196 resultados para Wohl, JeanetteWohl, JeanetteJeanetteWohl
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In industrialisierten Gesellschaften klagen 10–15 % der Bevölkerung über Tagesschläfrigkeit. Neben der Schichtarbeit und der weit verbreiteten, sozial bedingten Schlafinsuffizienz, dürfte auch die zunehmende Zahl von Schlaf-Wachstörungen dazu beitragen. Die Folgen der Schläfrigkeit am Steuer sind Unaufmerksamkeit, „Tunnelblick“ und verlängerte Reaktionszeit. Die Unfälle beim Sekundenschlaf ereignen sich oft bei unverminderter Geschwindigkeit, was zu besonders schweren, und besonders oft zu tödlichen Unfällen führt. In der Schweiz werden zwar gemäß den offiziellen Statistiken lediglich ca. 1.5 % der Verkehrsunfälle durch Einschlafen am Steuer verursacht, was im Vergleich zu einem 10–30 % Anteil in der Fachliteratur massiv unterschätzt erscheint. Die Diskrepanz in den offiziellen statistischen Erhebungen entsteht wohl u. a. dadurch, dass Schläfrigkeit schwer zu erfassen ist. Die Unterschätzung des wahren Problems ist deswegen relevant, weil Gegenmaßnahmen im Straßenbau und die Abklärungen bei fehlbaren Fahrzeuglenkern immer noch zu wenig konsequent verfolgt werden. Zu den Risikofaktoren für schläfrigkeitsbedingte Verkehrsunfälle gehören junges Alter, geringe Fahrerfahrung, männliches Geschlecht, Risikoverhalten, Nachtfahrten, monotone Strecken, lange Fahrdauer, das sozial oder beruflich bedingte Schlafmanko, aber auch Schlaf-Wach-Krankheiten und sedierende Medikamente. Die Risikofaktoren und auch die typischen Merkmale von schläfrigkeitsbedingten Unfällen sind relativ gut bekannt, so dass prophylaktische Gegenmaßnahmen und gezielte Abklärungen von fehlbaren Lenkern möglich wären. Weil jeder Betroffene die Zeichen der Schläfrigkeit rechtzeitig, d. h. vor dem Auftreten eines Sekundenschlafes am Steuer erkennen kann, kommt der Aufklärung aller Verkehrsteilnehmer – und somit auch der Patienten – über das individuelle Risiko und über wirksame Gegenmaßnahmen wie anhalten, Kaffeetrinken und Turboschlaf einschalten, eine ganz besondere Bedeutung zu. Dieses Aufklärungsgespräch soll in der Krankengeschichte unbedingt bei der ersten Konsultation dokumentiert werden, was besonders wichtig ist bei der Verordnung von sedierenden Medikamenten. Bei allen Berufsfahrern mit Tagesschläfrigkeit und bei allen Fahrzeuglenkern, welche bereits einen Unfall erlitten haben, empfehlen wir eine Zuweisung an ein Zentrum für Schlafmedizin, um die Tagesschläfrigkeit zu objektivieren und damit die Compliance des Patienten zu verbessern. Bei uneinsichtigen Patienten hat der Arzt in der Schweiz das Recht, aber nicht die Pflicht, Anzeige bei den Behörden zu erstatten.
