliche Grundlage ist ein Vergleich der in Deutschland und in Belgien geltenden Normen. Die Arbeit gliedert sich gemäß ihrer Aufgabenstellung in zwei Teile, nämlich einen sachrechtlichen und einen international-insolvenzrechtlichen Teil. Im sachrechtlichen Teil wird zunächst der Begriff des Handelsvertreters im belgischen und deutschen Recht erläutert. Sodann werden in drei Abschnitten die Insolvenz des Unternehmers, die des Handelsvertreters und die des geworbenen Kunden untersucht. Hinsichtlich der Insolvenz des Unternehmers und der des Handelsvertreters geht die Arbeit auf folgende Einzelpunkte ein: die Auswirkungen auf den Handelsvertretervertrag; die Konsequenzen, wenn der Handelsvertreter (im Falle der Insolvenz des Unternehmers) bzw. der Insolvenzverwalter des Handelsvertreters oder der Unternehmer (im Fall der Insolvenz des Handelsvertreters) trotz Insolvenzeröffnung weitere Verträge abschließt; die insolvenzrechtliche Einordnung der Ansprüche des Handelsvertreters bzw. des Unternehmers; die Aus- und Absonderung; schließlich die Behandlung von Sonderfällen. Bei der Insolvenz des geworbenen Kunden geht es vor allem um die Frage, ob die Insolvenz des Kunden die Entstehung von Ansprüchen des Handelsvertreters gegenüber dem Unternehmer beeinflusst und ob solche Ansprüche bei einer späteren Insolvenz des Unternehmers als Masse- oder Insolvenzverbindlichkeiten einzustufen sind. Der international-insolvenzrechtliche Teil befasst sich mit der Behandlung grenzüberschreitender Insolvenzen nach deutschem und belgischem Recht, wobei bilaterale Abkommen außer Betracht bleiben. Die Rechtslage ist geprägt von der Überlagerung des internationalen Insolvenzrechts der EU-Mitgliedstaaten durch die EU-Verordnung Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren. Daher wird die Rechtslage sowohl auf der Grundlage der EU-Verordnung als auch auf der Grundlage des jeweils autonomen internationalen Insolvenzrechts beleuchtet. Die zentralen Kapitel des zweiten Teils sind die Voraussetzungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die kollisionsrechtliche Anknüpfung, die Anerkennung einer ausländischen Insolvenz sowie die Folgen der Anerkennung einer ausländischen Insolvenz auf inländische Sachverhalte. Am Schluss der Arbeit stehen Betrachtungen darüber, ob bei der grenzüberschreitenden Insolvenz eines Unternehmers die Teilnahme an einem Partikularverfahren anzuraten ist; sowie eine thesenartige Zusammenfassung der Arbeitsergebnisse.

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Mehr als die Hälfte aller HIV-positiven Tansanier sind Frauen. Ihre schwächere gesellschaftliche Stellung ist einer der Faktoren, der dazu beiträgt, dass sie einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Aufgrund geringerer Bildungschancen und einer anhaltenden gesellschaftlichen Idealvorstellung von der Frau als Mutter sind Frauen auch auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt. Im Kontext von HIV/AIDS werden afrikanische Frauen häufig als passive Opfer der Epidemie dargestellt und es wird zu selten aufgezeigt, wie sie als Akteure eigene Strategien im Kampf gegen die Krankheit entwickeln. In letzter Zeit gewinnen Frauenorganisationen an Bedeutung, denn viele Frauen wollen ausdrücklich eigenverantwortlich und ohne Männer arbeiten. Eine solche Organisation ist die in meiner Arbeit vorgestellte NGO KIWAMWAKU („Kikundi cha Wanawake Mwanga kupambana na Ukimwi“ – Vereinigung von Frauen aus Mwanga zum Kampf gegen AIDS). Meine Forschung hat gezeigt, dass Frauen ihre gesellschaftliche Stellung durch das Engagement in einer NGO verbessern können. Sie können ein eigenes Einkommen erwirtschaften und nützliche Kenntnisse etwa in der Führung einer Organisation erlangen. Allerdings profitieren nicht alle Beteiligten gleichermaßen. Die drei Leiterinnen der erforschten NGO verfügten über die meisten Vorteile; sie profitierten finanziell, aber auch ideell, denn sie genossen durch ihre Arbeit hohes Ansehen im gesamten Mwanga-Distrikt. Dagegen konnten einige der Klientinnen nur in sehr geringem Maße von Interventionen profitieren. Letztlich bin ich jedoch überzeugt davon, dass durch solche Frauenorganisationen ein wichtiger Prozess angestoßen worden ist, durch den Frauen mittel- oder langfristig eine stärkere Stellung innerhalb der tansanischen Gesellschaft erlangen können, was sich wiederum positiv auf die immer noch steigenden HIV/AIDS-Infektionsraten auswirken kann.

