190 resultados para Interessen


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In Tschernobyl ereignete sich der erste atomare Super-GAU. Dem Unfall lag eine verblüffende Häufung von Konstruktions-, Organisations- und Bedienungsfehlern zugrunde. Nach der Katastrophe rangierten die Interessen des Staatsschutzes bisweilen vor dem Bevölkerungsschutz. Über die gesundheitlichen Langzeitfolgen des Super-GAUs wird bis heute gestritten. Unstrittig ist allerdings, dass Tschernobyl ins kulturelle Gedächtnis der Menschheit eingegangen ist und bis heute die Debatten über die zivile Nutzung der Kernenergie prägt.

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Bereits in der ersten Grundschulklasse bekunden Mädchen ein stärkeres Interesse am Lesen als Jungen, die ihrerseits vergleichsweise mehr Interesse an der Mathematik angeben. In einer Stichprobe von 65 Jungen und 70 Mädchen wurde längsschnittlich geprüft, inwieweit die Geschlechtstypisierung in schulischen Interessen auf das Ausmaß zurückgeführt werden kann, in dem das Geschlechtsrollen-Selbstkonzept und die Einstellungen gegenüber Geschlechtsrollen (traditionell vs. egalitär) des Kindes in Übereinstimmung mit Geschlechtsstereotypen ausgeprägt sind. Erwartungsgemäß wiesen die Kinder bereits in der ersten Schulklasse geschlechtstypisierte Selbstkonzepte auf: Jungen schrieben sich mehr maskulin typisierte Merkmale zu als Mädchen, die ihrerseits mehr feminin-typisierte Merkmale für selbstbeschreibend hielten. Mädchen waren egalitärer gegenüber Geschlechtsrollen eingestellt als Jungen. Die Geschlechtsrollen-Selbstkonzepte beeinflussten moderiert durch die Einstellungen gegenüber Geschlechtsrollen das Interesse am Lesen und der Mathematik in der zweiten Grundschulklasse. Das Zusammenspiel zwischen kognitiver Entwicklung und geschlechtstypisierten Sozialisationseinflüssen wird diskutiert.

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Aus: Illustrierte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums ; Bd. 2, H.ff 2-4