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Fragestellung/Einleitung: Die Eidgenössische Prüfung Humanmedizin (EP) wurde zwischenzeitlich dreimal erfolgreich durchgeführt. Daten zu Stärken, Schwächen und dem Weiterentwicklungsbedarf lagen bisher nur spärlich vor. Deshalb sollten diese anhand einer qualitativen Studie unter den involvierten Experten und bildungspolitischen Entscheidungsträgern erhoben werden. Methoden: Vier Fokus-Gruppen mit insgesamt 25 Teilnehmern wurden entsprechend internationaler Standards durchgeführt, um die Einschätzungen involvierter Experten und bildungspolitischer Entscheidungsträger bzgl. den erfahrenen Stärken, Einflüssen und dem Weiterentwicklungsbedarf der EP zu erhalten. Die Fokusgruppendiskussionen wurden wörtlich transkribiert und anhand von Inhaltsanalyse ausgewertet. Ergebnisse: Erfahrene Stärken waren v.a. die Kombination der beiden Prüfungs-Teile „Multiple Choice“ (MC) und „Clinical Skills“ (CS), die formatspezifischen Stärken der MC- und CS-Prüfung und die kollaborative Herangehensweise. Erfahrene Einflüsse der EP waren v.a. auf das studentische Lernverhalten, die Prüfer, den Lehrkörper, die Reform der Curricula, die Zusammenarbeit der Fakultäten und die erfahrene Wichtigkeit des Schweizer Lernzielkatalogs (SCLO). Bedarf zur Weiterentwicklung wurde v.a. in Folgendem gesehen: Dass Modifikationen nur angegangen werden, wenn diese wohlüberlegt und evidenzbasiert sind, in einer verbesserten Authentizität der CS-Prüfung, in weiteren Examensformaten, in einer verbesserten Kommunikationsstrategie, in der weiteren Revision des SCLO, in der Anerkennung der Limitationen eines „Single Shot Examens“ und im Aufbau einer Incentives-Struktur für die Kliniker, die aktiv die EP mitgestalten. Diskussion/Schlussfolgerung: Insgesamt wird die EP als geeignet für ihre Aufgaben angesehen. Diese Prüfung hat Einflüsse auf die Medizinstudierendenausbildung in der Schweiz auch über die direkten summativen Prüfungsaspekte hinaus. Es wurde ein Bedarf zur Weiterentwicklung gesehen, jedoch sollten die Veränderungen wohl begründet sein.
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Der «bestirnte Himmel» über uns hat nicht erst seit Kant Bewunderung und Ehrfurcht befördert. Für ihn, der mit der Existenz von Bewohnern anderer Welten fest gerechnet hat, war dieser Himmel bewohnt. Er ist sich sicher: «Wenn es möglich wäre durch irgend eine Erfahrung auszumachen, so möchte ich wohl alles das Meinige darauf verwetten, daß es wenigstens in irgend einem von den Planeten, die wir sehen, Einwohner gebe. Daher sage ich, ist es nicht bloß Meinung, sondern ein starker Glaube (auf dessen Richtigkeit ich schon viele Vorteile des Lebens wagen würde), daß es auch Bewohner anderer Welten gebe.» In dieser Aussage Kants, die sich an keinem geringeren Ort als in der Kritik der reinen Vernunft findet, kann man einerseits einen Reflex früherer Überzeugungen und Darlegungen Kants erkennen, andererseits sind der Kontext der zitierten Stelle und der zeitgeschichtliche Hintergrund natürlich relevant. An Kants Beispiel wird dem Sinn solcher Überlegungen über Bewohner fremder Welten nachgegangen, die aufgrund des Fortschritts der planetaren Astronomie heute von neuem auf der Tagesordnung stehen. Das Nachdenken darüber stellt auch für die Theologie eine Herausforderung dar.
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Bibliograph. Nachweis: Wolf, Sylvia: Politische Karikaturen in Deutschland 1848/49. Mittenwald 1982. – 1.52 Nr. 7
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H. C. Q.