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Die massive Bildung und Ablagerung von aggregiertem Amyloid Beta-Peptid im Gehirn wird allgemein als zentrales Ereignis im Rahmen des Neurodegenerationsprozesses der Alzheimer Demenz betrachtet. Als einer der ursächlichen Risikofaktoren gilt das Vorliegen des ε4-Allels des Apolipoprotein E. Die Alzheimer´sche Krankheit ist dabei in sehr vielfältige Weise mit Apolipoprotein E verknüpft. ApoE begünstigt isoformenabhängig Aβ-Ablagerungen, ApoE-Fragmente kommen im Gehirn und der Cerebrospinalflüssigkeit von Alzheimer Patienten vor und ApoE ist darüber hinaus als Cholesterintransportprotein über den zellulären Cholesterinstoffwechsel mit der Amyloidbildung verknüpft. Mit Hilfe einer Doppeltransfektion von ApoE und ADAM10 in HEK-Zellen und durch Studien mit Inhibitoren der ADAM-Familie an HepG-2-Zellen wurde in vitro gezeigt, dass ApoE nicht durch α-Sekretasen der ADAM-Familie gespalten wird. Weiterhin konnte bewiesen werden, dass ApoE in Astrogliomazellen keinen Einfluss auf die APP-Prozessierung ausübt. Durch in vitro Modulation des Cholesteringehaltes an Astrogliomazellen mit MβCD und seine Cholesterin-Komplexverbindungen ist gezeigt worden, dass die ApoE-Sekretion durch abnehmenden Cholesteringehalt gesenkt wird. Indem Statine alleine oder in Kombination mit Isoprenylierungssubstraten eingesetzt wurden ist der Beweis erbracht worden, dass Statine in vitro die ApoE-Sekretionsinhibition alleine durch Hemmung der Cholesterinbiosynthese bewirken. Bestätigt wurde dies weiterhin durch Experimente mit Isoprenylierungsinhibitoren. Aus dem Wirkmechanismus von Statinen auf die ApoE-Sekretionssenkung leitet sich womöglich der für bestimmte Statine berichtete neuroprotektive Effekt bei Morbus Alzheimer in retrospektiven Humanstudien ab, der sich durch reine Cholesterinsenkung nicht erklären lässt. Im Zusammenhang mit der Cholesterinhomöostase und dem gesteigerten 24(S)-Hydroxycholesterinspiegel bei Morbus Alzheimer, haben die Ergebnisse gezeigt, dass 24(S)-Hydroxycholesterin [24(S)-OH-chol] zur ApoE-Sekretions- und Expressionssteigerung führt. In dieser Arbeit konnte erstmals der Nachweis erbracht werden, dass der stimulatorische Effekt von 24(S)-OH-Chol durch gleichzeitige Lovastatingabe reduziert werden kann. Dies stellt einen möglichen Ansatz im Kampf gegen die Alzheimer Demenz dar. Weiterführend müssen diese Ergebnisse noch in vivo beispielsweise durch Versuche an ApoE-transgenen Mäusen bestätigt werden. Darüber hinaus könnte nach einer Statintherapie der ApoE-Gehalt in humaner, cerebrospinaler Flüssigkeit ermittelt werden.

