187 resultados para Röhr, Johann Friedrich, 1777-1848.

em Digitale Sammlungen - Goethe-Universität Frankfurt am Main


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u.a.: Gottlob Ernst Schulze und Friedrich Ludewig Bouterweck an der Universität Göttingen; Verdienstmöglichkeiten als Professor;

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u.a.: Ankündigung der Habilitation; Bevorzugung von Göttingen als Studienort;

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Persönliche Nachrichten, Stoltze, Alexander Gwinner

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Signatur des Originals: S 36/G00023

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Signatur des Originals: S 36/G01987

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Signatur des Originals: S 36/G01988

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Signatur des Originals: S 36/G01989

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Signatur des Originals: S 36/G02027

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Signatur des Originals: S 36/G04010

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Welsch (Projektbearbeiter): Rede Erzherzog Johanns anläßlich der Eröffnung des österreichischen Reichstages: Bestätigung der erworbenen Freiheiten, Gleichberechtigung aller Nationalitäten, Rechtfertigung des Krieges in Italien

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Boberach: An die Behandlung der "Revolutions-Ergebnisse nach englischen und französischen Vorgängen" und der "Gallomanie in Deutschland" schließen sich Überlegungen zu den Wahlreformen und zur Preßgesetz-Reform. Ferner wird "die Bodenentlastungsfrage" erörtert. Für die Reichsverfassung wird als Vorbild Großbritannien, nicht Frankreich empfohlen und der Siebzehner-Entwurf kritisiert, weil er die Rechte der Einzelstaaten, besonders Bayerns, zu wenig berücksichtigt. Solange kein Erbkaisertum möglich ist, sollen drei oder fünf von den Fürsten und Städten gewählte Bundeskommissäre neben dem Reichsministerium an der Spitze stehen. Friedrich Wilhelm IV. ist zum Kaiser unfähig. - Wentzke: Keine Umwandlung des Staatenbundes in den Bundesstaat, sondern Festigung der Bundesverfassung durch eine Reichsverfassung. Kritik des Siebzehner-Entwurfs: Gegen die Unterstellung des bairischen [sic!] Heeres unter die Zentralgewalt: schwarz-rot-gold nur n e b e n den Landesfarben. Unmöglich können die Fürsten im Oberhaus n e b e n ihren Untertanen sitzen. Für erbliches Kaisertum, vorläufig aber ist nur ein Reichsverweser möglich, da Österreich zu sehr bedrängt wird. Seufferts Vorschlag: die in der bisherigen Bundesverfassung vereinten Fürsten und Städte ernennen drei oder fünf Vertrauensmänner bei der Reichsregierung als Bundeskommissäre neben dem Reichsministerium. "Indem den Dynastien so eine organische Wirksamkeit in der Reichspraxis zugeteilt wird, befreunden sie sich mit der Reichsverfassung und mit dem Kaisertum." Die Plenarversammlung des Bundes ernennt 1/4 der Mitglieder des Reichsgerichts und die Hälfte der lebenslänglichen Mitglieder des Oberhauses, während die andere Hälfte von den Ersten Kammern der Einzelstaaten gewählt wird. Gegen den bairischen Verfassungsentwurf ... und gegen die Erhebung des unfähigen Preußenkönigs, den die Deutsche Zeitung empfiehlt

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Welsch (Projektbearbeiter): Die Petitionen von Mühlenbesitzern aus den Provinzen Schlesien, Pommern, Brandenburg, Sachsen, Posen und Preußen auf administrative Erschwerung der Anlage neuer sowie Entschädigung der Besitzer bereits bestehender Mühlen werden im Hinblick auf das Prinzip der allgemeinen Gewerbefreiheit abgelehnt. Auch den Anträgen auf Aufhebung der auf den Mühlen ruhenden Lasten (des sog. Mühlenzinses) kann pauschal nicht nachgegeben werden. Eine Kommission soll in jedem Einzelfalle denjenigen Teil des Mühlenzinses feststellen, welcher als Gewerbeabgabe zu werten ist