312 resultados para Preußen


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Boberach: Der zum Kaiser gewählte König von Preußen hat sich als Vollstrecker der Konterrevolution erwiesen. Nun soll der Zar in einem Fürstenkongreß dafür sorgen, daß Preußen und Österreich zu einer gemeinsamen Politik finden. Österreich soll einen Föderativstaat Mitteleuropa umgewandelt werden. - Wentzke: Wünscht eine Zusammenkunft der Kaiser von Rußland und Österreich mit dem Preußischen König: Umwandlung des Zentralstaats Österreich in den Föderativstaat Mitteleuropas. Bedauert die Ablehnung der deutschen Kaiserkrone durch Preußen. Die hohe Mission, die entzweiten Fürsten und Völker zum Frieden zu bringen, hat jetzt der Zar

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Boberach: Die preußische Verfassung muß Vorrang haben vor den Beschlüssen der Deutschen Nationalversammlung. Der Eintritt Österreichs in den deutschen Bundesstaat wird abgelehnt. Vorgeschlagen werden eine Reichsrepräsentation der Fürsten und Völker, ein Reichsoberhaupt mit suspensivem Veto gegen die Beschlüsse beider Kammern, Reichssteuern. - Wentzke: Befestigung der Macht Österreichs die wichtigste Frage: nötig Agrargesetzgebung und Befriedigung der Verfassungswünsche Ungarns und der böhmischen und österreichischen Stände. Inzwischen muß Preußen Deutschland näher treten als Bürge seiner verfassungsmäßigen Rechte. Auf der Fürsten-Konferenz am 25. März sind u.a. "die Grundzüge einer künftigen deutschen Reichsverfassung und die Vertretung der Fürsten und Völker bei dieser" zu beraten. Reichsrepräsentation: Deutsches Parlament, zusammengesetzt aus dem Hause der Fürsten, aus welchem das Oberhaupt des Reichs als erbliche Würde hervorgeht, und aus dem Haus der Gemeinen. Das Reichsoberhaupt hat die Vertretung nach Außen, vollziehende Gewalt und Ministerernennung, aber nur suspensives Veto gegen wiederholte Beschlüsse beider Häuser. Das Haus der Fürsten ist gebildet von sämtlichen Souveränen und freien Städten mit verhältnismäßig abgestufter Stimmenzahl. Das Haus der Gemeinen setzt sich zusammen aus den von den Ständeversammlungen gewählten Mitgliedern. Ein ständiger Ausschuß wird meist genügen; das Parlament selbst ist nicht zu häufig zu berufen. Der Reichsverwaltung unterstehen u.a.: Heerwesen; Verfassungsangelegenheiten der Einzelstaaten; Rechtswesen; Zoll, Post, Münze, Freizügigkeit; Reichssteuern. - Der Beitritt ganz Österreichs erscheint, "wenn von der Verwandlung eines Fürstenbundes in einen nationalen Völkerbund die Rede ist", unmöglich. "Es kann daher, wenn sich Österreich ebenfalls dem Deutschen Reichsverbande anschließen wollte, nur von seinen Deutschen Provinzen die Rede sein." Aber auch dabei noch Bedenken, die sich erst bei günstiger innerer Entwicklung Österreichs heben lassen. Jedenfalls muß ein enges Bündnis bleiben. - Die zum 2. April berufenen preußischen Reichsstände können sich erst mit der Bildung eines Deutschen Parlaments befassen, "wenn Regierung und Stände sich vorher über die Grundzüge einer künftigen Verfassung für die Preußische Monarchie geeinigt haben werden."

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Boberach: Der Antrag des badischen Landtags auf Bundesreform soll nicht durch ein Kaisertum verwirklicht werden. Es soll beim Staatenbund bleiben, jedoch mit Einschluß von Posen, Ost- und Westpreußen. Ein verantwortliches Reichsministerium soll aus einem zwischen Österreich und Preußen wechselnden Präsidenten und bis zu sechs Bundestagsgesandten bestehen, die vom Engeren Rat gewählt werden, die Nationalrepräsentation beim Bundestag und der Bundesgerichtshof sollen vom Engeren Rat ernannt werden. Auch Frauen sollen vom Bundestag beschäftigt werden. - Wentzke: Die Grundlage der Reform hat der Antrag der Badischen Kammer gegeben: 1. Eingliederung der außerdeutschen Provinzen Preußens und damit enger Anschluß Preußens an Deutschland. 2. Erweiterung des Bundeszwecks. 3. Organisationsänderungen: gegen die Wiederherstellung des Kaisertums und gegen Aufhebung der Souveränität der Einzelstaaten, nur für Erweiterung des Wirkungskreises des Präsidiums am Bundestage, und zwar durch Schaffung eines verantwortlichen Reichsministeriums (der Präsident selbst und 4 bis 6 Bundestagsgesandte nach Wahl durch den engeren Rat) als Bundesstaatsrat. Vor allem ist eine Vermehrung der wirklichen Arbeitskräfte und Intelligenzen am Bundestage nötig. Erwünscht wäre vielleicht ein Wechsel des Präsidiums zwischen Österreich und Preußen. Am wichtigsten ist die Einrichtung einer Nationalrepräsentation am Bunde: 3 bis 4 Kuriatstimmen der Standesherren, 69 Abgeordnete als Delegierte der Ständeversammlungen nach der Zahl der einzelstaatlichen Stimmen im Plenum. Den Schlußstein bildet ein Bundesgerichtshof von 34 Mitgliedern als Staatengerichtshof, ernannt von den Staaten des engeren Rats, und zwar je eines von der Regierung und von den Landständen

