187 resultados para Gewalt


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Quintessenz • Das Erkennen von Frühwarnzeichen, Erheben einer Risikoeinschätzung bei Eintritt und der professionelle Umgang mit aggressiven Verhaltensweisen können zu Schadensbegrenzung und geringerem Verletzungsrisiko bei Patienten, Angehörigen und medizinischem Personal beitragen. • Nicht zögern bei pharmakotherapeutischen und nichtmedikamentösen, der Sicherheit dienenden Massnahmen gegen Gewalt und Aggression. • Bei selbst- und fremdaggressivem Verhalten werden Krisengespräch und Kriseninterventionsmassnahmen in der Regel durch einen psychiatrischen Dienst, auf der psychiatrischen Abteilung Isolations- und Zwangsmassnahmen ausgeführt. • Bei Selbst- und Fremdgefährdung im Rahmen einer psychischen Störung und/oder Intoxikation können die Anordnung einer fürsorgerischen Unterbringung und Einweisung in eine psychiatrische Klinik in Begleitung der Sanität und/oder Polizei erforderlich sein. • Die Teilnahme an Kursen für Aggressionsmanagement ist insbesondere für Personal von Psychiatrie und Notfallzentren empfohlen.

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Die Sklaven spielten eine erhebliche Rolle im täglichen Rechtsverkehr des antiken Roms, wo sie ihren Eigentümer vertraten und für ihre Rechnung Geschäfte schlossen. Aufgrund des peculiums, ein dem Sklaven zur Verfügung gestelltes Sondervermögen waren eben diese Sklaven ein wichtiger Bestandteil des Wirtschaftslebens. Manche Digestenstellen beweisen jedoch erhebliche Schwierigkeiten der Verkehrsteilnehmer, den Status ihrer unfreien Kontrahenten zu erkennen. Ferner stellte sich die Frage wer für die Schulden des Sklaven haften sollte, war der Sklave der Gewalt zweier oder mehrerer Herrn unterstellt (vgl. Ulp. 29 ed. D. 15.1.19.1-2).

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Wer anderen Gutes tun möchte, benötigt die Möglichkeit, wirksam tätig zu werden. Dabei kann es um Wissen um Therapietechniken und -verfahren gehen, um die Kenntnis derjenigen, die man fragen oder konsultieren sollte, aber natürlich auch um finanzielle Mittel, um etwa Spezialisten, ihre Kompetenzen und technologischen Möglichkeiten nutzen zu können. Man kann diese kulturellen, sozialen und ökonomischen Ressourcen mit dem französischen Soziologen Pierre Bourdieu unter dem Begriff des Kapitals zusammenfassen: Kulturelles, soziales und ökonomisches Kapital bezeichnen dann jeweils einen spezifischen Typ von sozialer Gestaltungsmacht. Aber gerade im Gesundheitswesen ist die Frage nach Gestaltungsmacht heikel. Denn einerseits fühlt sich jemand, der unter einer akuten und vielleicht sogar schmerzhaften Krankheit leidet, oft ohnehin schon verletzlich, ohnmächtig und ausgeliefert, sodass die Frage nach der Macht hier unangebracht oder obsolet erscheint. Andererseits wirkt in einem Bereich, in dem es um Fürsorge (caring), um Wohltun (beneficence), Behandlung und Heilung geht, der Begriff der Macht, den wir oft genug mit Herrschaft und Gewalt verbinden, merkwürdig fehl am Platz. Klassisch wird die Frage nach der Macht im Bereich des Gesundheitswesens unter dem Etikett des Paternalismus verhandelt und vor allem auf das Verhältnis von Arzt und Patient bezogen, in dem dann das normative Benevolenzprinzip und das Prinzips des Respekts vor der Autonomie des Patienten oder der Patientin in Konflikt geraten können. Allerdings lässt sich fragen, ob diese Perspektive nicht eine Engführung darstellt. Denn oft sind nicht nur die unmittelbar kranken oder pflegebedürftigen Patienten und Patientinnen, sondern auch ihre Angehörigen betroffen – bei betagten Patienten ist das sogar die Regel. Zudem sorgt die zunehmende Bedeutung, Präsenz und nicht zuletzt Verwissenschaftlichung der Pflege für möglichen Konfliktstoff zwischen Pflegenden und Behandelnden. Und schliesslich führt der steigende ökonomische Druck zu Reibungsflächen zwischen den zu Effizienz und ökonomischer Nachhaltigkeit verpflichteten Verwaltenden und Behandelnden wie Pflegenden. Der Band, der Beiträge einer interdisziplinären Berner Tagung aufnimmt und durch zusätzliche Perspektiven ergänzt, geht der ‹Macht der Fürsorge› und ihrer Verteilung im Sechseck von Patienten und Patientinnen, Behandelnden, Pflegenden, Verwaltenden, Angehörigen und politisch Verant-wortlichen in ethischer Perspektive nach.

