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em Digitale Sammlungen - Goethe-Universität Frankfurt am Main
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In Fraktur
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Signatur des Originals: S 36/F10477
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von Karl Friedrich Muhlert
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Boberach: Nur die Konstituante soll aus Volkswahlen hervorgehen, die Volksrepräsentation später durch die Landstände gewählt werden. Kaiser soll am besten ein nicht regierender Fürst auf zehn Jahre werden. Die erste Kammer ist aus Regierungsgesandten zu bilden, ein selbständiges Bundesheer, ein Bundesgericht (nach amerikanischem Vorbild) und Reichskreise sind zu schaffen. - Wentzke: Nur die konstituierende Versammlung mag aus Volkswahlen hervorgehen: später Wahl der Volksrepräsentation durch die Landstände. Als Oberhaupt ein "Kaiser", auf zehn Jahre mit dem Recht der Wiederwählbarkeit zu bestellen, am besten ein nicht regierender Fürst. Die erste Kammer aus Regierungsgesandten, zu denen, solange die zweite Kammer vom Volke (indirekt!) gewählt wird, Vertreter der Stände treten. Am wichtigsten die Schaffung eines selbständigen Bundesheers; Bundesgericht nach amerikanischem Vorbild; Einteilung in Reichskreise
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Welsch (Projektbearbeiter): Satire (mit demokratischer Tendenz) auf die Rolle der Fürsten, des Klerus und des Volkes in der Revolution. "... die Gesetze ... sollen nicht bloß für die Reichen da sein ... sondern auch für die ehrlichen armen Teufel ..." "Schleswig-Holstein soll deutsch bleiben, und Polen mag polnisch bleiben, und wenn ihr Wiener nach Italien zieht ... so seid ihr schaafsköpfig ..." Unter Verwendung von Motiven aus dem Danteschen Hauptwerk
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Boberach: Ein Aufruf "An das deutsche Volk und seine Vertreter" vom 12. März 1849 fordert, gegen die oktroyierte Verfassung für die österreichische Gesamtmonarchie zu protestieren. Deutschösterreich kann nur föderativ mit den anderen habsburgischen Ländern zusammen bleiben oder muß von den übrigen Ländern getrennt werden. Vorerst soll die Kaiserkrone vom König von Preußen, nach dessen Tode vom Kaiser von Österreich getragen werden. Unter dem 12. April verlangt eine Adresse "An die Zentralgewalt", daß sie die Umwandlung Österreichs in einen Föderativstaat betreibt. Die Forderungen werden durch Entwürfe "einer Erklärung der Bevollmächtigten Deutschlands an den Kaiser von Österreich über Deutschlands Stellung zu Österreich seit dem Erscheinen der oktroyierten Verfassung des 4. März", einer föderativen Grundakte des Kaisers Franz Joseph I. für die österreichische Monarchie, nebst dem Entwurfe eines Manifestes an die Magyaren, einer Erklärung der Bevollmächtigten Deutschlands an den Kaiser von Rußland als Bundesgenossen von Österreich über die Stellung Deutschlands zu Österreich, ein Schreiben an den Reichsverweser vom 6. April und den Vorschlag zu einem Dringlichkeitsantrage bei der Deutschen Nationalversammlung durch eines seiner Mitglieder vom 24. April 1849 ergänzt. - Wentzke: I. An das deutsche Volk. Dat.[iert] 12. März 1849. - Protest der deutschen Stämme gegen die oktroyierte österreichische Verfassung vom 4. März, die die Zerstückelung Deutschlands bedeutet, an die Vertreter der deutschen Einheit in Frankfurt. Die Paulskirche hat sofort festzustellen, daß die deutsch-österreichischen Länder nur in föderativem Verhältnis zur habsburgischen Monarchie bleiben können, sonst muß ihre Trennung von Österreich erfolgen. Da jetzt der noch nicht konsolidierte österreichische Staat mit Deutschland zusammen nicht von einer Hand regiert werden kann, mag Preußens König vorläufig die deutsche Krone tragen, nach dessen Tode Franz Josef. - II. An die Zentralgewalt Deutschlands. Dat.[iert] 12. April 1849. - Verlangt von der Zentralgewalt Vorschläge an den Kaiser von Österreich betr. die Umgestaltung Österreichs zum Föderativstaat. Friedrich Wilhelm IV. ist nochmals die Krone, jetzt auf Lebenszeit, und unter Vorbehalt der Nachfolge des Habsburgischen Hauses anzubieten
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Welsch (Projektbearbeiter): Das Ministerium Camphausen mag zwar nicht das Vertrauen des Berliner Politischen Clubs besitzen, aber um so mehr das der Bevölkerung Berlins sowie der preußischen Provinzen. Die Rückberufung des Prinzen von Preußen durch das Ministerium war eine politische Notwendigkeit, da dieser berechtigt ist, der Nationalversammlung beizuwohnen. Die Furcht vor "Usurpation und Reaction" ist unbegründet, nicht dagegen die vor der Anarchie, welche ein erzwungenener Rücktritt des Ministeriums nach sich zöge
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Signatur des Originals: S 36/G02026