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Die vorliegende Arbeit analysiert das Buchbesprechungswesen in seiner Entwicklung unter nationalsozialistischem Einfluss, beginnend mit der ‚Kampfzeit‘ der ‚Bewegung‘, nach Veröffentlichung der programmatischen weltanschaulichen Ziele, und fortgesetzt nach der Machtübernahme 1933, nunmehr unter den Bedingungen totalitärer Herrschaft. Im ersten der beiden Hauptteile der Arbeit wird an charakteristischen Beispielen gezeigt, wie die extreme Rechte in der Weimarer Republik danach trachtete, die Funktion der Buchbesprechung in Richtung einer gesinnungsmäßigen Bevormundung der Leser zu verändern. Unter Ausnutzung systembedingter Schwachstellen und durch Verstärkung vorhandener Ressentiments in der Bevölkerung wurde ein geistiger Erosionsprozeß der Öffentlichkeit in Gang gesetzt. Das engte die freie Kommunikation fortschreitend ein. Der zweite Hauptteil behandelt die nach 1933 einsetzende Schaffung rechtlicher Grundlagen für die Ausschaltung aller ‚Nichtarier‘ und die geistige Gleichschaltung und weltanschauliche Indoktrinierung der Kulturschaffenden, einschließlich deren Überwachung durch gezielt dazu eingerichtete Organisationen. Besonderes Augenmerk gilt dabei dem für die Massenbeeinflussung neugebildeten Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda. Goebbels veranlasste eine stark reglementierende stufenweise Neuordnung des Buchbesprechungswesens zur umfassenden Lenkung und Kontrolle von Rezensenten, Verlegern und Schriftleitern. Die Reglementierung gipfelte in dem am 1.7.1937 in Kraft getretenen Verbot der Kunstkritik. Kritische Rezensionen und Diskussionen waren unerwünscht und sollten auf diese Weise endgültig verhindert werden, ganz im Sinne der von Hitler in Mein Kampf postulierten Absichten. Die Folgen dieses Kritikverbots waren zunehmendes Schweigen, Zurückweichen und Unsicherheit bei Kulturvermittlern und Lesern. Die verheißene Erneuerung des Rezensionswesens blieb ebenso Trugbild wie die ersehnten NS-Literaturschöpfungen. Die vorliegende Arbeit weist exemplarisch nach, wie im komplexen Prozeß von Demokratieverfall und Diktatur die ursprüngliche Funktion der Buchbesprechung durch Reduzierung und Ausrichtung auf eine politisch-ideologische Lenkungsfunktion ausgehöhlt und entwertet wurde.

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In dem Beitrag wird der Genesis des Totenkults von 1848/49 und ebenso des Kults um lebende Revolutionsheroen sowie den Formen, den Wandlungen und der Funktion der darauf basierenden Erinnerungskulturen nachgegangen. Gezeigt wird u.a. erstens, dass der revolutionäre Totenkult in Deutschland nicht geeignet war, zu einem Nationalmythos zu werden, der die verschiedenen sozialen Gruppen und politischen Strömungen einte. Die öffentliche Erinnerung an die gefallenen Revolutionäre spaltete die Nation vielmehr nachhaltig, in Deutschland, nicht dagegen in anderen europäischen Ländern wie Ungarn oder Italien. Die pathetisch-feierliche Erinnerung an die unterschiedlichen Toten der Revolution von 1848/49 und die jenen unterschobene politische Sendung gab den Parteien jedenfalls in Deutschland überhaupt erst Kontur. Die entstehende Linke wie die Rechte verstanden sich als Testamentsvollstrecker des vermeintlichen politischen Willens der im Kampf gefallenen Revolutionäre bzw. ihrer Kontrahenten, der im Kampf „für König und Vaterland“ getöteten Soldaten. Der Totenkult wurde – erstens – für beide Seiten zum politischen Code; für die Linke markiert er zugleich den Beginn einer Art revolutionärer Familientradition. Der Totenkult, gleich welcher Couleur, implizierte Inklusion – und ebenso Exklusion: War der Totenkult zum politischen Code geworden, wurde ihm als zusätzliches Element das politische und soziale Gegenüber als Feindbild implementiert. Kollektive Ausgrenzung erlaubte, die jeweiligen, zumeist komplexen histo­risch-politischen Konfliktkonstellationen auszublenden bzw. auf griffige und personalisierte Grundmuster zu reduzieren. Zweitens: Obgleich zur ‚Parteisache’ geworden, war der von einer mal kleineren, mal größeren Minderheit zelebrierte Totenkult um die am 18. März 1848 in Berlin gefallenen Barrikadenkämpfer in der gesamtnationalen Erinnerung latent immer präsent. Drittens: Die Totenkulte sowie die politische Funktionalisierung von Begräbnissen sollten nicht den Blick dafür verstellen, dass ihnen schon relativ bald ein gleichfalls quasi-religiös aufgeladener Kult um herausragende lebende Revolutionäre wie Friedrich Hecker u.a. an die Seite trat. Auch dieser überlebte das Revolutionsjahr 1848 um Jahrzehnte, im Grunde – ruft man sich die zahlreichen Hecker-Devotionalien des Jahres 1998 in Erinnerung – bis heute.