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Wasser liegt allem Leben zugrunde. Die Gebirgswasser versorgen uns mit Trink- und Brauchwasser. Wo Wasser fliesst, formt und begrünt es unsere Natur- und Kulturlandschaft, bietet Lebensraum für Pflanzen und Tiere und ist gleichzeitig auch zerstörerische Gewalt. Als Element unserer Landschaft bietet Wasser Erlebnis, stiftet Identität und macht die landschaftliche Schönheit aus: Was wäre die Welterbe-Region ohne seine sprudelnden Bäche und tosenden Wasserfälle?

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Boberach: Arbeitslose sollen auf unbenützten Ländereien und Domänen angesiedelt werden. Aus dem Mißstand der Schlafstellenwirtschaft kann sonst Gewalt entstehen. Wie die Pressefreiheit, wurde auch die Gewerbefreiheit zu früh eingeführt. Am wichtigsten ist der Schutz der Familie

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Boberach: Der Verfassungsentwurf des Dreikönigsbündnisses wird als Mediatisierung der anderen Einzelstaaten durch Preußen aufgefaßt. Da die Voraussetzungen für einen Bundesstaat in Deutschland nicht gegeben sind, ist ein Staatenbund wie bisher zunächst vorzuziehen. Die Trias eines dritten Deutschland wird als Machtvakuum abgelehnt. Als Organ genügt ein Gremium aus weisungsgebundenen Gesandten, die nach Mehrheit entscheiden. - Wentzke: "Der Bundesstaat ist Einheitsstaat in Beziehung auf das Ausland, der Staatenbund in Beziehung auf die Einzelstaaten." "Die Drei-Königs-Verfassung ist eine Mediatisierung aller Einzelstaaten; ein preußischer Einheitsstaat unter dem Namen eines deutschen Bundesstaats." Das Fürstenkollegium ist eine Null und der Reichsvorstand die Reichsgewalt selbst, statt daß diese durch eine aus den Einzelstaaten hervorgehende Gesamtvertretung gebildet wird, während dem Reichsvorstande lediglich die ausübende Gewalt bleibt. Beim Eintritt Süddeutschlands würde Preußen im Volkshause majorisiert, und seine völkerrechtliche Vertretung wird es dieser Gefahr nicht aussetzen. In Deutschland sind eben die Vorbedingungen eines Bundesstaats, ungefähr gleiche Größe der Einzelstaaten, nicht vorhanden. - Über "Österreich, Preußen und Westdeutschland" ...: ein drittes Deutschland wäre ganz machtlos, allenfalls Staatenbund zwischen den drei Faktoren. Eine Volksvertretung [ist] bei der Bundesstaatsgewalt nur möglich in Form von Gesandten der Einzelkammern, die nach Instruktion handeln, aber nach Mehrheit beschließen. [Der Verfasser] Empfiehlt eine nach und nach eintretende Mediatisierung der kleineren Staaten, so daß später 7 oder 9 souveräne Staaten sich zum Bundesstaat verbinden können

