392 resultados para König von Deutschland
em Digitale Sammlungen - Goethe-Universität Frankfurt am Main
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von Jacob Imanuel Zadik ben Abraham
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Text u. Musik von Maximilian G. Loewenstamm
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Boberach: Die Rechte und Freiheiten des Volkes und der Person sind "christlich und wissenschaftlich" zu begründen und werden einstweilen in der konstitutionellen Monarchie am besten gewährleistet
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Boberach: Verfassungsentwurf des Ministeriums Camphausen
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Boberach: Im Namen der Märzgefallenen werden Gagern, Radowitz, Vincke und die Erbkaiserlichen gewarnt, Friedrich Wilhelm IV. zum Kaiser zu machen, da er unter russischem Einfluß stehe. - Wentzke: Erinnert gegenüber den Plänen von Gagern, Radowitz und Vincke an die Berliner Märztage und an die Haltung Friedrich Wilhelms IV., der unter russischem Einfluß steht, gegen sein Volk. Mahnt Gagern zur Umkehr
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Welsch (Projektbearbeiter): Abdruck der deutschen Übersetzung eines Ludwig XVIII. von Frankreich zugeschriebenen Briefes an seinen Vetter Ferdinand VII. von Spanien aus dem Jahre 1823, dessen Wortlaut jedoch alle Merkmale einer Schmähschrift aufweist: Die Fürsten herrschen von Gottes Gnaden und sind nur diesem bzw. den 'Pfaffen' Rechenschaft schuldig. Die Verständigung von Fürst und Volk wäre für ersteren eine bloße Erniedrigung und lieber sollen die Völker zugrundegehen als das Gottesgnadenrecht. Befürchtungen vor der Einführung einer nationalen Repräsentation sind durchaus unbegründet, denn eine solche ist der absoluten Regierung bei weitem vorzuziehen, vorausgesetzt die Volksvertreter werden vom Monarchen ernannt und ein neuer Adel (per Ernennungen) in den alten 'hineingeflickt'. Ein solchermaßen eingerichtetes Parlament samt Ministerium ist nichts anderes als eine willfährige Geldmaschine und ein amüsanter Zeitvertreib für den Monarchen
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Welsch (Projektbearbeiter): Ablehnung der Trennung von Kirche und Staat im Schulwesen
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Boberach: Aus dem Entwurf der Grundrechte des deutschen Volkes soll sich ergeben: Die gesamte Volkserziehung soll Staatssache sein. Die Volksschullehrer sollen an der Universität ausgebildet und wie Angehörige wissenschaftlicher Berufe besoldet werden. Die Schule soll von der Kirche getrennt, aber der Religionsunterricht beibehalten werden.
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Welsch (Projektbearbeiter): Erlaß des Wahlgesetzes für die konstituierende Versammlung (Preußen) samt Ausführungsbestimmungen
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Welsch (Projektbearbeiter): Aufhebung der Preußischen Nationalversammlung durch Friedrich Wilhelm IV.
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Welsch (Projektbearbeiter): Oktroyierung einer Verfassung durch Friedrich Wilhelm IV., die die gemäßigten Reformerwartungen des liberalen Bürgertums erfüllt
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Welsch (Projektbearbeiter): Die Wahl Friedrich Wilhelms IV. zum deutschen Kaiser ist eine "unauslöschliche Schmach", an seinen Händen klebt 'Bürgerblut'
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Welsch (Projektbearbeiter): Abschaffung der Natural- und Arbeitsleistungen im Herzogtum Steiermark ab dem 1. Januar 1849 gegen finanzielle Entschädigung. Für die Zeit des laufenden Jahres sind die Beteiligten gehalten, sich gütlich über die Art der Ableistung (in Geld oder Naturalien) zu einigen
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Welsch (Projektbearbeiter): Aufhebung der Robote und sonstigen "unterthänigen Leistungen" in Galizien und Lodomerien gegen angemessenes Entgelt (mit dem 15. Mai 1848)
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Welsch (Projektbearbeiter): Verkündung der von Innenminister Pillersdorff nach dem belgischen Vorbild von 1830 ausgearbeiteten ('oktroyierten') österreichischen Verfassung: Teilung der Legislative zwischen Souverän und Reichstag (letzterer besteht aus dem ernannten Senat und der gewählten Kammer), Unverletzlichkeit von Nationalität und Sprache, Glaubens-, Gewissens- und persönliche Freiheit, Pressefreiheit, Petitionsrecht und Gleichheit vor dem Gesetz. Dies bedeutet faktisch einen Kompromiß zwischen ständischen und konstitutionellen Prinzipien, wobei die Regelung zahlreicher Gesetze (Pressegesetz, Vereinsgesetz, Gesetz über die Glaubensfreiheit, über die Schwurgerichte, die Wahlen zum Reichstag, die Nationalgarde, die Reform der Provinzialverfassungen, über die Grundentlastung sowie die Schaffung von Munizipaleinrichtungen) späteren Verhandlungen mit dem Reichstag vorbehalten bleibt [Walter/Österr. Verf. u. Verw.gesch. 1972, 149 ff.]