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In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts treten in Russland vermehrt Frauen und Männer in die Öffentlichkeit, die durch radikale Veränderungen einen „neuen Menschen“ und mit ihm eine neue Gesellschaft schaffen wollen. Vera Figner und Vera Zasulič, die beiden Protagonistinnen der vorliegenden Untersuchung, sind herausragende Vertreterinnen der radikalen Bewegung im ausgehenden Zarenreich. Während Vera Zasulič mit ihrem Attentat auf den St. Petersburger Stadtkommandanten Fëdor Trepov 1878 am Beginn der ersten terroristischen Welle in Russland steht, ist Vera Figner bei ihrer Verhaftung 1883 das letzte führende Mitglied der Terrororganisation Narodnaja Volja (Volkswille), die am 1./13. März 1881 einen tödlichen Anschlag auf Zar Aleksandr II. verübt. Die beiden Frauen verbindet zwar kein engerer persönlicher Kontakt, dafür aber die Zugehörigkeit zum selben Milieu. Beeinflusst von der progressiven Debatte in der Intelligencija der 1860er Jahre entschlossen sie sich bereits in ihrer Jugend, sich von traditionellen Standes- und Geschlechterrollen zu lösen, ihr Schicksal „in die eigenen Hände zu nehmen“ und sich einer „Sache“ zu verschreiben. Zusammen mit anderen Radikalen gerieten sie dadurch in einen immer heftigeren Konflikt mit der autokratischen Staatsmacht, der sich schließlich zu einem Kampf mit terroristischen Mitteln steigerte. Stephan Rindlisbacher nutzt die Biographien dieser beiden radikalen Frauen als „Scheinwerfer“, um das radikale Milieu mit seinen Merkmalen, Funktionsmechanismen und Handlungsspielräumen auszuleuchten. Aus zwei voneinander unabhängigen aber vergleichbaren Blickwinkeln zeichnet er ein eindrucksvolles Bild nicht nur der radikalen Netzwerkstrukturen, Symbole, Praktiken und Identitätsnarrativen, sondern auch der beteiligten Menschen mit ihren Wünschen, Hoffnungen und Ängsten.

