19 resultados para sang de cordon
em Digitale Sammlungen - Goethe-Universität Frankfurt am Main
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Welsch (Projektbearbeiter): Wiederholung der bereits am 1. November 1848 proklamierten Anordnung zur Entwaffnung und Auflösung der Nationalgarde und sonstiger bewaffneter Korps. Weitergegeben vom Wiener Gemeinderat
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K. Kohler
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Berndt Götz
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Moritz Zobel
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Otto Abeles
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Von Hofgärtner W. Peicker
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Signatur des Originals: S 36/F11873
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Signatur des Originals: S 36/G03303
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Welsch (Projektbearbeiter): Bestätigung der Glaubensfreiheit, der öffentlichen Religionsausübung, der Freiheit von Wissenschaft und Lehre, des Schutzes sprachlicher Minderheiten, der Meinungsfreiheit und des Zensurverbots, des Petitionsrechts, der Versammlungs- und Vereinsfreiheit (nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen), der Freiheit der Person, der Unverletzlichkeit der Wohnung sowie des Briefgeheimnisses für die österreichische Reichshälfte. Option der zeitweisen Aufhebung dieser Rechte im "Falle eines Krieges oder bei Unruhen im Innern"
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Welsch (Projektbearbeiter): Bestätigung des Gesetzes vom 7. September 1848 über die Aufhebung der bäuerlichen Untertänigkeit (völlige Aufhebung des Robots und der Robotgelder, der Grundherrschaftslasten gegen Entschädung). Nebst eingehenden Ausführungsbestimmungen
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Welsch (Projektbearbeiter): Auflösung des zu Kremsier tagenden Reichstages und Oktroyierung einer Verfassung für "das einige und untheilbare Kaiserthum Österreich"
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Welsch (Projektbearbeiter): Oktroyierte Verfassung vom 4. März 1849: Gleichberechtigung von Nationalität und Sprache, Aufhebung der Untertänigkeit, Glaubensfreiheit, Freiheit von Wissenschaft und Lehre, freie Meinungsäußerung, Zensurverbot, Freiheit der Person, Unverletzlichkeit der Wohnung, Achtung des Briefgeheimnisses, Vereidigung des Heeres auf die Reichsverfassung. Dagegen stehen: Option der zeitweisen Aufhebung dieser Rechte im Kriegsfall und bei inneren Unruhen, direkte Volkswahlen nur zum Unterhaus, keine Abschaffung der Standesvorrechte. Einordnung der einzelnen - nun erstmals so genannten - 'Kronländer' in den Rahmen eines "großösterreichischen Einheitsstaates" [Walter: Österr. Verf.- u. Verw.gesch., 167], der "freie[n] selbstständige[n], untheilbare[n] und unauflösbare[n] constitutionelle[n] österreichische[n] Erbmonarchie". Völlige Unabhängigkeit Kroatien und Slawoniens sowie Siebenbürgens von Ungarn
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Welsch (Projektbearbeiter): Zur Wiederherstellung des "auf das Tiefste erschütterten öffentlichen Rechtszustandes" wird verordnet: Verhängung des Belagerungszustandes über die Stadt Wien samt Vorstädten und Umgebung im Umkreis von zwei Meilen, Auflösung von Akademischer Legion und Nationalgarde, allgemeine Entwaffnung der Bevölkerung, Schließung aller politischen Vereine, Wirts- und Kaffeehäuser, Verbot aller Versammlungen unter freiem Himmel mit mehr als zehn Teilnehmern, Herstellung und Verbreitung von Presseerzeugnissen nur nach vorheriger Bewilligung der Militärbehörde, Ausweisung aller illegal sich aufhaltenden Ausländer wie auch nicht ortsansässiger Inländer, Androhung des Standrechts für 'Aufrührer', Entfernung der Barrikaden, Unterstellung von Gemeinderat, Stadthauptmannschaft sowie der niederösterreichischen Landesregierung unter militärische Kuratel, Ernennung des Generalmajors Cordon zum Wiener Stadtkommandanten
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Welsch (Projektbearbeiter): Für den Belagerungszustand und sich die daraus ergebende Einschränkung des freien Verkehrs zwischen der Wiener Innenstadt und den Vorstädten ist letztlich die "Partei der Bewegung und Empörung" verantwortlich. Appell an den "gutgesinnte[n] Theil der Bevölkerung", den "Uebergang von der Anarchie zu dem geregelten, constitutionellen Rechtszustande" zu unterstützen
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Welsch (Projektbearbeiter): Aufhebung des Passierscheinzwangs für fünf (der insgesamt zwölf) Übergänge der Linienwallbefestigung in der Zeit zwischen fünf Uhr morgens und acht Uhr abends