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Boberach: Der Berliner Kongreß hat ergeben, daß Bayern eine Teilung Deutschlands in sieben Staaten will, in denen die kleineren Einzelstaaten aufgehen sollen. Preußen muß dagegen an den Unionsplänen festhalten, auch wenn sie nur zu einem Großpreußen führen, um sich als Großmacht zu behaupten. - Wentzke: Billigt die Absichten der preußischen Politik nach 1849, aber nicht ihre Mittel. Eine Union Preußens mit den Kleinstaaten wird nur ein Großpreußen ergeben. Aber ein Zurückweichen würde ein Aufgeben seiner Stellung als Großmacht bedeuten. Nur durch Preußen kann die Idee Baierns [sic!] von einer Heptarchie: Großpreußen, Großbaiern, Großhessen, Großhannover etc., die durch Einverleibung der Kleinstaaten erreicht werden soll, abgewendet werden

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Boberach: Die Verdoppelung der inländischen Rübenzuckersteuer in Preußen wird im Interesse der schlesischen Landwirtschaft als ungerechtfertigt kritisiert

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Boberach: Auch die deutschen Großmächte Österreich und Preußen sollen auf eigene Gesandtschaften zu Gunsten einer einheitlichen deutschen Diplomatie verzichten. Geschäftsträger sind preiswerter als Botschaften mit bevollmächtigten Ministern. Die Außenministerien sind durch ein Bundesministerium der auswärtigen Angelegenheiten zu ersetzen, in dem die wichtigsten Staaten durch Beamte vertreten sind. - Wentzke: Fordert Verzicht auch Preußens und Österreichs auf eigene Vertretung im Auslande zu Gunsten einer volkstümlichen deutschen Diplomatie und eines Bundesministeriums, in das die größeren Staaten etwa je einen Rat schicken

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Boberach: Das in Preußen weit entwickelte Prinzip, die verschiedenen Wirtschaftszweige gleichmäßig zu fördern, soll bestehen bleiben. Handelsfreiheit und mäßiger Schutz des inländischen Gewerbes, weiterer Zusammenschluß im Deutschen Zollverein sollen der deutschen Einheit dienen und Voraussetzung für einen größeren Binnenmarkt sein, insbesondere durch Einschluß der Nordseehäfen. Differentialzölle sollen die Schiffahrt fördern

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Boberach: Kommentar zum Verfassungsentwurf des Siebzehnerausschusses: Preußen muß in Deutschland aufgehen. Nach amerikanischem Vorbild soll die Reichsgewalt vom Erbkaiser mit Vetorecht und verantwortlichen Ministern ausgeübt werden. Die Freien Städte könnten vermehrt werden, aber die Fürsten der zehn kleinsten Einzelstaaten sollen zu Gunsten des Reichs mediatisiert werden. Daß Österreich sich rückhaltlos an Deutschland anschließt, ist nicht zu erwarten. - Wentzke: Der wertvollste, nur etwas überschwengliche Kommentar zum Siebzehner-Entwurf.

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Boberach: Die Vereinbarkeit von Unionsverfassung und Bundesverfassung wird aus dem Reichsstaatsrecht begründet, so daß Preußen beanspruchen kann, alle Unionsstaaten in der Bundesversammlung zu vertreten. - Wentzke: Der Rechtsboden der Union ist der des Deutschen Bundes, in dem das alte Reichsstaatsrecht als Interpretationsmittel für das Bundesrecht anzusehen ist. Bündnisrecht der Stände des Reichs untereinander also rechtlich unbestritten. Absichten der Union: 1. Abtretung gewisser Souveränitätsrechte der Einzelstaaten an die Gesamtheit der Union; 2. Einsetzung eines Staatengerichtshofs; 3. Organisation der militärischen Kräfte. In der Bundesversammlung wird eine einzige von Preußen ernannte Gesandtschaft sämtliche Unionsstaaten vertreten. Der Deutsche Bund also besteht als völkerrechtliche Vereinigung der souveränen Einzelstaaten weiter; dagegen bedeuten die beiden letzten einstimmigen Beschlüsse der Bundesversammlung "eine definitive Aufhebung des auf der Existenz der Bundesversammlung beruhenden staatsrechtlichen Teils des Bundesrechts". Auch Österreich ist bereits dadurch, daß es seine deutschen Lande einer der Bundeseinwirkung entzogenen Gesetzgebung unterworfen hat, aus dem Bunde in staatsrechtlicher Beziehung ausgetreten. Danach ist die Kompetenz der ev[tl]. anzuerkennenden neuen Bundesversammlung zu umschreiben

