122 resultados para Hannover <Ortsname>

em Digitale Sammlungen - Goethe-Universität Frankfurt am Main


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im Auftr. d. Dir. d. Wohltätigkeitsvereins hrsg. u. d. Vereinsmitgliedern gewidm. von S. Gronemann

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von Max Landsberg

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Boberach: Grundsätzlich ist die Politik der Nationalversammlung zu kritisieren, nur aus taktischen Erwägungen das Dreikönigsbündnis zu unterstützen, aber durch Zugeständnisse an Österreich muß die Grundlage noch verbreitert werden. Bundesgericht und Verwaltungsrat sind hoffnungsvolle Ansätze, Fürstenkollegium und Staatenhaus werden radikale Grundrechte verhindern. - Wentzke: Kritik der haltlosen Politik der Paulskirche. Begrüßt im Bündnis vom 26. Mai die Ansätze zum Bundesgericht und zum Verwaltungsrat, der mit der provisorischen Zentralgewalt als Vertretung der nicht beigetretenen Staaten Hand in Hand arbeiten muß. Vor Mediatisierung durch Preußen sichert der Abschluß auf vorläufig nur ein Jahr. Gegen den Einheitsstaat und die radikale Richtung der Grundrechte sichert das Fürstenkollegium und das dem Volkshaus gleichberechtigte Staatenhaus. Rechtlich ist allerdings zur Berufung eines Reichstages die Zustimmung aller Bundesstaaten nötig, die durch Zugeständnisse für Österreich zu erlangen wäre

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Welsch (Projektbearbeiter): Bestimmungen der Verfassung vom 6. August 1840: Verweigerungsrecht des Landtags nur im Falle neuer Steuern, Aufhebung der Ministerverantwortlichkeit, Einziehung der meisten Domänen durch die Krone, eventuelle Regentschaft nur bei geistiger Unfähigkeit des Thronerben. Reformen vom 5. September 1848: veränderte Zusammensetzung der Ersten und Änderung des Wahlrechts zur Zweiten Kammer

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