351 resultados para Philipp I, Landgraf von Hessen, 1504-1567.
em Digitale Sammlungen - Goethe-Universität Frankfurt am Main
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Welsch (Projektbearbeiter): Zusagen: Ernennung von Ministern, welche das Vertrauen der Bevölkerung genießen, Pressefreiheit, Amnestie für politisch Verurteilte, Religions- und Gewissensfreiheit, Hinwirkung auf die Einrichtung einer Nationalvertretung im Frankfurter Bundestag
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Welsch (Projektbearbeiter): Veröffentlichung einer provisorischen Verfassung: Einführung von zwei Kammern mit finanziell sehr beschränkten Rechten; dem Kurfürsten bleibt der größte Teil der Domänen
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Scan von Monochrom-Mikroform
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Boberach: Äußere Freiheit führt zur Geistesfreiheit, aber schematische Gleichmacherei ist abzulehnen. - Wentzke: Äußere Freiheit schafft auch Freiheit des Geistes. Warnt aber vor übereifriger Betätigung in der Politik, die zu leicht das Familienleben zerstört. Gegen die Gleichmacherei
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Welsch (Projektbearbeiter): Der am Vortag zum Mitregenten ernannte Ludwig III. von Hessen-Darmstadt, Sohn des Großherzogs Ludwigs II., proklamiert Pressefreiheit, Vereidigung des Militärs auf die Verfassung, Petitionsrecht, Versammlungsfreiheit, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Garantie der bereits bestehenden judikativen Errungenschaften im linksrheinischen Hessen. Inaussichtstellung der allgemeinen Volksbewaffnung, Hinwirkung auf die Einrichtung einer Nationalvertretung
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Welsch (Projektbearbeiter): Oktroyierte Verfassung vom 4. März 1849: Gleichberechtigung von Nationalität und Sprache, Aufhebung der Untertänigkeit, Glaubensfreiheit, Freiheit von Wissenschaft und Lehre, freie Meinungsäußerung, Zensurverbot, Freiheit der Person, Unverletzlichkeit der Wohnung, Achtung des Briefgeheimnisses, Vereidigung des Heeres auf die Reichsverfassung. Dagegen stehen: Option der zeitweisen Aufhebung dieser Rechte im Kriegsfall und bei inneren Unruhen, direkte Volkswahlen nur zum Unterhaus, keine Abschaffung der Standesvorrechte. Einordnung der einzelnen - nun erstmals so genannten - 'Kronländer' in den Rahmen eines "großösterreichischen Einheitsstaates" [Walter: Österr. Verf.- u. Verw.gesch., 167], der "freie[n] selbstständige[n], untheilbare[n] und unauflösbare[n] constitutionelle[n] österreichische[n] Erbmonarchie". Völlige Unabhängigkeit Kroatien und Slawoniens sowie Siebenbürgens von Ungarn
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Welsch (Projektbearbeiter): Appell der Hanauer Volkskommission an Kurfürst Friedrich Wilhelm zur restlosen Erfüllung der bereits zuvor gestellten Märzforderungen binnen drei Tagen. Warnung vor einer bewaffneten Erhebung sowie dem Anschluß des Ortes an das Großherzogtum Hessen-Darmstadt. Mit der Ausnahme kleiner sprachlicher, ortho- und typographischer Abweichungen mit Sf 16/116, Mapp./ Nr. 9 identisch
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Welsch (Projektbearbeiter): Appell der Hanauer Volkskommission an Kurfürst Friedrich Wilhelm zur restlosen Erfüllung der bereits zuvor gestellten Märzforderungen binnen drei Tagen. Warnung vor einer bewaffneten Erhebung sowie dem Anschluß des Ortes an das Großherzogtum Hessen-Darmstadt. Mit der Ausnahme kleiner sprachlicher, ortho- und typographischer Abweichungen mit Sf 16/116, Mapp./ Nr. 5 identisch
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durch Friedrich Funck
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Signatur des Originals: S 36/F09858
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Signatur des Originals: S 36/G00858
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Eingebunden in: Senckenberg, Johann Christian: Ärztliches Tagebuch: 1751
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Gedicht zur Einzugsfeier in Hanau, für Wilhelm, Erbprinzen zu Hessen (Wilhelm II. Kurfürst von Hessen-Kassel) u. Augusta, Prinzessin von Preussen