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Boberach: Dargestellt werden die Revolutionen in Sizilien und Paris, die Märzereignisse in Süd- und Südwestdeutschland, Weimar, Berlin und Wien, die Wiener Mai- und Oktoberrevolution, die Unruhen in Neapel, Prag und Paris im Mai/Juni, der Aufstand in Posen, der Krieg mit Dänemark, die beiden badischen Aufstände, die Frankfurter Septemberunruhen und der Konflikt zwischen Regierung und Nationalversammlung in Preußen

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Boberach: Ein Rückblick auf die deutsche Geschichte lehrt, daß ein Oberhaus der Könige und Fürsten neben dem Volksparlament stehen muß. Auch der Kaiser vertritt das Volk. Der König von Preußen soll Kaiser werden. - Wentzke: Rückblick auf die deutsche Geschichte. Neben dem deutschen Volksparlament muß ein Oberhaus von Königen und Fürsten stehen. Endlich ein Kaiser als Vertreter des Volkes gegenüber dem Ausland und als vollziehende Gewalt, und zwar - der König von Preußen

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Boberach: Der Rechenschaftsbericht bietet einen Abriß der Geschichte der Preußischen Nationalversammlung und bekennt sich zur Republik, für die das deutsche Volk aber noch nicht reif ist. Die oktroyierte Verfassung wird strikt abgelehnt. - Wentzke: Für die Republik ist Deutschland noch nicht reif. Die Einzelstaaten müssen mit den Rechten der Selbständigkeit bestehen bleiben, geben aber von ihrer Souveränität an den Gesamtstaat soviel ab, daß die Einheit, Sicherheit nach Innen, Macht nach Außen, gegründet werden kann. - Für Preußen demokratisch-konstitutionelle Monarchie. Gegen die oktroyierte Verfassung

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Boberach: Selbst in einer republikanischen Verfassung braucht der Adel, der seine historischen Verdienste hat, nicht abgeschafft zu werden. In der Polendebatte wollte Arndt die Teilungen mit dem Schutz vor Rußland begründen und dem Wahn wehren, die Polen könnten Deutschland vor Rußland schützen. Alle 10 Jahre sollen vom Parlament 10 Männer gewählt werden, die "über die geistigen, sittlichen, politischen Zustände" berichten und Vorschläge zu gesetzlichen Änderungen machen sollen. - Wentzke: S. 17 ff. Aus der Kölnischen Zeitung vom 28. März 1848: Verlangt ein deutsches Unterhaus und neben ihm ein Oberhaus der Fürsten. Der deutsche Kaiser und König hat 1. im Volks- und Fürstenparlament die Oberstimme wie auch in der Vertretung nach Außen, 2. unbeschränkten Befehl über Heer und Flotte. Im Frieden hat jeder Fürst in seinem Staat völlig selbständige Verwaltung und Heeresbefehl. S. 39 ff. Antrag vom 18. Juli 1848: Verlangt alle 10 Jahre Ernennung von Zensoren zur Untersuchung der geistigen, sittlichen und politischen Zustände Deutschlands. Der Reichsverweser soll die Macht und Majestät des Volkes darstellen, aber "sie blüht nur in Reichstagsbeschlüssen, es fehlt ihr Fleisch und Bein". Hinweis dagegen auf Preußen

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Boberach: Es gibt in Deutschland keine nationale Homogenität, deshalb läßt es sich nicht wie Frankreich organisieren. Preußen, dessen historisches Schwergewicht außerhalb des Deutschen Bundes liegt, kann nicht einfach in Deutschland aufgehen. Ebenso kann Österreich auf die Anlehnung an Rußland nicht verzichten. Den Konservativen wird vorgeworfen, die Unionsverfassung nicht als revolutionär durchschaut zu haben. Dem mit Arnim und Radowitz gescheiterten deutschen Einheitsstaat ist der Föderalismus mit Souveränität der Einzelstaaten vorzuziehen

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Boberach: Es gibt in Deutschland keine nationale Homogenität, deshalb läßt es sich nicht wie Frankreich organisieren. Preußen, dessen historisches Schwergewicht außerhalb des Deutschen Bundes liegt, kann nicht einfach in Deutschland aufgehen. Ebenso kann Österreich auf die Anlehnung an Rußland nicht verzichten. Den Konservativen wird vorgeworfen, die Unionsverfassung nicht als revolutionär durchschaut zu haben. Dem mit Arnim und Radowitz gescheiterten deutschen Einheitsstaat ist der Föderalismus mit Souveränität der Einzelstaaten vorzuziehen