999 resultados para Orden der westphälischen Krone
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aus dem Ital. übers. von J. M. Kammenzind
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Imprint varies.
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Welsch (Projektbearbeiter): Gesetzentwurf des Ministerium Auerswald - Hansemann die Preußische Gemeindeordnung betreffend. Nach Ansicht der Regierung faßt der vorliegende Entwurf "... das Gute und Bewährte aus den Städte-Ordnungen von 1808 und 1831, aus der rheinischen Gemeinde-Ordnung von 1845, aus der westphälischen Landgemeinde-Ordnung von 1842 ..." zusammen. "Nur dasjenige ... was auf den Ideen der Grundherrlichkeit, auf ständischen Privilegien, auf Klassen-Eintheilungen ... beruht und dem Geiste der Gegenwart nicht mehr entspricht, mußte [sic!] völlig ausgeschieden werden." (Aus der Vorl.)
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Title continues: ... worin ausser allen einfachen und zusammengesetzten Wörtern der hochdeutschen Schriftsprache, auch alle derselben fehlenden Wörter der norddeutschen d.h. der westphälischen, bremischen, hamburgischen, holsteinischen, ditmarsischen, mecklenburgischen, pommerschen, lief- und ehstländischen, und die Wörter der süddeutschen d.h. der baierischen, schwäbischen, schweizerischen und österreichischen Mundarten in schriftgerechter Schreibart verzeichnet und erklärt sind.
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Die Arbeit behandelt das Kollegiatstift St. Petri zu Bautzen von dessen Gründung vor 1221 bis zum Jahr 1569. Neben der Gründungsphase des Stiftes und damit einhergehender Fragen zum Verhältnis geistlicher und weltlicher Mächte in der Oberlausitz werden nach dem bewährten Gliederungsschema der Germania Sacra das geistige Leben, die Verfassung und die Stiftswirtschaft vorgestellt. Nach dem Domstift Meißen stellte St. Petri in Bautzen die wichtigste Einrichtung des Bistums dar. Die 1569 dem Bautzener Kapitel übertragene geistliche Administratur auf römisch-katholische Teile der Oberlausitz sicherte dem Stift den Fortbestand bis in die Gegenwart und zugleich die geschlossene Erhaltung seines Urkunden- und Aktenbesitzes. Der schriftlichen Überlieferung lassen sich detaillierte Informationen zum Stiftungswesen, dem Verhältnis zur Stadt, zum Landesherrn und zu anderen geistlichen Einrichtungen entnehmen. Nicht zuletzt dem Weiterbestehen des Bautzener Kollegiatstiftes unter Dekan Johannes Leisentritt verdankt die Oberlausitz ihre besondere Stellung als bikonfessionelles Nebenland der böhmischen Krone. Ein umfangreicher Besitzkatalog und die Viten der Dignitäre und Kanoniker bieten eine breite Materialbasis auch für weitergehende Fragestellungen.
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Boberach: Wie nach dem Entwurf des Siebzehneraus[schus]ses soll die Kaiserwürde dem preußischen König zufallen, aber zahlreiche Einzelheiten des Entwurfs sind unannehmbar, die Grundrechte zu ausgedehnt, die Besetzung aller Offiziersstellen durch das Oberhaus undurchführbar. Nur das Zweikammersystem kann die Fürsten als Oberhaus mit einschließen. Die besonderen Probleme Österreichs werden anerkannt. - Wentzke: Für das Kaisertum der preußischen Krone nach dem Siebzehner-Entwurf, "wenn mir auch die Zuversicht fehlt, daß es so kommen werde". Aber Kritik: Besetzung der Offizierstellen durch das Oberhaus unmöglich; die Gesandtschaften der Einzelstaaten können bleiben. Wünscht als Mitglieder des Oberhauses: die Fürsten, die Mediatisierten, die hohe Geistlichkeit, Verdienst aller Art. Das Unterhaus ist zu groß. Da Einheit mit Österreich bei der Kaiserwahl kaum möglich ist, wären "Zwischenstufen" zu erwägen. - Nachruf auf Friedrich von Gagern
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Mode of access: Internet.
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A brochure, listing all members of the order, 1842-1983. A typescript adds members until 1985 and lists Jewish members, 1842-1981.