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Boberach: Die preußische Verfassung muß Vorrang haben vor den Beschlüssen der Deutschen Nationalversammlung. Der Eintritt Österreichs in den deutschen Bundesstaat wird abgelehnt. Vorgeschlagen werden eine Reichsrepräsentation der Fürsten und Völker, ein Reichsoberhaupt mit suspensivem Veto gegen die Beschlüsse beider Kammern, Reichssteuern. - Wentzke: Befestigung der Macht Österreichs die wichtigste Frage: nötig Agrargesetzgebung und Befriedigung der Verfassungswünsche Ungarns und der böhmischen und österreichischen Stände. Inzwischen muß Preußen Deutschland näher treten als Bürge seiner verfassungsmäßigen Rechte. Auf der Fürsten-Konferenz am 25. März sind u.a. "die Grundzüge einer künftigen deutschen Reichsverfassung und die Vertretung der Fürsten und Völker bei dieser" zu beraten. Reichsrepräsentation: Deutsches Parlament, zusammengesetzt aus dem Hause der Fürsten, aus welchem das Oberhaupt des Reichs als erbliche Würde hervorgeht, und aus dem Haus der Gemeinen. Das Reichsoberhaupt hat die Vertretung nach Außen, vollziehende Gewalt und Ministerernennung, aber nur suspensives Veto gegen wiederholte Beschlüsse beider Häuser. Das Haus der Fürsten ist gebildet von sämtlichen Souveränen und freien Städten mit verhältnismäßig abgestufter Stimmenzahl. Das Haus der Gemeinen setzt sich zusammen aus den von den Ständeversammlungen gewählten Mitgliedern. Ein ständiger Ausschuß wird meist genügen; das Parlament selbst ist nicht zu häufig zu berufen. Der Reichsverwaltung unterstehen u.a.: Heerwesen; Verfassungsangelegenheiten der Einzelstaaten; Rechtswesen; Zoll, Post, Münze, Freizügigkeit; Reichssteuern. - Der Beitritt ganz Österreichs erscheint, "wenn von der Verwandlung eines Fürstenbundes in einen nationalen Völkerbund die Rede ist", unmöglich. "Es kann daher, wenn sich Österreich ebenfalls dem Deutschen Reichsverbande anschließen wollte, nur von seinen Deutschen Provinzen die Rede sein." Aber auch dabei noch Bedenken, die sich erst bei günstiger innerer Entwicklung Österreichs heben lassen. Jedenfalls muß ein enges Bündnis bleiben. - Die zum 2. April berufenen preußischen Reichsstände können sich erst mit der Bildung eines Deutschen Parlaments befassen, "wenn Regierung und Stände sich vorher über die Grundzüge einer künftigen Verfassung für die Preußische Monarchie geeinigt haben werden."

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Boberach: Anträge und Auszüge aus den Sitzungsprotokollen der Bundesversammlung und des Fünfzigerausschusses sollen ihre rege Tätigkeit zur Schaffung einer vollziehenden Gewalt dokumentieren. - Wentzke: Veröffentlichung von Anträgen und Auszügen aus den Sitzungsprotokollen der Bundesversammlung und des Fünfziger-Ausschusses über ihre rege Tätigkeit zur Schaffung einer vollziehenden Gewalt

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Boberach: Ein Rückblick auf die deutsche Geschichte lehrt, daß ein Oberhaus der Könige und Fürsten neben dem Volksparlament stehen muß. Auch der Kaiser vertritt das Volk. Der König von Preußen soll Kaiser werden. - Wentzke: Rückblick auf die deutsche Geschichte. Neben dem deutschen Volksparlament muß ein Oberhaus von Königen und Fürsten stehen. Endlich ein Kaiser als Vertreter des Volkes gegenüber dem Ausland und als vollziehende Gewalt, und zwar - der König von Preußen

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Boberach: Eine Verfassung braucht überhaupt nicht beschworen [zu] werden, jedenfalls aber nicht vom Heer. Da die vollziehende Gewalt in der Hand des Staatsoberhaupts liegt, leisten Beamte und Heer ihm den Dienst- oder Fahneneid, und er garantiert mit ihnen die Aufrechterhaltung der Verfassung

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Boberach: Folgende Organe sind zu schaffen: Oberhaus durch Umwandlung des Bundestages, das einen Bundespräsidenten auf drei Jahre wählt und die vollziehende Gewalt besitzt; Volkskammer aus allgemeinen Wahlen; Bundesgerichtshof für Auseinandersetzungen zwischen den Einzelstaaten sowie ihnen und dem Bundesstaat. Der Vorschlag Zöpfls, die Standesherren an der Neuordnung zu beteiligen, wird abgelehnt. - Wentzke: Fürsten und Volk müssen in der Bundeseinheit vertreten sein, die die Einheit der ganzen deutschen Nation wie die Besonderheit der Einzelstaaten zur Geltung bringen wird. 1. Bundestag als Oberhaus, Vertreter der Regierungen, dabei entweder Gleichstellung aller Staaten oder Stimmenverhältnis wie im bisherigen Plenum. 2.Volkskammer aus allgemeinen Wahlen. Das Oberhaus hat die vollziehende Gewalt; oberste Leitung und Vertretung nach Außen durch einen auf 3 Jahre vom Oberhaus gewählten Bundespräsidenten. Grundrechte, konstitutionelle Landesverfassungen. Bundesgerichtshof als Staatengerichtshof von Oberhaus und Volkskammer auf je 6 Jahre ernannt. Gegen den von Zöpfl ... gewünschten Eintritt der Standesherren und gegen die Wahl der Volksvertretung durch die Kammern

