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Habituelle Aborte Ein Spontanabort ereignet sich bei etwa 15 % aller klinisch festgestellten Schwangerschaften. Vom betroffenen Paar wird er ausnahmslos als äußerst traumatisch erlebt. Insbesondere gilt dies beim habituellen Abort (≥ 3 Aborte in Folge), der etwa 1 % der Schwangerschaften betrifft. In der Hoffnung, weitere Aborte zu verhindern, werden entsprechend große Anstrengungen unternommen, die jeweilige Ursache zu eruieren. Gerinnungsphysiologische Einflüsse Pathophysiologisch spielen nebst organischen und zytogenetischen Anomalien beim Fetus vermutlich auch gerinnungsphysiologische Einflüsse eine ursächliche Rolle, insbesondere erworbene und hereditäre prokoagulatorische Störungen. Diese können das im Rahmen der Schwangerschaft schon physiologisch erhöhte Gerinnungspotenzial zusätzlich verstärken und damit die Blutversorgung des Fetus potenziell behindern, was mit der Gefahr seiner Abstoßung einhergeht. Thrombophilie Auch wenn der diesbezügliche Beweis im Einzelfall schwierig zu erbringen ist, erscheint eine ungünstige Beeinflussung des Abortrisikos durch erworbene und hereditäre Thrombophilien plausibel. Daraus ergibt sich unschwer die Folgerung oder Hoffnung, dass antiaggregatorische und antikoagulatorische Maßnahmen eine günstige Wirkung haben könnten. Der vorliegende Beitrag geht auf die bekannten sowie teils auch nur vermuteten pathophysiologischen Mechanismen und die sich daraus ergebenden therapeutischen bzw. präventiven Möglichkeiten ein.
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Purpose: Congenital uterine anomalies often remain asymptomatic until they cause problems, for example during pregnancy. We studied the diagnostic aspects of two- and three-dimensional ultrasound and MRI. Materials and Methods: 63 women referred for suspected uterine anomalies were studied: In the first group (until July 2008) with 2 D-US and MRI, in the second group (from August 2008) additionally with 3 D-US; these women also had diagnostic or therapeutic operative confirmation. In the third group, only 3D-US was used. Results: In all women 3D-US was possible and successful. The most common anomaly was a subseptate uterus, while a septate uterus was less frequent, and uterus bicornis (unicollis) and uterus didelphys (bicornis bicollis) were rare. The women in the first two groups all underwent at least diagnostic hysteroscopy, and some (subseptate or septate uterus) underwent operative hysteroscopy. After preoperative volume imaging, laparoscopies were required less often. 3D-US diagnoses as judged by intraoperative findings were correct in 100 % of cases, while the MRI diagnoses in the same group were correct in only 7/13 cases. Conclusion: Since the introduction of volume imaging (MRI, later 3 D-US), laparoscopy during hysteroscopic septum resection was not necessary in the majority of cases. 3D-US brings the diagnostics of uterine anomalies back into the hands of the gynecologist and can provide the gynecological surgeon with a higher subjective degree of certainty during operative hysteroscopy.