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Boberach: Dreiklassenwahlrecht und Kommunalverfassung werden im Sinne der Regierung erklärt
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Boberach: Ein Grazer Schauspieler verteidigt sich gegen politische Anwürfe in der Wiener [wohl eher Grazer] Presse
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Welsch (Projektbearbeiter): Ausführliche Begründung der Ablehnung der geplanten Verfassungsrevision der Regierung Brandenburg-Manteuffel, die ihrerseits auf die königliche Botschaft vom 7. Januar 1850 zurückgeht: "... wenn die Verfassung ... keine Verfassung ist, d.h. wenn sie die Garantien einer friedlichen Entwicklung unserer Zukunft nicht in ihrem Schooße trägt, [wird] man durch ihre Annahme wohl formell, aber nicht materiell den Abschluß der Verfassungs-Krise ... herbeiführen können." (S. 8) Die - revidierte - oktroyierte Verfassung trat gleichwohl am 31. Januar 1850 in Kraft (erbliches Königtum, Zweikammersystem, zwar Garantie wichtiger Grundrechte wie Presse- und Versammlungsfreiheit sowie Gleichheit vor dem Gesetz, doch Dreiklassenwahlrecht)
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Welsch (Projektbearbeiter): Aufruf von 78 unterzeichnenden Urwählern des 83. Berliner Bezirks, nur solche Wahlmänner zu wählen, die a) die Verfassung vom 5. Dezember 1848 anerkennen, b) der Achtung vor den Gesetzen wieder Geltung verschaffen und c) für das Wohl der gewerbetreibenden und arbeitenden Klassen eintreten
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Welsch (Projektbearbeiter): Aufruf von 105 Unterzeichnenden aus den Kreisen Aschersleben, Halberstadt, Oschersleben und Wernigerode zur Anerkennung der oktroyierten Verfassung vom 5. Dezember 1848 und zur Wahl von Männern, die weder Partei- noch Standesinteressen verfolgen, sondern das Wohl des Vaterlandes im Blick haben
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Welsch (Projektbearbeiter): 1. Gebot: Du sollst neben dem konstitutionellen König auch andere Stimmen hören, so vor allem die Volks-Stimme (Zeitung) sowie die Stimmen der verantwortlichen Minister. 2. Gebot: Du sollst - als Mitglied eines freien Volkes - Deine Freiheit mit Hilfe von Petitionen (solche aus Papier und solche, die man Barrikaden nennt) wahren. 3. Gebot: Du sollst die Festtage der Freiheit heiligen (18. März sowie der noch ausstehende Tag, an dem eine Verfassung eingeführt wird). 4. Gebot: Du sollst Freiheit und Recht ehren und das Wohl des Vaterlandes fördern. 5. Gebot: Du sollst nicht töten, außer im offenen Kampf und in Notwehr. 6. Gebot: Du sollst nicht das beschwören, was Du nicht halten kannst. 7. Gebot: Du sollst kein fremdes Eigentum an Dich bringen, sei es nun eine Stecknadel oder eine Kaiserkrone. 8. Gebot: Du sollst das Volk in den Ohren des Königs nicht verleumden. 9. Gebot: Du sollst nicht begehren Deines Nächsten Eigentum, mit der Ausnahme des Nationaleigentums (Paläste, Kasernen, Schilderhäuser etc.). 10. Gebot: Du sollst nicht dulden, daß Dein Nächster sich wie ein Knecht behandeln läßt
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Welsch (Projektbearbeiter): Das Wohl des Vaterlandes erfordert eine starke Regierung, die Stärke der Regierung jedoch ist Ausdruck der Gesellschaft. Warnung vor "bedrohlichen Versammlungen" unter freiem Himmel (i.e. radikaldemokratische Kundgebungen), die die Bürger beunruhigen. Die Achtung vor dem Gesetz ist erste Bürgerpflicht, gerade in einem konstitutionellen Staat
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Welsch (Projektbearbeiter): Antisemitisches Flugblatt: Die " ... sich frech und anmaßend geberdende Judenpartei ohne Vaterland und Liebe für das allgemeine Wohl ... " wird für die Vorgänge des 8. Juli 1848 verantwortlich gemacht (Sturz des Ministeriums Pillersdorff aufgrund einer Intervention des Wiener Sicherheitsausschusses bei Erzherzog Johann)
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Welsch (Projektbearbeiter): Weder die Preußische Nationalversammlung noch das Ministerium Camphausen, weder das Militär, noch der Berliner Magistrat treten für die Rechte, das Wohl und die Freiheit des Volkes ein; dies kann nur das Volk selbst tun. "Alles ist faul, oberfaul - nur das Volk in seinem gesunden Kerne nicht. Verlaßt euch auf euch selbst! Stehet oder fallet Alle für einen Mann!"
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Welsch (Projektbearbeiter): Karikaturen auf den Opportunismus vormärzlicher Funktionsträger sowie auf den Versuch, zukünftige nichtdeutsche (hier wohl ruthenische) Abgeordnete des österreichischen Reichstages für reaktionäre Zwecke einzuspannen