22 resultados para frivillig revision
em Digitale Sammlungen - Goethe-Universität Frankfurt am Main
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Vortrag geh. ... von Robert Piloty
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von Ismar Freund
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von Ignaz Zollschan
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von Ignaz Zollschan
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von Ludwig von Rönne u. Heinrich Simon
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Boberach: Nachdem die Grundzüge der Frankfurter Reichsverfassung ins Dreikönigsbündnis eingegangen sind, bieten sich zwei Wege: Entweder wird die Idee des Bundesstaates ganz aufgegeben und die Bundesakte verbessert, oder anstelle des "Reichs" bilden sich als neue Großmacht die Vereinten Staaten Deutschlands, die einen Unionsvertrag mit den übrigen Staaten schließen, denen aber der Beitritt zum Dreikönigsbündnis offen stehen muß. Die Union ließe sich aber auch durch Einführung von Mehrheitsbeschlüssen und Anschluß der Küstenstaaten an den Deutschen Zollverein herstellen
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Boberach: Es muß verhindert werden, daß die Beschlüsse über das Budgetrecht so ausgelegt werden können, daß bei einem neuen Konflikt zwischen Krone und Parlament eine Steuerverweigerung möglich wird
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Welsch (Projektbearbeiter): Verfassungsrechtliche Abhandlung des seit der Februarrevolution 1848 aus dem öffentlichen Leben verbannten französischen Historikers und Politikers
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Boberach: Die Verfassung soll u.a. durch Einführung des direkten Wahlrechts, des Initiativrechts der gesetzgebenden Versammlung, des Petitionsrechts, Direktwahl des Senats, Trennung von Justiz und Verwaltung und Kirche und Staat, volle Gleichberechtigung der Juden und der Landbewohner geändert werden
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Welsch (Projektbearbeiter): Aufruf von 7 unterzeichnenden Urwählern zu Anerkennung der oktroyierten Verfassung (mit der Option einer späteren Revision), der konstitutionellen Monarchie sowie einer starken Regierung. Inaussichtstellung einer freien Gemeindeordnung. Im Interesse der arbeitenden Bevölkerung ist der Schutz des Eigentums
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Welsch (Projektbearbeiter): Einschränkende Bestimmungen der erst im März errungenen Pressefreiheit: verbindliche Angabe des Namens des Druckers oder Verlegers sowie von Ort und Zeit, Verpflichtung zum Abdruck amtlicher und privater Gegendarstellungen. Freiheitsstrafen drohen im Falle von Angriffen oder Schmähungen auf die Person des Landesfürsten und auf die Verfassung, bei der Propagierung des Abfalls einzelner Landesteile sowie bei Gotteslästerung und Verbreitung falscher Gerüchte. Die Verbreitung von Druckschriften ist neben den Behörden nur solchen Buch- und Kunsthandlungen sowie Druckereien gestattet, die der Sicherheitsbehörde namentlich bekannt sind
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Welsch (Projektbearbeiter): Bekanntgabe der Bestimmungen über die Berechtigung zur Mitgliedschaft in der Wiener Akademischen Legion
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Welsch (Projektbearbeiter): Ablehnung des von dem Bernstädter Rektor und Abgeordneten von Oels Ernst Gustav Mätze eingebrachten Antrages durch sechs (von insgesamt sieben) Abteilungen
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-n.
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N. Fr. Pr.