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Im Spätherbst 1583 visitierte der Mailänder Erzbischof Carlo Borromeo trotz ausdrücklichem Verbot der Drei Bünde die südlichen Täler Graubündens. 1620 fielen spanische Truppen ins Veltlin ein, um die katholischen Untertanen im Kampf gegen ihre mehrheitlich protestantischen Herren aus Graubünden zu unterstützen. Kirchliche wie weltliche Akteure rechtfertigten ihr Eingreifen mit der konfessionellen Grenzsituation. Der Graubündner Alpenraum bilde eine «Vormauer Italiens» resp. das «Tor zu Italien», die es gegen die Protestanten zu verteidigen gelte. Sei dieser gemischtkonfessionelle Grenzraum (2/3 Protestanten; 1/3 Katholiken) einmal in die Hände der «Häretiker» gefallen, könne sich der Protestantismus ungehindert in ganz Italien ausbreiten. Dass die Denkfigur der konfessionellen Grenze handlungsanleitend und handlungslegitimierend wirkte, haben Untersuchungen zur Ereignisgeschichte und zur politischen Sprache ausführlich belegt. Weniger bekannt ist, dass sie sich tief einschrieb in die kulturelle und religiöse Praxis der Katholiken. Der Beitrag zeigt auf, wie sich im Verlaufe des 17. Jahrhunderts ein Set an kulturellen Repräsentationen ausbildete, das auf subtile Weise die konfessionelle Grenze anzeigte und sie längerfristig festigte. Festgestellt werden kann zunächst, dass in Graubünden und im Veltlin unter den Auspizien der römischen Missionskongregation de Propaganda Fide eine reiche Sakrallandschaft entstanden ist und die vielen Kirchen, Kapellen, Kreuzwege, Bildstöcke etc. die katholischen Gebiete ostentativ gegen die protestantischen Nachbarn abgrenzten. Volkskundliche Erhebungen haben sodann auf eine aussergewöhnlich hohe Zahl von Kirchen und Kapellen aufmerksam gemacht, in denen um eine Gnade gebeten oder mit Votivgaben für ein erfahrenes Wunder gedankt wurde. Das dichte Netz dieser Gnadenorte und die damit verbundenen Frömmigkeitspraktiken – so die These des Beitrages – waren Teil einer katholischen Symbolpolitik, die darauf ausgerichtet war, die katholischen Gebiete im konfessionellen Grenzraum augenfällig in das Gnadenterritorium der katholischen Kirche zu integrieren. Denn dort, wo sich Wunder ereigneten, war dies ein klarer Beweis für die gottgewollte Zugehörigkeit zur katholischen Universalkirche. Ebenfalls der Konsolidierung der konfessionellen Grenze dienten drittens die zahlreichen Bruderschaften, die über ihre Erzbruderschaften in Rom oder Mailand sowohl auf der institutionellen wie auch auf der symbolischen Ebene für eine stärkere Anbindung an das katholische Italien sorgten.

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Boberach: Eine soziale Bundesrepublik soll als wahrer Freistaat allen Menschen Freiheit gewähren und auf der Souveränität des Volkes gegründet sein. Ihr können auch [noch bestehende] Monarchien angehören, die [jedoch] grundsätzlich alle, auch wie sie in Frankreich und England bestehen, abzulehnen sind, weil dort der Adel und die Geldaristokratie die Politik bestimmen. Preußen und Österreich sollen sich in ihre Provinzen auflösen. - Wentzke: Tritt ein für eine Bundesrepublik mit Parlament und Präsident, in der die Einzelstaaten teils Republiken, teils Monarchien bleiben. Der Zerfall Österreichs und Preußens in ihre Provinzen und die Verschmelzung der kleineren Staaten wird den Übergang erleichtern. Gegen die Anhänger der konstitutionellen Monarchie als die einzigen zu beachtenden Gegner. Hinweis auf den Kampf der Chartisten gegen die gepriesene englische Staatsordnung

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Welsch (Projektbearbeiter): Abdruck von insgesamt 16 Liedtexten aus den Befreiungskriegen anläßlich des 35. Jahrestages des von König Friedrich Wilhelm III. in Breslau erlassenen Aufrufs zur Bildung freiwilliger Jägerkorps zum Kampf gegen Napoléon (3. Februar 1813)

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Boberach: "Zeitlieder" und Balladen von "Liebe und Kampf" behandeln u.a. die Hinrichtung Robert Blums, das Gefecht bei Eckernförde, Napoleon auf St. Helena; unter den Autoren sind Heine, Rückert und Chamisso