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Der neue Kommentar erläutert aktuell und fundiert alle Bestimmungen zum Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) und zum revidierten Lugano-Übereinkommen (LugÜ). Er berücksichtigt dabei die Rechtsprechung des Schweizerischen Bundesgerichts bzw. des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie die wichtigste Literatur. Mit den kommentierten Bestimmungen zum IPRG und LugÜ enthält dieses Werk insgesamt knapp 60 für die Schweiz relevante Staatsverträge und macht es so zum unabdingbaren Begleiter bei internationalen Sachverhalten. Eine übersichtliche, nach Sachgebieten gegliederte Zusammenstellung und praktische Randregister ermöglichen das rasche Auffinden der gesuchten Gesetze und Konventionen. Das gesamte internationale Privat- und Verfahrensrecht in handlichem Format – ein Muss für alle, die im internationalen Kontext tätig sind. Stand der Gesetzgebung: 1. März 2015 Änderungen bei den im Buch enthaltenen Erlassen können abgerufen werden unter: www.navigator.ch/updates
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Zustand vor der Renovierung
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Zustand nach der Renovierung
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Zur Aufführung seines Festspiels (100 Jahre Stadttheater), Ursprünglicher Plan des Festspiels, Ausführung auf der Bühne
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Wentzke: Die Verfassung entspricht [...] nicht den Wünschen des Volkes. In der Natur des Bundesstaates liegt kein Grund für eine Sondervertretung der Einzelstaaten, die ja jederzeit das Reichsgericht anrufen können, während wirtschaftliche Sonderinteressen ihren Ausdruck im Volkshause finden. Findet ein Kleinstaat in der Mehrheit der Volksvertretung nicht mehr genug Schutz, so ist er eben zum Untergang reif. Daher der Antrag der Partei, 1. daß alle Kleinstaaten nur als Staatenverbände im Staatenhause vertreten sind; 2. für gleichmäßige Vertretung jedes Staates. - Welsch (Projektbearbeiter): Die Fraktion 'Westendhall' repräsentierte die gemäßigte Linke (republikanisch, Volkssouveränität, keine Vereinbarung der Verfassung mit den Einzelstaaten, allgemeines, gleiches u. direktes Wahlrecht) [Best/Weege, 402]
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Welsch (Projektbearbeiter): Das Ministerium Camphausen im allgemeinen und Kriegsminister Graf Kanitz im besonderen lassen das Heer als Stütze des alten absolutistischen Staates unangetastet; den Soldaten wird das Versammlungs- und Petitionsrecht verwehrt. Die Nationalversammlung darf nicht länger dulden, daß das Heer auf Dauer von Volksfreiheit und Demokratie ausgeschlossen bleibt
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Welsch (Projektbearbeiter): Bemängelung der personellen Kontinuität in den aufeinanderfolgenden Kabinetten Camphausen und Auerswald (Finanzminister Hansemann) sowie der allzu raschen Stellung der Vertrauensfrage an die Preußische Nationalversammlung. Lob für die Anerkennung der Revolution
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Einstellungen und Emotionen im Kontext der Schule spielen für das Lernen eine zentrale Rolle. Dennoch gibt es bisher eher wenige empirische Studien zu Wahrnehmungen und Bewertungen von Grundschulkindern. Insbesondere fehlen domänenspezifische Zügänge, d. h. Untersuchungen, in denen die Einstellungen der Kinder gegenüber einem bestimmten Fach analysiert werden. Im Zuge unserer Studie wurde versucht, die Einstellungen von N=165 österreichischen Grundschulkindern der Schulstufen 1-4 zum Fach Mathematik über ein Schuljahr hinweg und bis zu Beginn der nachfolgenden Schulstufen nachzuzeichnen und Veränderungen aufzuzeigen (vier Messzeitpunkte). Die Kinder wurden dabei zu ihren Fachpräferenzen in der Schule und zu ihren Bewertungen des Fachs Mathematik schriftlich befragt. Als Referenzfach diente das Fach Zeichnen, um die Ergebnisse zum Mathematikunterricht besser einzuschätzen zu können. Die Einstellungen gegenüber dem Mathematikunterricht wurden zudem mit Leistungen der Kinder (Mathematikzeugnisnoten und Rechentest) in Beziehung gesetzt. Die Ergebnisse verdeutlichen überwiegend positive Einstellungen zum Fach Mathematik, verweisen aber auch auf deren Rückgang im Verlauf des Schuljahrs, der sich weitgehend unabhängig vom Geschlecht und der Leistungen der Kinder vollzieht.
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von einem Offizier der Schutztruppe
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Nachrichten aus der Pfalz
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Frankfurter Latern: Finanzen, Möglicher Rücktritt von der Redaktion