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Boberach: Die Einheit Deutschlands ist durch Vereinigung der Volksvertretungen der Einzelstaaten und der Provinzen in einer neuen Nationalversammlung, die Preußen nach Berlin einberufen soll, zu schaffen. Frankfurter Reichsverfassung und Provisorische Zentralgewalt schaffen Voraussetzungen für eine Mediatisierung der Länder und eine Republik. - Wentzke: "Einheit des Volkes ist die Vereinigung der Volksvertretungen seiner Einzelstaaten in die Volksvertretung des Gesamtstaats, der Provinzialversammlungen in die Nationalversammlung. Freiheit ist die Souveränität dieser gesetzgebenden Gewalt, der Quelle aller anderen Gewalten. Diese Souveränität wird jedesmal soweit reichen, als die Einsicht und der Wille des Volkes reicht." Als Vorstufe für die Mediatisierung der Dynastien und Demokratisierung der Einzelstaaten in der Republik ist die Zentralgewalt und konstitutionelle Gesamtmonarchie der Reichsverfassung zu begrüßen. - Ruge an Manteuffel, Leipzig 15. Februar 1849: Verlangt eine deutsche Nationalversammlung aus den Einzelkammern in Berlin für allgemeine Angelegenheiten, die sich für Sonderinteressen wieder in Provinzialversammlungen scheidet

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Boberach: Die gleichnamige Denkschrift ... wird zusätzlich begründet. Die österreichische Verfassung von 1849 hat sich im Gegensatz zur gescheiterten Frankfurter Reichsverfassung durchgesetzt. Statt des Dreikönigsbündnisses muß der Deutsche Bund wieder belebt werden. - Wentzke: Entwicklung der in der Denkschrift unter gleichem Titel ... ausgeführten Gedanken für weitere Kreise. - Nach der Niederwerfung der Magyaren und der Übergabe Venedigs ist Österreichs Ausschließung vom deutschen Bundesstaate unmöglich geworden: es kann sich jetzt nur noch darum handeln, für die unabweisbaren Forderungen die angemessenste Form zu finden. Der deutsche Bund mit gleicher Berechtigung der Bundesstaaten besteht rechtlich und tatsächlich fort, also auch die drei Stimmen, die er mit seinen beiden Großmächten bisher im Völkerrate gehabt hat. Von den drei bisher aufgestellten Entwürfen ist der der Paulskirche unausführbar und rechtlich unhaltbar. In Österreichs Vorschlag, Direktorium aus 7 Kreisen mit 9 Stimmen, erhalten Österreich und Preußen ein unbegründetes Übergewicht und hemmen durch einen beratenden Reichstag, der nicht die Form einer gesetzgebenden Versammlung hat, die vollziehende Gewalt. Engere Verbindung österreichs aber jetzt ermöglicht, nachdem durch die Gleichberechtigung der Slaven und Magyaren diesen jeder Grund zum Haß gegen das Deutschtum entzogen, die Zollgrenze zwischen Österreich und Ungarn gefallen ist. Die Selbstverwaltung, die Aufgabe aller heutigen Staaten, ist in Österreich großzügig durchgeführt worden: damit Raum geschaffen zur Lösung der sozialen Frage. Dagegen ist Preußen ein erobernder Staat. Aber wie es selbst zu große Erinnerungen hat, seinen Namen aufzugeben, so auch Deutschland. "Wenn das übrige Deutschland nur die Wahl hätte, an Österreich oder Preußen sich anzuschließen, müßte es sich notwendig für Österreich entscheiden. Preußen selbst bedarf Deutschlands; mit demselben wird es zur Großmacht, ohne dasselbe ist es nicht mächtiger als dieses ohne Österreich."

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1995 an der Vierten Weltfrauenkonferenz in Beijing haben 189 Staaten eine visionäre Aktionsplattform als Leitlinie zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann verabschiedet. Die Schweiz hat 1999 einen Aktionsplan zur Umsetzung erarbeitet mit Massnahmen in den Bereichen Bildung, Wirtschaft und Entscheidungspositionen, aber auch Armut, Gesundheit, Gewalt und Menschenrechten. In einem partizipativen Vorgehen mit Schlüsselpersonen im Bereich der Gleichstellung von Frau und Mann hat das IZFG diesen Aktionsplan bilanziert (1999 - 2014). Der Bericht beinhaltet Zahlen und Fakten in allen Themenbereichen, eine Bilanzierung des Umsetzungsstands auf nationaler und auf internationaler Ebene, Meilensteine und Best Practices sowie den Handlungsbedarf und Empfehlungen für künftiges Vorgehen im Bereich Gleichstellung von Frau und Mann.