657 resultados para Deutsche Frage
em Digitale Sammlungen - Goethe-Universität Frankfurt am Main
Resumo:
Boberach: Österreich muß dem deutschen Bundesstaat angehören, von der Einheit Deutschlands darf nicht ein Drittel ausgeschlossen werden
Resumo:
von Hildegard Katsch
Resumo:
von Gottlieb August Schüler
Resumo:
Boberach: Im Rahmen der noch bestehenden Verfassung des Deutschen Bundes soll der Bundestag durch eine exekutive Zentralgewalt, Staatenhaus und Volkshaus, welches zunächst durch die Deutsche Nationalversammlung verkörpert ist, ersetzt werden. Die Reichsverfassung soll unter Berücksichtigung der Interessen der Einzelstaaten und Verzicht auf streitige Bestimmungen schnell verabschiedet werden. Das Bundesverhältnis mit Österreich und Limburg soll bei engerem Reichsverband der anderen deutschen Staaten fortbestehen. Ein Direktorium wird dem Erbkaisertum vorgezogen, weil dieses den Bundesstaat beeinträchtigt; ihm sollen Österreich, Preußen und ein von Bayern vorzuschlagender Fürst angehören. - Wentzke: Mahnt zur schnellen Fertigstellung der Verfassung unter Berücksichtigung der Interessen der Einzelstaaten. Verlangt an Stelle des Bundestages im Rahmen der noch bestehenden Bundesverfassung "eine ausübende Zentralgewalt, ein Staatenhaus und ein Volkshaus"; das letztere ist vorläufig durch die Nationalversammlung verkörpert. Verlangt Bestimmungen darüber, daß Österreich und Limburg zunächst im Bundesverhältnis bleiben, während die übrigen Staaten einen engeren Reichsverband bilden. Für ein Direktorium von 3 oder 5 Köpfen (wenn eine Einzelspitze, dann Erblichkeit). Warnt aber vor einem einheitlichen monarchischen Oberhaupt, wodurch der Bundesstaat zum Einheitsstaat würde. Die Vertretung der monarchischen Rechte des Einzelstaats in der Zentralgewalt muß bestehen bleiben. Im obersten Reichsrat Österreich und Preußen, der Herrscher selbst oder der Thronfolger, dazu ein aus drei von Baiern [sic!] vorgeschlagenen Herrschern gewählter Fürst. Der Vorsitz wechselt zwischen Österreich und Preußen. Österreich jedoch nur Beisitzer und ohne Vertretung im Volkshaus, bis es in den engeren Reichsverband eintreten kann. Warnt vor Übertreibung des Prinzips der Einheit, die einen Rückschlag der Sonderbestrebungen herbeiführen würde. - Rät, vorläufig, nur den notwendigsten Teil der Verfassung zu vollenden, die streitigen Abschnitte aber später mit der definitiven Zentralgewalt und dem Staatenhause zu vereinbaren
Resumo:
von Dr. Simplicissimus
Resumo:
Boberach: Der Demokratie gehört die Zukunft, zum eigenen Bestand muß sich das Königtum daher mit ihr verbünden. Das Ziel ist nicht die Republik, sondern die konstitutionelle Monarchie. Der Staat muß die soziale Frage über die Grundrechte lösen. Der Volkswille soll sich in einem Zweikammersystem mit Senat als erster Kammer ausdrücken
Resumo:
Boberach: Gegen die Schrift "De la démocratie en France" (1849) ist einzuwenden, daß sie Privilegien voraussetzt, die aus der calvinistischen Prädestinationslehre abgeleitet werden. Die konstitutionelle Monarchie ist kein Allheilmittel gegen den Grundwiderspruch, daß die Bourgeoisie die soziale Frage nur beschönigt, während die wahre Demokratie alle Klassen verbessern will. - Wentzke: Gegen die Prädestinationslehre des Calvinisten Guizot, dessen Gott ein privilegierter Gott ist. Seine Bourgeoisie will die sozialen Schäden verhüllen, während die wahre Demokratie der Gesellschaft die tiefe Kluft zeigt, vor der sie steht, und eine geistige und materielle Verbesserung aller Klassen anstrebt. Gegen das Allheilmittel der konstitutionellen Monarchie
Resumo:
Boberach: Die Ereignisse im März [1848] in den größeren deutschen Staaten, in Wien und vor allem in Berlin, Vorparlament, 1. badischer Aufstand, die Entwicklung in Österreich bis Juni, die Verhandlungen der Deutschen Nationalversammlung bis zum September-Aufstand, die Posener und Schleswig-Holstein-Frage werden vom Standpunkt der Demokraten dargestellt
Resumo:
Boberach: In Frage und Antwort werden die Themen im konstitutionellen Sinn und mit Hinweis auf das Vorbild der USA behandelt
Resumo:
Welsch (Projektbearbeiter): Darlegung des deutschen Standpunkts in der Schleswig-Holstein-Frage. Hintergrund: Konstituierung einer provisorischen Regierung für Schleswig-Holstein in Rendsburg (24. März 1848)
Resumo:
Von M. Hess
Resumo:
beantwortet von Ludwig Schragge
Resumo:
von [Levi] Herzfeld
Resumo:
von Eduard Reis
Resumo:
von Gotthold Salomon