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Die negativen Vorurteile betreffend Ineffizienz der Verwaltung und Behördenfaulheit stehen in krassem Gegensatz zum Einfluss, den die Verwaltung in der Regelung des alltäglichen Lebens einnimmt. Die Rolle der Verwaltung nahm parallel zur Entwicklung des modernen Staats laufend an Bedeutung zu. Dabei verschob sich zunehmend der Gestaltungsraum von den politischen zu den administrativen Institutionen. Die Verwaltungswissenschaft setzt sich mit diesem Wandel auseinander. Daraus folgen verschiedene Fragestellungen: Gibt es ein genug, ein zu viel oder zu wenig an Staat? An wessen Interessen sollte sich die Verwaltung orientieren, wenn sie ihre Aufgaben gut erfüllen wollte: Dem Souverän oder der Exekutive? Dem Monarchen, dem Volk oder der stärksten Partei? Oder soll sie sich auf das Gemeinwohl ausrichten – so undefiniert dieser traditionsreiche Begriff ist und auch ausschliessende, z.B. völkische, Prinzipien zu umfassen vermag? Oder gelten für die Verwaltung eher abstrakte Maximen wie Rechtsstaatlichkeit, Effektivität oder Effizienz? Die bekanntesten Schlagworte der Verwaltungswissenschaft dürften „Bürokratie“ und „New Public Management“ sein. Beide Begriffe sind stark politisiert und auch in ihrer Bedeutung umstritten, wobei letztere auch nicht der Verwendung im wissenschaftlichen Diskurs entspricht. Dies ist aus bedauerlich, weil es die gesellschaftliche Auseinandersetzung betreffend dieses wichtigen Faktors staatlicher Organisation verhindert. Für die verwaltungswissenschaftliche Auseinandersetzung bedeutet dies vor allem eines: Sich der divergierenden Bedeutungen von Begrifflichkeiten bewusst zu sein. Hier stösst man allerdings auf ein wesentliches Problem: Während die Bedeutung in der öffentlichen Diskussion notorisch unscharf ist, kennt auch der wissenschaftliche Diskurs keine klare Definition der Verwaltung, der Verwaltungswissenschaft oder verschiedener verwaltungswissenschaftlicher Konzepte. Die Schwierigkeit, die Verwaltung und ihre Bereiche zu definieren, kann als Versagen der Wissenschaft verstanden werden (Ellwein, 1966: 15; von Stein, 1965: 2384) oder auch daran liegen, dass das Unterfangen prinzipiell unmöglich ist (Forsthoff, 1973: 1). Auf jeden Fall zeigt die komparative Verwaltungswissenschaft, dass Begriffe und Konzepte aus fremdsprachigen Publikationen und deren Kontext übernommen wurden. Besonders deutlich wird dies darin, dass in der Management-Literatur oder der Policy-Forschung die ursprünglich englischen Begriffe im deutschen Sprachgebrauch ebenfalls verwendet werden. Aber die Bedeutungen der ursprünglichen Ideen haben sich während des Transfers in den neuen wissenschaftlichen und politischen Zusammenhang geändert. Daraus folgt eine zweite Problemdimension, die bereits von Woodrow Wilson (1941 [1887]) im Gründungsdokument der US-Verwaltungswissenschaft aufgeworfen wurde: Für welchen Bereich kann die Verwaltungswissenschaft eine Gültigkeit beanspruchen? Wilson argumentiert, dass die Verwaltung als eine Technik zu betrachten sei. Als solche sei sie unabhängig vom politischen Kontext gültig, weswegen er vorschlug, die USA sollten sich in der Suche nach der besten Staatsverwaltung am preussisch-deutschen Modell zu orientieren. Analoge Gedankengänge können auch in der deutschen Verwaltungswissenschaft festgestellt werden, wenn sich die Forschenden auf ausländische Inspirationen beziehen. Die Forschenden suchen dabei Antworten, die unabhängig von ihrer Herkunft auf die eigenen politischen, ökonomischen oder sozialen Problemstellungen gemünzt sind. Diese Probleme – genauso wie die Lösungsansätze – können globale sein, orientieren sich in der Regel jedoch an den eigenen nationalen Institutionen. Denn nur von diesen können sich die Forschenden erhoffen, dass ihre Lösungsvorschläge in die Praxis umgesetzt werden. Basierend auf dieser Argumentation schliesst die aktuelle komparative Verwaltungswissenschaft auf nationale Traditionen der Verwaltungswissenschaften, die den spezifischen Staatsverständnissen entsprechen (Raadschelders und Rutgers, 1996; Rutgers, 2001b; Stillman, 2001). Dabei werden zwei wesentliche Faktoren ausgeblendet: Erstens wandelte sich das Staatsverständnis im Verlauf der Zeit. Zweitens sind und waren die Verwaltungsforschenden trotz ihrer Ausrichtung an einer nationalen Institution nicht in einem nationalen Diskurs isoliert. In den modernen und zeitgenössischen verwaltungswissenschaftlichen Publikationen wird die internationale Einbettung sowohl in den referierten Werken als auch in den Moden der behandelten Themen und angewandten Methoden evident. Diese Einsicht gilt aber nicht erst ab der Globalisierung in den 1990er Jahren, sondern lässt sich bereits in der Zeit vor der deutschen Staatenbildung aufzeigen. Gerade die Kameralisten reisten häufig zwischen den europäischen Fürstenhäusern umher und sorgten dadurch nicht nur für eine weite Verbreitung ihrer Ansätze, sondern kamen selbstverständlich auch mit fremden Ideen in Kontakt (Wakefield, 2009). Und die Entwicklung in der deutschen Verwaltungswissenschaft nach dem Zweiten Weltkrieg kann ohne eine tiefere Betrachtung der Entwicklungen in den USA nicht verstanden werden. Aus diesem Grund wird hier ein Versuch unternommen, die Entwicklung der deutschen Verwaltungswissenschaft von der Gründung Deutschlands 1871 bis in die 1970er Jahre auf den Einfluss US-amerikanischer Ideen hin zu untersuchen. Dazu werden zuerst in der Sektion I der Untersuchungsgegenstand und die theoretischen Grundlagen eingeführt, anhand derer der Import von Ideen aus den USA durch die deutsche Verwaltungswissenschaft untersucht wird. Sektion II zeigt anhand von Primärquellen die Entwicklung der deutschen Verwaltungswissenschaft. Die Struktur folgt dabei den Phasen sozialer und politischer Umbrüche: Gründung des deutschen Reiches (Kapitel II.1), Zwischenkriegsperiode (Kapitel II.2), Nachkriegszeit (Kapitel II.3) sowie die 1960er und 1970er Jahre (II.4). In Sektion III wird der Ideentransfer analysiert und danach in IV die Konklusionen betreffend die deutsche Tradition der Verwaltungswissenschaft präsentiert.

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Imprint varies.

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Editors: Mar. 1876-Dec. 1881, Max Eisenberger (with Julius Staudinger, 1881); Jan. 1882-Sept. 1892, Julius Staudinger (with Bruno Hofer, Jan. 1891-Sept. 1892); Oct.-Dec. 1982, Bruno Hofer.; Jan. 1893-Apr. 1899, Bruno Hofer, Curt Weigelt.; May 1899- Bruno Hofer, Friedrich Fischer.

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Includes an unnumbered Probeblatt.

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Organ für die Gesamt-Interessen des Krankenpflegeberufes.

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Publisher's advertisements: [1] or more leaves at end of some volumes.

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En virtud del art. 3.1 de la Ley Orgánica 1/1982, de 5 de mayo, cuando los menores tengan suficiente madurez deberán consentir por sí mismos las intromisiones en sus derechos al honor, intimidad y propia imagen. Sin embargo, atendiendo al art. 4 de la Ley Orgánica de Protección Jurídica del Menor, cuando la intromisión tenga lugar en un medio de comunicación seguirá siendo ilegítima, aun consentida por un menor maduro, si se considera contraria a su honor e intereses, debiendo intervenir en su defensa el Ministerio Fiscal. Esta regulación plantea diversas cuestiones relacionadas con la protección de los derechos al honor, intimidad y propia imagen del menor con suficiente madurez —en particular, sobre la función del fiscal como garante de estos derechos y el papel que se otorga al consentimiento del menor— que son objeto de estudio del presente trabajo.